Discussion:
Britische Limited - Vor- und Nachteile?
(zu alt für eine Antwort)
Michael Vogel
2004-09-28 15:40:48 UTC
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Hi!

Wir betreiben derzeit komplett ohne Gewinnabsichten (oder Einnahmen) ein
Onlinemagazin. Jetzt überlegen wir allerdings, mehr daraus zu machen.

Wir haben einen Fotografen mit ins Boot geholt, der gerne über uns
zusätzlich zur Berichterstattung auch Bilder anbieten würde, etc. Er
würde gerne mit unserem Namen hauptberuflich tätig werden.

Aus diesem Grund dürfte ja die Gründung einer Gesellschaft Sinn machen.
Aus Haftungsgründen wäre eigentlich eine GmbH angebracht - schließlich
wird er ja unter diesem Namen auftreten, d.h. wir benötigen eine
Firmierung. (Die ja so bei Personengesellschaften nicht geht)

Das Problem ist jetzt nur, daß das benötigte Stammkapital erheblich zu
hoch für uns sein dürfte (waren doch 50.000 Euro?).

Mit diesen Hintergedanken fiel mir ein, daß man jetzt auch britische
Limiteds gründen kann. Wie sieht es dort mit der Haftung aus?

Auf den Seiten der diversen Anbieter (welche davon sind tatsächlich
seriös?) gab es dann tolle Angebote, wie Auslandsanschriften,
Telefonweiterleitungen, etc.. Die sprachen von Anonymität, daß man
Gesellschaften gründen könne, obwohl man Berufsverbot habe, etc.

Das wollen wir aber alles nicht. Wir wollen einfach nur eine
Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, wo die Haftung ganz klar so
geregelt ist, daß wir nicht mit Privatvermögen haften müssen.

Ist die Limited da das beste Angebot? Wie sieht es vom Steuerrecht aus?
Wie sieht es mit IHK und Berufskammern aus, und was für Zahlungen noch
auf einen zukommen? Welche Buchführung muß durchgeführt werden?

Wie die Kostenverteilung innerhalb der Gesellschaft dann aussieht (d.h.
wer was zahlt und was bekommt), sollte (und kann) man wohl am Besten in
einem Gesellschaftervertrag regeln, oder?

Diese ganze Sache mit Gesellschaftsformen hatte ich mal in der
Berufsschule, aber die ist jetzt 13 Jahre her, d.h. ich habe viel
vergessen und einiges dürfte sich auch geändert haben, denke ich.

Tschau!

Michael
Martin Hentrich
2004-09-28 15:56:00 UTC
Permalink
Post by Michael Vogel
Aus diesem Grund dürfte ja die Gründung einer Gesellschaft Sinn machen.
Aus Haftungsgründen...
An welche Haftungsgründe hast du denn da so gedacht?
Viele kann man durch kluges kaufmännisches Handeln ausschließen.
Post by Michael Vogel
... wäre eigentlich eine GmbH angebracht - schließlich
wird er ja unter diesem Namen auftreten, d.h. wir benötigen eine
Firmierung. (Die ja so bei Personengesellschaften nicht geht)
Klar geht das:

Als Einzelunternehmer mit e.K.
und sind es mehrere, dann wird statt GbR dann OHG

Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
Michael Vogel
2004-09-28 16:15:36 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Post by Michael Vogel
Aus diesem Grund dürfte ja die Gründung einer Gesellschaft Sinn machen.
Aus Haftungsgründen...
An welche Haftungsgründe hast du denn da so gedacht?
Ich stelle mir z.B. vor, daß auf einmal - weil vermutet wird, daß die
Einnahmen kommen - teure Gerätschaften gekauft werden. Und wenn die
Einnahmen dann nicht kommen, müssen auf einmal alle zahlen ...
Post by Martin Hentrich
Viele kann man durch kluges kaufmännisches Handeln ausschließen.
Nun. Ich bin in der Vergangenheit bei einer GbR schon einmal auf den
Bauch gefallen, als mein Geschäftspartner eben nicht klug gehandelt hat
und ich dann ebenfalls die Kosten am Bein hatte, z.B. weil es keine
Rückstellungen bezüglich der Steuern gab. Seitdem traue ich in
geldlichen Dingen niemanden mehr.

D.h. wir benötigen eine wasserdichte Sache.
Post by Martin Hentrich
Post by Michael Vogel
... wäre eigentlich eine GmbH angebracht - schließlich
wird er ja unter diesem Namen auftreten, d.h. wir benötigen eine
Firmierung. (Die ja so bei Personengesellschaften nicht geht)
Als Einzelunternehmer mit e.K.
und sind es mehrere, dann wird statt GbR dann OHG
Aber: "Die OHG ist eine Personenhandelsgesellschaft, deren Zweck auf den
Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet
ist und die Gesellschafter gegenüber Gläubigern unbeschränkt persönlich
haften."

Die persönliche Haftung ist mir definitiv zu gefährlich.

Tschau!

Michael
Karl Jenz
2004-09-28 16:54:00 UTC
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Post by Michael Vogel
Nun. Ich bin in der Vergangenheit bei einer GbR schon einmal auf den
Bauch gefallen, als mein Geschäftspartner eben nicht klug gehandelt
hat und ich dann ebenfalls die Kosten am Bein hatte, z.B. weil es
keine Rückstellungen bezüglich der Steuern gab. Seitdem traue ich in
geldlichen Dingen niemanden mehr.
D.h. wir benötigen eine wasserdichte Sache.
Die persönliche Haftung ist mir definitiv zu gefährlich.
Hallo Michael,
und deine Lieferanten? Sollen diese das Risiko tragen?
Wenn ich mir so wenig sicher wäre über die Aussichten,
dann würde ich das ganze lieber lassen.
--
Mfg Karl Jenz
http://www.karl-jenz.privat.t-online.de
Michael Vogel
2004-09-28 18:36:07 UTC
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Post by Karl Jenz
Post by Michael Vogel
Die persönliche Haftung ist mir definitiv zu gefährlich.
und deine Lieferanten? Sollen diese das Risiko tragen?
Nö. Ich kenne das nur aus dem EDV-Bereich, aber da wird es so
praktiziert, dass eine GmbH bei einem Lieferanten nahezu nie per
Rechnung einkaufen kann. Die meisten verlangen - wenn sie einen nicht
kennen - Vorkasse. Ich denke, dass das bei der Ltd. nicht anders
aussehen dürfte. Ist also auch für die Lieferanten kein Risiko.
Post by Karl Jenz
Wenn ich mir so wenig sicher wäre über die Aussichten,
dann würde ich das ganze lieber lassen.
Nun, das Ganze frage ich sowieso nicht für mich, sondern für eine
Bekannte. Ich bin ein gebranntes Kind, deswegen sehr vorsichtig. Sie
würde vielleicht eher "in ihrem jugendlichen Leichtsinn" ;-) eine GbR
o.Ä. machen. Nur ich möchte nicht, dass sie da am Ende mit mehr als
einem blauen Auge rausgeht, falls es Probleme gibt.

Tschau!

Michael
--
"The Macintosh may only have 10% of the market,
but it is clearly the top 10%" - Douglas Adams 1952-2001
Jens Müller
2004-09-29 07:52:48 UTC
Permalink
N�. Ich kenne das nur aus dem EDV-Bereich, aber da wird es so
praktiziert, dass eine GmbH bei einem Lieferanten nahezu nie per
Rechnung einkaufen kann. Die meisten verlangen - wenn sie einen nicht
kennen - Vorkasse. Ich denke, dass das bei der Ltd. nicht anders
aussehen d�rfte. Ist also auch f�r die Lieferanten kein Risiko.
Und wo ist dann der _Vorteil_ gegenüber unbeschränkter persönlicher
Haftung? Das hier ja anscheinend nicht.
Florian Kleinmanns
2004-09-28 18:45:12 UTC
Permalink
Post by Michael Vogel
Post by Martin Hentrich
Post by Michael Vogel
Aus diesem Grund dürfte ja die Gründung einer Gesellschaft Sinn machen.
Aus Haftungsgründen...
An welche Haftungsgründe hast du denn da so gedacht?
Ich stelle mir z.B. vor, daß auf einmal - weil vermutet wird, daß die
Einnahmen kommen - teure Gerätschaften gekauft werden. Und wenn die
Einnahmen dann nicht kommen, müssen auf einmal alle zahlen ...
Das Problem kann man nicht umgehen: die GmbH kann nämlich teure
Gerätschaften nicht einfach so auf Rechnung kaufen, wie eine
Personengesellschaft das könnte.
Post by Michael Vogel
Post by Martin Hentrich
Viele kann man durch kluges kaufmännisches Handeln ausschließen.
Und viele Haftungsgründe kann man auch mit der GmbH nicht ausschließen.
Post by Michael Vogel
Nun. Ich bin in der Vergangenheit bei einer GbR schon einmal auf den
Bauch gefallen, als mein Geschäftspartner eben nicht klug gehandelt hat
und ich dann ebenfalls die Kosten am Bein hatte, z.B. weil es keine
Rückstellungen bezüglich der Steuern gab. Seitdem traue ich in
geldlichen Dingen niemanden mehr.
Dann werd Einzelunternehmer.

Grüße
Florian
--
Florian Kleinmanns -- http://www.kleinmanns.com/
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address instead.
Michael Vogel
2004-09-29 07:12:48 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Michael Vogel
Ich stelle mir z.B. vor, daß auf einmal - weil vermutet wird, daß die
Einnahmen kommen - teure Gerätschaften gekauft werden. Und wenn die
Einnahmen dann nicht kommen, müssen auf einmal alle zahlen ...
Das Problem kann man nicht umgehen: die GmbH kann nämlich teure
Gerätschaften nicht einfach so auf Rechnung kaufen, wie eine
Personengesellschaft das könnte.
Das ist mir auch klar. Aber man kann trotzdem zuviel Geld ausgeben und
dann keine Reserven mehr für Dinge wie Steuern und Co. haben.
Post by Florian Kleinmanns
Post by Michael Vogel
Post by Martin Hentrich
Viele kann man durch kluges kaufmännisches Handeln ausschließen.
Und viele Haftungsgründe kann man auch mit der GmbH nicht ausschließen.
Welche nicht?
Post by Florian Kleinmanns
Post by Michael Vogel
Nun. Ich bin in der Vergangenheit bei einer GbR schon einmal auf den
Bauch gefallen, als mein Geschäftspartner eben nicht klug gehandelt hat
und ich dann ebenfalls die Kosten am Bein hatte, z.B. weil es keine
Rückstellungen bezüglich der Steuern gab. Seitdem traue ich in
geldlichen Dingen niemanden mehr.
Dann werd Einzelunternehmer.
Geht ja auch gar nicht um mich, sondern um eine Bekannte, die das machen
möchte. Ich selber arbeite nur nebenbei für das Magazin, werde da aber
garantiert nicht einsteigen.

Tschau!

Michael
Martin Hentrich
2004-09-29 08:07:58 UTC
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Post by Michael Vogel
Post by Florian Kleinmanns
Das Problem kann man nicht umgehen: die GmbH kann nämlich teure
Gerätschaften nicht einfach so auf Rechnung kaufen, wie eine
Personengesellschaft das könnte.
Das ist mir auch klar. Aber man kann trotzdem zuviel Geld ausgeben und
dann keine Reserven mehr für Dinge wie Steuern und Co. haben.
Dann ist es wirklich Blödsinn, *deshalb* und aus *solchem* Grunde eine
Gesellschaft mit begrenzter Haftung haben zu wollen. Es ist einfacher,
einfach das Geld dann nicht auszugeben und Rücklagen zu bilden. Nicht
nur einfacher, es ist nötig. Punkt.

Die GmbH wäre dann nämlich sowieso pleite. Die Ltd. auch. So what?

Im übrigen begrenzt sich die Haftung nicht auf das Gründungskapital
sondern auf das Vermögen der Gesellschaft, Ltd. - lediglich die Haftung
der Gesellschafter ist begrenzt.

Wenn jemand nicht einmal in der Lage ist, Rücklagen zu bilden, dann soll
er bitteschön kein Unternehmer werden. Und auch dann nicht, wenn er
nicht selber in der Lage ist, Fragen zu stellen.

Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
Florian Kleinmanns
2004-09-29 17:32:32 UTC
Permalink
Post by Michael Vogel
Das ist mir auch klar. Aber man kann trotzdem zuviel Geld ausgeben und
dann keine Reserven mehr für Dinge wie Steuern und Co. haben.
Dann muss der Geschäftsführer Insolvenz wegen Überschuldung anmelden.
Wenn man das nicht tut, dann haftet er persönlich.
Post by Michael Vogel
Post by Florian Kleinmanns
Post by Martin Hentrich
Viele kann man durch kluges kaufmännisches Handeln ausschließen.
Und viele Haftungsgründe kann man auch mit der GmbH nicht ausschließen.
Welche nicht?
Die Haftung für (Geld- oder Waren-)Kredite, bei denen der Gläubiger sich
eine persönliche Haftung des Geschäftsführers als Sicherheit stellen
lässt, und die Haftung für Delikte (i.S.d. §§ 823 ff. BGB), die der
Geschäftsführer in Ausübung seiner Tätigkeit begeht.

Grüße
Florian
--
Florian Kleinmanns -- http://www.kleinmanns.com/
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
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Karl-Heinz Krause
2004-09-29 17:59:37 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Michael Vogel
Das ist mir auch klar. Aber man kann trotzdem zuviel Geld ausgeben
und dann keine Reserven mehr für Dinge wie Steuern und Co. haben.
Dann muss der Geschäftsführer Insolvenz wegen Überschuldung anmelden.
eher wegen Zahlungsunfähigkeit - Geld "ausgeben" führt nicht notwendigerweise
zur Überschuldung.
Post by Florian Kleinmanns
Post by Michael Vogel
Post by Florian Kleinmanns
Und viele Haftungsgründe kann man auch mit der GmbH nicht
ausschließen.
Welche nicht?
Die Haftung für (Geld- oder Waren-)Kredite, bei denen der Gläubiger
sich eine persönliche Haftung des Geschäftsführers als Sicherheit
stellen lässt, und die Haftung für Delikte (i.S.d. §§ 823 ff. BGB),
die der Geschäftsführer in Ausübung seiner Tätigkeit begeht.
dafür haften aber nicht die Gesellschafter - die wären haftungsmäßig schon fein
raus.

KH
Florian Kleinmanns
2004-09-29 18:54:58 UTC
Permalink
Post by Karl-Heinz Krause
Post by Florian Kleinmanns
Post by Michael Vogel
Das ist mir auch klar. Aber man kann trotzdem zuviel Geld ausgeben
und dann keine Reserven mehr für Dinge wie Steuern und Co. haben.
Dann muss der Geschäftsführer Insolvenz wegen Überschuldung anmelden.
eher wegen Zahlungsunfähigkeit - Geld "ausgeben" führt nicht notwendigerweise
zur Überschuldung.
Keine Reserven mehr für Dinge wie Steuern und Co. haben aber sehr wohl.
Post by Karl-Heinz Krause
Post by Florian Kleinmanns
Die Haftung für (Geld- oder Waren-)Kredite, bei denen der Gläubiger
sich eine persönliche Haftung des Geschäftsführers als Sicherheit
stellen lässt, und die Haftung für Delikte (i.S.d. §§ 823 ff. BGB),
die der Geschäftsführer in Ausübung seiner Tätigkeit begeht.
dafür haften aber nicht die Gesellschafter - die wären haftungsmäßig schon fein
raus.
Bei welchem KMU unterscheiden sich Gesellschafter und Geschäftsführer?

(Richtig ist: Es haftet nur der handelnde Geschäftsführer, nicht die
ggf. vorhandenen weiteren Geschäftsführer.)

Grüße
Florian
--
Florian Kleinmanns -- http://www.kleinmanns.com/
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
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Martin Schoenbeck
2004-09-29 19:01:04 UTC
Permalink
Hallo Florian,
Post by Florian Kleinmanns
Post by Karl-Heinz Krause
Post by Florian Kleinmanns
Dann muss der Geschäftsführer Insolvenz wegen Überschuldung anmelden.
eher wegen Zahlungsunfähigkeit - Geld "ausgeben" führt nicht notwendigerweise
zur Überschuldung.
Keine Reserven mehr für Dinge wie Steuern und Co. haben aber sehr wohl.
Nein. Wie kommst Du darauf.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Florian Kleinmanns
2004-09-29 19:38:40 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Post by Florian Kleinmanns
Post by Karl-Heinz Krause
Post by Florian Kleinmanns
Dann muss der Geschäftsführer Insolvenz wegen Überschuldung anmelden.
eher wegen Zahlungsunfähigkeit - Geld "ausgeben" führt nicht notwendigerweise
zur Überschuldung.
Keine Reserven mehr für Dinge wie Steuern und Co. haben aber sehr wohl.
Nein. Wie kommst Du darauf.
Falsche Bilanz sei:

Aktiva | Passiva
----------------------------+-----------------------------
Umlaufvermögen 118.000 | Stammkapital 25.000
| Bilanzverlust -12.000
| Langfr. Kredite 105.000

Diese GmbH ist noch zahlungsfähig, hat aber keine Reserven für Steuern
angelegt. Hätte sie Rückstellungen für Steuern gebildet, wäre die
richtige Bilanz:

Aktiva | Passiva
----------------------------+-----------------------------
Umlaufvermögen 118.000 | Stammkapital 25.000
| Bilanzverlust -25.000
Nicht durch Eigenkapital | Langfr. Kredite 105.000
gedeckter Fehlbetrag 3.000 | RKST Steuern 16.000

Die GmbH ist immer noch zahlungsfähig, aber überschuldet.

Grüße
Florian
--
Florian Kleinmanns -- http://www.kleinmanns.com/
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Martin Schoenbeck
2004-09-29 19:52:52 UTC
Permalink
Hallo Florian,
Post by Florian Kleinmanns
Post by Martin Schoenbeck
Post by Florian Kleinmanns
Post by Karl-Heinz Krause
Post by Florian Kleinmanns
Dann muss der Geschäftsführer Insolvenz wegen Überschuldung anmelden.
eher wegen Zahlungsunfähigkeit - Geld "ausgeben" führt nicht notwendigerweise
zur Überschuldung.
Keine Reserven mehr für Dinge wie Steuern und Co. haben aber sehr wohl.
Nein. Wie kommst Du darauf.
<Beispiel für eine überschuldete GmbH gesnipt>
Post by Florian Kleinmanns
Die GmbH ist immer noch zahlungsfähig, aber überschuldet.
Dein Beispiel belegt, daß eine GmbH überschuldet sein kann, obwohl sie ihre
Steuern bezahlen kann. Es belegt nicht, daß sie zwingend überschuldet ist,
nur weil sie ihre Steuer nicht zahlen kann. Mach ich Dir zum Verständnis
auch mal ein Beispiel:

Aktiva | Passiva
----------------------------+-----------------------------
Betriebsgebäude 2.000.000 | Stammkapital 25.000
Kassenbestand 200 | Jahresüberschuß 150.200
| Langfr. Kredite 1.800.000
| RKSt. Steuern 25.000

Diese GmbH ist keineswegs überschuldet, kann aber dennoch ihre Steuern
nicht bezahlen. Denn so ein Betriebsgebäude wird man nicht so schnell los,
wie man das Geld für die Steuern braucht. Und bei der Beleihung kriegt man
auch keinen zusätzlichen Kredit mehr, um an Liquidität zu kommen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Karl-Heinz Krause
2004-09-30 06:11:58 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Post by Florian Kleinmanns
Post by Karl-Heinz Krause
Post by Florian Kleinmanns
Dann muss der Geschäftsführer Insolvenz wegen Überschuldung anmelden.
eher wegen Zahlungsunfähigkeit - Geld "ausgeben" führt nicht
notwendigerweise zur Überschuldung.
Keine Reserven mehr für Dinge wie Steuern und Co. haben aber sehr wohl.
Nein. Wie kommst Du darauf.
[Rückstellungen für Steuerzahlungen würden zur Überschuldung führen]

Rückstellungen sind keine Reserven, da das Unternehmen sie zu rein gar nichts
gebrauchen kann (außer zum Steuersparen). Von dieser Vorstellung solltest Du
Dich schleunigst verabschieden. Sie sind eine rein buchungstechnische
Einrichtung.

KH
Karl-Heinz Krause
2004-09-29 19:28:19 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Karl-Heinz Krause
Post by Florian Kleinmanns
Post by Michael Vogel
Das ist mir auch klar. Aber man kann trotzdem zuviel Geld ausgeben
und dann keine Reserven mehr für Dinge wie Steuern und Co. haben.
Dann muss der Geschäftsführer Insolvenz wegen Überschuldung anmelden.
eher wegen Zahlungsunfähigkeit - Geld "ausgeben" führt nicht
notwendigerweise zur Überschuldung.
Keine Reserven mehr für Dinge wie Steuern und Co. haben aber sehr wohl.
das wäre (drohende[!]) Zahlungsunfähigkeit, da es sich offensichtlich nur auf
die liquiden Mittel bezieht - oder wie interpretierst Du "Reserven"?

Bsp.:
- GF der neuen GmbH kauft (bar) ein Auto für 25k EUR und stellt es auf den
Hof -> Zahlungsunfähigkeit +, Überschuldung -.
- GF kauft ein neues Auto (bar) für 30k EUR, davon 10k EUR als Kredit von der
Bank. Er fährt das unversicherte Auto sofort zu Klump. -> Überschuldung +,
Zahlungsunfähigkeit -.
- GF kauft neues Auto (bar) für 20k EUR und stellt es auf den Hof ->
Zahlungsunfähigkeit -, Überschuldung -.
Post by Florian Kleinmanns
Post by Karl-Heinz Krause
Post by Florian Kleinmanns
Die Haftung für (Geld- oder Waren-)Kredite, bei denen der Gläubiger
sich eine persönliche Haftung des Geschäftsführers als Sicherheit
stellen lässt, und die Haftung für Delikte (i.S.d. §§ 823 ff. BGB),
die der Geschäftsführer in Ausübung seiner Tätigkeit begeht.
dafür haften aber nicht die Gesellschafter - die wären haftungsmäßig
schon fein raus.
Bei welchem KMU unterscheiden sich Gesellschafter und Geschäftsführer?
das kommt gerade bei sehr jungen Gründern häufig vor.

KH
Christoph Neumann
2004-09-29 18:56:21 UTC
Permalink
Post by Michael Vogel
Post by Florian Kleinmanns
Und viele Haftungsgründe kann man auch mit der GmbH nicht
ausschließen.
Welche nicht?
Da wären z.B. §§69ff. AO und §§823ff. BGB. Und das sind bei weitem nicht
alle...

Im übrigen gebe ich zu Bedenken, dass zwar einiges dafür spricht, dass eine
Ltd. in den Genuß eines der GmbH vergleichbaren Haftungsprivilegs kommt, das
dies bislang jedoch AFAIK noch nicht durch Rechtsprechung bestätigt wurde
und es in der Literatur auch Stimmen gibt die ihr dies -zumindest z.T.-
absprechen. Ein bißchen Pokern ist bei den Ltds. dahingehend schon noch
dabei.
--
[Gewährung von staatlicher Souveränität durch die Siegermächte]
"Ich darf...meine...Auffassung kundtun, daß es dazu keiner...Gewährung
bedurfte." "Stimmt. Wir hätten ja die im Mai 1945 unterbrochenen
Kampfhandlungen wieder aufnehmen und den Endsieg erringen können."
(Jens Müller und Tom Berger in dsrm)
Alexander Schröder
2004-09-28 16:10:19 UTC
Permalink
Post by Michael Vogel
Das Problem ist jetzt nur, daß das benötigte Stammkapital erheblich zu
hoch für uns sein dürfte (waren doch 50.000 Euro?).
Das sind 25000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG).
Matthias Weingart
2004-09-28 16:31:31 UTC
Permalink
Post by Alexander Schröder
Post by Michael Vogel
Das Problem ist jetzt nur, daß das benötigte Stammkapital
erheblich zu hoch für uns sein dürfte (waren doch 50.000 Euro?).
Das sind 25000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG).
Und wenn es mehr als ein Gesellschafter ist, sind davon am Anfang auch
erstmal nur die Haelfte einzuzahlen.

M.
--
Bitte auf ***@pentax.boerde.de antworten.
Matthias Hanft
2004-09-29 07:13:29 UTC
Permalink
Post by Matthias Weingart
Und wenn es mehr als ein Gesellschafter ist, sind davon am Anfang auch
erstmal nur die Haelfte einzuzahlen.
Wann dann eigentlich den Rest? Oder nie, wenn die Gesellschafter ihn nicht
einfordern? Gibts dann in der Bilanz einfach ewig den Aktivposten "Aus-
stehende Einlagen auf das Stammkapital, nicht eingefordert"?

Gruß Matthias.
Jens Müller
2004-09-29 07:54:23 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Post by Matthias Weingart
Und wenn es mehr als ein Gesellschafter ist, sind davon am Anfang auch
erstmal nur die Haelfte einzuzahlen.
Wann dann eigentlich den Rest?
Spätestens, wenn der Laden konkurs geht ...
Florian Kleinmanns
2004-09-29 17:33:42 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Post by Matthias Weingart
Und wenn es mehr als ein Gesellschafter ist, sind davon am Anfang auch
erstmal nur die Haelfte einzuzahlen.
Wann dann eigentlich den Rest? Oder nie, wenn die Gesellschafter ihn nicht
einfordern?
Nicht die Gesellschafter, sondern die Gesellschaft hat den Anspruch.
Post by Matthias Hanft
Gibts dann in der Bilanz einfach ewig den Aktivposten "Aus-
stehende Einlagen auf das Stammkapital, nicht eingefordert"?
Bis zur Abwicklung der Gesellschaft. "Ewig" ist das sicher nicht.

Grüße
Florian
--
Florian Kleinmanns -- http://www.kleinmanns.com/
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
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Henning Schlottmann
2004-09-29 17:59:33 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Matthias Hanft
Wann dann eigentlich den Rest? Oder nie, wenn die Gesellschafter ihn nicht
einfordern?
Nicht die Gesellschafter, sondern die Gesellschaft hat den Anspruch.
Aber geltend machen muss ihn ein Gesellschafter, per "actio pro socio".

Ciao Henning
Karl-Heinz Krause
2004-09-29 18:04:09 UTC
Permalink
Post by Henning Schlottmann
Post by Florian Kleinmanns
Post by Matthias Hanft
Wann dann eigentlich den Rest? Oder nie, wenn die Gesellschafter
ihn nicht einfordern?
Nicht die Gesellschafter, sondern die Gesellschaft hat den Anspruch.
Aber geltend machen muss ihn ein Gesellschafter, per "actio pro socio".
bei der GmbH (und um die ging es) primär der GF - also schon die Gesellschaft.

KH
Florian Kleinmanns
2004-09-29 18:55:43 UTC
Permalink
Post by Henning Schlottmann
Post by Florian Kleinmanns
Post by Matthias Hanft
Wann dann eigentlich den Rest? Oder nie, wenn die Gesellschafter ihn nicht
einfordern?
Nicht die Gesellschafter, sondern die Gesellschaft hat den Anspruch.
Aber geltend machen muss ihn ein Gesellschafter, per "actio pro socio".
Entweder der, oder der Geschäftsführer, oder der Liquidator, oder der
Insolvenzverwalter.

Grüße
Florian
--
Florian Kleinmanns -- http://www.kleinmanns.com/
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Henning Schlottmann
2004-09-28 16:34:48 UTC
Permalink
[X-Post + F'up2: de.etc.beruf.sebstaendig]
Post by Michael Vogel
Hi!
Wir betreiben derzeit komplett ohne Gewinnabsichten (oder Einnahmen) ein
Onlinemagazin. Jetzt überlegen wir allerdings, mehr daraus zu machen.
Eure Fragen gehen über das steuerliche weit hinaus, deshalb solltet ihr
in de.etc.beruf.selbstaendig besser aufgehoben sein.
Post by Michael Vogel
Wir haben einen Fotografen mit ins Boot geholt, der gerne über uns
zusätzlich zur Berichterstattung auch Bilder anbieten würde, etc. Er
würde gerne mit unserem Namen hauptberuflich tätig werden.
Aus diesem Grund dürfte ja die Gründung einer Gesellschaft Sinn machen.
Aus Haftungsgründen wäre eigentlich eine GmbH angebracht - schließlich
wird er ja unter diesem Namen auftreten, d.h. wir benötigen eine
Firmierung. (Die ja so bei Personengesellschaften nicht geht)
Das Problem ist jetzt nur, daß das benötigte Stammkapital erheblich zu
hoch für uns sein dürfte (waren doch 50.000 Euro?).
Mit diesen Hintergedanken fiel mir ein, daß man jetzt auch britische
Limiteds gründen kann. Wie sieht es dort mit der Haftung aus?
Auf den Seiten der diversen Anbieter (welche davon sind tatsächlich
seriös?) gab es dann tolle Angebote, wie Auslandsanschriften,
Telefonweiterleitungen, etc.. Die sprachen von Anonymität, daß man
Gesellschaften gründen könne, obwohl man Berufsverbot habe, etc.
Das wollen wir aber alles nicht. Wir wollen einfach nur eine
Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, wo die Haftung ganz klar so
geregelt ist, daß wir nicht mit Privatvermögen haften müssen.
Ist die Limited da das beste Angebot? Wie sieht es vom Steuerrecht aus?
Wie sieht es mit IHK und Berufskammern aus, und was für Zahlungen noch
auf einen zukommen? Welche Buchführung muß durchgeführt werden?
Wie die Kostenverteilung innerhalb der Gesellschaft dann aussieht (d.h.
wer was zahlt und was bekommt), sollte (und kann) man wohl am Besten in
einem Gesellschaftervertrag regeln, oder?
Diese ganze Sache mit Gesellschaftsformen hatte ich mal in der
Berufsschule, aber die ist jetzt 13 Jahre her, d.h. ich habe viel
vergessen und einiges dürfte sich auch geändert haben, denke ich.
Tschau!
Michael
Juergen Kiesheyer
2004-09-28 18:37:00 UTC
Permalink
Tach Michael,
Post by Michael Vogel
Mit diesen Hintergedanken fiel mir ein, daß man jetzt auch britische
Limiteds gründen kann. Wie sieht es dort mit der Haftung aus?
Die Ltd. sieht bzgl. der Haftung praktisch so aus wie die GmbH, allerdings
auch bzgl. der Überschuldung nach Insolvenzordnung.

Wenn Du also eine Ltd. mit 100 EUR Stammkapital gründest, dann ist sie
durch die Gründungskosten bereits überschuldet. Geht der Geschäftsführer
dann nicht sosoft zum Gericht um Insolvenz anzumelden, haftet er privat
unbegrenzt.

Bis die Tage, Jürgen

PGP public key available on demand.
Thiomas M. Gräter
2004-09-29 10:35:02 UTC
Permalink
Hallo Michael,

ich habe die bisherigen Beiträge gelesen und möchte gern noch ein
paar Anmerkungen loswerden.
Post by Michael Vogel
Wir betreiben derzeit komplett ohne Gewinnabsichten (oder Einnahmen) ein
Onlinemagazin. Jetzt überlegen wir allerdings, mehr daraus zu machen.
Wir haben einen Fotografen mit ins Boot geholt, der gerne über uns
zusätzlich zur Berichterstattung auch Bilder anbieten würde, etc. Er
würde gerne mit unserem Namen hauptberuflich tätig werden.
Aus diesem Grund dürfte ja die Gründung einer Gesellschaft Sinn machen.
Aus Haftungsgründen wäre eigentlich eine GmbH angebracht - schließlich
wird er ja unter diesem Namen auftreten, d.h. wir benötigen eine
Firmierung. (Die ja so bei Personengesellschaften nicht geht)
Das Problem ist jetzt nur, daß das benötigte Stammkapital erheblich zu
hoch für uns sein dürfte (waren doch 50.000 Euro?).
Mit diesen Hintergedanken fiel mir ein, daß man jetzt auch britische
Limiteds gründen kann. Wie sieht es dort mit der Haftung aus?
Zunächst einmal kann ich Dir nur Tips bzgl. spanischen S.L. (ist
der limited oder der GmbH ähnlich) geben, die m.E. auch für Eure Zwecke
auch geeignet wäre, außerdem kenne ich hier einen seriösen Anbieter.

Ihr müsst Euch klar darüber sein, was für Ziele erreicht werden sollen.
(Haftung, Image, Steuer, etc.)

Bei der S.L. ist z.B. die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen und
max. 3.000 € beschränkt. Eine Durchgriffshaftung wie im deutschen Recht
existiert nicht (mit Ausnahme von Straftatbeständen) also haftet der GF
nicht für alle Verbindlichkeiten, wenn er z.B. versäumt hat die LSt zu
entrichten o.ä. (im dt. Recht wird das bereits als Konkurs-
verschleppungstatbestand angesehen, der dazu führen kann dass der GF in
vollem Umfang auch für andere Verbindlichkeiten haftet !)
Post by Michael Vogel
Auf den Seiten der diversen Anbieter (welche davon sind tatsächlich
seriös?) gab es dann tolle Angebote, wie Auslandsanschriften,
Telefonweiterleitungen, etc.. Die sprachen von Anonymität, daß man
Gesellschaften gründen könne, obwohl man Berufsverbot habe, etc.
ist durchaus möglich. Es wird z.B. in anderen Staaten auch viel mehr
mit Treuhandverhältnissen gearbeitet, wobei solche TH im Ausland ein
viel höheren Schutz geniessen, als in Dtl. Hier ist so ein TH auf
Verlangen des FA anzugeben ! Da würde sich der engl. Treuhänder vorher
die Hand abhacken lassen bevor er was preisgibt.
Das nur am Rande denn Einzelheiten will sowieso niemand wissen.
Post by Michael Vogel
Das wollen wir aber alles nicht. Wir wollen einfach nur eine
Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, wo die Haftung ganz klar so
geregelt ist, daß wir nicht mit Privatvermögen haften müssen.
Ist die Limited da das beste Angebot? Wie sieht es vom Steuerrecht aus?
Wie sieht es mit IHK und Berufskammern aus, und was für Zahlungen noch
auf einen zukommen? Welche Buchführung muß durchgeführt werden?
Also Offene Gründung mit anschliessender Sitzverlegung nach Dtl., d.h.
Anmeldung einer dt. Zweigniederlassung im HR

daraus folgt:

- steuerlich unbeschränkt steuerpflichtig in Dtl.
- Buchführungspflicht lediglich nach Abgabenordnung,
*nicht* nach HGB, d.h. innerhalb der Grenzen nur Einnahmenüberschuss-
rechnung.
- keine Veröffentlichungspflicht in Dtl.
- Anmeldung kann je nach Amtsgericht dauern, da die dt. Beamten und
IHKler noch nicht mitbekommen haben, dass wir Mitglied der EU sind.
Sie ist aber einzutragen. Hierfür existieren mehrere EuGH Urteile.
Post by Michael Vogel
Wie die Kostenverteilung innerhalb der Gesellschaft dann aussieht (d.h.
wer was zahlt und was bekommt), sollte (und kann) man wohl am Besten in
einem Gesellschaftervertrag regeln, oder?
Ist zwingend notwendig bei einer Kapitalgesellschaft.
Post by Michael Vogel
Diese ganze Sache mit Gesellschaftsformen hatte ich mal in der
Berufsschule, aber die ist jetzt 13 Jahre her, d.h. ich habe viel
vergessen und einiges dürfte sich auch geändert haben, denke ich.
Noch was niemals ne GbR, das ist wohl die schlechteste Form einer
Gesellschaft, deshalb ist ja auch alles was nicht anders geregelt ist
GbR.

Da gibts immer wieder Probleme, insbesondere war hier ein Beitrag
von wegen man kann die Haftung bei der GbR begrenzen !
Hallo ... bürgerliches Recht 1. Stunde .. wie war das noch mit dem
Innen- und Außenverhältnis ? ... dämmerts ... genau im Außenverhältnis
lässt sich die Haftung nie begrenzen ... hier ist jeder Gesellschafter
in voller Höhe in der Haftung.

Falls Du Dich für eine spanische Gesellschaft interessierst, bitte
Mail an ***@tmg-systemplanung.de

Gruß
Thomas M. Gräter
Martin Hentrich
2004-09-29 10:41:21 UTC
Permalink
Post by Thiomas M. Gräter
Noch was niemals ne GbR, das ist wohl die schlechteste Form einer
Gesellschaft, deshalb ist ja auch alles was nicht anders geregelt ist
GbR.
Selbstverständlich ist die GbR geregelt. Steht alles im BGB. Wenn eine
GbR scheitert, dann sicher nicht wegen der im BGB gesetzten Regeln.
Post by Thiomas M. Gräter
Da gibts immer wieder Probleme, insbesondere war hier ein Beitrag
von wegen man kann die Haftung bei der GbR begrenzen !
Hallo ... bürgerliches Recht 1. Stunde .. wie war das noch mit dem
Innen- und Außenverhältnis ? ... dämmerts ... genau im Außenverhältnis
lässt sich die Haftung nie begrenzen ... hier ist jeder Gesellschafter
in voller Höhe in der Haftung.
ACK

Martin
--
PS: Bitte keine Leerzeichen vor Interpunktionszeichen.
Was dem Punkt billig ist, ist dem Fragezeichen recht.
Mehr über das Plenken (von engl. *blank* = Leerzeichen):
http://www.sockenseite.de/usenet/plenken.html
Thiomas M. Gräter
2004-10-03 13:26:08 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Post by Thiomas M. Gräter
Noch was niemals ne GbR, das ist wohl die schlechteste Form einer
Gesellschaft, deshalb ist ja auch alles was nicht anders geregelt ist
GbR.
Selbstverständlich ist die GbR geregelt. Steht alles im BGB. Wenn eine
GbR scheitert, dann sicher nicht wegen der im BGB gesetzten Regeln.
Post by Thiomas M. Gräter
Da gibts immer wieder Probleme, insbesondere war hier ein Beitrag
von wegen man kann die Haftung bei der GbR begrenzen !
Hallo ... bürgerliches Recht 1. Stunde .. wie war das noch mit dem
Innen- und Außenverhältnis ? ... dämmerts ... genau im Außenverhältnis
lässt sich die Haftung nie begrenzen ... hier ist jeder Gesellschafter
in voller Höhe in der Haftung.
ACK
Martin
ich gabe geschrieben, dass alle Formen der Zusammenarbeit (alles was
sonst nicht geregelt ist) die nicht anders geregelt sind, automatisch
die Form der GbR haben !!
und das iat nun mal aus diesem Grund die Auffanggesellschaft des BGB.

Gruß
Thomas M. Gräter
Karl-Heinz Krause
2004-09-29 11:07:47 UTC
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Post by Thiomas M. Gräter
Da gibts immer wieder Probleme, insbesondere war hier ein Beitrag
von wegen man kann die Haftung bei der GbR begrenzen !
Hallo ... bürgerliches Recht 1. Stunde .. wie war das noch mit dem
Innen- und Außenverhältnis ? ... dämmerts ... genau im Außenverhältnis
lässt sich die Haftung nie begrenzen ... hier ist jeder Gesellschafter
in voller Höhe in der Haftung.
selbst nicht aufgepasst? Die Haftung im Außenverhältnis lässt sich durch
individualvertragliche Vereinbarung mit dem Gläubiger natürlich begrenzen
(wobei der nur selten dazu bereit sein dürfte). Außerdem ist eine
Kompetenzüberschreitung im Außenverhältnis einer GbR nach den Regelungen des
Vertreters ohne Vertretungsmacht zu lösen, womit zumindest in diesen Fällen
gerade keine persönliche Haftung der anderen Gesellschafter eintritt.

KH
Thiomas M. Gräter
2004-10-03 13:32:09 UTC
Permalink
Post by Karl-Heinz Krause
Post by Thiomas M. Gräter
Da gibts immer wieder Probleme, insbesondere war hier ein Beitrag
von wegen man kann die Haftung bei der GbR begrenzen !
Hallo ... bürgerliches Recht 1. Stunde .. wie war das noch mit dem
Innen- und Außenverhältnis ? ... dämmerts ... genau im Außenverhältnis
lässt sich die Haftung nie begrenzen ... hier ist jeder Gesellschafter
in voller Höhe in der Haftung.
selbst nicht aufgepasst? Die Haftung im Außenverhältnis lässt sich durch
individualvertragliche Vereinbarung mit dem Gläubiger natürlich begrenzen
(wobei der nur selten dazu bereit sein dürfte). Außerdem ist eine
Kompetenzüberschreitung im Außenverhältnis einer GbR nach den Regelungen des
Vertreters ohne Vertretungsmacht zu lösen, womit zumindest in diesen Fällen
gerade keine persönliche Haftung der anderen Gesellschafter eintritt.
KH
1. ging es um praktikables arbeiten und nicht darum, dass irgend was
individuell gelöst werden kann.

Standard GbR ist eben so, dass keine Begrenzung stattfindet.

2. GoA kann nur im Innenverhältnis greifen !! Außer der Gläubiger
war nicht gutgläubig !! Ansonsten würde das ganze System ja nicht
aufgehen. -> woher sollte ein Gläubiger die Geschäftsführungsbefugnis
kenn bzw. deren nicht vorhanden sein. Das ist ein Grund warum die GbR
nicht zu empfehelen ist oder anders ausgedrückt, warum entsprechende
vertragliche Regelungen zusätzlich gemacht werden müssen.

Gruß
Thomas M. Gräter
Christoph Neumann
2004-10-03 16:16:51 UTC
Permalink
Außerdem ist eine Kompetenzüberschreitung im Außenverhältnis einer
GbR nach den Regelungen des Vertreters ohne Vertretungsmacht zu
lösen, womit zumindest in diesen Fällen gerade keine persönliche
Haftung der anderen Gesellschafter eintritt.
2. GoA kann nur im Innenverhältnis greifen!! Außer der Gläubiger
war nicht gutgläubig!! Ansonsten würde das ganze System ja nicht
man GoA (Innenverhältnis) und VoV (Außenverhältnis)
aufgehen. -> woher sollte ein Gläubiger die Geschäftsführungsbefugnis
kenn bzw. deren nicht vorhanden sein. Das ist ein Grund warum die GbR
Warum sollte den Gläubiger die Geschäftsführungsbefugnis interessieren?
Den interessiert die Vertretungsbefugnis...
nicht zu empfehelen ist oder anders ausgedrückt, warum entsprechende
vertragliche Regelungen zusätzlich gemacht werden müssen.
Niemand muß müssen...
--
[Gewährung von staatlicher Souveränität durch die Siegermächte]
"Ich darf...meine...Auffassung kundtun, daß es dazu keiner...Gewährung
bedurfte." "Stimmt. Wir hätten ja die im Mai 1945 unterbrochenen
Kampfhandlungen wieder aufnehmen und den Endsieg erringen können."
(Jens Müller und Tom Berger in dsrm)
Karl-Heinz Krause
2004-10-03 16:45:27 UTC
Permalink
Post by Thiomas M. Gräter
2. GoA kann nur im Innenverhältnis greifen !! Außer der Gläubiger
war nicht gutgläubig !! Ansonsten würde das ganze System ja nicht
aufgehen. -> woher sollte ein Gläubiger die Geschäftsführungsbefugnis
kenn bzw. deren nicht vorhanden sein. Das ist ein Grund warum die GbR
nicht zu empfehelen ist oder anders ausgedrückt, warum entsprechende
vertragliche Regelungen zusätzlich gemacht werden müssen.
Du redest Unsinn. Der Standard in der GbR ist die gemeinschaftliche
(=einstimmige) Geschäftsführung und damit auch die gemeinschaftliche
(=einstimmige) Vertretungsbefugnis. Und genau darauf muss sich der restliche
Geschäftsverkehr einstellen. Jeder Geschäftspartner einer GbR weiß daher,
dass alle Gesellschafter gemeinschaftlich handeln müssen oder ein
entsprechender Gesellschaftsvertrag vorliegen muss. Ignoriert der
Geschäftspartner das, dann muss er den Schaden selbst tragen (-> GoA im
Außenverhältnis).

Du scheinst das mit der OHG verwechselt zu haben, dort hättest du Recht.

KH
Karl-Heinz Krause
2004-10-03 16:52:30 UTC
Permalink
Post by Thiomas M. Gräter
Standard GbR ist eben so, dass keine Begrenzung stattfindet.
2. GoA kann nur im Innenverhältnis greifen !! Außer der Gläubiger
war nicht gutgläubig !! Ansonsten würde das ganze System ja nicht
aufgehen. -> woher sollte ein Gläubiger die Geschäftsführungsbefugnis
kenn bzw. deren nicht vorhanden sein. Das ist ein Grund warum die GbR
nicht zu empfehelen ist oder anders ausgedrückt, warum entsprechende
vertragliche Regelungen zusätzlich gemacht werden müssen.
jaja, ich meint VoV - die greift bei der GbR aber sehr wohl. Im Ergebnis
haftet damit kein Gesellschafter für die Alleingänge eines anderen (wenn er
sich ab Kenntnis des Vorganges richtig verhält...)

KH

Friedrich Butzm?hlen
2004-09-29 12:36:15 UTC
Permalink
Guten Tag Herr Vogel,

ich habe mir Ihre Frage selbst und auch die Beiträge mit Ihren
Antworten durchgesehen. Sie scheinen nach München und nach Hamburg
gleichzeitig fahren zu wollen. Das klappt nicht.

Etwas angebrannt riecht auch Ihr Hinweis, das Ganze für eine Bekannte
auskundschaften oder später auch betreiben zu wollen. Auch unter
diesem Gesichtspunkt kann ich Ihnen nur folgendes empfehlen: Schaffen
Sie Klarheit. Machen Sie keine Klimmzüge hintenherum und dann
eigentlich doch von vorne, ohne von links oder rechts gesehen zu
werden. Da kommt nur Murks raus.

Wenn Sie Ihre Vorhaben sauber und für alle Beteiligten übersichtlich
betreiben und die Haftung möglichst ausschließen wollen, gibt es zwei
Alternativen:

Entweder Sie gründen eine GmbH mit den Beteiligten und vereinbaren
eindeutig, wer was leistet und wer was später bekommt,

oder

Sie bleiben Einzelunternehmer, um die Haftung durch das Handeln
anderer Personen auszuschließen. Auch hier ist wichtig zu vereinbaren,
wer welches Geschäft macht und wie die Einzelunternehmer untereinander
abrechnen.

Diese Lösungen sind übersichtlich und klar. Eine Ltd. geht
grundsätzlich auch; aber das ist mit so vielen Pferdefüßen und
Unwägbarkeiten und Nachteilen verbunden, daß es bei einer
theoretischen Betrachtung bleiben sollte.

Also: Kopf geradeaus, stehen Sie zu dem, was Sie tun, und schaffen Sie
klare Verhältnisse.

Wenn sich weitere Fragen ergeben, bitte noch einmal melden.

Mit freundlichen Grüßen

Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
Maasstraße 24, 40547 Düsseldorf
Telefon und Fax: 0211-554994
Email: ***@t-online.de
Matthias Kryn
2004-09-29 12:50:00 UTC
Permalink
Friedrich Butzm?hlen <***@t-online.de> schrieb:

Hallo Friedrich,
Post by Friedrich Butzm?hlen
ich habe mir Ihre Frage selbst und auch die Beiträge mit Ihren
Antworten durchgesehen. Sie scheinen nach München und nach
Hamburg gleichzeitig fahren zu wollen. Das klappt nicht.
Du fasst die Probleme häufig sehr anschaulich zusammen :-)

Grüße
Matthias
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