Discussion:
Spekulationssteuer auf "Papst-Golf"? (was: Re: DER Golf ist weg...)
(zu alt für eine Antwort)
Christoph Sternberg
2005-05-06 15:33:05 UTC
Permalink
Da mich das jetzt interessiert, biege ich dieses Posting mal zu den
Experten in de.soc.recht.steuern+buchfuehrung um, daher auch das
Fullquote. Es geht um den sog. "Papst-Golf", der gestern bei eBay für
Sagt mal was kasiert jetzt Ebay von der gebotenen Summe an
Provision+Einstellgebühr+?????
Nur etwas mehr als 50 EUR: http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html
...und das Finanzamt kassiert lt. den heutigen Nachrichten ca. 90.000 EUR
an "Spekulationssteuer" ;-)
Stimmt das?

(XPost & f'up2 de.soc.recht.steuern+buchfuehrung)

Christoph Sternberg */\
--
E-Mail an Adresse im FROM wird ungelesen gelöscht
Daniel Zauft
2005-05-06 15:46:36 UTC
Permalink
Post by Christoph Sternberg
Da mich das jetzt interessiert, biege ich dieses Posting mal zu den
Experten in de.soc.recht.steuern+buchfuehrung um, daher auch das
Fullquote. Es geht um den sog. "Papst-Golf", der gestern bei eBay für
Sagt mal was kasiert jetzt Ebay von der gebotenen Summe an
Provision+Einstellgebühr+?????
Nur etwas mehr als 50 EUR: http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html
...und das Finanzamt kassiert lt. den heutigen Nachrichten ca. 90.000 EUR
an "Spekulationssteuer" ;-)
Stimmt das?
(XPost & f'up2 de.soc.recht.steuern+buchfuehrung)
Christoph Sternberg */\
Nein, auf keinen Fall (deswegen wohl der Smilie).

Nach einem (hier in der NG schon zitierten [1]) des FG
Schleswig-Holstein, Urteil vom 2.10.2003, Az. 5 K, unterliegt der An-
und Verkauf von Alltagsgegenständen, wegen mangelnder
Überwachungsmöglichkeiten des Staates, nicht der Einkommensteuer (nicht
steuerbar).

(Die 1-Jahres Frist hat der Verkäufer lt. Ebay-Auktion zwar nicht
überschritten, dies ist aber unerheblich)

Grüße

Daniel

[1] news:***@4ax.com
Eric Lorenz
2005-05-06 16:01:23 UTC
Permalink
Post by Daniel Zauft
Nein, auf keinen Fall (deswegen wohl der Smilie).
Nach einem (hier in der NG schon zitierten [1]) des FG
Schleswig-Holstein, Urteil vom 2.10.2003, Az. 5 K, unterliegt der An-
und Verkauf von Alltagsgegenständen, wegen mangelnder
Überwachungsmöglichkeiten des Staates, nicht der Einkommensteuer (nicht
steuerbar).
(Die 1-Jahres Frist hat der Verkäufer lt. Ebay-Auktion zwar nicht
überschritten, dies ist aber unerheblich)
Demzufolge auch die Verfügung! Nur jetzt die Frage: Handelt es sich um
so einem Objekt um einen Alltagsgegenstand? Oder wird das FA jetzt
sagen, bei dem Preis handelt es sich um einen Sammlergegenstand. Dann
entfällt die Regelung für Alltagsgegenstände (die übrigens NICHT im
Gesetzt verankert ist)

Eric
Daniel Zauft
2005-05-06 16:45:38 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
Post by Daniel Zauft
Nein, auf keinen Fall (deswegen wohl der Smilie).
Nach einem (hier in der NG schon zitierten [1]) des FG
Schleswig-Holstein, Urteil vom 2.10.2003, Az. 5 K, unterliegt der An-
und Verkauf von Alltagsgegenständen, wegen mangelnder
Überwachungsmöglichkeiten des Staates, nicht der Einkommensteuer
(nicht steuerbar).
Demzufolge auch die Verfügung! Nur jetzt die Frage: Handelt es sich um
so einem Objekt um einen Alltagsgegenstand? Oder wird das FA jetzt
sagen, bei dem Preis handelt es sich um einen Sammlergegenstand. Dann
entfällt die Regelung für Alltagsgegenstände (die übrigens NICHT im
Gesetzt verankert ist)
Eric
Hier liegt einseitig betrachtet der Knackpunkt. Zum Thema Kfz war z.B.
die Verfügung(eine von Vielen) vom OFD Münster, 09.01.2002, S 2256 - 43
- St 22 - 31:

Verluste aus der Veräußerung von Gebrauchtgegenständen können steuerlich
grundsätzlich nicht anerkannt werden, da § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG keine
Wirtschaftsgüter erfasst, deren Wertverzehr typischerweise der privaten
Lebensführung zuzurechnen ist. Folglich unterliegen auch Gewinne aus der
Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs nicht der Besteuerung.

Diese Grundsätze gelten - mit Ausnahme von Oldtimern - auch für die
Veräußerung von Pkw. Die Erläuterungen in der Anleitung zur Anlage SO
2001 (zu den Zeilen 41 bis 50) sind insoweit überholt.

Es wird nochmal betont, dass es durchaus sein kann, dass die Veräußerung
eines PKW besteuert wird, wenn es sich nicht um einen Gebrauchs-PKW
handelt(hier z.B. Oldtimer).

Aber hier hole ich meine Verfassungswidrigkeitskeule raus *schwing*

Denn wer den Verkauf von Sammlergegenständen in der Steuererklärung
angibt, ist im Vergleich zu den vielen anderen, die einen solchen
Vorgang nicht angeben, der "Dumme". Ich sehe hier einfach eine sehr
starke Analogie zu dem Urteil der Verfassungswidrigkeit der
Spekulationssteuer bei Wertpapieren in den vergangenen Jahren.

Und wiederum ganz pragmatisch: Für 90.000 Euro kann man sich bestimmt
einen Anwalt leisten, der den Fall zum BVG trägt.

Mir fällt grad ein, dass man mit dieser Aktion eigentlich eine tolle
Neid-Debatte führen könnte - ala "Ich hab' den Audi meines Dorfpfarrers
vor 'nem Jahr gekauft. Kann ja wohl nicht sein, dass dem sein Verkäufer
zufällig Papst wurde und meiner immer noch im kleinen Kaff' wohnt. Dann
soll er wenigstens dem Staat die Hälfte abdrücken"

*SCNR*

Grüße

Daniel
Peter Voigt
2005-05-06 20:34:15 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
Nur jetzt die Frage: Handelt es sich um
so einem Objekt um einen Alltagsgegenstand?
Nöö ...
Schon die Geschichte, daß er das Teil nur wegen dem Vorbesitzer
gekauft hat, spricht doch für ein Spekulationsgeschäft ...
--
Grüße - Pe"Begreifen kommt von Anfassen."ter

http://www.open-news-network.org/wiki/OpenNewsNetwork
Helmar Weser
2005-05-06 21:18:50 UTC
Permalink
Post by Peter Voigt
Post by Eric Lorenz
Nur jetzt die Frage: Handelt es sich um
so einem Objekt um einen Alltagsgegenstand?
Nöö ...
Schon die Geschichte, daß er das Teil nur wegen dem Vorbesitzer
gekauft hat, spricht doch für ein Spekulationsgeschäft ...
Richtig ... ich würde auch lieber bei einem gut gepflegten Garagenwagen
eines Hochwürden greifen, als zu was anderem. Das bedeutet aber noch nicht
automatisch, dass er den Wagen wegen der späteren Gewinnabsicht gekauft hat.
Woher sollte er wissen, dass der Vorbesitzer so einen Bekanntheitsgrad
erreichen würde?
--
Mit freundlichen Grüssen / With best regards
Helmar Weser - ICQ 124870567
Matthias Kryn
2005-05-06 21:31:58 UTC
Permalink
Post by Peter Voigt
Post by Eric Lorenz
Nur jetzt die Frage: Handelt es sich um
so einem Objekt um einen Alltagsgegenstand?
Nöö ...
Schon die Geschichte, daß er das Teil nur wegen dem
Vorbesitzer gekauft hat, spricht doch für ein
Spekulationsgeschäft ...
Das Kardinal Ratzinger Vorbesitzer war, hat er erst nach dem
Kauf erfahren.

Grüße
Matthias
Eric Lorenz
2005-05-06 21:48:58 UTC
Permalink
Post by Peter Voigt
Nöö ...
Schon die Geschichte, daß er das Teil nur wegen dem Vorbesitzer
gekauft hat, spricht doch für ein Spekulationsgeschäft ...
Schmarrn! Der Wagen wurde im Januar gekauft. Oder hast du eine Glaskugel?

Eric
Michael Holzt
2005-05-07 10:45:47 UTC
Permalink
Post by Peter Voigt
Schon die Geschichte, daß er das Teil nur wegen dem Vorbesitzer
gekauft hat, spricht doch für ein Spekulationsgeschäft ...
Hat er aber nicht, das wurde ihm erst nach der Kaufentscheidung mitgeteilt.
--
"Erst war es ein Kernel alle halbe Jahre, zum Schluss konnte ich mit
dem Compilieren nicht mehr aufhören." (Torsten Kleinz im IRC)
Markus Gronotte
2005-05-07 13:41:08 UTC
Permalink
"Michael Holzt"
Post by Michael Holzt
Post by Peter Voigt
Schon die Geschichte, daß er das Teil nur wegen dem Vorbesitzer
gekauft hat, spricht doch für ein Spekulationsgeschäft ...
Hat er aber nicht, das wurde ihm erst nach der Kaufentscheidung mitgeteilt.
Ich denke man kann beim Kauf sogar davon ausgehen, dass
der Käufer nichtmal wusste wer Benedigt ist ;)

lg,

Markus
Werner Warweg
2005-05-10 07:14:39 UTC
Permalink
Post by Daniel Zauft
Nein, auf keinen Fall (deswegen wohl der Smilie).
Nach einem (hier in der NG schon zitierten [1]) des FG
Schleswig-Holstein, Urteil vom 2.10.2003, Az. 5 K, unterliegt der An-
und Verkauf von Alltagsgegenständen, wegen mangelnder
Überwachungsmöglichkeiten des Staates, nicht der Einkommensteuer (nicht
steuerbar).
(Die 1-Jahres Frist hat der Verkäufer lt. Ebay-Auktion zwar nicht
überschritten, dies ist aber unerheblich)
sehe ich anders: Es handelt sich nicht um einen Alltagsgegenstand. Das
zeigt schon der Preis! im Verhältnis zu gemeinen Wert, der ansonsten
gezahlt wird. Meines Erachtens in diesem Fall also Spekulationsgewinn.
Bei dem steht übrigens nicht die ursprüngliche Absicht (Geld verdienen
im Vordergrund) , sondern Fristen.
--
Mit freundlichem Gruß
Werner Warweg (www.kdv-dt.de, Lohnabrechnung und Personalzeit)
Eric Lorenz
2005-05-06 15:56:42 UTC
Permalink
Post by Christoph Sternberg
Da mich das jetzt interessiert, biege ich dieses Posting mal zu den
Experten in de.soc.recht.steuern+buchfuehrung um, daher auch das
Fullquote. Es geht um den sog. "Papst-Golf", der gestern bei eBay für
...und das Finanzamt kassiert lt. den heutigen Nachrichten ca. 90.000 EUR
an "Spekulationssteuer" ;-)
Stimmt das?
Darüber haben wir uns heute im Büro auch schon unterhalten. Fakto ist,
das es sich in dem Fall um ein Privates Veräußerungsgeschäft handelt.
Dies wird im Rahmen der normalen ESt-Veranlagung besteuert. In dem Fall
dürften es knapp 90.000 Euro Steuern werden.

Allerdings gab es mal vor einiger Zeit eine Verfügung, nach der ein Pkw
unter den Bereich der Gebrauchsgüter fallen könnte. Die Folge wäre, das
es zu keiner Versteuerung kommen würde.

Eric
Markus Gronotte
2005-05-07 08:02:24 UTC
Permalink
"Eric Lorenz"
Post by Eric Lorenz
Post by Christoph Sternberg
...und das Finanzamt kassiert lt. den heutigen Nachrichten ca. 90.000 EUR
an "Spekulationssteuer" ;-)
Stimmt das?
Darüber haben wir uns heute im Büro auch schon unterhalten. Fakto ist,
das es sich in dem Fall um ein Privates Veräußerungsgeschäft handelt.
Dies wird im Rahmen der normalen ESt-Veranlagung besteuert. In dem Fall
dürften es knapp 90.000 Euro Steuern werden.
Allerdings gab es mal vor einiger Zeit eine Verfügung, nach der ein Pkw
unter den Bereich der Gebrauchsgüter fallen könnte. Die Folge wäre, das
es zu keiner Versteuerung kommen würde.
Der Verkäufer hat mit dem Namen des Papstes geworben und den Wagen
damit zum Sammlerobjekt definiert. Das ist doch wohl logisch und
nachvollziehbar, oder nicht? Also wird er auch blechen müssen.
Die Frage ist, ob das Finanzamt das so sieht und nicht pennt.

lg,

Markus
Eric Lorenz
2005-05-07 08:28:27 UTC
Permalink
Post by Markus Gronotte
Der Verkäufer hat mit dem Namen des Papstes geworben und den Wagen
damit zum Sammlerobjekt definiert. Das ist doch wohl logisch und
nachvollziehbar, oder nicht? Also wird er auch blechen müssen.
Die Frage ist, ob das Finanzamt das so sieht und nicht pennt.
Und das ist der Knackpunkt! Handelt es sich um einen Gegenstand des
täglichen Gebrauchs, entsteht keine Steuerpflicht. Handelt es sich aber
um ein Sammlerobjekt, dann ist es ein Privates Veräußerungsgeschäft.
Hier bräuchte man wohl einen fähigen Steuerberater, der gut
argumentieren kann. Es bleibt spannend!

Eric
Daniel Zauft
2005-05-07 10:32:04 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
Post by Markus Gronotte
Der Verkäufer hat mit dem Namen des Papstes geworben und den Wagen
damit zum Sammlerobjekt definiert. Das ist doch wohl logisch und
nachvollziehbar, oder nicht? Also wird er auch blechen müssen.
Die Frage ist, ob das Finanzamt das so sieht und nicht pennt.
Und das ist der Knackpunkt! Handelt es sich um einen Gegenstand des
täglichen Gebrauchs, entsteht keine Steuerpflicht. Handelt es sich aber
um ein Sammlerobjekt, dann ist es ein Privates Veräußerungsgeschäft.
Hier bräuchte man wohl einen fähigen Steuerberater, der gut
argumentieren kann. Es bleibt spannend!
Eric
Wobei das ganze laut "AP" (gelesen in meiner heutigen Tageszeitung)
durch das "Düsseldorfer Finanzministerium" für "steuerfrei" erklärt wurde.

Mal davon abgesehen, dass steuerfrei Humbug ist(wenn schon dann "nicht
steuerbar"): Eine Begründung fehlt leider(war nur eine Randbemerkung).
Irgendwann müsste die Meldung aber im Netz auftauchen.

Grüße

Daniel
Thomas Muething
2005-05-07 21:29:25 UTC
Permalink
Post by Markus Gronotte
Der Verkäufer hat mit dem Namen des Papstes geworben und den Wagen
damit zum Sammlerobjekt definiert. Das ist doch wohl logisch und
nachvollziehbar, oder nicht? Also wird er auch blechen müssen.
Die Frage ist, ob das Finanzamt das so sieht und nicht pennt.
Was sind wir Deutschen doch ein Volk kleiner neidischer Mickerlinge.
Statt sich für den Zivi zu freuen, der unerwartet das "Geschäft seines
Lebens" gemacht hat, schreist Du nach dem Finanzamt.

Ziemlich erbärmlich, meine ich.

Gruß, Thomas
Markus Gronotte
2005-05-07 22:08:27 UTC
Permalink
"Thomas Muething"
Post by Thomas Muething
Post by Markus Gronotte
Der Verkäufer hat mit dem Namen des Papstes geworben und den Wagen
damit zum Sammlerobjekt definiert. Das ist doch wohl logisch und
nachvollziehbar, oder nicht? Also wird er auch blechen müssen.
Die Frage ist, ob das Finanzamt das so sieht und nicht pennt.
Was sind wir Deutschen doch ein Volk kleiner neidischer Mickerlinge.
Statt sich für den Zivi zu freuen, der unerwartet das "Geschäft seines
Lebens" gemacht hat, schreist Du nach dem Finanzamt.
Ziemlich erbärmlich, meine ich.
Ich muss dich enttäuschen. Ich bin kein Deutscher. Nur eine
meiner multiplen Persönlichkeiten ist ein Medienmitläufer
und musste ihren Senf dazugeben.
Eric Lorenz
2005-05-08 03:06:43 UTC
Permalink
Post by Thomas Muething
Was sind wir Deutschen doch ein Volk kleiner neidischer Mickerlinge.
Statt sich für den Zivi zu freuen, der unerwartet das "Geschäft seines
Lebens" gemacht hat, schreist Du nach dem Finanzamt.
Ziemlich erbärmlich, meine ich.
Nein, man muss sich mit dem Thema auseinandersetzen. Diesen Weitblick
hat auch der Zivi bewiesen (was übrigens sehr selten ist).

Eric
Frank Hucklenbroich
2005-05-09 12:17:33 UTC
Permalink
Post by Markus Gronotte
Der Verkäufer hat mit dem Namen des Papstes geworben und den Wagen
damit zum Sammlerobjekt definiert. Das ist doch wohl logisch und
nachvollziehbar, oder nicht? Also wird er auch blechen müssen.
Die Frage ist, ob das Finanzamt das so sieht und nicht pennt.
Wie gesagt, das mit der "Spekulationssteuer" kam so in den ZDF-Nachrichten
am Tag nach dem Verkauf. Ich fand es auch merkwürdig, das war dann auch der
Anstoß meines Ursprungspostings. Das FA dürfte also mit 100%iger Sicherheit
davon wissen.

Jetzt spinnen wir den Faden doch mal weiter - macht es eigentlich
steuerlich irgend einen Unterschied, daß der Wagen in die USA verkauft,
also quasi exportiert wird?

Wie wäre das ganz steuerlich zu sehen gewesen, wenn der Besitzer vor der
Auktion den Wagen selbst in die USA gefahren und erst dort per e-bay
verkauft hätte? Wäre die Spekulationssteuer dann in Deutschland trotzdem
angefallen (immerhin war der Wagen da ja schon exportiert)?

Grüße,

Frank
Matthias Kryn
2005-05-06 16:09:37 UTC
Permalink
xp, fup dsr.s+b
...und das Finanzamt kassiert lt. den heutigen Nachrichten
ca. 90.000 EUR an "Spekulationssteuer" ;-)
Das halte ich für eine Spekulation.
Ich nicht. Kauf des KfZ Januar 2005, Verkauf Mai 2005,
Haltdauer <6 Monate, ergo Steuerpflicht. Wäre nicht schlecht
gewesen, wenn den Buben mal jemand zur Geduld gemahnt hätte,
im Juli wäre die Karre problemlos übern Tisch gegangen, und
hätte sicher (NETTO) mehr eingefahren.... Thats Life...
http://groups.google.de/group/de.soc.recht.steuern+buchfuehrung/messages/936f1b5f857aa4fc?hl=de&thread_id=425f7c54db1a3a5f&mode=thread&noheader=1

HTH
Matthias
Michael Holzt
2005-05-06 16:17:22 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
Ich nicht. Kauf des KfZ Januar 2005, Verkauf Mai 2005,
Haltdauer <6 Monate, ergo Steuerpflicht. Wäre nicht schlecht
gewesen, wenn den Buben mal jemand zur Geduld gemahnt hätte,
im Juli wäre die Karre problemlos übern Tisch gegangen, und
hätte sicher (NETTO) mehr eingefahren.... Thats Life...
http://groups.google.de/group/de.soc.recht.steuern+buchfuehrung/messages/936f1b5f857aa4fc?hl=de&thread_id=425f7c54db1a3a5f&mode=thread&noheader=1
In der Entscheidung wird aber ausdrücklich nur Geltendmachung eines
Veräußerungs_verlustes_ verneint. Daß ein Veräußerungsgewinn nicht zu
versteuern ist, kann ich nicht entnehmen.
--
"Erst war es ein Kernel alle halbe Jahre, zum Schluss konnte ich mit
dem Compilieren nicht mehr aufhören." (Torsten Kleinz im IRC)
Matthias Kryn
2005-05-06 16:22:12 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Ich nicht. Kauf des KfZ Januar 2005, Verkauf Mai 2005,
Haltdauer <6 Monate, ergo Steuerpflicht. Wäre nicht
schlecht gewesen, wenn den Buben mal jemand zur Geduld
gemahnt hätte, im Juli wäre die Karre problemlos übern
Tisch gegangen,
http://groups.google.de/group/de.soc.recht.steuern+buchfuehrung/messages/936f1b5f857aa4fc?hl=de&thread_id=425f7c54db1a3a5f&mode=thread&noheader=1
Post by Michael Holzt
In der Entscheidung wird aber ausdrücklich nur Geltendmachung
eines Veräußerungs_verlustes_ verneint. Daß ein
Veräußerungsgewinn nicht zu versteuern ist, kann ich nicht
entnehmen.
Letzter Satz (ok, das ist die Meinung von EH ...)?

Grüße
Matthias
Eric Lorenz
2005-05-06 19:44:13 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
In der Entscheidung wird aber ausdrücklich nur Geltendmachung eines
Veräußerungs_verlustes_ verneint. Daß ein Veräußerungsgewinn nicht zu
versteuern ist, kann ich nicht entnehmen.
Umkehrschluß!

Eric
Martin Schoenbeck
2005-05-06 20:37:34 UTC
Permalink
Hallo Eric,
Post by Eric Lorenz
Post by Michael Holzt
In der Entscheidung wird aber ausdrücklich nur Geltendmachung eines
Veräußerungs_verlustes_ verneint. Daß ein Veräußerungsgewinn nicht zu
versteuern ist, kann ich nicht entnehmen.
Umkehrschluß!
Für die Ablehnung, den Veräußerungsverlust geltend zu machen, war aber wohl
ganz entscheidend, daß die Veräußerung nicht mit Gewinnerzielungsabsicht
gemacht wurde. Das dürfte bei dem Golf anders sein.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Eric Lorenz
2005-05-06 20:45:02 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Für die Ablehnung, den Veräußerungsverlust geltend zu machen, war aber wohl
ganz entscheidend, daß die Veräußerung nicht mit Gewinnerzielungsabsicht
gemacht wurde. Das dürfte bei dem Golf anders sein.
Nur, weil er bei Ebay eingestellt hatte? Das alleine wäre meines E. noch
kein Indiz...

Eric
Martin Schoenbeck
2005-05-06 21:35:14 UTC
Permalink
Hallo Eric,
Post by Eric Lorenz
Post by Martin Schoenbeck
Für die Ablehnung, den Veräußerungsverlust geltend zu machen, war aber wohl
ganz entscheidend, daß die Veräußerung nicht mit Gewinnerzielungsabsicht
gemacht wurde. Das dürfte bei dem Golf anders sein.
Nur, weil er bei Ebay eingestellt hatte? Das alleine wäre meines E. noch
kein Indiz...
Er mag ja beim Kauf noch keine Gewinnerzielungsabsicht gehabt haben. Beim
Verkauf wird man das aber wohl nicht bestreiten können. Wobei ich
persönlich für die steuerliche Wirksamkeit allerdings eine
Gewinnerzielungsabsicht bereits beim Kauf verlangen würde. Sonst könnte man
ja Verlustgeschäfte praktisch nie steuerlich geltend machen, denn da ist
dann beim Verkauf ja meist keine Gewinnerzielungsabsicht mehr sondern nur
noch eine Verlustminderungsabsicht vorhanden.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Eric Lorenz
2005-05-06 21:55:06 UTC
Permalink
Martin Schoenbeck schrieb:
Hallo Martin!
Post by Martin Schoenbeck
Er mag ja beim Kauf noch keine Gewinnerzielungsabsicht gehabt haben. Beim
Verkauf wird man das aber wohl nicht bestreiten können. Wobei ich
persönlich für die steuerliche Wirksamkeit allerdings eine
Gewinnerzielungsabsicht bereits beim Kauf verlangen würde. Sonst könnte man
ja Verlustgeschäfte praktisch nie steuerlich geltend machen, denn da ist
dann beim Verkauf ja meist keine Gewinnerzielungsabsicht mehr sondern nur
noch eine Verlustminderungsabsicht vorhanden.
Einkunftserzielungsabsicht. Und die können auch Negativ sein...

Eric
Martin Schoenbeck
2005-05-07 08:33:17 UTC
Permalink
Hallo Eric,
Post by Eric Lorenz
Einkunftserzielungsabsicht. Und die können auch Negativ sein...
Muß die _Absicht_ nicht wenigstens auf positive gerichtet sein, damit das
nicht als Liebhaberei gilt?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Lutz Schulze
2005-05-06 16:27:32 UTC
Permalink
On Fri, 6 May 2005 18:09:37 +0200, "Matthias Kryn"
...und das Finanzamt kassiert lt. den heutigen Nachrichten
ca. 90.000 EUR an "Spekulationssteuer" ;-)
Das halte ich für eine Spekulation.
Ich nicht. Kauf des KfZ Januar 2005, Verkauf Mai 2005,
Haltdauer <6 Monate, ergo Steuerpflicht. Wäre nicht schlecht
gewesen, wenn den Buben mal jemand zur Geduld gemahnt hätte,
im Juli wäre die Karre problemlos übern Tisch gegangen, und
hätte sicher (NETTO) mehr eingefahren.... Thats Life...
Der Herr hats gegeben, der Herr hats genommen. Vielleicht ist ja doch
was dran?

Wenn er jetzt noch die Hälfte des Versteigerungserlöses spendet, steht
er nochmal in allen Zeitungen.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk: http://www.messpc.de
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator: http://www.messpc.de/MessPC-Testbericht-ITA.pdf
http://www.netzwerkseite.de - die Seite rund um EDV-Netzwerke
Martin Kissel
2005-05-06 17:49:05 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Wenn er jetzt noch die Hälfte des Versteigerungserlöses spendet, steht
er nochmal in allen Zeitungen.
Auf der Auktionsseite hat er bereits Werbung für einen Weinverkäufer
gemacht. Der Erlös durch diese Anzeige sollte bereits wohltätigen
Zwecken zugehen. Eine sehr schöne Idee.
Peter Voigt
2005-05-06 20:30:29 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Wenn er jetzt noch die Hälfte des Versteigerungserlöses spendet, steht
er nochmal in allen Zeitungen.
Üblen Radiomeldungen zufolge hat er geklagt, weil die deutsche
Seite etwa 1 Stunde vor Vertseigerungsende nicht mehr aufrufbar
war und einige Bietrer mehr bieten wollten als den erzielten
Preis ...

Dat spricht wohl gegen humanitäre Absichten ...
--
Grüße - Pe"Begreifen kommt von Anfassen."ter

http://www.open-news-network.org/wiki/OpenNewsNetwork
Martin Kissel
2005-05-06 21:22:36 UTC
Permalink
Post by Peter Voigt
Post by Lutz Schulze
Wenn er jetzt noch die Hälfte des Versteigerungserlöses spendet, steht
er nochmal in allen Zeitungen.
Üblen Radiomeldungen zufolge hat er geklagt, weil die deutsche
Seite etwa 1 Stunde vor Vertseigerungsende nicht mehr aufrufbar
war und einige Bietrer mehr bieten wollten als den erzielten
Preis ...
Dat spricht wohl gegen humanitäre Absichten ...
"Der Verkäufer scheint sich inzwischen mit dem Ende der Auktion
abgefunden zu haben, sein Freund und Berater dagegen hatte am Morgen
noch laut über rechtliche Schritte nachgedacht. Unklar ist, ob der Erlös
versteuert werden muss."
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,354827,00.html


Und Ratzinger kann darüber nur den Kopf schütteln:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,354883,00.html
Eric Lorenz
2005-05-06 21:53:55 UTC
Permalink
Post by Martin Kissel
"Der Verkäufer scheint sich inzwischen mit dem Ende der Auktion
abgefunden zu haben, sein Freund und Berater dagegen hatte am Morgen
noch laut über rechtliche Schritte nachgedacht. Unklar ist, ob der Erlös
versteuert werden muss."
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,354827,00.html
Zitat:

"Halbe rechnet aber auch noch mit dem Finanzamt. "Es kann sein, dass ich
das versteuern muss", sagte der Zivildienstleistende. Gewinne aus
Gebrauchtwagen-Verkäufen brauchen nach Auskunft des zuständigen Olper
Finanzamtes aber normalerweise nicht versteuert werden. Privat-Pkw
würden als "Wirtschaftsgut des täglichen Lebens", nicht als
Spekulationsgeschäfte wie Immobilien- oder Wertpapierverkäufe gewertet,
sagte der stellvertretende Chef der Behörde, Helmut Schnell. Es könne
aber Ausnahmen geben. Grundsätzlich würden alle Fälle, in denen Gewinne
bekannt würden, auf ihre steuerliche Relevanz geprüft. Daher wollte er
sich noch nicht abschließend dazu äußern, ob der Papst-Golf auch für den
Finanzminister ein himmlisches Geschäft war."


Klasse Aussage! Da konnte einer seine Klappe nicht halten. Das gibt
wahrscheinlich noch einen Rüffel fvom Dienstherren!

Eric
Michael Holzt
2005-05-07 10:45:15 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
Klasse Aussage! Da konnte einer seine Klappe nicht halten. Das gibt
wahrscheinlich noch einen Rüffel fvom Dienstherren!
Weil er die herrschende Meinung und das übliche Vorgehen kommuniziert hat?
Das wäre wohl sehr albern. Zumal seine Aussage ja keinerlei Relevanz für die
schlußendliche Einzelfallentscheidung hat.
--
"Erst war es ein Kernel alle halbe Jahre, zum Schluss konnte ich mit
dem Compilieren nicht mehr aufhören." (Torsten Kleinz im IRC)
Eric Lorenz
2005-05-07 11:59:30 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Weil er die herrschende Meinung und das übliche Vorgehen kommuniziert hat?
Das wäre wohl sehr albern. Zumal seine Aussage ja keinerlei Relevanz für die
schlußendliche Einzelfallentscheidung hat.
Die herrschende Meinung wäre, das es nach dem Gesetz zu versteuern wäre!
Das es evtl. aber nicht versteuert werden muss, bedarf der genauen
Prüfung des Sachverhaltes!

Eric
Michael Holzt
2005-05-07 19:57:42 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
Die herrschende Meinung wäre, das es nach dem Gesetz zu versteuern wäre!
Offenbar nicht, da ein entgegenlautendes Finanzgerichts-Urteil bereits
genannt wurde. Wahrscheinlich bezog sich der zitierte Behördenvertreter auch
darauf.
Post by Eric Lorenz
Das es evtl. aber nicht versteuert werden muss, bedarf der genauen
Prüfung des Sachverhaltes!
Nach dem Urteil offenbar eher umgekehrt.
--
"Erst war es ein Kernel alle halbe Jahre, zum Schluss konnte ich mit
dem Compilieren nicht mehr aufhören." (Torsten Kleinz im IRC)
Eric Lorenz
2005-05-07 21:05:43 UTC
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Post by Michael Holzt
Post by Eric Lorenz
Die herrschende Meinung wäre, das es nach dem Gesetz zu versteuern wäre!
Offenbar nicht, da ein entgegenlautendes Finanzgerichts-Urteil bereits
genannt wurde. Wahrscheinlich bezog sich der zitierte Behördenvertreter auch
darauf.
Nein! Maßgeblich ist m.E. nicht das Urteil. Zumal dies nur von einem Fg
gekommen ist. Ob es vor den BFH geht, kann ich so aber nicht sagen. Die
Aussage des Behördenvertreten war sehr leichtfertigt. Entscheident ist
nachher sowieso die Veranlagung!
Post by Michael Holzt
Nach dem Urteil offenbar eher umgekehrt.
Nein, sehe ich anders. Wenn es sogar vor Gericht gehen sollte, dann
richtet sich die Rechtsprechung erstmal grundsätzlich nach dem Wortlaut
des Gesetzes. Die Verfügungen bleiben unbeachtlich. Ebenso das Urteil
des FG.

Eric
Martin Schoenbeck
2005-05-07 21:31:04 UTC
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Hallo Eric,
Post by Eric Lorenz
Nein, sehe ich anders. Wenn es sogar vor Gericht gehen sollte, dann
richtet sich die Rechtsprechung erstmal grundsätzlich nach dem Wortlaut
des Gesetzes. Die Verfügungen bleiben unbeachtlich. Ebenso das Urteil
des FG.
Wenn die Verfügungen aber dafür sorgen, daß er gar nicht erst Steuern
zahlen soll, wer soll dann vor Gericht gehen?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Eric Lorenz
2005-05-08 03:00:07 UTC
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Post by Martin Schoenbeck
Wenn die Verfügungen aber dafür sorgen, daß er gar nicht erst Steuern
zahlen soll, wer soll dann vor Gericht gehen?
Das wäre nicht das erstemal, das die Finanzverwaltung irgendwelche
Verfügungen nicht beachtet und man vor Gericht gehen muss.

Eric
Thomas Homilius
2005-05-07 21:05:39 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Offenbar nicht, da ein entgegenlautendes Finanzgerichts-Urteil bereits
genannt wurde. ...
Welches Finanzgerichtsurteil? Kannst du mir bitte sagen, wo du das
Finanzgerichtsurteil gelesen hast und wo es steht?


Thomas
Eric Lorenz
2005-05-07 21:15:00 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Post by Michael Holzt
Offenbar nicht, da ein entgegenlautendes Finanzgerichts-Urteil bereits
genannt wurde. ...
Welches Finanzgerichtsurteil? Kannst du mir bitte sagen, wo du das
Finanzgerichtsurteil gelesen hast und wo es steht?
Hier geistert ein FG Urteil aus S-H rum. Leider habe ich auch nicht den
Wortlaut dazu!

Eric
Eric Lorenz
2005-05-07 21:19:29 UTC
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Post by Thomas Homilius
Post by Michael Holzt
Offenbar nicht, da ein entgegenlautendes Finanzgerichts-Urteil bereits
genannt wurde. ...
Welches Finanzgerichtsurteil? Kannst du mir bitte sagen, wo du das
Finanzgerichtsurteil gelesen hast und wo es steht?
Nachtrag:

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 2.10.2003, Az. 5 K 429/02

"Verkauf eines privaten Pkw: Kein Spekulationsgeschäft
Der Verkauf eines privaten Pkw ist kein Spekulationsgeschäft im Sinne
des Einkommensteuergesetzes, so das Urteil des Finanzgerichts
Schleswig-Holstein.

In der Vergangenheit war es sehr beliebt, den Gewinnen aus
Spekulationsgeschäften (zum Beispiel aus Wertpapiergeschäften) Verluste
aus dem Verkauf eines privaten Pkw (Verkauf innerhalb der
Spekulationsfrist) gegen zu rechnen. Dieser Vorgehensweise hat das
Finanzgericht Schleswig-Holstein aber vorerst einen Riegel vorgeschoben.

Im zu Grunde liegenden Sachverhalt hatte der Steuerpflichtige im August
1999 einen Pkw für rund 10.000 Euro gekauft und diesen nachweislich im
April 2000 für rund 2.800 Euro beim Kauf eines Neuwagens in Zahlung
gegeben. Die im gleichen Jahr erwirtschafteten Aktiengewinne sollten
nach Auffassung des Steuerpflichtigen mit den entstandenen Verlusten aus
dem Autoverkauf verrechnet werden. Dies lehnte das Finanzgericht ab.

In der Begründung zu diesem Urteil heißt es: Zwar unterlägen auch die
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften der Einkommensteuer.
Jedoch sei der private Pkw nicht als Wirtschaftsgut im Sinne des § 23
Einkommensteuergesetzes anzusehen. Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23
Einkommensteuergesetz besäßen einen Normzweck, der denen der Wertpapiere
ähnlich sei. Der Zweck des § 23 Einkommensteuergesetz würde verfehlt,
wenn Wirtschaftsgüter des täglichen Lebens in den Tatbestand mit
einbezogen würden, bei denen von vornherein nicht mit einer
Wertsteigerung zu rechnen sei. Derartige Gegenstände des täglichen
Gebrauchs müssten bei der steuerlichen Erfassung außer Ansatz bleiben,
da die Finanzverwaltung keinerlei effektive Ermittlungs- und
Kontrollmöglichkeit für derartige Geschäfte hätte."


M.E. könnte man sich mit dieser Begründung aus einer Steuerpflicht
rauswinden, aber wenn das das FA den Golf als Sammlerobjekt sieht, fällt
das flach!

Eric
Martin Schoenbeck
2005-05-07 21:28:24 UTC
Permalink
Hallo Eric,
"Der Zweck des § 23 Einkommensteuergesetz würde verfehlt,
wenn Wirtschaftsgüter des täglichen Lebens in den Tatbestand mit
einbezogen würden, bei denen von vornherein nicht mit einer
Wertsteigerung zu rechnen sei. Derartige Gegenstände des täglichen
Gebrauchs müssten bei der steuerlichen Erfassung außer Ansatz bleiben,
da die Finanzverwaltung keinerlei effektive Ermittlungs- und
Kontrollmöglichkeit für derartige Geschäfte hätte."
M.E. könnte man sich mit dieser Begründung aus einer Steuerpflicht
rauswinden, aber wenn das das FA den Golf als Sammlerobjekt sieht, fällt
das flach!
Denn von vornherein war er keineswegs als Sammlerobjekt anzusehen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
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Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Eric Lorenz
2005-05-08 02:59:08 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Denn von vornherein war er keineswegs als Sammlerobjekt anzusehen.
So würde ich auch gegenüber dem FA argumentieren (in meinem Einspruch
gegen den Steuerbescheid) ;-)

Eric
Thomas Homilius
2005-05-08 00:39:10 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 2.10.2003, Az. 5 K 429/02
"Verkauf eines privaten Pkw: Kein Spekulationsgeschäft
Der Verkauf eines privaten Pkw ist kein Spekulationsgeschäft im Sinne
des Einkommensteuergesetzes, so das Urteil des Finanzgerichts
Schleswig-Holstein.
(...)
In der Begründung zu diesem Urteil heißt es: Zwar unterlägen auch die
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften der Einkommensteuer.
Jedoch sei der private Pkw nicht als Wirtschaftsgut im Sinne des § 23
Einkommensteuergesetzes anzusehen. Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23
Einkommensteuergesetz besäßen einen Normzweck, der denen der
Wertpapiere ähnlich sei.
Ein Wirtschaftsgut (nach: H 13 (1) EStH) dürfe das Papst-Auto schon
sein. Sind jetzt nur Verkäufe von Wertpapieren (Aktien, Optionen usw.)
steuerpflichtig nach § 23 EStG?
Post by Eric Lorenz
Der Zweck des § 23 Einkommensteuergesetz würde verfehlt, wenn
Wirtschaftsgüter des täglichen Lebens in den
Tatbestand mit einbezogen würden, bei denen von vornherein nicht mit
einer Wertsteigerung zu rechnen sei.
Ob es eine Wertsteigerung gibt, kann man, genau genommen, vorher nie
wissen.
"Zweck der Norm" klingt in diesem Zusammenhang wie: "Durch das
Einkommensteuergesetz will der Staat den Bürger besteuern, denn der
Staat braucht Geld. Daher ist es durch den Zweck des
Einkommesnteuergesetzes erlaubt, den Abzug von Verlusten,
Betriebsausgaben und Werbungskosten nicht zuzulassen bzw. zu
untersagen"
Ist das mit dem Grundgesetz vereinbar?
Post by Eric Lorenz
Derartige Gegenstände des
täglichen Gebrauchs müssten bei der steuerlichen Erfassung außer
Ansatz bleiben, da die Finanzverwaltung keinerlei effektive
Ermittlungs- und Kontrollmöglichkeit für derartige Geschäfte hätte."
Das Finanzamt (nicht der Bürger!) wird durch die verfassungsmäßige
Auslegung des § 23 EStG geschützt? Das klingt seltsam.

Hast du oder irgendjemand das Urteil vom FG Schleswig-Holstein im
Volltext? Kann derjenige das mir per E-Mail zukommen lassen, oder hier
veröffentlichen?
Das muss ich mir mal genauer durchlesen.



Thomas
Eric Lorenz
2005-05-08 03:04:52 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Das Finanzamt (nicht der Bürger!) wird durch die verfassungsmäßige
Auslegung des § 23 EStG geschützt? Das klingt seltsam.
Eigentlich sollte damit ja die reine Spekulation abgefangen werden. Die
hast du häufig bei Wertpapieren. Ein Auto steigert sich im Normalfall
nicht im Wert.
Post by Thomas Homilius
Hast du oder irgendjemand das Urteil vom FG Schleswig-Holstein im
Volltext? Kann derjenige das mir per E-Mail zukommen lassen, oder hier
veröffentlichen?
Das muss ich mir mal genauer durchlesen.
Suche ich auch schon. Ich muss Montag mal in SIS oder NWBexpert schauen.
Aktenzeichen habe ich ja jetzt. Soweit ich weiß, ist das Urteil auch
rechtskräftig. Die Verwaltung hat auf den Gang vor den BFH verzichtet
(Ein Schelm ist, wer böses dabei denkt)

Eric
Florian Kleinmanns
2005-05-08 10:59:19 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
Aktenzeichen habe ich ja jetzt. Soweit ich weiß, ist das Urteil auch
rechtskräftig. Die Verwaltung hat auf den Gang vor den BFH verzichtet
(Ein Schelm ist, wer böses dabei denkt)
Die Verwaltung hätte mangels Beschwer gar keine Revision einlegen
können.

Grüße
Florian
--
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"Reply-To" address only.
Eric Lorenz
2005-05-08 11:07:34 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Eric Lorenz
Aktenzeichen habe ich ja jetzt. Soweit ich weiß, ist das Urteil auch
rechtskräftig. Die Verwaltung hat auf den Gang vor den BFH verzichtet
(Ein Schelm ist, wer böses dabei denkt)
Die Verwaltung hätte mangels Beschwer gar keine Revision einlegen
können.
Stimmt auch wieder...deswegen ist es offen, wenn es Urteil in eine
andere Richtung gbit, was passieren würde...

Eric
Thomas Homilius
2005-05-08 11:39:26 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
Post by Thomas Homilius
Das Finanzamt (nicht der Bürger!) wird durch die verfassungsmäßige
Auslegung des § 23 EStG geschützt? Das klingt seltsam.
Eigentlich sollte damit ja die reine Spekulation abgefangen werden.
Die hast du häufig bei Wertpapieren. Ein Auto steigert sich im
Normalfall nicht im Wert.
Du (Eric Lorenz) hast das Urteil zitiert:
"... Derartige Gegenstände des täglichen Gebrauchs müssten bei der
steuerlichen Erfassung außer Ansatz bleiben, da die Finanzverwaltung
keinerlei effektive Ermittlungs- und Kontrollmöglichkeit für derartige
Geschäfte hätte."

Offenbar bezieht sich das FG auf Argumente ähnlich wie es das BVerfG tat
bei der Veräußerung von Wertpapieren nach § 23 EStG. Danach könnte die
Besteuerung von Privaten Wertpapierveräußerungsgewinnen unterbleiben,
weil die Finanzverwaltung dort ein *Vollzugsdefizit* hat. Bei diesem
Sachverhalt ist aber der Bürger beschwert gewesen. Der Bürger wird
durch die Verfassung geschützt!

Das FG nimmt dieses verfassungsrechtliche Argument: Vollzugsdefizit, als
Anlass, dem Bürger steuerliche Abzugsmöglichkeiten zu verwehren! Hier
soll die Finanzverwaltung durch das Grundgesetz vor dem Bürger
geschützt werden. Das geht m.E. nicht!
Post by Eric Lorenz
Post by Thomas Homilius
Hast du oder irgendjemand das Urteil vom FG Schleswig-Holstein im
Volltext? Kann derjenige das mir per E-Mail zukommen lassen, oder
hier veröffentlichen?
Suche ich auch schon. Ich muss Montag mal in SIS oder NWBexpert schauen.
Aber nicht vergessen!



Thomas
Eric Lorenz
2005-05-08 11:51:58 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
"... Derartige Gegenstände des täglichen Gebrauchs müssten bei der
steuerlichen Erfassung außer Ansatz bleiben, da die Finanzverwaltung
keinerlei effektive Ermittlungs- und Kontrollmöglichkeit für derartige
Geschäfte hätte."
Und da streiten sich hier die päpstlichen Geister:
Ist es ein Gebrauchsgegenstand oder ein Sammlerobjekt. Darüber sollte
man sich erstmal klar werden...
Post by Thomas Homilius
Offenbar bezieht sich das FG auf Argumente ähnlich wie es das BVerfG tat
bei der Veräußerung von Wertpapieren nach § 23 EStG. Danach könnte die
Besteuerung von Privaten Wertpapierveräußerungsgewinnen unterbleiben,
weil die Finanzverwaltung dort ein *Vollzugsdefizit* hat. Bei diesem
Sachverhalt ist aber der Bürger beschwert gewesen. Der Bürger wird
durch die Verfassung geschützt!
Er hat aber eine gewisse Mitwirkungspflicht!
Post by Thomas Homilius
Post by Eric Lorenz
Suche ich auch schon. Ich muss Montag mal in SIS oder NWBexpert schauen.
Aber nicht vergessen!
Schon im Palm notiert. Aber denke daran, wir haben diese Woche Steuertermin!

Eric
Erich Mathild
2005-05-08 21:15:11 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
Die herrschende Meinung wäre, das es nach dem Gesetz zu versteuern wäre!
Das es evtl. aber nicht versteuert werden muss, bedarf der genauen
Prüfung des Sachverhaltes!
Und wer so sich so gekonnt des Genitivs bedient, sollte sich auch der
richtigen Rechtschreibung des "dass" befleissigen!

Erich
Eric Lorenz
2005-05-06 21:44:44 UTC
Permalink
Post by Peter Voigt
Üblen Radiomeldungen zufolge hat er geklagt, weil die deutsche
Seite etwa 1 Stunde vor Vertseigerungsende nicht mehr aufrufbar
war und einige Bietrer mehr bieten wollten als den erzielten
Preis ...
Dat spricht wohl gegen humanitäre Absichten ...
Warum auch! Natürlich wollte er den höchstmöglichen Gewinn verbuchen.
Das wirft aber mal wieder ein schlechtes Licht auf Ebay, deren Systeme
das nicht ausgehalten haben.

Eric
Jens Müller
2005-05-07 12:31:53 UTC
Permalink
Post by Peter Voigt
Üblen Radiomeldungen zufolge hat er geklagt, weil die deutsche
Seite etwa 1 Stunde vor Vertseigerungsende nicht mehr aufrufbar
war
Gegen wen? eBay?
--
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/08/feindstrafrecht/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/03/hochverrat-gegen-den-bund/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/02/politik-im-unternehmen/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/01/sushi/
Peter Voigt
2005-05-10 07:42:13 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Peter Voigt
Üblen Radiomeldungen zufolge hat er geklagt, weil die deutsche
Seite etwa 1 Stunde vor Vertseigerungsende nicht mehr aufrufbar
war
Gegen wen? eBay?
Keine Ahnung, nischt mehr von gehört ;-)
--
Grüße - Pe"Begreifen kommt von Anfassen."ter

http://www.open-news-network.org/wiki/OpenNewsNetwork
Eric Lorenz
2005-05-06 19:43:24 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
http://groups.google.de/group/de.soc.recht.steuern+buchfuehrung/messages/936f1b5f857aa4fc?hl=de&thread_id=425f7c54db1a3a5f&mode=thread&noheader=1
Normalerweise sage ich mir immer: Was kümmert mich, was ich vor 3 Jahren
geschrieben habe...

Aber zurück zum Thema:
Es ist immer die Frage zu stellen: Ist es ein Gegenstand des täglichen
Bedarfs, oder fällt das in den Bereich "Sammlerobjekte"?

Eric
Martin Schneider
2005-05-09 14:51:15 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
xp, fup dsr.s+b
...und das Finanzamt kassiert lt. den heutigen Nachrichten
ca. 90.000 EUR an "Spekulationssteuer" ;-)
Das halte ich für eine Spekulation.
Ich nicht. Kauf des KfZ Januar 2005, Verkauf Mai 2005,
Haltdauer <6 Monate, ergo Steuerpflicht. Wäre nicht schlecht
gewesen, wenn den Buben mal jemand zur Geduld gemahnt hätte,
im Juli wäre die Karre problemlos übern Tisch gegangen, und
hätte sicher (NETTO) mehr eingefahren.... Thats Life...
Bei SWR3 haben sie den für ihn zuständigen Finanzbeamten interviewt, der
sagte: Das Auto ist als Gegenstand des täglichen Bedarfs gekauft und
genutzt worden, wir werden keine Forderungen erheben.

Gruß,
Martin
Eric Lorenz
2005-05-09 17:50:27 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Bei SWR3 haben sie den für ihn zuständigen Finanzbeamten interviewt, der
sagte: Das Auto ist als Gegenstand des täglichen Bedarfs gekauft und
genutzt worden, wir werden keine Forderungen erheben.
Das glaube ich erst, wenn das schriftlich vom FA kommt. Ansonsten wäre
die Entscheidung gut, allerdings habe ich da noch so meine bedenken!

Eric
Martin Kissel
2005-05-18 21:19:42 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
Post by Martin Schneider
Bei SWR3 haben sie den für ihn zuständigen Finanzbeamten interviewt,
der sagte: Das Auto ist als Gegenstand des täglichen Bedarfs gekauft
und genutzt worden, wir werden keine Forderungen erheben.
Das glaube ich erst, wenn das schriftlich vom FA kommt. Ansonsten wäre
die Entscheidung gut, allerdings habe ich da noch so meine bedenken!
Hatte gerade stern TV eingeschaltet, dort war Verkäufer, Käufer und der
Golf zu Gast.

Der Verkäufer hat auf die Frage nach der Besteuerung gesagt, daß er vom
Finanzamt Olpe unaufgefordert einen Brief und einen Anruf bekommen hat,
der diesen Verkauf als steuerfrei erklärt.
Eric Lorenz
2005-05-18 21:31:58 UTC
Permalink
Post by Martin Kissel
Der Verkäufer hat auf die Frage nach der Besteuerung gesagt, daß er vom
Finanzamt Olpe unaufgefordert einen Brief und einen Anruf bekommen hat,
der diesen Verkauf als steuerfrei erklärt.
Tja, schön für den Verkäufer! Trotzdem überlege ich gerade, welche
Auswirkungen das auf andere Geschäfte macht...

Eric
Thomas Homilius
2005-05-18 23:00:57 UTC
Permalink
Post by Martin Kissel
Post by Eric Lorenz
Post by Martin Schneider
Bei SWR3 haben sie den für ihn zuständigen Finanzbeamten interviewt,
der sagte: Das Auto ist als Gegenstand des täglichen Bedarfs gekauft
und genutzt worden, wir werden keine Forderungen erheben.
Das glaube ich erst, wenn das schriftlich vom FA kommt. Ansonsten
wäre die Entscheidung gut, allerdings habe ich da noch so meine
bedenken!
Hatte gerade stern TV eingeschaltet, dort war Verkäufer, Käufer und
der Golf zu Gast.
Der Verkäufer hat auf die Frage nach der Besteuerung gesagt, daß er
vom Finanzamt Olpe unaufgefordert einen Brief und einen Anruf bekommen
hat, der diesen Verkauf als steuerfrei erklärt.
Um welche Steuerart handelte es sich denn? Ich vermute ganz stark, dass
es erstmal nur die Umsatzsteuer war. Als Unternehmer müsste der
Papst-Golf-Verkäufer eventuell eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Aber es geht ja eigentlich um die Einkommensteuer!

Umsatzsteuer <ungleich> Einkommensteuer



Thomas
Martin Kissel
2005-05-19 13:22:12 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Post by Martin Kissel
Der Verkäufer hat auf die Frage nach der Besteuerung gesagt, daß er
vom Finanzamt Olpe unaufgefordert einen Brief und einen Anruf bekommen
hat, der diesen Verkauf als steuerfrei erklärt.
Um welche Steuerart handelte es sich denn? Ich vermute ganz stark, dass
es erstmal nur die Umsatzsteuer war. Als Unternehmer müsste der
Papst-Golf-Verkäufer eventuell eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Aber es geht ja eigentlich um die Einkommensteuer!
Es wurde nicht gesagt um welche Steuerart es sich handelt.

Ist der Verkäufer denn Gewerbetreibender? Ich glaube nicht. Und durch
einen einmaligen Verkauf ist man ja auch noch nicht gewerbepflichtig.
Martin Schoenbeck
2005-05-19 14:34:48 UTC
Permalink
Hallo Martin,
Post by Martin Kissel
Es wurde nicht gesagt um welche Steuerart es sich handelt.
Ist der Verkäufer denn Gewerbetreibender? Ich glaube nicht. Und durch
einen einmaligen Verkauf ist man ja auch noch nicht gewerbepflichtig.
Umsatzsteuerpflicht hängt ja nicht davon ab, ob er ein Gewerbe betreibt.
Ist an dieser Stelle aber trotzdem ziemlich abwegig, da wohl kein Finanzamt
auf die Idee käme, eine Sache, die völlig ohne jeden Klärungsbedarf ist
(keine USt bei Lieferung in die USA, ganz egal, ob der Zivi ansonsten
Umsatzsteuer hätte zahlen müssen. Obendrein bei einem privaten PKW) noch
extra schriftlich zu bestätigen. Von sich aus. Es _kann_ nur um
Einkommensteuer gegangen sein.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
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Eric Lorenz
2005-05-19 19:38:12 UTC
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Post by Thomas Homilius
Um welche Steuerart handelte es sich denn? Ich vermute ganz stark, dass
es erstmal nur die Umsatzsteuer war. Als Unternehmer müsste der
Papst-Golf-Verkäufer eventuell eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Aber es geht ja eigentlich um die Einkommensteuer!
Umsatzsteuer <ungleich> Einkommensteuer
Deine Vermutung ist völlig falsch. Wie spekulieren hier mit dem § 23 EStG.

Das UstG kann man getrost ausschließen.

Eric
Thomas Homilius
2005-05-19 22:00:48 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
Post by Thomas Homilius
Um welche Steuerart handelte es sich denn? Ich vermute ganz stark,
dass es erstmal nur die Umsatzsteuer war. Als Unternehmer müsste der
Papst-Golf-Verkäufer eventuell eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Aber es geht ja eigentlich um die Einkommensteuer!
Umsatzsteuer <ungleich> Einkommensteuer
Deine Vermutung ist völlig falsch.
Meine Vermutung ist, dass der Papstkäufer kein Unternehmer ist.
Post by Eric Lorenz
Wie spekulieren hier mit dem § 23 EStG.
Wir spekulieren hier, was in dem Brief des Finanzamtes Olpe stand.
Post by Eric Lorenz
Das UstG kann man getrost ausschließen.
Genau diesen Ausschluss der Steuerbarkeit bei der USt könnte die
Finanzbehörde mit ihrem Brief an den Golf-Verkäufer geäußert haben.
Und ja, der Golf-Verkäufer ist auch meiner Meinung nach nicht
USt-pflichtig.
Was letztendlich in dem FA-Brief stand können wir nicht wissen.


Thomas
Eric Lorenz
2005-05-19 22:20:50 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Meine Vermutung ist, dass der Papstkäufer kein Unternehmer ist.
Das stimmt, aber wenn du mal die Postings nochmal lesen würdest,
wäre dir aufgefallen, das kein Gedanke in Richtung USt bestand.
Außerdem hätte ich arge Bedenken in Richtung § 2 UStG!
Post by Thomas Homilius
Post by Eric Lorenz
Wie spekulieren hier mit dem § 23 EStG.
Wir spekulieren hier, was in dem Brief des Finanzamtes Olpe stand.
Vermutungsmodus an:
Hinweis auf § 23 mit folgenden Verfügungen:

Private Veräußerungsgeschäfte, Gegenstände des täglichen Gebrauchs,
Kraftfahrzeuge: Verluste aus der Veräußerung von Gegenständen des
täglichen Gebrauchs können grundsätzlich nicht mit privaten
Veräußerungsgewinnen z.B. aus Aktien- und Grundstücksgeschäften
verrechnet werden. Das gilt - mit Ausnahme von Oldtimern - auch für die
Veräußerung von Pkw unter Einschluss der Jahreswagen. - Verw.; OFD
München 19.7.2002, S 2256 - 21 St 41


OFD München 19.7.2002, S 2256 - 21 St 41
Private Veräußerungsgeschäfte, Gegenstände des täglichen Gebrauchs,
Kraftfahrzeuge
§§:[EStG] § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
DStR 2002 S. 1529

Fundstelle 2 von 2:

OFD Nürnberg 19.7.2002, S 2256 - 61/St 32
Private Veräußerungsgeschäfte, Gegenstände des täglichen Gebrauchs,
Kraftfahrzeuge
§§:[EStG] § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Zitiert in ... / geändert durch ...
Schleswig-Holsteinisches FG 2.10.2003, Besteuerung von
Vermögensgewinnen, ...


Verluste aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des täglichen
Gebrauchs können steuerlich nicht berücksichtigt werden, da § 23 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 EStG keine Wirtschaftsgüter erfasst, deren Wertverzehr
typischerweise der privaten Lebensführung zuzurechnen ist.

Zu den sonstigen Einkünften i.S. d § 22 Nr. 2 i.V.m § 23 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 EStG gehören zwar grundsätzlich die Einkünfte aus der Veräußerung
aller Wirtschaftsgüter des Privatvermögens, die nicht Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte sind und bei denen der Zeitraum zwischen
Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Die
Berücksichtigung von sonstigen Einkünften nach dieser Vorschrift setzt
aber - wie bei allen übrigen Einkunftsarten des § 2 Nr. 1 EStG - eine
Überschusserzielungsabsicht, bezogen auf das einzelne Wirtschaftsgut,
voraus.

Bei Wirtschaftsgütern des täglichen Gebrauchs sind i.d.R. potentielle
Wertsteigerungen ausgeschlossen. Nach objektiven Maßstäben ist eine
Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften mit
Gebrauchsgegenständen daher zu verneinen. Diese Grundsätze gelten - mit
Ausnahme von Oldtimern - auch für den Verkauf von PKW. Damit sind auch
Gewinne aus dem Verkauf von Jahreswagen durch Arbeitnehmer der
Automobilindustrie nicht der Besteuerung zu unterwerfen, weil hier die
Anschaffungskosten (Barpreis zzgl. geldwerter Vorteil gem. § 8 Abs. 3
EStG) die erzielten Veräußerungserlöse regelmäßig übersteigen.
Post by Thomas Homilius
Genau diesen Ausschluss der Steuerbarkeit bei der USt könnte die
Finanzbehörde mit ihrem Brief an den Golf-Verkäufer geäußert haben.
Und ja, der Golf-Verkäufer ist auch meiner Meinung nach nicht
USt-pflichtig.
Was letztendlich in dem FA-Brief stand können wir nicht wissen.
Nein, natürlich nicht, aber wenn man die Sache aufmerksam verfolgt hat
und auch den nötigen Wissensstand hat...

Eric

Oliver Heidrich
2005-05-06 16:26:13 UTC
Permalink
Das geile daran ist: der Papst hat gar keinen Führerschein, den Wagen hat er
nie selber gefahren!
Martin Kissel
2005-05-06 17:47:28 UTC
Permalink
Post by Oliver Heidrich
Das geile daran ist: der Papst hat gar keinen Führerschein, den Wagen hat er
nie selber gefahren!
Wen interessierts?

Der 21jährige Verkäufer darf sich über den kleinen Gewinn freuen.
Seine Familie freut sich, daß demnächst das Telefon wieder ruhiger wird
und wird sicherlich auch ein bißchen was abbekommen.
eBay freut sich über sehr viel kostenlose Werbung.
Die Medien freuen sich über ne Story.
Und das Casino freut sich über weltweite Beachtung.
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