Michael Vogel
2004-09-28 15:40:48 UTC
Hi!
Wir betreiben derzeit komplett ohne Gewinnabsichten (oder Einnahmen) ein
Onlinemagazin. Jetzt überlegen wir allerdings, mehr daraus zu machen.
Wir haben einen Fotografen mit ins Boot geholt, der gerne über uns
zusätzlich zur Berichterstattung auch Bilder anbieten würde, etc. Er
würde gerne mit unserem Namen hauptberuflich tätig werden.
Aus diesem Grund dürfte ja die Gründung einer Gesellschaft Sinn machen.
Aus Haftungsgründen wäre eigentlich eine GmbH angebracht - schließlich
wird er ja unter diesem Namen auftreten, d.h. wir benötigen eine
Firmierung. (Die ja so bei Personengesellschaften nicht geht)
Das Problem ist jetzt nur, daß das benötigte Stammkapital erheblich zu
hoch für uns sein dürfte (waren doch 50.000 Euro?).
Mit diesen Hintergedanken fiel mir ein, daß man jetzt auch britische
Limiteds gründen kann. Wie sieht es dort mit der Haftung aus?
Auf den Seiten der diversen Anbieter (welche davon sind tatsächlich
seriös?) gab es dann tolle Angebote, wie Auslandsanschriften,
Telefonweiterleitungen, etc.. Die sprachen von Anonymität, daß man
Gesellschaften gründen könne, obwohl man Berufsverbot habe, etc.
Das wollen wir aber alles nicht. Wir wollen einfach nur eine
Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, wo die Haftung ganz klar so
geregelt ist, daß wir nicht mit Privatvermögen haften müssen.
Ist die Limited da das beste Angebot? Wie sieht es vom Steuerrecht aus?
Wie sieht es mit IHK und Berufskammern aus, und was für Zahlungen noch
auf einen zukommen? Welche Buchführung muß durchgeführt werden?
Wie die Kostenverteilung innerhalb der Gesellschaft dann aussieht (d.h.
wer was zahlt und was bekommt), sollte (und kann) man wohl am Besten in
einem Gesellschaftervertrag regeln, oder?
Diese ganze Sache mit Gesellschaftsformen hatte ich mal in der
Berufsschule, aber die ist jetzt 13 Jahre her, d.h. ich habe viel
vergessen und einiges dürfte sich auch geändert haben, denke ich.
Tschau!
Michael
Wir betreiben derzeit komplett ohne Gewinnabsichten (oder Einnahmen) ein
Onlinemagazin. Jetzt überlegen wir allerdings, mehr daraus zu machen.
Wir haben einen Fotografen mit ins Boot geholt, der gerne über uns
zusätzlich zur Berichterstattung auch Bilder anbieten würde, etc. Er
würde gerne mit unserem Namen hauptberuflich tätig werden.
Aus diesem Grund dürfte ja die Gründung einer Gesellschaft Sinn machen.
Aus Haftungsgründen wäre eigentlich eine GmbH angebracht - schließlich
wird er ja unter diesem Namen auftreten, d.h. wir benötigen eine
Firmierung. (Die ja so bei Personengesellschaften nicht geht)
Das Problem ist jetzt nur, daß das benötigte Stammkapital erheblich zu
hoch für uns sein dürfte (waren doch 50.000 Euro?).
Mit diesen Hintergedanken fiel mir ein, daß man jetzt auch britische
Limiteds gründen kann. Wie sieht es dort mit der Haftung aus?
Auf den Seiten der diversen Anbieter (welche davon sind tatsächlich
seriös?) gab es dann tolle Angebote, wie Auslandsanschriften,
Telefonweiterleitungen, etc.. Die sprachen von Anonymität, daß man
Gesellschaften gründen könne, obwohl man Berufsverbot habe, etc.
Das wollen wir aber alles nicht. Wir wollen einfach nur eine
Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, wo die Haftung ganz klar so
geregelt ist, daß wir nicht mit Privatvermögen haften müssen.
Ist die Limited da das beste Angebot? Wie sieht es vom Steuerrecht aus?
Wie sieht es mit IHK und Berufskammern aus, und was für Zahlungen noch
auf einen zukommen? Welche Buchführung muß durchgeführt werden?
Wie die Kostenverteilung innerhalb der Gesellschaft dann aussieht (d.h.
wer was zahlt und was bekommt), sollte (und kann) man wohl am Besten in
einem Gesellschaftervertrag regeln, oder?
Diese ganze Sache mit Gesellschaftsformen hatte ich mal in der
Berufsschule, aber die ist jetzt 13 Jahre her, d.h. ich habe viel
vergessen und einiges dürfte sich auch geändert haben, denke ich.
Tschau!
Michael