Discussion:
EÜR Wie buche ich im EÜR Programm eine Sacheinlage ??? Hilfe !
(zu alt für eine Antwort)
Chris
2005-08-01 22:23:10 UTC
Permalink
Hi,

wie buch ich in einem beliebigen EÜR Programm eine Sacheinlage z.B. ein
Karton Fotokopierpapier ??

Ich habe bisher immer im WISO Sparbuch die Aufwandsbuchung im Sachkonto
gebucht
und die Geldseite in einer proforma Buchung über die Kasse gebucht und die
Gegenseite
über Kasse und Einlagen - so ganz richtig erscheint mir dass allerdings
nicht

Mfg. Chris
Axel Böhm
2005-08-02 13:55:16 UTC
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Am Tue, 2 Aug 2005 00:23:10 +0200, schrieb "Chris"
Post by Chris
Ich habe bisher immer im WISO Sparbuch die Aufwandsbuchung im Sachkonto
gebucht
und die Geldseite in einer proforma Buchung über die Kasse gebucht und die
Gegenseite
über Kasse und Einlagen - so ganz richtig erscheint mir dass allerdings
nicht
Über Kasse ist auch nicht ganz richtig, da EÜ-Rechner genaugenommen
keine "betriebliche" Kasse haben. Dafür gibt es spezielle Konten. Bei
DATEV heißt dieses Konto "Verrechnungskonto Gewinnermittlung 4 III
EStG" (1370). Alternativ kannst Du auch die Konten Privateinlage und
Privatentnahme verwenden. Da Du nicht bilanzierst gibt es auch keine
Sacheinlage im eigentlichen Sinne. Das wäre allerhöchstens bei
Wirtschaftsgütern interessant, die Du mehr als ein Jahr betrieblich
nutzen möchtest. Buche daher einfach die Anschaffung des Papiers mit
dem gemeinen Wert.

Grüße

Axel
Michael Freischlad
2005-08-02 17:44:22 UTC
Permalink
Hallo Axel,
Post by Axel Böhm
Am Tue, 2 Aug 2005 00:23:10 +0200, schrieb "Chris"
Post by Chris
Ich habe bisher immer im WISO Sparbuch die Aufwandsbuchung im Sachkonto
gebucht
und die Geldseite in einer proforma Buchung über die Kasse gebucht und die
Gegenseite
über Kasse und Einlagen - so ganz richtig erscheint mir dass allerdings
nicht
Über Kasse ist auch nicht ganz richtig, da EÜ-Rechner genaugenommen
keine "betriebliche" Kasse haben. Dafür gibt es spezielle Konten. Bei
Auch bei EÜR kann es eine Kasse geben. Ggf. ist sogar eine vorgeschrieben.
Post by Axel Böhm
DATEV heißt dieses Konto "Verrechnungskonto Gewinnermittlung 4 III
EStG" (1370).
Das ist richtig, bei EÜR braucht man nur die Einnahmen und die
Ausgaben gegenüberstellen. Dazu kann man ein Verrechnungskonto
verwenden. Es stellt sich aber die Frage ob das Sinn macht.
Post by Axel Böhm
Alternativ kannst Du auch die Konten Privateinlage und
Privatentnahme verwenden. Da Du nicht bilanzierst gibt es auch keine
Sacheinlage im eigentlichen Sinne.
Auch ein nicht-Bilanzierer hat Betriebsvermögen (neuerdings akzeptiert
der BFH sogar gewillkürtes). Warum sollte er dann keine Einlage
tätigen können?
Post by Axel Böhm
Das wäre allerhöchstens bei
Wirtschaftsgütern interessant, die Du mehr als ein Jahr betrieblich
nutzen möchtest. Buche daher einfach die Anschaffung des Papiers mit
dem gemeinen Wert.
Sacheinlagen (z. B. Kopierpapier) können doch auch Gegenstand einer
Einlage sein. Warum nicht?

Hinsichtlich des § 4 Abs. 4 a EStG ist es sogar von Vorteil, wenn
Einlagen und Entnahmen in der Buchführung aufgezeichnet sind.

Gruß
Michael

Gruß
Michael
Axel Böhm
2005-08-02 18:59:41 UTC
Permalink
Am Tue, 2 Aug 2005 19:44:22 +0200, schrieb Michael Freischlad
Post by Michael Freischlad
Post by Axel Böhm
Über Kasse ist auch nicht ganz richtig, da EÜ-Rechner genaugenommen
keine "betriebliche" Kasse haben. Dafür gibt es spezielle Konten. Bei
Auch bei EÜR kann es eine Kasse geben. Ggf. ist sogar eine vorgeschrieben.
Das ein EÜ-Rechner eine Kase im Laden haben kann ist klar, aber
buchalterisch wird diese nict erfasst. Mann kann natürlich ein
Unterkonto der Privatkontren als Kassenkonten verwenden um so den
Überblick zu behalten.
Sollte das normale Kassenkonto bebucht werden dürften die ersten
Probleme beim Jahresabschluss auftreten.
Man kann sicherlich das Kassenkonto als Abschlussbuchung auf Privat
abschließen, aber dann ist es kein Buchen lt. Lehrbuch.
Post by Michael Freischlad
Post by Axel Böhm
DATEV heißt dieses Konto "Verrechnungskonto Gewinnermittlung 4 III
EStG" (1370).
Das ist richtig, bei EÜR braucht man nur die Einnahmen und die
Ausgaben gegenüberstellen. Dazu kann man ein Verrechnungskonto
verwenden. Es stellt sich aber die Frage ob das Sinn macht.
Wenn man dies aber buchen möchte, muss man nun mal Konto und
Gegenkonto ansprechen. Und dafür braucht man eben entweder ein
Verrechnungskonto oder die Privatkonten.
Post by Michael Freischlad
Post by Axel Böhm
Alternativ kannst Du auch die Konten Privateinlage und
Privatentnahme verwenden. Da Du nicht bilanzierst gibt es auch keine
Sacheinlage im eigentlichen Sinne.
Auch ein nicht-Bilanzierer hat Betriebsvermögen (neuerdings akzeptiert
der BFH sogar gewillkürtes). Warum sollte er dann keine Einlage
tätigen können?
Etwas unglücklich formuliert. Kopierpapier ist aber regelmäßig weder
Anlage noch Umlaufvermögen. (Außer bei einem Papierhersteller o.ä.)
Post by Michael Freischlad
Post by Axel Böhm
Das wäre allerhöchstens bei
Wirtschaftsgütern interessant, die Du mehr als ein Jahr betrieblich
nutzen möchtest. Buche daher einfach die Anschaffung des Papiers mit
dem gemeinen Wert.
Sacheinlagen (z. B. Kopierpapier) können doch auch Gegenstand einer
Einlage sein. Warum nicht?
Engelegt werden können nur Wirtschaftsgüter. Genaugenommen kann aber
auch Kopierpapier ein Wirtschaftsgut sein. Als rein theoretisch kann
auch Kopierpapier eingelegt werden. Jedoch beim Buchen wird es kaum
auf die Anlagekonten buchen. Es ist wohl eher als Aufwand zu erfassen.
Post by Michael Freischlad
Hinsichtlich des § 4 Abs. 4 a EStG ist es sogar von Vorteil, wenn
Einlagen und Entnahmen in der Buchführung aufgezeichnet sind.
Eigentlich unerheblich, da jeder Geschäftsvorfall eines 4/3-Rechners
eine Entnahme oder Einlage darstellt. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr
entstehen auch keine besonderen Probleme wenn die Buchführung
ordentlich durchgeführt wird.

Gruß

Axel
Eric Lorenz
2005-08-02 19:10:14 UTC
Permalink
Post by Axel Böhm
Das ein EÜ-Rechner eine Kase im Laden haben kann ist klar, aber
buchalterisch wird diese nict erfasst. Mann kann natürlich ein
Unterkonto der Privatkontren als Kassenkonten verwenden um so den
Überblick zu behalten.
Sollte das normale Kassenkonto bebucht werden dürften die ersten
Probleme beim Jahresabschluss auftreten.
Man kann sicherlich das Kassenkonto als Abschlussbuchung auf Privat
abschließen, aber dann ist es kein Buchen lt. Lehrbuch.
Nein, das siehst Du falsch. Das bebuchen des Kassenkontos ist durchaus
möglich. Aber es sollte auch ein richtiges Kassenbuch geführt werden
(nach deiner Argumentation wäre das Buchen des Bankkonto auch nicht
richtig). Probleme im JA ergeben sich auch nicht, da die Kasse unter den
sonstigen Konten auftaucht (wie z.b. Verbindlichkeiten (Kauf eines PKW
gegen Darlehen und Raten auf das Verb. Konto, oder Bank oder oder...)
Post by Axel Böhm
Wenn man dies aber buchen möchte, muss man nun mal Konto und
Gegenkonto ansprechen. Und dafür braucht man eben entweder ein
Verrechnungskonto oder die Privatkonten.
Schon, aber du kannst auch mit Geldkonten arbeiten. Ist manchmal so gar
einfacher.
Post by Axel Böhm
Eigentlich unerheblich, da jeder Geschäftsvorfall eines 4/3-Rechners
eine Entnahme oder Einlage darstellt. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr
entstehen auch keine besonderen Probleme wenn die Buchführung
ordentlich durchgeführt wird.
Na, das ist aber nun net so ganz richtig.

Eric
Chris
2005-08-02 21:22:26 UTC
Permalink
Es ist halt schwierig, meine Frau erledigt häufig die betrieblichen
Einkäufe BAR aus ihrer eigene Tasche, also ist es also jedes Mal eine
Privateinlage mit einer Ausgabekomponente. ICh bekomme sie einfach nicht
dazu das Geld einfach vom Konto abzuheben und dann damit aus der Kasse zu
zahlen ...

Ich suche daher einen einfachen Weg der Verbuchung...
Buche ich einfach die Einlage und die Aufwandsposition mag das immer das
Programm nicht - ich kann nicht als Aufwand verbuchen - nur die Kombination
Geld- und Sachkonten lässt beim WISO Sparbuch Aufwandsbuchungen zu
- die Sache mit dem Verrechnungskonto schau ich mir mal genauer an...

Vielleicht können das ja auch andere Programme besser ??

Danke zunächst, falls noch jemandem etwas einfällt .....
MfG. Christian
Post by Axel Böhm
Etwas unglücklich formuliert. Kopierpapier ist aber regelmäßig weder
Anlage noch Umlaufvermögen. (Außer bei einem Papierhersteller o.ä.)
Post by Michael Freischlad
Post by Axel Böhm
Das wäre allerhöchstens bei
Wirtschaftsgütern interessant, die Du mehr als ein Jahr betrieblich
nutzen möchtest. Buche daher einfach die Anschaffung des Papiers mit
dem gemeinen Wert.
Sacheinlagen (z. B. Kopierpapier) können doch auch Gegenstand einer
Einlage sein. Warum nicht?
Gruß
Axel
Martin Schoenbeck
2005-08-03 06:57:52 UTC
Permalink
Hallo Chris,

Chris schrieb:
^^^^^^ da sollte netterweise Dein kompletter Name erscheinen.
Post by Chris
Es ist halt schwierig, meine Frau erledigt häufig die betrieblichen
Einkäufe BAR aus ihrer eigene Tasche, also ist es also jedes Mal eine
Privateinlage mit einer Ausgabekomponente. ICh bekomme sie einfach nicht
dazu das Geld einfach vom Konto abzuheben und dann damit aus der Kasse zu
zahlen ...
Wozu auch. Nimm das Geld einfach dann aus der Kasse, wenn Du den Barbeleg
reintust.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Markus Zwiener
2005-08-11 15:24:10 UTC
Permalink
Post by Chris
Es ist halt schwierig, meine Frau erledigt häufig die betrieblichen
Einkäufe BAR aus ihrer eigene Tasche, also ist es also jedes Mal eine
Privateinlage mit einer Ausgabekomponente. ICh bekomme sie einfach nicht
dazu das Geld einfach vom Konto abzuheben und dann damit aus der Kasse zu
zahlen ...
Fast überall kann man bargeldlos mit der ec-Karte zahlen, lass dir auf den
Namen deiner Frau aber auf das Geschäftskonto (Vollmacht vorausgesetzt) eine
ec-Karte ausstellen, so habe ich das Problem gelöst.

cu
Markus

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