Discussion:
Nochmalige Prüfung des selben Zeitraums
(zu alt für eine Antwort)
Martin Eckel
2019-11-26 15:58:52 UTC
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Hallo,

kann nach einer abgeschlossenen Steuerprüfung (Vorbehalt der Nachprüfung
wurde aufgehoben) der geprüfte Zeitraum vom Finanzamt nochmals ins Auge
gefasst werden?

Gruß,
Martin
Alexander Schröder
2019-11-26 20:10:37 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
kann nach einer abgeschlossenen Steuerprüfung (Vorbehalt der Nachprüfung
wurde aufgehoben) der geprüfte Zeitraum vom Finanzamt nochmals ins Auge
gefasst werden?
Was heißt "ins Auge gefaßt werden"?

Nach einer Außenprüfung besteht für die geprüften Jahre eine sogenannte
erhöhte Bestandskraft: Aufgrund nachträglich bekanntgewordener Tatsachen
"können Steuerbescheide, soweit sie auf Grund einer Außenprüfung
ergangen sind, nur aufgehoben oder geändert werden, wenn eine
Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt."
(§ 173 Abs. 2 AO)
<URL:https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__173.html>

Alex

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