Discussion:
Steuererklärung nach Hauskauf
(zu alt für eine Antwort)
Magnus Warker
2012-09-10 08:42:09 UTC
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Hallo,

gibt es nach einem Hauskauf mit anschließender Sanierung Dinge, die man
in der Steuererklärung angeben sollte, abgesehen von den
Handwerkerleistungen?

Danke
Magnus
Kurt Guenter
2012-09-10 16:51:04 UTC
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Post by Magnus Warker
Hallo,
gibt es nach einem Hauskauf mit anschließender Sanierung Dinge, die man
in der Steuererklärung angeben sollte, abgesehen von den
Handwerkerleistungen?
kommt drauf an.
Magnus Warker
2012-09-14 13:27:14 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Magnus Warker
gibt es nach einem Hauskauf mit anschließender Sanierung Dinge, die man
in der Steuererklärung angeben sollte, abgesehen von den
Handwerkerleistungen?
kommt drauf an.
Wusste ich's doch! :-)

Magnus
--
This is Unix-Land. In quiet nights, you can hear the Windows machines
reboot.
Thomas Mayer
2012-10-07 16:58:19 UTC
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Post by Kurt Guenter
kommt drauf an.
1. Stunde Steuerberaterausbildung!
Diesen Satz lernt man als erstes :-))))

Lars Friedrich
2012-09-15 09:02:07 UTC
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Post by Magnus Warker
gibt es nach einem Hauskauf mit anschließender Sanierung Dinge, die man
in der Steuererklärung angeben sollte, abgesehen von den
Handwerkerleistungen?
Das Prinzip ist ja immer gleich:

Hast du (erhöhte) Werbungskosten gehabt durch den Hauskauf?
(z.B. doppelte Haushaltsführung)

Hast du außergewöhnliche Belastungen gehabt?
Dabei ist das Stichwort immer außergewöhnlich. Bei Sanierungen sind das
z.B. Maßnahmen zur Beseitigung konkreter Gesundheitsgefahren, die bei
Eigentumserwerb noch nicht bekannt waren.

Dann weisst du, was du angeben solltest.

Grüße,
Lars Friedrich
Magnus Warker
2012-09-17 11:45:00 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Lars Friedrich
Hast du (erhöhte) Werbungskosten gehabt durch den Hauskauf?
(z.B. doppelte Haushaltsführung)
Zwischen Kauf und Einzug lagen wegen der Sanierung knapp 3 Monate. Zählt
das als doppelte Haushaltsführung?
Post by Lars Friedrich
Hast du außergewöhnliche Belastungen gehabt?
Jep! Haus, Makler, Notar, ... :-)
Post by Lars Friedrich
Dabei ist das Stichwort immer außergewöhnlich. Bei Sanierungen sind das
z.B. Maßnahmen zur Beseitigung konkreter Gesundheitsgefahren, die bei
Eigentumserwerb noch nicht bekannt waren.
Schwierig zu sagen, wann sowas "außergewöhnlich" ist. Das ganze Vorhaben
war ja auch irgendwie außergewöhnlich, im Sinne von macht man nicht
jeden Tag...
Post by Lars Friedrich
Dann weisst du, was du angeben solltest.
Bisher nur die Handwerkerleistungen, aber die sind ja auch 1200 EUR
gedeckelt...

Magnus
--
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reboot.
Martin Hentrich
2012-09-17 14:12:58 UTC
Permalink
On Mon, 17 Sep 2012 13:45:00 +0200, Magnus Warker
Post by Magnus Warker
Schwierig zu sagen, wann sowas "außergewöhnlich" ist. Das ganze Vorhaben
war ja auch irgendwie außergewöhnlich, im Sinne von macht man nicht
jeden Tag...
Außergewöhnliche Belastungen entstehen dem Steuerpflichtigen
*zwangsläufig*. Der Hauskauf war aber alles andere als zwangsläufig,
ihr habt euch aus freien Stücken dazu entschieden, ergo private
Lebensführung.

http://www.finanztip.de/web/steuersparbuch/aussergewoehnliche-belastung.htm

Martin
--
Das meiste auf der Welt geht nicht durch
Gebrauch kaputt, sondern durch Putzen.
[Erich Kästner]
Lars Friedrich
2012-09-18 21:10:43 UTC
Permalink
Post by Magnus Warker
Post by Lars Friedrich
Hast du (erhöhte) Werbungskosten gehabt durch den Hauskauf?
(z.B. doppelte Haushaltsführung)
Zwischen Kauf und Einzug lagen wegen der Sanierung knapp 3 Monate. Zählt
das als doppelte Haushaltsführung?
Die doppelte Haushaltsführung basiert nicht auf einem Zeitraum, die kann
auch nur 1 Tag vorliegen. Relevant ist, dass es Werbungskosten sind,
sprich der Hauskauf auch dem Erhalt der Arbeit dient (siehe dazu
"Absetzbarkeit von Umzugskosten") und das eine doppelte Haushaltsführung
auch stattgefunden hat.
Post by Magnus Warker
Post by Lars Friedrich
Hast du außergewöhnliche Belastungen gehabt?
Jep! Haus, Makler, Notar, ... :-)
Haben diese Belastung andere Hauskäufer nicht?
-> nicht außergewöhnlich
Post by Magnus Warker
Post by Lars Friedrich
Dabei ist das Stichwort immer außergewöhnlich. Bei Sanierungen sind das
z.B. Maßnahmen zur Beseitigung konkreter Gesundheitsgefahren, die bei
Eigentumserwerb noch nicht bekannt waren.
Schwierig zu sagen, wann sowas "außergewöhnlich" ist.
Waren die Sanierungsmaßnahmen _vor_ dem Hauskauf nicht bekannt? Erste
Prüfung.
Post by Magnus Warker
Post by Lars Friedrich
Dann weisst du, was du angeben solltest.
Bisher nur die Handwerkerleistungen, aber die sind ja auch 1200 EUR
gedeckelt...
Allerdings zählt das Jahr der Zahlung, nicht der Rechnungsstellung.

Grüße,
Lars Friedrich
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