Philipp Klaus Krause
2020-08-13 20:47:33 UTC
Angenommen, zwei Personen hätten eine Lebenspartnerschaft im Ausland
geschlossen (z.B. französischer PACS), leben nun aber in Deutschland.
Würden diese dann in Deutschland wie eine deutsche Lebenspartnerschaft /
Ehe behandlet, also mit der Möglichkeit des Ehegattensplittings und den
höheren Freibeträgen bei Erb- und Schenkungssteuer?
Philipp
geschlossen (z.B. französischer PACS), leben nun aber in Deutschland.
Würden diese dann in Deutschland wie eine deutsche Lebenspartnerschaft /
Ehe behandlet, also mit der Möglichkeit des Ehegattensplittings und den
höheren Freibeträgen bei Erb- und Schenkungssteuer?
Philipp