Discussion:
Promotionskosten
(zu alt für eine Antwort)
larsfcfa
2007-02-05 16:23:42 UTC
Permalink
Hallo,

letztes Jahr habe ich meine Dissertation abgeschlossen und zum Abschluss
eine Promotionsfeier ausgerichtet (nicht zu Hause).
In der Zeit war ich Angestellter mit einem regulären Einkommen aus
nichtsebständiger Tätigkeit.
Meine Frage ist nun, ob ich neben den anderen Kosten im Zusammenhang mit
der Promotion (Verlagskosten, Literatur usw.) auch die Kosten für die
Ausrichtung der Feier als Werbungkosten von der Steuer absetzen kann
(z.B. als Bewirtungskosten). Wie muss ich dazu vorgehen?

Gruß,

Larsfcfa
Martin Hentrich
2007-02-05 17:09:06 UTC
Permalink
larsfcfa <***@hotmail.com> schrieb:
^^^was dann kam, das war ja zu erwarten...
Post by larsfcfa
auch die Kosten für die
Ausrichtung der Feier als Werbungkosten von der Steuer absetzen kann
Nein.
Post by larsfcfa
(z.B. als Bewirtungskosten).
Da mißverstehst du was.
Post by larsfcfa
Wie muss ich dazu vorgehen?
Gar nicht.

Martin


TssTssTss....
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Ulrich Hoffmann
2007-02-05 20:54:15 UTC
Permalink
Meine Frage ist nun, ob ich ... auch die Kosten für die Ausrichtung
der Feier als Werbungkosten von der Steuer absetzen kann (z.B. als
Bewirtungskosten).
Ich stand vor einer ähnlichen Frage. Als ich meine Verlobungs-
geschenke als Werbungskosten geltend machen wollte, wurden
die mir doch einfach gestrichen. (Wahrscheinlich, weil die Kosten
unserem Vermögen in gleicher Höhe wieder als Wert zuflossen -
ein Nullsummenspiel sozusagen.)

UH
Jens Müller
2007-02-05 21:04:55 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Meine Frage ist nun, ob ich ... auch die Kosten für die Ausrichtung
der Feier als Werbungkosten von der Steuer absetzen kann (z.B. als
Bewirtungskosten).
Ich stand vor einer ähnlichen Frage. Als ich meine Verlobungs-
geschenke als Werbungskosten geltend machen wollte, wurden
die mir doch einfach gestrichen. (Wahrscheinlich, weil die Kosten
unserem Vermögen in gleicher Höhe wieder als Wert zuflossen -
ein Nullsummenspiel sozusagen.)
Zusammenhang zum OP?
Hans-Gerhard Scholz
2007-02-05 22:08:12 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Meine Frage ist nun, ob ich ... auch die Kosten für die Ausrichtung
der Feier als Werbungkosten von der Steuer absetzen kann (z.B. als
Bewirtungskosten).
Ich stand vor einer ähnlichen Frage. Als ich meine Verlobungs-
geschenke als Werbungskosten geltend machen wollte, wurden
die mir doch einfach gestrichen. (Wahrscheinlich, weil die Kosten
unserem Vermögen in gleicher Höhe wieder als Wert zuflossen -
ein Nullsummenspiel sozusagen.)
Ich habe mit Deinem Beitrag ein kleines Problem: Wenn er ironisch oder
gar lustig gemeint gewesen sein soll, dann hat er bei mir seine Wirkung
verfehlt (nämlich wegen des anschließenden Klammersatzes). Wenn er
ernst gemeint gewesen sein soll, dann zeigt er mir, daß Du vom
Steuerrecht nicht die geringste Ahnung hast.
Ulrich Hoffmann
2007-02-06 00:18:39 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Meine Frage ist nun, ob ich ... auch die Kosten für die Ausrichtung
der Feier als Werbungkosten von der Steuer absetzen kann (z.B. als
Bewirtungskosten).
Ich stand vor einer ähnlichen Frage. Als ich meine Verlobungs-
geschenke als Werbungskosten geltend machen wollte, wurden
die mir doch einfach gestrichen. (Wahrscheinlich, weil die Kosten
unserem Vermögen in gleicher Höhe wieder als Wert zuflossen -
ein Nullsummenspiel sozusagen.)
Ich habe mit Deinem Beitrag ein kleines Problem...
Mit diesem Problem muss ich Dich leider allein lassen.

Aber merke: Nicht überall, wo kein Smiley dran ist, ist keine
Ironie drin ;-)

UH
Matthias Kryn
2007-02-05 21:51:14 UTC
Permalink
Post by larsfcfa
letztes Jahr habe ich meine Dissertation abgeschlossen und
zum Abschluss eine Promotionsfeier ausgerichtet (nicht zu
Hause).
In der Zeit war ich Angestellter mit einem regulären
Einkommen aus nichtsebständiger Tätigkeit.
Meine Frage ist nun, ob ich neben den anderen Kosten im
Zusammenhang mit der Promotion (Verlagskosten, Literatur
usw.) auch die Kosten für die Ausrichtung der Feier als
Werbungkosten von der Steuer absetzen kann (z.B. als
Bewirtungskosten). Wie muss ich dazu vorgehen?
Grundsätzlich würde ich die Kosten für eine Promotionsfeier zur
privaten Lebensführung rechnen.

Es könnte eine Ausnahme sein, wenn Du die Feier nachweislich mit
dem Zweck ausgerichtet hast, zu dieser Feier die 5
Professoren/Geschäftsführer der Institute einzuladen, mit denen
Du in Kontakt stehst, um für Deine weitere wissenschaftliche
Laufbahn die dortige Einstellung und einen Einstieg auf einer
besseren Position zu erzielen.

Ich bin zwar prinzipiell bereit, solche Ansätze zu diskutieren,
sehe aber bis jetzt keine Anhaltspunkte, dass diese Idee
ansatzweise zutreffen könnte. Im Zweifelsfalle also kurz und
knapp: das geht nicht.

Grüße
Matthias
Jens Müller
2007-02-05 22:49:21 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
Post by larsfcfa
letztes Jahr habe ich meine Dissertation abgeschlossen und
zum Abschluss eine Promotionsfeier ausgerichtet (nicht zu
Hause).
In der Zeit war ich Angestellter mit einem regulären
Einkommen aus nichtsebständiger Tätigkeit.
Meine Frage ist nun, ob ich neben den anderen Kosten im
Zusammenhang mit der Promotion (Verlagskosten, Literatur
usw.) auch die Kosten für die Ausrichtung der Feier als
Werbungkosten von der Steuer absetzen kann (z.B. als
Bewirtungskosten). Wie muss ich dazu vorgehen?
Grundsätzlich würde ich die Kosten für eine Promotionsfeier zur
privaten Lebensführung rechnen.
Es könnte eine Ausnahme sein, wenn Du die Feier nachweislich mit
dem Zweck ausgerichtet hast, zu dieser Feier die 5
Professoren/Geschäftsführer der Institute einzuladen, mit denen
Du in Kontakt stehst, um für Deine weitere wissenschaftliche
Laufbahn die dortige Einstellung und einen Einstieg auf einer
besseren Position zu erzielen.
Man wird sich der sozialen Verpflichtung, eine Promotionsfeier
auszurichten und zu dieser jedenfalls die Gutachter der Arbeit und die
Studenten, die den Stoff, aus dem die Arbeit ist, erarbeitet haben,
schon tatsächlich nicht entziehen können.

Also durch die Promotion veranlaßt. Oder nicht?
Matthias Kryn
2007-02-05 23:16:32 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Man wird sich der sozialen Verpflichtung, eine Promotionsfeier
auszurichten und zu dieser jedenfalls die Gutachter der
Arbeit und die Studenten, die den Stoff, aus dem die Arbeit
ist, erarbeitet haben, schon tatsächlich nicht entziehen
können.
Das mag sein, ja.
Post by Jens Müller
Also durch die Promotion veranlaßt. Oder nicht?
Ja. Führt aber trotzdem nicht zum
Werbungskosten-/Sonderausgabenabzug.

Grüße
Matthias
David Mueller
2007-02-06 11:34:29 UTC
Permalink
Mahlzeit...
Post by Jens Müller
Man wird sich der sozialen Verpflichtung, eine Promotionsfeier
auszurichten und zu dieser jedenfalls [...] die
Studenten, die den Stoff, aus dem die Arbeit ist, erarbeitet haben,
schon tatsächlich nicht entziehen können.
Studenten, die den Sotff der Arbeit erarbeitet haben? Wo promovierst du,
da möchte ich auch hin, wir müssen hier immer noch unsere eigenen
Ergebnisse erzeugen ;).

David
Jens Müller
2007-02-07 00:22:47 UTC
Permalink
Post by David Mueller
Mahlzeit...
Post by Jens Müller
Man wird sich der sozialen Verpflichtung, eine Promotionsfeier
auszurichten und zu dieser jedenfalls [...] die
Studenten, die den Stoff, aus dem die Arbeit ist, erarbeitet haben,
schon tatsächlich nicht entziehen können.
Studenten, die den Sotff der Arbeit erarbeitet haben? Wo promovierst du,
da möchte ich auch hin, wir müssen hier immer noch unsere eigenen
Ergebnisse erzeugen ;).
Je mehr studentische Arbeiten man an Land ziehen kann, desto fixer geht
die Promotion. Oder nicht?
David Mueller
2007-02-07 12:01:16 UTC
Permalink
Mahlzeit...
Post by Jens Müller
Post by David Mueller
Post by Jens Müller
Man wird sich der sozialen Verpflichtung, eine Promotionsfeier
auszurichten und zu dieser jedenfalls [...] die
Studenten, die den Stoff, aus dem die Arbeit ist, erarbeitet haben,
schon tatsächlich nicht entziehen können.
Studenten, die den Sotff der Arbeit erarbeitet haben? Wo promovierst du,
da möchte ich auch hin, wir müssen hier immer noch unsere eigenen
Ergebnisse erzeugen ;).
Je mehr studentische Arbeiten man an Land ziehen kann, desto fixer geht
die Promotion. Oder nicht?
Hm, also hier ist das eher ein Nullsummenspiel. Es gibt Studenten, die
so gute Arbeit liefern, das man sie verwerten kann, genauso gibt es aber
Studenten, die sehr "Betreuungsintensiv" sind und deren Ergebnisse man
lieber nochmal nachprüft, bevor man die irgendwo hinschreibt.
Ist aber wahrscheinlich von Fachbereich zu Fachbereich verschieden.

David

larsfcfa
2007-02-06 07:50:12 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
Grundsätzlich würde ich die Kosten für eine Promotionsfeier zur
privaten Lebensführung rechnen.
Es könnte eine Ausnahme sein, wenn Du die Feier nachweislich mit
dem Zweck ausgerichtet hast, zu dieser Feier die 5
Professoren/Geschäftsführer der Institute einzuladen, mit denen
Du in Kontakt stehst, um für Deine weitere wissenschaftliche
Laufbahn die dortige Einstellung und einen Einstieg auf einer
besseren Position zu erzielen.
Also, natürlich war das keine private Familienfeier sondern auf der
Gästeliste stehen vor allem Professoren und Doktoren. Deshalb war das
auch eher eine Repräsentationsveranstalltung mit einem "Fachpublikum".
Ansonsten ist so eine nicht ganz billige Feier keinesfalls der freien
Willenentscheidung entsprungen sondern ist absolut üblich und wird auch
vorausgesetzt.
Kann ich also nun mit der Gästeliste und den Rechnungen die Kosten als
Repräsentaionsausgaben steuerlich geltend machen?
Grüße

lars
Matthias Koehler
2007-02-06 09:05:03 UTC
Permalink
[Lars:]
Post by larsfcfa
Kann ich also nun mit der Gästeliste und den Rechnungen die Kosten als
Repräsentaionsausgaben steuerlich geltend machen?
Erst mal Glückwunsch zur Promotion! Ich würde in diesem Fall die Kosten in
die Steuererklärung hineinnehmen und auf einem Beiblatt erläutern. Wenn es
dem Finanzamt nicht passt, streichen sie es einfach raus. Viel kann dabei
also nicht passieren, Ärger gibt es jedenfalls keinen. Ich meine zwar auch,
dass das nicht funktionieren wird, aber das ist einer der Fälle, wo ich
meine, dass man zumindest mal einen Versuch wagen kann.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Ulrich Hoffmann
2007-02-06 10:00:59 UTC
Permalink
Dieser beitrag ist möglicherweise unangemessen. Klicken sie auf, um es anzuzeigen.
Matthias Koehler
2007-02-06 16:34:05 UTC
Permalink
[Ulrich:]
Post by Ulrich Hoffmann
Als nächstes werden dann auch die Abiturfeier und
die Fete zum Meister/Diplom/Staatsexamen... geltend
gemacht?
Geltend machen kann man doch viel. Ob das Finanzamt es anerkennt, ist eine
andere Frage. Diese Entscheidung würde ich dem zuständigen Sachbearbeiter
überlassen, der kennt ja seine Regeln. Es soll Großunternehmen geben, wo
sogar Lustreisen für den Betriebsrat bezahlt werden. Die wurden bestimmt
auch als Betriebsausgabe gebucht und dadurch von uns allen mitfinanziert.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Ulrich Hoffmann
2007-02-06 16:44:25 UTC
Permalink
Post by Matthias Koehler
Es soll Großunternehmen geben, wo
sogar Lustreisen für den Betriebsrat bezahlt werden. Die wurden bestimmt
auch als Betriebsausgabe gebucht und dadurch von uns allen mitfinanziert.
Da wird aber jetzt sicher einiges berichtigt :-)

UH
Matthias Kryn
2007-02-06 10:12:48 UTC
Permalink
Post by larsfcfa
Also, natürlich war das keine private Familienfeier sondern
auf der Gästeliste stehen vor allem Professoren und Doktoren.
Deshalb war das auch eher eine Repräsentationsveranstalltung
mit einem "Fachpublikum". Ansonsten ist so eine nicht ganz
billige Feier keinesfalls der freien Willenentscheidung
entsprungen sondern ist absolut üblich und wird auch
vorausgesetzt.
Kann ich also nun mit der Gästeliste und den Rechnungen die
Kosten als Repräsentaionsausgaben steuerlich geltend machen?
Mit der Begründung oben: versuchs. Mit drei Sätzen erläutern;
Gästeliste ist ok. Mehr, als dass die Kosten nicht anerkannt
werden, kann nicht passieren.

Grüße
Matthias
Erich Mathild
2007-02-05 22:52:10 UTC
Permalink
Post by larsfcfa
Hallo,
letztes Jahr habe ich meine Dissertation abgeschlossen und zum Abschluss
eine Promotionsfeier ausgerichtet (nicht zu Hause).
In der Zeit war ich Angestellter mit einem regulären Einkommen aus
nichtsebständiger Tätigkeit.
Meine Frage ist nun, ob ich neben den anderen Kosten im Zusammenhang mit
der Promotion (Verlagskosten, Literatur usw.) auch die Kosten für die
Ausrichtung der Feier als Werbungkosten von der Steuer absetzen kann
(z.B. als Bewirtungskosten). Wie muss ich dazu vorgehen?
Gruß,
Larsfcfa
Promotion schützt eben keineswegs vor Dummheit.

VOR der Feier fragen und nach der richtigen Antwort dann
selbstverständlich NICHT feiern!

Gruß
Erich
Martin Hentrich
2007-02-06 10:33:26 UTC
Permalink
Post by Erich Mathild
Promotion schützt eben keineswegs vor Dummheit.
Danke, das war mal ein klares Wort.

Martin (auch Dr.)
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
larsfcfa
2007-02-06 10:51:07 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Post by Erich Mathild
Promotion schützt eben keineswegs vor Dummheit.
Danke, das war mal ein klares Wort.
Martin (auch Dr.)
Nun, man sollte ja keinesfalls ausschließlich feiern, um Steuern zu
sparen, und nur promovieren, um Feiern zu können...

Jedenfalls danke für die Hinweise

lars
Martin Hentrich
2007-02-06 11:54:26 UTC
Permalink
Post by larsfcfa
Nun, man sollte ja keinesfalls ausschließlich feiern, um Steuern zu
sparen,...
Deine Betrachtungsweise ist ja grundsätzlich eine andere als die von
uns. Aus deiner Sicht sparst du Steuern, aus unserer Sicht finanzieren
wir (die anderen Steuezahler außer dir) deine Feier mit...

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Frank Hucklenbroich
2007-02-06 12:29:09 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Post by larsfcfa
Nun, man sollte ja keinesfalls ausschließlich feiern, um Steuern zu
sparen,...
Deine Betrachtungsweise ist ja grundsätzlich eine andere als die von
uns. Aus deiner Sicht sparst du Steuern, aus unserer Sicht finanzieren
wir (die anderen Steuezahler außer dir) deine Feier mit...
Wo ist da der Unterschied zu einem teuren Geschäftsessen/Puffbesuch, daß
steuerlich geltend gemacht wird? Oder zu dem Ferrari als Dienstwagen? Oder
der Luxusreise zum Ärztekongreß auf Bali?

Das finanziert auch alles der Steuerzahler mit, insofern finde ich es nicht
sonderlich verwerflich, wenn der OP diese "Nebenkosten seiner Ausbildung"
ebenfalls abzusetzen gedenkt. Da gibt es mit Sicherheit andere Bereiche, wo
es eher diskussionswürdig wäre imho.

Grüße,

Frank
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