Detlef Meißner
2020-10-29 13:26:38 UTC
Hallo,
Person X (Vermieter) hat ein paar Räume an einen Gewerbebetrieb verpachtet.
Aus steuerlichn Gründen werden die Pachteinnahmen nicht einfach unter
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung verbucht, sondern es wurde
dafür ein Gewerbebetrieb angemeldet mit dem Vorteil, dass die
Umsatzsteuer für die anfallenden Rechnungen abgezogen werden können.
Lt. Mietvertrag zahlt der Pächter 500,-€ + 19% MwSt und 30,-€ *ohne*
MwSt für die NK.
Das Finanzamt will aber für die NK auch die Umsatzsteuer haben, d.h. die
NK-Einnahmen betrügen dann nur 25,12€ (+MwST.)
Das FA teilt mit, dass auch die NK umsatzsteuerrechtlich das Schicksal
der Hauptleistung teilt.
1. Frage: Stimmt Ihr mit der Ansicht des FA überein?
2. Frage: Ist es überhaupt sinnvoll, die Verpachtung als Gewerbe zu führen?
Detlef
Person X (Vermieter) hat ein paar Räume an einen Gewerbebetrieb verpachtet.
Aus steuerlichn Gründen werden die Pachteinnahmen nicht einfach unter
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung verbucht, sondern es wurde
dafür ein Gewerbebetrieb angemeldet mit dem Vorteil, dass die
Umsatzsteuer für die anfallenden Rechnungen abgezogen werden können.
Lt. Mietvertrag zahlt der Pächter 500,-€ + 19% MwSt und 30,-€ *ohne*
MwSt für die NK.
Das Finanzamt will aber für die NK auch die Umsatzsteuer haben, d.h. die
NK-Einnahmen betrügen dann nur 25,12€ (+MwST.)
Das FA teilt mit, dass auch die NK umsatzsteuerrechtlich das Schicksal
der Hauptleistung teilt.
1. Frage: Stimmt Ihr mit der Ansicht des FA überein?
2. Frage: Ist es überhaupt sinnvoll, die Verpachtung als Gewerbe zu führen?
Detlef