Discussion:
Hauptjob und Nebenjob und Nebenjob und Steuern...
(zu alt für eine Antwort)
A.Grosenick
2012-11-01 13:29:14 UTC
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Hallo,
folgendes ist mir jetzt erst klar geworden, für einen Minijob muss man Steuern zahlen... Und jetzt kommts:
Ich bin 50 Jahre alt und seit meinem 15 Lebensjahr berufstätig. Seit etwa 25 Jahren übe ich einen Nebenjob aus, früher war es der 400DM Job, jetzt der 400Euro Job. Ist angemeldet.
Meine Frau (Hausfrau seit den Kindern) übt seit 2010 einen angemldeten 400 Euro Job aus.
Seit 1999 vermieten wir zudem im eigenen Haus Wohneinheiten, alles gemldet und versteuert.
Ich habe immer meine Steuererklärungen gemacht, aber nie diese Jobs angegeben. Auf den Abrechnungen stehen ja die Sozialversicherungsnummern, also gehe ich davon aus, das die Beiträge automatisch gemeldet werden, also ist seitens der Rentenversicherung sicher unsererseits keine Aktivität nötig!?
Anders bei der Steuer...Oder?
Muss ich nachmelden, was muss ich nachmelden und wie?
Die Steuer 2011 habe ich ja mal noch nicht fertig....
Und bevor jetzt der Spruch kommt, weshalb uns mein Steuerberater da nicht drauf hingewiesen hat: Wir haben keinen, da uns der Steuerberater beim Hauskauf eine Stange Geld gekostet hat wegen Inkompetenz. Seitdem mache ich mir die Steuer immer selbst, auch nach einer Durchsicht mit Hilfe einer Steurfachgehilfin fanden wir keinen Fehler. Auf Nebenjobs auf 400 Euro Basis sind wir nie eingegangen. Es ist halt wie es ist...
Was macht man nun am Besten?
Grüße
Andre
Bernd J. Kaup
2012-11-01 13:37:28 UTC
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Post by A.Grosenick
Hallo,
Ich bin 50 Jahre alt und seit meinem 15 Lebensjahr berufstätig. Seit etwa 25 Jahren übe ich einen Nebenjob aus, früher war es der 400DM Job, jetzt der 400Euro Job. Ist angemeldet.
Meine Frau (Hausfrau seit den Kindern) übt seit 2010 einen angemldeten 400 Euro Job aus.
Seit 1999 vermieten wir zudem im eigenen Haus Wohneinheiten, alles gemldet und versteuert.
Ich habe immer meine Steuererklärungen gemacht, aber nie diese Jobs angegeben. Auf den Abrechnungen stehen ja die Sozialversicherungsnummern, also gehe ich davon aus, das die Beiträge automatisch gemeldet werden, also ist seitens der Rentenversicherung sicher unsererseits keine Aktivität nötig!?
Anders bei der Steuer...Oder?
Muss ich nachmelden, was muss ich nachmelden und wie?
Die Steuer 2011 habe ich ja mal noch nicht fertig....
Und bevor jetzt der Spruch kommt, weshalb uns mein Steuerberater da nicht drauf hingewiesen hat: Wir haben keinen, da uns der Steuerberater beim Hauskauf eine Stange Geld gekostet hat wegen Inkompetenz. Seitdem mache ich mir die Steuer immer selbst, auch nach einer Durchsicht mit Hilfe einer Steurfachgehilfin fanden wir keinen Fehler. Auf Nebenjobs auf 400 Euro Basis sind wir nie eingegangen. Es ist halt wie es ist...
Was macht man nun am Besten?
Grüße
Andre
hoffentlich hast du hier nicht deinen richtigen Namen angegeben. Sonst
zieh dich warm am und versteck dich.
Was sonst nicht immer gilt, im Steuerrecht gilt: Unkenntnis schützt vor
Strafe nicht.
Lesen sollte man schon können, wenn man seine Steuererklärung selber macht.
mfg
bjk
A.Grosenick
2012-11-01 14:02:03 UTC
Permalink
Post by Bernd J. Kaup
Post by A.Grosenick
Hallo,
Ich bin 50 Jahre alt und seit meinem 15 Lebensjahr berufstätig. Seit etwa 25 Jahren übe ich einen Nebenjob aus, früher war es der 400DM Job, jetzt der 400Euro Job. Ist angemeldet.
Meine Frau (Hausfrau seit den Kindern) übt seit 2010 einen angemldeten 400 Euro Job aus.
Seit 1999 vermieten wir zudem im eigenen Haus Wohneinheiten, alles gemldet und versteuert.
Ich habe immer meine Steuererklärungen gemacht, aber nie diese Jobs angegeben. Auf den Abrechnungen stehen ja die Sozialversicherungsnummern, also gehe ich davon aus, das die Beiträge automatisch gemeldet werden, also ist seitens der Rentenversicherung sicher unsererseits keine Aktivität nötig!?
Anders bei der Steuer...Oder?
Muss ich nachmelden, was muss ich nachmelden und wie?
Die Steuer 2011 habe ich ja mal noch nicht fertig....
Und bevor jetzt der Spruch kommt, weshalb uns mein Steuerberater da nicht drauf hingewiesen hat: Wir haben keinen, da uns der Steuerberater beim Hauskauf eine Stange Geld gekostet hat wegen Inkompetenz. Seitdem mache ich mir die Steuer immer selbst, auch nach einer Durchsicht mit Hilfe einer Steurfachgehilfin fanden wir keinen Fehler. Auf Nebenjobs auf 400 Euro Basis sind wir nie eingegangen. Es ist halt wie es ist...
Was macht man nun am Besten?
Grüße
Andre
hoffentlich hast du hier nicht deinen richtigen Namen angegeben. Sonst
zieh dich warm am und versteck dich.
Quatsch.
Post by Bernd J. Kaup
Was sonst nicht immer gilt, im Steuerrecht gilt: Unkenntnis schützt vor
Strafe nicht.
Was für eine Strafe denn? Früher waren die 400 DM Jobs klar steuerfrei. Das Ding von 2010 meiner Frau könnte man noch korrigieren, 2011 ist noch nicht gemacht. Dazu gibt es noch die Selbstanzeige. Die 400 Euro Jobs sind nie ganz ausgeschöpft worden, Bei der Angabe im Formular geht es um 2% Steuern. Das wären seit der Anmeldepflicht des 400 Euro Jobs grad mal 500 Euro Steuern für uns zusammen - wenn überhaupt...
Post by Bernd J. Kaup
Lesen sollte man schon können, wenn man seine Steuererklärung selber macht.
Jupp, du hast sicher alles im Leben, auch ausserhalb der Steuerwelt richtig gemacht? Du wusstest, das auf Autobahnraststätten Links vor Rechts gilt, oder das eine Einmündung ausserhalb der ortschaft eine Geschwindigkeitsbeschränkung NICHT aufhebt? Ja? Du bist ein Held!
Bodo hier im Tread ist z.B. anderer Meinung. Er geht von Steuerfreiheit aus. Ich glaube dem aber noch nicht...
Andre
Bernd J. Kaup
2012-11-01 22:30:11 UTC
Permalink
du kannst nicht davon ausgehen, dass die die Regelung für Arme in deinem
Fall von der Steuerfahndung für glaubhaft gehalten wird, egal was
irgendwelche Klugscheißer, die mit extrem enger Frage etwas bei Google
finden, als Evangelium verkünden.
mfg
bjk
PS ich habe mein Leben lang Geld damit verdient, Leuten aus der Suppe zu
helfen, die sie sich selbst eingebrockt haben.
Bodo Rzany
2012-11-02 08:36:22 UTC
Permalink
Post by Bernd J. Kaup
PS ich habe mein Leben lang Geld damit verdient, Leuten aus der Suppe zu
helfen, die sie sich selbst eingebrockt haben.
Du machst mich neugierig. Erzähle mehr!

Bodo
Armin Wolf
2012-11-01 14:11:23 UTC
Permalink
Post by Bernd J. Kaup
Was sonst nicht immer gilt, im Steuerrecht gilt: Unkenntnis schützt vor
Strafe nicht.
Du kennst den Unterschied zwischen Nachversteuerung und Strafe?

Gehe einmal davon aus, das für 4- stellige Steuerbeträge kein Straf-
verfahren eröffnet wird, sondern daß - schlimmstenfalls - die Ein-
künfte für die letzten 10 Jahre nachzuversteuern sind. Auf die Steuer-
nachforderung kommen noch Zinsen drauf.

Dann ist Dir der Begriff "Minijob" nicht bekannt. Schade eigentlich...

Dem OP rate ich, zu prüfen, ob er bei regulärer Versteuerung über
Lohnsteuerkarte (Ehegattensplittung) in der Zukunft nicht besser
wegkommt, als bei der Pauschalversteuerung. Kommt auf seinen
Verdienst aus dem ersten Job an.
Bodo Rzany
2012-11-01 13:53:46 UTC
Permalink
Post by A.Grosenick
Ich bin 50 Jahre alt und seit meinem 15 Lebensjahr berufstätig. Seit etwa 25 Jahren übe ich einen Nebenjob aus, früher war es der 400DM Job, jetzt der 400Euro Job. Ist angemeldet.
Meine Frau (Hausfrau seit den Kindern) übt seit 2010 einen angemldeten 400 Euro Job aus.
Seit 1999 vermieten wir zudem im eigenen Haus Wohneinheiten, alles gemldet und versteuert.
Ich habe immer meine Steuererklärungen gemacht, aber nie diese Jobs angegeben. Auf den Abrechnungen stehen ja die Sozialversicherungsnummern, also gehe ich davon aus, das die Beiträge automatisch gemeldet werden, also ist seitens der Rentenversicherung sicher unsererseits keine Aktivität nötig!?
Anders bei der Steuer...Oder?
Muss ich nachmelden, was muss ich nachmelden und wie?
Laut z.B. <http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber13_5.html>
oder auch <http://www.helpster.de/den-400-euro-job-bei-der
steuererklaerung-richtig-angeben-anleitung_27194>
ist in der Steuererklärung Nichts anzugeben.
Post by A.Grosenick
Die Steuer 2011 habe ich ja mal noch nicht fertig....
Und bevor jetzt der Spruch kommt, weshalb uns mein Steuerberater da nicht drauf hingewiesen hat: Wir haben keinen, da uns der Steuerberater beim Hauskauf eine Stange Geld gekostet hat wegen Inkompetenz. Seitdem mache ich mir die Steuer immer selbst, auch nach einer Durchsicht mit Hilfe einer Steurfachgehilfin fanden wir keinen Fehler. Auf Nebenjobs auf 400 Euro Basis sind wir nie eingegangen. Es ist halt wie es ist...
:-)
Post by A.Grosenick
Was macht man nun am Besten?
Ich würde den Steuerberater auch zukünftig weglassen.

Grüße
Bodo
A.Grosenick
2012-11-01 14:06:50 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Post by A.Grosenick
Ich bin 50 Jahre alt und seit meinem 15 Lebensjahr berufstätig. Seit etwa 25 Jahren übe ich einen Nebenjob aus, früher war es der 400DM Job, jetzt der 400Euro Job. Ist angemeldet.
Meine Frau (Hausfrau seit den Kindern) übt seit 2010 einen angemldeten 400 Euro Job aus.
Seit 1999 vermieten wir zudem im eigenen Haus Wohneinheiten, alles gemldet und versteuert.
Ich habe immer meine Steuererklärungen gemacht, aber nie diese Jobs angegeben. Auf den Abrechnungen stehen ja die Sozialversicherungsnummern, also gehe ich davon aus, das die Beiträge automatisch gemeldet werden, also ist seitens der Rentenversicherung sicher unsererseits keine Aktivität nötig!?
Anders bei der Steuer...Oder?
Muss ich nachmelden, was muss ich nachmelden und wie?
Laut z.B. <http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber13_5.html>
oder auch <http://www.helpster.de/den-400-euro-job-bei-der
steuererklaerung-richtig-angeben-anleitung_27194>
ist in der Steuererklärung Nichts anzugeben.
Post by A.Grosenick
Die Steuer 2011 habe ich ja mal noch nicht fertig....
Und bevor jetzt der Spruch kommt, weshalb uns mein Steuerberater da nicht drauf hingewiesen hat: Wir haben keinen, da uns der Steuerberater beim Hauskauf eine Stange Geld gekostet hat wegen Inkompetenz. Seitdem mache ich mir die Steuer immer selbst, auch nach einer Durchsicht mit Hilfe einer Steurfachgehilfin fanden wir keinen Fehler. Auf Nebenjobs auf 400 Euro Basis sind wir nie eingegangen. Es ist halt wie es ist...
:-)
Post by A.Grosenick
Was macht man nun am Besten?
Ich würde den Steuerberater auch zukünftig weglassen.
Grüße
Bodo
Danke dir Bodo,
jo, hier stehts auch:
http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buerger/Arbeit/Minijobs/Minijobs-Nav.html
Also zahlt die 2% STeuern nur der Arbeitgeber pauschal? Diese 2% stehen nämlich in der Broschüre, es wird nur nicht darauf eingegangen, wer die zahlt. Auf den Abrechnungen ist auch nichts ersichtlich. Es hätte ja sein können,das unter bestimmten Voraussetzungen die Steuern bezahlt werden müssten...
MfG
Andre
Armin Wolf
2012-11-01 14:21:19 UTC
Permalink
Google nach Minijob Steuererklärung z.B:

<http://www.steuerberaten.de/tag/minijob/>
<http://www.steuerberaten.de/tag/lohnsteuer/minijob/>
Post by A.Grosenick
Es hätte ja sein können,das unter bestimmten Voraussetzungen
die Steuern bezahlt werden müssten...
lies oben angegebenen Link. Wenn Du eine Steuerbescheinigung
(ehemals Lonsteuerkarte) hast, dann mußt Du die selbstverständlich
angeben. Bei Pauschalversteuerung: "nein"
Jürgen Linkens
2012-11-01 16:12:10 UTC
Permalink
Post by A.Grosenick
http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buerger/Arbeit/Minijobs/Minijobs-Nav.html
Also zahlt die 2% STeuern nur der Arbeitgeber pauschal? Diese 2% stehen nämlich in der
Broschüre, es wird nur nicht darauf eingegangen, wer die zahlt. Auf den Abrechnungen ist
auch nichts ersichtlich. Es hätte ja sein können,das unter bestimmten Voraussetzungen die
Steuern bezahlt werden müssten...
Es gibt auch AG, die dem AN die 2% bei der Auszahlung abziehen.
--
Viele Grüße,

Jürgen Linkens
Harald Friis
2012-11-01 16:49:43 UTC
Permalink
Am 01.11.2012 17:12, schrieb Jürgen Linkens:

Hallo,
Post by Jürgen Linkens
Es gibt auch AG, die dem AN die 2% bei der Auszahlung abziehen.
das ist theoretisch möglich. Aber trotzdem ist der AG zur Abgabe
verpflichtet. Gegenüber dem FA ist der AN außen vor, die Zahlung
betrifft dann das Innenverhältnis AG - AN.

Gruß

Harald Friis
Harald Friis
2012-11-01 16:02:02 UTC
Permalink
Post by A.Grosenick
Hallo,
Hallo Andre,

aus den Links ist das jetzt wohl klar geworden. Beim Minijob (bis 400
Euro) muss der Arbeitgeber - und nur dieser - den Job bei der
Minijobzentrale (Knappschaft) anmelden. Er zahlt dafür ca. 30% zu deinem
Geld dazu. In diesen 30% sind pauschale Sozialversicherungsbeträge und
auch die grandiose von dir genannte Steuerpauschale enthalten.

Du hast bislang alles richtig gemacht. Keinen Grund, da was zu ändern.
(U.U. kann es sinnvoller sein, 401 Euro zu verdienen. Spart dem AG Geld
und bringt dir ggf. eine Krankenversicherung. Das hat aber mit dem hier
diskutierten Fall nichts zu tun.)

Gruß

Harald Friis
Will Berghoff
2012-11-01 16:15:43 UTC
Permalink
Post by Harald Friis
aus den Links ist das jetzt wohl klar geworden. Beim Minijob (bis 400
Euro) muss der Arbeitgeber - und nur dieser - den Job bei der
Minijobzentrale (Knappschaft) anmelden. Er zahlt dafür ca. 30% zu deinem
Geld dazu. In diesen 30% sind pauschale Sozialversicherungsbeträge
ohne jeden Leistungen an und Ansprüche für den Arbeitnehmer! Ein
Supergeschäft für die KK und RV.
Post by Harald Friis
und
auch die grandiose von dir genannte Steuerpauschale enthalten.
Du hast bislang alles richtig gemacht.
Zumindest hinsichtlich der Steuererklärung

< Keinen Grund, da was zu ändern.
Post by Harald Friis
(U.U. kann es sinnvoller sein, 401 Euro zu verdienen. Spart dem AG Geld
und bringt dir ggf. eine Krankenversicherung. Das hat aber mit dem hier
diskutierten Fall nichts zu tun.)
Ich kann auch nur empfehlen, unbedingt in die sog. "Gleitzone" (derzeit
01-800 EUR) zu wechseln. Allerdings verändert sich die Grenze ab 1.1.13
für die pauschal besteuerten Minijobs auf maximal 450 EUR und damit
vermutlich die Untergrenze der "Gleitzonen"-Jobs auf 451 EUR. Das freut
den Staat, denn für die 400-450 EUR nahm er weniger Steuern ein als mit
dieser regelegung.

Merke: Scheint der Staat großzügig, so verdient er meist daran.
Will Berghoff
2012-11-01 16:17:23 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Ich kann auch nur empfehlen, unbedingt in die sog. "Gleitzone" (derzeit
01-800 EUR)
401 EUR, nicht 01 EUR
sorry
Harald Friis
2012-11-01 17:01:48 UTC
Permalink
Am 01.11.2012 17:15, schrieb Will Berghoff:

Hallo,
Post by Will Berghoff
Post by Harald Friis
aus den Links ist das jetzt wohl klar geworden. Beim Minijob (bis 400
Euro) muss der Arbeitgeber - und nur dieser - den Job bei der
Minijobzentrale (Knappschaft) anmelden. Er zahlt dafür ca. 30% zu deinem
Geld dazu. In diesen 30% sind pauschale Sozialversicherungsbeträge
ohne jeden Leistungen an und Ansprüche für den Arbeitnehmer! Ein
Supergeschäft für die KK und RV.
vielleicht haben die KKen deshalb so hohe Überschüsse? ;-) Hinsichtlich
der RV stimmt die Aussage nicht ganz.

"Pauschalbeiträge: Trotz der Rentenversicherungsfreiheit für
400-Euro-Minijobs erwirbt der Arbeitnehmer durch die Pauschalbeiträge
des Arbeitgebers – wenn auch kleine – Rentenansprüche. Der Gesetzgeber
nennt dies „Zuschläge an Entgeltpunkten“. "
(aus:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/03_service_rechte_navigation/haeufige_fragen/7_renten_und_krankenversicherung/rv_kv.html?nn=358364)
Post by Will Berghoff
Post by Harald Friis
Du hast bislang alles richtig gemacht.
Zumindest hinsichtlich der Steuererklärung
;-) Stimmt, diese Einschränkung sollte man machen.

Gruß

Harald Friis
Matthias Hanft
2012-11-01 18:04:05 UTC
Permalink
Ich kann auch nur empfehlen, unbedingt in die sog. "Gleitzone" (derzeit 01-800 EUR) zu wechseln.
Allerdings verändert sich die Grenze ab 1.1.13 für die pauschal besteuerten Minijobs auf maximal 450
EUR und damit vermutlich die Untergrenze der "Gleitzonen"-Jobs auf 451 EUR.
Das ist aber noch nicht durch, oder? Seit Jahren redet man dauernd drüber,
aber selbst die Minijob-Zentrale schreibt auf ihrer Website derzeit immer
noch von einem "Gesetzentwurf". Würde mich nicht wundern, wenn das 2014
immer noch ein "Gesetzentwurf" wäre...

Gruß Matthias.
Will Berghoff
2012-11-02 09:35:03 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Post by Will Berghoff
Ich kann auch nur empfehlen, unbedingt in die sog. "Gleitzone"
(derzeit 01-800 EUR) zu wechseln.
Allerdings verändert sich die Grenze ab 1.1.13 für die pauschal
besteuerten Minijobs auf maximal 450
EUR und damit vermutlich die Untergrenze der "Gleitzonen"-Jobs auf 451 EUR.
Das ist aber noch nicht durch, oder? Seit Jahren redet man dauernd drüber,
aber selbst die Minijob-Zentrale schreibt auf ihrer Website derzeit immer
noch von einem "Gesetzentwurf". Würde mich nicht wundern, wenn das 2014
immer noch ein "Gesetzentwurf" wäre...
Du hast recht. Seit die Merkel-Regierung beschlossen hat, "Beschlüsse
des Bundeskabinetts" so zu kommunizieren, als müsse der Deutsche
Bundestag nicht mehr gefragt werden, ist es schwierig geworden, die
einzelnen Pressemeldungen aus dieser Truppe auf ihre tatsächliche
Relevanz für den Bürger zu prüfen.

In diesem Zusammenhang weise ich gerne nochmals darauf hin, dass ein
"Bundeskabinett" zwar eine Funktionseinheit/Arbeitsebene der Regierung
ist, aber keinerlei Verfassungsrang hat.
Thomas Hochstein
2012-11-03 10:10:48 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
In diesem Zusammenhang weise ich gerne nochmals darauf hin, dass ein
"Bundeskabinett" zwar eine Funktionseinheit/Arbeitsebene der Regierung
ist, aber keinerlei Verfassungsrang hat.
Du irrst. Das Bundeskabinett *ist* die Bundesregierung, Art. 62 GG,
und Art. 62 ff. GG regeln deren verfassungsrechtliche Stellung.
Jens Müller
2012-11-05 08:24:45 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Du hast recht. Seit die Merkel-Regierung beschlossen hat, "Beschlüsse
des Bundeskabinetts" so zu kommunizieren, als müsse der Deutsche
Bundestag nicht mehr gefragt werden, ist es schwierig geworden, die
einzelnen Pressemeldungen aus dieser Truppe auf ihre tatsächliche
Relevanz für den Bürger zu prüfen.
Durch die Propagandamaschinerie verbreitet wird es doch schon, wenn es
vom Politbüro, also den Spitzen der Koalitionsparteien, beschlossen
wurde ...

Gruß Jens
Armin Wolf
2012-11-01 18:58:31 UTC
Permalink
Ich kann auch nur empfehlen, [...]
Bitte laß die Empfehlung, wenn Du nicht weißt, mit welchem
Grenzsteuersatz OP durch seinen Hauptjob belastet ist.

Der Minijob kann für Ehefrau eines Spitzenverdieners ein
perfektes Steuersparmodell sein.
Maria Bin
2012-11-01 19:06:23 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Ich kann auch nur empfehlen, [...]
Bitte laß die Empfehlung, wenn Du nicht weißt, mit welchem
Grenzsteuersatz OP durch seinen Hauptjob belastet ist.
Der Minijob kann für Ehefrau eines Spitzenverdieners ein
perfektes Steuersparmodell sein.
Klar Spitzenverdiener - drum hat er ja noch einen Minijob.

Maria
Armin Wolf
2012-11-01 19:20:14 UTC
Permalink
Post by Maria Bin
Post by Armin Wolf
Ich kann auch nur empfehlen, [...]
Bitte laß die Empfehlung, wenn Du nicht weißt, mit welchem
Grenzsteuersatz OP durch seinen Hauptjob belastet ist.
Der Minijob kann für Ehefrau eines Spitzenverdieners ein
perfektes Steuersparmodell sein.
Klar Spitzenverdiener - drum hat er ja noch einen Minijob.
Er ist seit 35 Jahren Berufstätig, hat ein eignes Haus, wo er
Wohneinheiten vermietet.

Da ist anzunehmen, daß eine Versteuerung über Lohnsteuer-
karte nicht vorteilhaft ist. Da werden Sozialabgaben und Steuer
abgezogen, üblicherweise mehr als die Hälfte des Netto- Ver-
dienstes.
Martin Hentrich
2012-11-01 19:44:35 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Da ist anzunehmen, daß eine Versteuerung über Lohnsteuer-
karte nicht vorteilhaft ist. Da werden Sozialabgaben und Steuer
abgezogen, üblicherweise mehr als die Hälfte des Netto- Ver-
dienstes.
Die Abgaben werden vom Brutto(!)-Verdienst berechnet und von diesem
abgezogen. Bitte den Staatshass nicht überdrehen, das wirkt dann nicht
mehr glaubhaft.

Martin
--
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab
seiner beschränkten Einsicht an die
Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
[Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg]
Armin Wolf
2012-11-01 20:16:54 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Post by Armin Wolf
Da ist anzunehmen, daß eine Versteuerung über Lohnsteuer-
karte nicht vorteilhaft ist. Da werden Sozialabgaben und Steuer
abgezogen, üblicherweise mehr als die Hälfte des Netto- Ver-
dienstes.
Die Abgaben werden vom Brutto(!)-Verdienst berechnet und von diesem
abgezogen. Bitte den Staatshass nicht überdrehen, das wirkt dann nicht
mehr glaubhaft.
Sorry, beim Minijob sind die 400 EUR Netto.

Frage: Was muß OP Brutto verdienen, um Netto 400 EUR herauszu-
bekommen?

Nebenbei muß der AG seinen Anteil für die Versicherungen abführen.
Folglich entstehen dem AG schnell 800 EUR Kosten, wenn AN
die 400 Netto EUR auf seinem Konto haben möchte.

Beispiel (Steuerklasse IV)
Brutto 600 + 125 EUR AG an Versicherungen = 725 EUR Kosten
zuzgl. Berufsgenossenschaft usw.
AN werden 125 EUR Versicherungen und 75 EUR Steuern abgezogen.

=> knapp 400 EUR bleiben.
Martin Hentrich
2012-11-02 08:25:36 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Martin Hentrich
Post by Armin Wolf
Da ist anzunehmen, daß eine Versteuerung über Lohnsteuer-
karte nicht vorteilhaft ist. Da werden Sozialabgaben und Steuer
abgezogen, üblicherweise mehr als die Hälfte des Netto- Ver-
dienstes.
Die Abgaben werden vom Brutto(!)-Verdienst berechnet und von diesem
abgezogen. Bitte den Staatshass nicht überdrehen, das wirkt dann nicht
mehr glaubhaft.
Sorry, beim Minijob sind die 400 EUR Netto.
Was hast du von deinen eigenen Worten: "Da ist anzunehmen, daß eine
Versteuerung über Lohnsteuerkarte nicht vorteilhaft ist. Da werden
Sozialabgaben und Steuer abgezogen, üblicherweise mehr als die Hälfte
des Netto- Verdienstes."
Post by Armin Wolf
Frage: Was muß OP Brutto verdienen, um Netto 400 EUR herauszu-
bekommen?
Beim MiniJob sind es 400 Euro netto für 400 Euro Brutto,
selbstverständlich beim Arbeitnehmer!
Post by Armin Wolf
Nebenbei muß der AG seinen Anteil für die Versicherungen abführen.
Folglich entstehen dem AG schnell 800 EUR Kosten, wenn AN
die 400 Netto EUR auf seinem Konto haben möchte.
? Wenn der AN 400 Euro auf seinem Konto haben möchte entstehen dem AG
genau wieviel Kosten? Genau 520 Euro (plus BG und kleine pauschale
Umlage). Mittels welcher kruden Rechnung du da auf "schnell 800 Euro"
kommst erschließt sich wohl nur dir.
Post by Armin Wolf
Beispiel (Steuerklasse IV)
Brutto 600 + 125 EUR AG an Versicherungen = 725 EUR Kosten
zuzgl. Berufsgenossenschaft usw.
AN werden 125 EUR Versicherungen und 75 EUR Steuern abgezogen.
Es sind 102,75 € Versicherungen und bei StKl 6 nur 69,91 € Steuern.
Bei diesen Beträgen sollte man schon korrekt sein.
Post by Armin Wolf
=> knapp 400 EUR bleiben.
Nein. Das ist die SV-rechtlich subventionierte *Gleitzone*, dem AN
bleiben da knapp 500 Euro, genau 497,25 € übrig, nix von knapp 400 €.
Und selbst für einen Auszubildenden, bei dem die Gleitzone nicht gilt,
sind es noch 477,15 €. Oder meinst du die Steuerklasse 6? Dann
bleiben immer noch 427,34 € übrig. Bei solch einem ZweitJob kann man
aber an der Lohnsteuer arbeiten (Hinzurechnungsbetrag z.B.) oder es
gleicht sich etwas aus bei der Einkommensteuererklärung (die man dann
machen sollte).

Bleiben wir also bei deinem obskuren Beispiel: Möchte ein AN in der
Gleitzone mit Steuerklasse 6 (also kein MiniJob) 400 Euro netto haben,
dann muss er 552,71 € Brutto verdienen, der AG hat dann Kosten von
660,91 € (plus BG und Umlagen).

Also bitte und noch einmal: Dämpfe dein Reality Distortion Field!

Martin
--
Phantasie ist etwas, das können sich
viele gar nicht vorstellen.
Martin Gerdes
2012-11-03 11:00:08 UTC
Permalink
Post by Maria Bin
Post by Armin Wolf
Bitte laß die Empfehlung, wenn Du nicht weißt, mit welchem
Grenzsteuersatz OP durch seinen Hauptjob belastet ist.
Der Minijob kann für Ehefrau eines Spitzenverdieners ein
perfektes Steuersparmodell sein.
Klar Spitzenverdiener - drum hat er ja noch einen Minijob.
Spitzenverdiener ist man in unserem Steuerrecht schnell. Und ja, auch
für einen Spitzenverdiener sind 30% (oder gar nur 17%) Abgaben günstiger
als 42% + Solz + KiSt.

Und ja, das rechnet sich auch für Spitzenverdiener, denn schließlich
weiß man von alters her: "Von den Reichen kann man das Sparen lernen,
aber von den Armen das Kochen."
Will Berghoff
2012-11-02 09:39:04 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Bitte laß die Empfehlung, wenn Du nicht weißt, mit welchem
Grenzsteuersatz OP durch seinen Hauptjob belastet ist.
Der Minijob kann für Ehefrau eines Spitzenverdieners ein
perfektes Steuersparmodell sein.
Auch für den Ehemann einre Spitzenverdienerin...

Allerdings frage ich mich dann, ob es sich wirklich rechnet, sich bei
solchen Einkommen um ca. 150 EUR Gedanken zu machen.

Das erschliesst sich Dir aber möglicherweise nicht.

Aus meiner Sicht ist auch dann ein Gleitzonenjob sinnvoller, weil er
z.B. ein sehr kostengünstiger Einstieg in eine persönliche
Krankenversicherung des betreffenden Ehepartners ist.
Martin Hentrich
2012-11-01 19:42:32 UTC
Permalink
On Thu, 01 Nov 2012 17:15:43 +0100, Will Berghoff
Post by Will Berghoff
Allerdings verändert sich die Grenze ab 1.1.13
für die pauschal besteuerten Minijobs auf maximal 450 EUR und damit
vermutlich die Untergrenze der "Gleitzonen"-Jobs auf 451 EUR. Das freut
den Staat, denn für die 400-450 EUR nahm er weniger Steuern ein als mit
dieser regelegung.
Es wird selbstverständlich - falls diese Regelung kommt - auch einen
"Vertrauensschutz" für bestehende Regelungen geben, also wer bisher
zwischen 400 und 450 verdiente und damit in der Gleitzone lag, kann
dies beibehalten - bis Ende 2014.

Hier die geplanten Übergangsregeln:
http://www.lohn-info.de/gleitzone_2013.html

Merke: Die große Gerechtigkeit mit den kompliziertesten Regeln findet
bei Billigverdienern statt - nennt sich dann "Gerechtigkeit". Bei den
Großverdienern gibts den Cut mit 45% und Basta.

Martin
--
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab
seiner beschränkten Einsicht an die
Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
[Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg]
Lutz Schulze
2012-11-01 20:23:38 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Post by Harald Friis
aus den Links ist das jetzt wohl klar geworden. Beim Minijob (bis 400
Euro) muss der Arbeitgeber - und nur dieser - den Job bei der
Minijobzentrale (Knappschaft) anmelden. Er zahlt dafür ca. 30% zu deinem
Geld dazu. In diesen 30% sind pauschale Sozialversicherungsbeträge
ohne jeden Leistungen an und Ansprüche für den Arbeitnehmer! Ein
Supergeschäft für die KK und RV.
Wenn der AN knapp 20 Euro dazulegt werden zumindest die 400 Euro als
Einkommen für die RV wirksam.

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Messwerte nachträgliche Wärmedämmung http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
Harald Friis
2012-11-02 08:19:46 UTC
Permalink
Am 01.11.2012 21:23, schrieb Lutz Schulze:

Hallo Lutz,
Post by Lutz Schulze
Wenn der AN knapp 20 Euro dazulegt werden zumindest die 400 Euro als
Einkommen für die RV wirksam.
auch ohne die Aufstockung, ich hatte den Link schon gepostet. Mit der
Aufstockung wird es auch als Beitragszeit gewertet. Dies kann in
vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein; warum das fast keiner macht, ist
mir völlig schleierhaft.

Gruß

Harald Friis
Martin Hentrich
2012-11-02 08:30:03 UTC
Permalink
On Thu, 1 Nov 2012 21:23:38 +0100, Lutz Schulze
Post by Lutz Schulze
Post by Will Berghoff
ohne jeden Leistungen an und Ansprüche für den Arbeitnehmer! Ein
Supergeschäft für die KK und RV.
Wenn der AN knapp 20 Euro dazulegt werden zumindest die 400 Euro als
Einkommen für die RV wirksam.
Ohne die Aufstockung sammelt der AG auch Rentenpunkte. Weniger, aber
eben etwas. Will kennt sich da nicht so aus und basht nur so rum.

Martin
--
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab
seiner beschränkten Einsicht an die
Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
[Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg]
Will Berghoff
2012-11-02 09:41:41 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Post by Will Berghoff
ohne jeden Leistungen an und Ansprüche für den Arbeitnehmer! Ein
Supergeschäft für die KK und RV.
Wenn der AN knapp 20 Euro dazulegt werden zumindest die 400 Euro als
Einkommen für die RV wirksam.
Ja, aber nur dann und nur in der RV. Eine KV und AV gibt es nicht dafür.
Matthias Frank
2012-11-01 22:15:32 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Post by Harald Friis
aus den Links ist das jetzt wohl klar geworden. Beim Minijob (bis 400
Euro) muss der Arbeitgeber - und nur dieser - den Job bei der
Minijobzentrale (Knappschaft) anmelden. Er zahlt dafür ca. 30% zu deinem
Geld dazu. In diesen 30% sind pauschale Sozialversicherungsbeträge
ohne jeden Leistungen an und Ansprüche für den Arbeitnehmer! Ein
Supergeschäft für die KK und RV.
Die meisten reinen 400 € Jobber dürften Familienversicherte sein, es
werden also
durchaus Leistungen der KK bezogen nur ohne 400 € Job umsonst.

Bei denen mit Hauptjob: Wieso sollten da 400 € komplett beitragsfrei sein?
Martin Hentrich
2012-11-02 08:28:39 UTC
Permalink
On Thu, 01 Nov 2012 23:15:32 +0100, Matthias Frank
Bei denen mit Hauptjob: Wieso sollten da 400 € komplett beitragsfrei sein?
Neben einem HauptJob darfst du einen (!) MiniJob beitragsfrei ausüben.
Ist eben so.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/node.html
Martin
--
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab
seiner beschränkten Einsicht an die
Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
[Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg]
Matthias Frank
2012-11-02 10:02:26 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
On Thu, 01 Nov 2012 23:15:32 +0100, Matthias Frank
Post by Matthias Frank
Bei denen mit Hauptjob: Wieso sollten da 400 € komplett beitragsfrei sein?
Neben einem HauptJob darfst du einen (!) MiniJob beitragsfrei ausüben.
Ist eben so.
Post by Matthias Frank
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/node.html
Es ging aber um den AG Anteil, der ist halt nicht 0.-

Das macht auch Sinn allein aus der Tatsache, dass nicht noch mehr Jobs
in Mini Jobs umgewandelt werden.

MfG
Matthias
Will Berghoff
2012-11-02 09:55:17 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Die meisten reinen 400 € Jobber dürften Familienversicherte sein, es
werden also
durchaus Leistungen der KK bezogen nur ohne 400 € Job umsonst.
Wie kommt man zu dieser Annahme?

Die BA schickt sogar Arbeitslose in Minijobs und hakt sie dann als
"beschäftigt" ab. Diese sind dann nicht krankenversichert und haben
zumeist auch keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, wenn sie
diesen Job wieder verlieren.

Der Politik ging es bei der Schaffung der Minijobs seinerzeit darum, der
Ehefrau ein kleines Zubrot brutto für netto zu verschaffen, damit das
unabdingbare Häuschen für den "kleinen Mann" bzw. der PKW finanzierbar
wurde. Die Regelungen waren seienerzeit einfach und für die AG
kostengünstig.

Die Wirtschaft allerdings erkannte das Potenzial der Aufteilung von
Vollzeitstellen in Minijobs und so haben wir inzwischen ein nicht mehr
kostengünstiges Instrument, das seine Ziele vollkommen verfehlt, aber
dem Arbeitnehmer immer noch vorgaukelt, dass er /sie aufgrund der
brutto=netto-Bemessung nur damit abgebenfrei verdient und so das meiste
Geld für seine Arbeitsleistung bekommt.

Dem Staat ist es mangels jedeweder sinnvoller Bürger-Bildungs-Aktivität
auch nie gelungen, dem Bürger die Sinnhaftigkeit von Lohnabzügen
verständlich zu machen.

Das kann man hier ja in jedem Beitrag quasi herauslesen.

Ich zahle hier im Land meine Steuern gerne, den ich bekomme dafür
anständige leistung (die freilich noch besser sein könnte...)
Harald Friis
2012-11-02 10:31:19 UTC
Permalink
Am 02.11.2012 10:55, schrieb Will Berghoff:

Hallo,
Post by Will Berghoff
Die BA schickt sogar Arbeitslose in Minijobs und hakt sie dann als
"beschäftigt" ab. Diese sind dann nicht krankenversichert und haben
zumeist auch keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, wenn sie
diesen Job wieder verlieren.
Ja, das gibt es leider viel zu häufig. Gerade bei ALG-Beziehern sind die
Minijobs völlig kontraproduktiv. Die Arbeitslosen- und die
Pflegeversicherung sind leider auch die Zweige der SV, der nichts von
der Pauschale erhalten.
Post by Will Berghoff
Der Politik ging es bei der Schaffung der Minijobs seinerzeit darum, der
Ehefrau ein kleines Zubrot brutto für netto zu verschaffen, damit das
unabdingbare Häuschen für den "kleinen Mann" bzw. der PKW finanzierbar
wurde. Die Regelungen waren seienerzeit einfach und für die AG
kostengünstig.
Naja, der Ehrlichkeit halber sollte man erwähnen, dass "die Politik" die
630DM-Jobs 1999 weitgehend abgeschafft und die einzig sinnvolle Lösung
eingeführt hatte: alle (nichtselbständigen) Einkünfte werden gleich
behandelt. Der Widerstand der Arbeitnehmer hat dazu geführt, dann die
Minijobs wieder einzuführen. Viele AN sind wohl der Meinung, hierbei
handelt es sich um die Liechtenstein-Stiftung des kleinen Mannes.
Post by Will Berghoff
Die Wirtschaft allerdings erkannte das Potenzial der Aufteilung von
Vollzeitstellen in Minijobs und so haben wir inzwischen ein nicht mehr
kostengünstiges Instrument, das seine Ziele vollkommen verfehlt, aber
dem Arbeitnehmer immer noch vorgaukelt, dass er /sie aufgrund der
brutto=netto-Bemessung nur damit abgebenfrei verdient und so das meiste
Geld für seine Arbeitsleistung bekommt.
FACK

Gruß

Harald Friis
Matthias Frank
2012-11-02 10:44:20 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Post by Matthias Frank
Die meisten reinen 400 € Jobber dürften Familienversicherte sein, es
werden also
durchaus Leistungen der KK bezogen nur ohne 400 € Job umsonst.
Wie kommt man zu dieser Annahme?
Die BA schickt sogar Arbeitslose in Minijobs und hakt sie dann als
"beschäftigt" ab. Diese sind dann nicht krankenversichert und haben
zumeist auch keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, wenn sie
diesen Job wieder verlieren.
Und wie sind die Leute dann während des 400 € Jobs KV versichert?
Harald Friis
2012-11-02 11:21:43 UTC
Permalink
Am 02.11.2012 11:44, schrieb Matthias Frank:

Hallo,
Post by Matthias Frank
Post by Will Berghoff
Die BA schickt sogar Arbeitslose in Minijobs und hakt sie dann als
"beschäftigt" ab. Diese sind dann nicht krankenversichert und haben
zumeist auch keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, wenn sie
diesen Job wieder verlieren.
Und wie sind die Leute dann während des 400 € Jobs KV versichert?
na wie wohl? Auf Kosten der Allgemeinheit. Bezieher von Arbeitslosengeld
sind pflichtversichert in der GKV - siehe SGB V, § 5 (1) 2. und 2a.

Gruß

Harald Friis
Martin Hentrich
2012-11-02 11:28:51 UTC
Permalink
On Fri, 02 Nov 2012 10:55:17 +0100, Will Berghoff
Post by Will Berghoff
Die Wirtschaft allerdings erkannte das Potenzial der Aufteilung von
Vollzeitstellen in Minijobs...
Welches Potential "der Wirtschaft" soll das denn sein?

Wenn du aus einer Vollzeitstelle mit 1200 € brutto drei MiniJobs zu je
400 € machst, ist das jedenfalls völlig ohne Potential, weil bei einem
MiniJob für den AG grundsätzlich mehr Abgaben anfallen, als bei einem
SV-pflichtigen Job. Es muss also mehr dazu kommen: Stundenlohnkürzung
und Akzeptierung durch den Arbeitnehmer.

So kann der AG aus einem Normaljob von 1300 € oder mehr drei MiniJobs
von 400 € machen - und spart dabei. Aber eben NICHT, weil es den
MiniJob gibt, sondern weil er einfach den Lohn senkt.

Er kann so auch aus einem Job von 1600 Euro zwei Halbtagsjobs in der
Gleitzone mit je 700 Euro machen - und spart dabei durch Lohnkürzung,
wobei die AN durch den Vorteil der Gleitzone noch eingeredet werden
kann, dass der Netto(stunden)lohn ja kaum geringer sei.

Der MiniJob "an sich" ist also keineswegs <pöse> wie es auch die
subventionierte Gleitzone ist. So richtig böse ist der hartleibige
Widerstand, existenzsichernde Mindestlöhne zu zahlen. Nicht nur an die
Konsumenten von heute, auch zukunftswirkend für die Konsumenten
(Rentner) von Morgen.

Und ich kenne mehrere Beispiele, da der sehr gut verdienende und
günstig privat krankenversicherte GGF seine Frau, die er auch günstig
privat krankenversichern könnte, als 405 Euro-Aushilfe in seiner GmbH
anstellt, und die dann eine Krankenvollversicherung für lau hat.

Ja so richtig "gerecht" geht's nunmal nie.

Martin
--
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab
seiner beschränkten Einsicht an die
Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
[Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg]
Will Berghoff
2012-11-02 13:12:41 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Post by Will Berghoff
Die Wirtschaft allerdings erkannte das Potenzial der Aufteilung von
Vollzeitstellen in Minijobs...
Welches Potential "der Wirtschaft" soll das denn sein?
Wenn du aus einer Vollzeitstelle mit 1200 € brutto drei MiniJobs zu je
400 € machst, ist das jedenfalls völlig ohne Potential, weil bei einem
MiniJob für den AG grundsätzlich mehr Abgaben anfallen, als bei einem
SV-pflichtigen Job. Es muss also mehr dazu kommen: Stundenlohnkürzung
und Akzeptierung durch den Arbeitnehmer.
Durch die Brutto-Auszahlung handelt es sich um eine vom AN unbemerkte
Stundenlohn-Kürzung. Zudem dürfen Teilzeit-Beschäftigte keine Pausen machen.
Post by Martin Hentrich
Und ich kenne mehrere Beispiele, da der sehr gut verdienende und
günstig privat krankenversicherte GGF seine Frau, die er auch günstig
privat krankenversichern könnte, als 405 Euro-Aushilfe in seiner GmbH
anstellt, und die dann eine Krankenvollversicherung für lau hat.
Ja, ich auch ;-)
Matthias Frank
2012-11-02 21:59:50 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Zudem dürfen Teilzeit-Beschäftigte keine Pausen
machen.
Und Vollzeitbeschäftigte bekommen Pausen i.A. nicht
bezahlt. Wo ist also der Vorteil?
Post by Will Berghoff
Post by Martin Hentrich
Und ich kenne mehrere Beispiele, da der sehr gut verdienende und
günstig privat krankenversicherte GGF seine Frau, die er auch günstig
privat krankenversichern könnte, als 405 Euro-Aushilfe in seiner GmbH
anstellt, und die dann eine Krankenvollversicherung für lau hat.
Ja, ich auch ;-)
Will Berghoff
2012-11-05 09:21:10 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Post by Will Berghoff
Zudem dürfen Teilzeit-Beschäftigte keine Pausen
machen.
Und Vollzeitbeschäftigte bekommen Pausen i.A. nicht
bezahlt. Wo ist also der Vorteil?
Soweit man die Pausenzeiten nicht durch Betriebspause auffängt, muss man
im kontunierlichen geschäftsbetrieb einen anderen Mitarbeiter dort
einsetzen. Das erhöht den Personalbedarf und damit die Personalkosten.
Martin Gerdes
2012-11-03 11:00:09 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Durch die Brutto-Auszahlung handelt es sich um eine vom AN unbemerkte
Stundenlohn-Kürzung. Zudem dürfen Teilzeit-Beschäftigte keine Pausen machen.
Ach ja?
Lutz Schulze
2012-11-02 13:55:54 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Wenn du aus einer Vollzeitstelle mit 1200 € brutto drei MiniJobs zu je
400 € machst, ist das jedenfalls völlig ohne Potential, weil bei einem
MiniJob für den AG grundsätzlich mehr Abgaben anfallen, als bei einem
SV-pflichtigen Job. Es muss also mehr dazu kommen: Stundenlohnkürzung
und Akzeptierung durch den Arbeitnehmer.
Ja, hier werden mittlerweile Minijobs auf 400-Euro Basis mit 30 Stunden in
der Woche angeboten.

Lutz
--
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Martin Hentrich
2012-11-02 14:14:22 UTC
Permalink
On Fri, 2 Nov 2012 14:55:54 +0100, Lutz Schulze
Post by Lutz Schulze
Post by Martin Hentrich
Es muss also mehr dazu kommen: Stundenlohnkürzung
und Akzeptierung durch den Arbeitnehmer.
Ja, hier werden mittlerweile Minijobs auf 400-Euro Basis mit 30 Stunden in
der Woche angeboten.
...genau DAS meine ich. Wenn dann aber auf "den Staat" geschimpft
wird, der offenbar alles zu regeln hätte, dann ist das zu kurz
gesprungen. Wenn diese ausgebeuteten Billigarbeitnehmer offenbar keine
Wahl zu haben scheinen, für 3,30 € die Stunde arbeiten zu müssen, dann
sollen sie nicht auf "den Staat" schimpfen, sondern sich wehren.
Stellen, an die sie sich wenden können, gibts zuhauf. Öffentlichkeit
ist das einzige Mittel aus diesem Sumpf. Und darunter sollen sogar
welche sein, die sich für andere ins Zeug legen. "Von allein" tut sich
nirgends etwas - und schon gar nicht ohne die Betroffenen selbst, oder
gehören die *alle* zu Nichtselbsthilfsfähigen?

Martin
--
"Un wat hadden wi denn dahn?" "Nicks, gor nicks. Blot in uns'
Versammlungen un unner vir Ogen hadden wi von Ding'redt, ..., Äwer
taum Handeln wiren wi tau swack, taum Schriwen tau dumm, dorum folgten
wi de olle dütsche Mod', wi redten blot doräwer." [Fritz Reuter]
Will Berghoff
2012-11-02 15:04:50 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
...genau DAS meine ich. Wenn dann aber auf "den Staat" geschimpft
wird, der offenbar alles zu regeln hätte, dann ist das zu kurz
gesprungen. Wenn diese ausgebeuteten Billigarbeitnehmer offenbar keine
Wahl zu haben scheinen, für 3,30 € die Stunde arbeiten zu müssen,
3,07 EUR netto, 4,00 EUR incl. AG-Kosten...
Post by Martin Hentrich
dann
sollen sie nicht auf "den Staat" schimpfen, sondern sich wehren.
Stellen, an die sie sich wenden können, gibts zuhauf. Öffentlichkeit
ist das einzige Mittel aus diesem Sumpf.
_Dort_ gibt es solche "Stellen"nicht. Wohl aber Arbeitsagenturen, die
die Arbeitslosen zur Annahme derart schlecht bezahleter Stellen zwingen.
Lutz Schulze
2012-11-02 18:06:15 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Post by Martin Hentrich
...genau DAS meine ich. Wenn dann aber auf "den Staat" geschimpft
wird, der offenbar alles zu regeln hätte, dann ist das zu kurz
gesprungen. Wenn diese ausgebeuteten Billigarbeitnehmer offenbar keine
Wahl zu haben scheinen, für 3,30 € die Stunde arbeiten zu müssen,
3,07 EUR netto, 4,00 EUR incl. AG-Kosten...
Post by Martin Hentrich
dann
sollen sie nicht auf "den Staat" schimpfen, sondern sich wehren.
Stellen, an die sie sich wenden können, gibts zuhauf. Öffentlichkeit
ist das einzige Mittel aus diesem Sumpf.
_Dort_ gibt es solche "Stellen"nicht. Wohl aber Arbeitsagenturen, die
die Arbeitslosen zur Annahme derart schlecht bezahleter Stellen zwingen.
Ja, leider. Und jede Menge Menschen die nicht gewohnt sind sich auch mal zu
wehren. Und so funktioniert das eben schon seit Jahren mit diesen
Dumpinglöhnen, gerade auch im Minijobbereich.

Alternativen sind tatsächlich rar gesät, konnte neulich eine Suche aus der
Nähe verfolgen.

Lutz
--
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Martin Gerdes
2012-11-03 11:00:10 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Post by Martin Hentrich
...genau DAS meine ich. Wenn dann aber auf "den Staat" geschimpft
wird, der offenbar alles zu regeln hätte, dann ist das zu kurz
gesprungen. Wenn diese ausgebeuteten Billigarbeitnehmer offenbar keine
Wahl zu haben scheinen, für 3,30 € die Stunde arbeiten zu müssen,
3,07 EUR netto, 4,00 EUR incl. AG-Kosten...
Post by Martin Hentrich
Öffentlichkeit ist das einzige Mittel aus diesem Sumpf.
_Dort_ gibt es solche "Stellen" nicht.
Woher weißt Du das?
Post by Will Berghoff
Wohl aber Arbeitsagenturen, die die Arbeitslosen zur Annahme derart
schlecht bezahleter Stellen zwingen.
Hast Du ein Beispiel dafür parat oder schwadronierst Du nur?
Martin Gerdes
2012-11-03 11:00:08 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Und ich kenne mehrere Beispiele, da der sehr gut verdienende und
günstig privat krankenversicherte GGF seine Frau, die er auch günstig
privat krankenversichern könnte, als 405 Euro-Aushilfe in seiner GmbH
anstellt, und die dann eine Krankenvollversicherung für lau hat.
Kannst Du da mal Zahlen dazulegen, damit ich das nachvollziehen kann?

Der geschäftsführende Geschäftsführer (Immer diese Abk.!) ist als
Selbständiger vermutlich privat krankenversichert. Ist das wirklich
finanziell "günstig"?

Wieso hat eine "405-Euro-Aushilfe" (also eine Mitarbeiterin mit einem
Job in der Gleitzone) eine Krankenvollversicherung für lau?
Post by Martin Hentrich
Ja so richtig "gerecht" geht's nunmal nie.
Angesichts der vielen Bürokratie, die mit "Gerechtigkeit" verbunden ist,
stellt sich die Frage, ob nicht etwas weniger Gerechtigkeit verbunden
mit deutlich weniger Bürokratie nicht die die bessere Lösung ist. Denn
Bürokratie muß man können, und wer sie nicht kann, erlangt nicth die
ausgleichende Gerechtigkeit, die mit derselben eigentlich bezweckt ist.

Mit der Abgeltungssteuer bezahle ich beispielsweise deutlich mehr für
meine Kapitalerträge als vorher (legal, wohlgemerkt). Dennoch empfinde
ich sie als Gewinn, und zwar nicht deswegen, weil ich wie mein Vorredner
ein passionierter Steuerzahler wäre, sondern deswegen, weil gesparte
Bürokratie gesparte Lebenszeit ist und als solche auch etwas wert.
Lutz Schulze
2012-11-03 16:52:03 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Angesichts der vielen Bürokratie, die mit "Gerechtigkeit" verbunden ist,
stellt sich die Frage, ob nicht etwas weniger Gerechtigkeit verbunden
mit deutlich weniger Bürokratie nicht die die bessere Lösung ist.
Für die Bürokratie mit Sicherheit nicht.

Lutz
--
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Messwerte nachträgliche Wärmedämmung http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
Martin Gerdes
2012-11-04 18:00:12 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Post by Martin Gerdes
Angesichts der vielen Bürokratie, die mit "Gerechtigkeit" verbunden ist,
stellt sich die Frage, ob nicht etwas weniger Gerechtigkeit verbunden
mit deutlich weniger Bürokratie nicht die die bessere Lösung ist.
Für die Bürokratie mit Sicherheit nicht.
Du meinst vermutlich: Für die Bürokraten ist weniger Bürokratie keine
bessere Lösung. Mag sein.
Lutz Schulze
2012-11-04 18:43:59 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Lutz Schulze
Post by Martin Gerdes
Angesichts der vielen Bürokratie, die mit "Gerechtigkeit" verbunden ist,
stellt sich die Frage, ob nicht etwas weniger Gerechtigkeit verbunden
mit deutlich weniger Bürokratie nicht die die bessere Lösung ist.
Für die Bürokratie mit Sicherheit nicht.
Du meinst vermutlich: Für die Bürokraten ist weniger Bürokratie keine
bessere Lösung. Mag sein.
Der Duden nennt als Synonyme für Bürokratie 'Administration, Beamtenapparat,
Verwaltung, Verwaltungsapparat'. Genau das meine ich.

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Messwerte nachträgliche Wärmedämmung http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
Lutz Schulze
2012-11-03 05:27:24 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Dem Staat ist es mangels jedeweder sinnvoller Bürger-Bildungs-Aktivität
auch nie gelungen, dem Bürger die Sinnhaftigkeit von Lohnabzügen
verständlich zu machen.
Das kann man hier ja in jedem Beitrag quasi herauslesen.
Ich zahle hier im Land meine Steuern gerne, den ich bekomme dafür
anständige leistung (die freilich noch besser sein könnte...)
Ich habe das Gefühl dass sich das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis Jahr
für Jahr verschlechtert.

Aber diese Abneigung gegen Sozialbeiträge ist wirklich weit verbreitet:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/scheinselbstaendige-studentin-bundestag-sparte-sich-rentenbeitraege-a-865047.html

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
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Messwerte nachträgliche Wärmedämmung http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
Bodo Rzany
2012-11-03 10:00:19 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/scheinselbstaendige-studentin-bundestag-sparte-sich-rentenbeitraege-a-865047.html
Es ist schon eine Frechheit, wie ein Gericht den Bundestag auf eine
Stufe mit den bösen Arbeitgebern stellt, gegen die eben dieser
Bundestag das Gesätz einst abgesondert hat.

Bodo
Martin Hentrich
2012-11-01 16:45:54 UTC
Permalink
On Thu, 1 Nov 2012 06:29:14 -0700 (PDT), "A.Grosenick"
Post by A.Grosenick
Ich bin 50 Jahre alt und seit meinem 15 Lebensjahr berufstätig. Seit etwa 25 Jahren übe ich einen Nebenjob aus,
früher war es der 400DM Job, jetzt der 400Euro Job. Ist angemeldet.
Meine Frau (Hausfrau seit den Kindern) übt seit 2010 einen angemldeten 400 Euro Job aus.
Seit 1999 vermieten wir zudem im eigenen Haus Wohneinheiten, alles gemldet und versteuert.
Ich habe immer meine Steuererklärungen gemacht, aber nie diese Jobs angegeben.
Dann hast du auch alles richtig gemacht. Neben einem
lohnsteuerpflichtigen Hauptjob ist ein (!) MiniJob ohne Abgaben für
den Arbeitnehmer legal. Ganz allein selbstverständlich auch.

Das ist übrigens nichts ungewöhnliches.

Da der AG diesen MiniJob bei der www.minijobzentrale.de anmeldet und
die pauschalen Abgaben abführt, iat für dich damit alles erledigt. Mit
den von AG gezahlten Pauschalsteuer von 2% ist alles an Steuern
abgegolten. Wowereit!

Da man durch einen MiniJob jedoch nicht krankenversichert ist,
brauchst du den sozialversicherungspflichtigen Hauptjob. Deine Frau
ist dann trotz ihres MiniJobs über dich familienversichert. (Natürlich
könntet ihr beide auch privat krankenversichert sein.)

Martin
--
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab
seiner beschränkten Einsicht an die
Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
[Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg]
Kurt Guenter
2012-11-01 19:24:45 UTC
Permalink
Post by A.Grosenick
Hallo,
folgendes ist mir jetzt erst klar geworden, für einen Minijob muss man Steuern zahlen...
man ja, der Arbeitnehmer aber nicht. MiniJobs werden vom Arbeitgeber
pauschal versteuert.
Post by A.Grosenick
Ich habe immer meine Steuererklärungen gemacht, aber nie diese Jobs angegeben.
wozu auch? wenn es MiniJobs waren, sind die Steuern vom AG zu zahlen.
Post by A.Grosenick
Anders bei der Steuer...Oder?
Oder!
Post by A.Grosenick
Muss ich nachmelden, was muss ich nachmelden und wie?
Es sind nur die Nebeneinkünfte "Vermietung" zu erklären.
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