Discussion:
Rücksendung von Unterlagen durch FA
(zu alt für eine Antwort)
Ralf Offermann
2008-09-25 05:20:33 UTC
Permalink
Hallo,

ich wundere mich gerade. Ich habe Anfang Mai per Elster meine
Steuererklärung abgegeben und alle nötigen Unterlagen per Post an das FA
gesendet. Gestern hatte ich nun einen Grossbrief im Briefkasten vom FA.
Darin alle meine Unterlagen. Allerdings ohne jedes Anschreiben oder
ähnlichem.

Problem: Zu oberst lag die Beschinigung einer Versicherung über die Zahlung
von Beiträgen zu einer Riesterversicherung. Auf dieser Bescheinigung war
das Feld mit der Zulagennummer gelb markiert per Textmarker. Das Feld war
nicht ausgefüllt, weil ich die Zulagennummer noch nicht hatte, als ich die
Erklärung gemacht habe.

Soll mir dieses gelb markierte Feld nun sagen, ich solle es ausfüllen und
zurückschicken? Oder kann ich in solch einem Fall davon ausgehen, dass der
Sachbearbeiter zumindest ein Anschreiben beigelegt hätte, wo er darauf
hinweist?

Ist das Standard bei den FÄ, dass Unterlagen ohne Anschreiben
zurückgesendet werden?

Gruss
Ralf Offermann
Martin Hentrich
2008-09-25 05:35:39 UTC
Permalink
Post by Ralf Offermann
Soll mir dieses gelb markierte Feld nun sagen, ich solle es ausfüllen und
zurückschicken? Oder kann ich in solch einem Fall davon ausgehen, dass der
Sachbearbeiter zumindest ein Anschreiben beigelegt hätte, wo er darauf
hinweist?
Ein klassischer Fall für einen einfachen Telefonanruf beim Finanzamt.

Wenn du es nicht weißt, wie sollen wir es wissen?
Post by Ralf Offermann
Ist das Standard bei den FÄ, dass Unterlagen ohne Anschreiben
zurückgesendet werden?
Nein, sicher nicht.

Martin
--
Die populistische Steuerreform:
Sich auf den Tarif zu konzentrieren ist wie das
Polieren des I-Punkts in der deutschen Grammatik.
Will Berghoff
2008-09-25 07:50:53 UTC
Permalink
Post by Ralf Offermann
Ist das Standard bei den FÄ, dass Unterlagen ohne Anschreiben
zurückgesendet werden?
Hier ja - Steuerbescheid folgt in ca 5 Tagen.
Ralf Offermann
2008-09-25 13:01:34 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Ein klassischer Fall für einen einfachen Telefonanruf beim Finanzamt.
Wenn du es nicht weißt, wie sollen wir es wissen?
Da habe ich dann auch mal angerufen. Da ich ja "meinen" Sachbearbeiter
nicht kenne, bei der Zentrale. Die Dame konnte aber weder meine Frage
beantworten, noch meinen Sachbearbeiter ausfindig machen. Sie meinte "Dann
schreiben Sie doch die Nummer auf das Formular und schmeissen Sie das bei
uns ein."

Ich warte jetzt mal die 5 Tage, die hier genannt wurden, ob ein
Steuerbescheid kommt. Wenn nicht, verfahre ich, wie von der Dame
vorgeschlagen, allerdings natürlich ebenfalls ohne Anschreiben etc.

Gruss
Ralf Offermann
Will Berghoff
2008-09-25 14:18:00 UTC
Permalink
Post by Ralf Offermann
...Telefonanruf beim Finanzamt.
Da habe ich dann auch mal angerufen. Da ich ja "meinen" Sachbearbeiter
nicht kenne, bei der Zentrale. Die Dame konnte aber weder meine Frage
beantworten, noch meinen Sachbearbeiter ausfindig machen.
Also bei uns steht der Name und die Durchwahl der freundlichen Dame auf
jeder Korrespondenz.
Martin Hentrich
2008-09-25 14:34:12 UTC
Permalink
Post by Ralf Offermann
Wenn nicht, verfahre ich, wie von der Dame
vorgeschlagen, allerdings natürlich ebenfalls ohne Anschreiben etc.
Ja klar. Warum sollte man auch klüger handeln als der Dumme. Irgendwie
muß sich das Niveau doch nach unten drücken lassen.

Martin
--
Die populistische Steuerreform:
Sich auf den Tarif zu konzentrieren ist wie das
Polieren des I-Punkts in der deutschen Grammatik.
Martin Schoenbeck
2008-09-25 19:31:23 UTC
Permalink
Hallo Martin,
Post by Martin Hentrich
Post by Ralf Offermann
Ist das Standard bei den FÄ, dass Unterlagen ohne Anschreiben
zurückgesendet werden?
Nein, sicher nicht.
Hier ist das seit Jahren so.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Holger Petersen
2008-09-26 09:22:58 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Martin,
Post by Martin Hentrich
Post by Ralf Offermann
Ist das Standard bei den FÄ, dass Unterlagen ohne Anschreiben
zurückgesendet werden?
Nein, sicher nicht.
Hier ist das seit Jahren so.
^^^^

Hier nicht...

Ich fände es gut, obiges "hier" etwas genauer zu definieren.
Es muss ja nicht gleich die Steuernummer bzw. der/die Sach-
bearbeiter/in genannte werden, aber das Bundesland/die Stadt
wäre schon sinnvoll?

Gruss aus Kiel, Schleswig-Holstein Holger
Alexander Wolff
2008-09-26 09:56:12 UTC
Permalink
Post by Holger Petersen
Post by Martin Schoenbeck
Post by Martin Hentrich
Post by Ralf Offermann
Ist das Standard bei den FÄ, dass Unterlagen ohne Anschreiben
zurückgesendet werden?
Nein, sicher nicht.
Hier ist das seit Jahren so.
^^^^
Hier nicht...
Ich fände es gut, obiges "hier" etwas genauer zu definieren.
Es muss ja nicht gleich die Steuernummer bzw. der/die Sach-
bearbeiter/in genannte werden, aber das Bundesland/die Stadt
wäre schon sinnvoll?
Ich finde es gut ohne Anschreiben (ist m.E. in Bremen auch so, wobei ich
bislang nicht immer die Unterlagen zurückbekam). Ist doch nur eine
Belegrückgabe. Es spart dem Sachbearbeiter Zeit und erhöht (theoretisch) die
Effektivität der Steuerverwaltung. Im Sinne von sinnvoll eingesetzten
Steuergeldern sollte jeder von uns ein solches Handeln begrüßen.
--
Moin+Gruss Alexander
Will Berghoff
2008-09-26 09:59:59 UTC
Permalink
Post by Holger Petersen
Ich fände es gut, obiges "hier" etwas genauer zu definieren.
Es muss ja nicht gleich die Steuernummer bzw. der/die Sach-
bearbeiter/in genannte werden, aber das Bundesland/die Stadt
wäre schon sinnvoll?
Gruss aus Kiel, Schleswig-Holstein Holger
Hier ist gleiches Bundesland, aber nur die wichtigste Stadt in dem Land,
nicht die Landeshauptstadt ohne produktive Arbeitsplätze...
Holger Petersen
2008-09-26 11:01:41 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Post by Holger Petersen
Gruss aus Kiel, Schleswig-Holstein Holger
Hier ist gleiches Bundesland, aber nur die wichtigste Stadt in dem Land,
Meine Geburtsstadt Flensburg?

[Ich weiss was Du meinst; und ich kann 'whois' bedienen]
Post by Will Berghoff
nicht die Landeshauptstadt ohne produktive Arbeitsplätze...
Sag' nichts gegen *meinen* Arbeitsplatz...

SCNR, Holger
Will Berghoff
2008-09-26 11:26:01 UTC
Permalink
Post by Holger Petersen
Post by Will Berghoff
Hier ist gleiches Bundesland, aber nur die wichtigste Stadt in dem Land,
Meine Geburtsstadt Flensburg?
Ach, ich dachte, die ist schon komplett nach Dänemark ausgewandert...

SCNR2

Will
Matthias Hanft
2008-09-26 10:48:45 UTC
Permalink
Post by Holger Petersen
Ich fände es gut, obiges "hier" etwas genauer zu definieren.
Es muss ja nicht gleich die Steuernummer bzw. der/die Sach-
bearbeiter/in genannte werden, aber das Bundesland/die Stadt
wäre schon sinnvoll?
Vom Finanzamt Nürnberg-Nord gibts ein dreizeiliges Begleit-
schreiben à la "anbei Ihre Belege zurück. Ihr Steuerbescheid
wird demnächst ausgestellt, es kann aber noch ein paar Tage
dauern, bitte sehen Sie von Anfragen ab".

Gruß Matthias.
Marianne Bloss
2008-09-26 11:43:22 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Vom Finanzamt Nürnberg-Nord gibts ein dreizeiliges Begleit-
schreiben à la "anbei Ihre Belege zurück. Ihr Steuerbescheid
wird demnächst ausgestellt, es kann aber noch ein paar Tage
dauern, bitte sehen Sie von Anfragen ab".
Zusätzlich dazu gab's bei mir in München noch die Ermahnung, dass auch
Nichtunternehmer Rechnungen über haushaltsnahe Dienstleistungen zwei
Jahre lang aufzubewahren hätten.

Marianne
Martina Schenk
2008-09-26 13:18:19 UTC
Permalink
Hallo Holger,
Post by Holger Petersen
Ich fände es gut, obiges "hier" etwas genauer zu definieren.
Hier sind 2 Varianten gängige Praxis. Entweder ich bekomme die Unterlagen
ohne Anschreiben zurück und dann folgt ca. 5 Tage später der Bescheid, oder
umgekehrt.

NRW, Grevenbroich
Grüße
Martina
Martin Schoenbeck
2008-09-26 20:24:12 UTC
Permalink
Hallo Holger,
Post by Holger Petersen
Hier nicht...
Ich fände es gut, obiges "hier" etwas genauer zu definieren.
Es muss ja nicht gleich die Steuernummer bzw. der/die Sach-
bearbeiter/in genannte werden, aber das Bundesland/die Stadt
wäre schon sinnvoll?
Wozu sollte das nützlich sein? Es ging schließlich nur um Martin Hentrichs
Aussage, eine Rücksendung ohne Anschreiben sei sicher nicht Standard.
Wenn's Gegenden gibt, wo das anders ist, es es eigentlich egal, wo die
Gegend liegt.

Nichtsdestotrotz haben Leute, die es wissen wollten, immer auf Anhieb
rausgefunden, wo in meinem Fall 'hier' ist. Und wenn ich Dir den Ort
genannt hätte, hättest Du ihn wohl kaum gekannt. Hätte ich Dir aber die
nächste größere Stadt genannt hätte, hättest Du bestimmt festgestellt, daß
es die gar nicht gibt. ;-)

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Patrick Rother
2008-09-25 06:37:17 UTC
Permalink
Post by Ralf Offermann
ich wundere mich gerade. Ich habe Anfang Mai per Elster meine
Steuererklärung abgegeben und alle nötigen Unterlagen per Post an das FA
gesendet. Gestern hatte ich nun einen Grossbrief im Briefkasten vom FA.
Darin alle meine Unterlagen. Allerdings ohne jedes Anschreiben oder
ähnlichem.
Problem: Zu oberst lag die Beschinigung einer Versicherung über die Zahlung
von Beiträgen zu einer Riesterversicherung. Auf dieser Bescheinigung war
das Feld mit der Zulagennummer gelb markiert per Textmarker. Das Feld war
nicht ausgefüllt, weil ich die Zulagennummer noch nicht hatte, als ich die
Erklärung gemacht habe.
Soll mir dieses gelb markierte Feld nun sagen, ich solle es ausfüllen und
zurückschicken? Oder kann ich in solch einem Fall davon ausgehen, dass der
Sachbearbeiter zumindest ein Anschreiben beigelegt hätte, wo er darauf
hinweist?
Ist das Standard bei den FÄ, dass Unterlagen ohne Anschreiben
zurückgesendet werden?
Das ist hier auch so. Heisst übersetzt: "Der Steuerbescheid kommt dann in
den nächsten Tagen".

Du kannst aber getrost davon ausgehen, daß Sachen, die das FA unstimmig
findet, nicht nachgefragt, sondern einfach gestrichen werden.

Beispiel:
Steuererklärung per Elster elektronisch übermittelt.

Anleitungsseite für die elektronische Übermittlung extra ausgedruckt und
abgehakt. Dort steht ausdrücklich:
"Nachweise über Arbeitsmittel [...] müssen nur auf Nachfrage des FA
eingereicht werden."
Ok, das ist ja auch der Sinn von Elster, denn wenn ich alles schriftlich
einreichen muß, bringt mir die elektronische Einreichung ja genau gar
nichts.

-> keine Nachfrage, Aufwendungen wurden gestrichen, winziger Kommentar im
Steuerbescheid, Einspruch nötig.

Schön. :-(
Martin Glas
2008-09-25 07:24:55 UTC
Permalink
Post by Patrick Rother
-> keine Nachfrage, Aufwendungen wurden gestrichen, winziger Kommentar im
Steuerbescheid, Einspruch nötig.
Schön. :-(
Nö, der ganz normaler Wahnsinn aufgrund des weltweit kompliziertesten
Steuerrechts samt Ausführungsbestimmungen. Bei mir ist noch keine EKSt-
Erklärung ohne mindestens zwei Einsprüche durchgekommen, die meisten
"verenden" dann allerdings oft auf Jahre hinaus mit "teilweise
vorläufig".

-mg
Will Berghoff
2008-09-25 07:54:15 UTC
Permalink
Post by Martin Glas
Nö, der ganz normaler Wahnsinn aufgrund des weltweit kompliziertesten
Steuerrechts samt Ausführungsbestimmungen. Bei mir ist noch keine EKSt-
Erklärung ohne mindestens zwei Einsprüche durchgekommen, die meisten
"verenden" dann allerdings oft auf Jahre hinaus mit "teilweise
vorläufig".
Die Sachbearbeiter benutzen Elster nicht und haben es nicht zu
verantworten. In solchen Fällen bitte ich stets bei Nachreichung der
Unterlagen um entsprechende Korrektur. Das hat bisher immer bestens
geklappt.

Einen Einspruch mache ich nur, wen es abzusehen ist, dass etwas strittig
sein wird. Bei nachzureichenden Unterlagen ist das aber fast nie der Fall.

Die Sachbearbeiter haben aufgrund ihrer immensen Fall-Last einfach keine
Zeit, zu menscheln und nachzufragen. Die benutzten Programme lassen auch
keine vernünftige Nachbearbeitung ohne Entscheid zu. Und jeder Einspruch
plagt sie zusätzlich.
Martin Glas
2008-09-25 08:26:32 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Post by Martin Glas
Nö, der ganz normaler Wahnsinn aufgrund des weltweit kompliziertesten
Steuerrechts samt Ausführungsbestimmungen. Bei mir ist noch keine EKSt-
Erklärung ohne mindestens zwei Einsprüche durchgekommen, die meisten
"verenden" dann allerdings oft auf Jahre hinaus mit "teilweise
vorläufig".
...
Post by Will Berghoff
Einen Einspruch mache ich nur, wen es abzusehen ist, dass etwas strittig
sein wird. Bei nachzureichenden Unterlagen ist das aber fast nie der Fall.
Ja, das mit dem Einspruch bezog auch nicht auf etwaige nachzureichende
Unterlagen.
Post by Will Berghoff
Die Sachbearbeiter haben aufgrund ihrer immensen Fall-Last einfach keine
Zeit, zu menscheln und nachzufragen. Die benutzten Programme lassen auch
keine vernünftige Nachbearbeitung ohne Entscheid zu. Und jeder Einspruch
plagt sie zusätzlich.
Den Sachbearbeitern will ich direkt auch keinen Vorwurf machen, die
haben in der Tat praktisch keine Zeit und sind offensichtlich häufig
auch fachlich überfordert. Nur: das muss nicht mein Problem sein,
sollen sie sich bei ihrem Vorgesetzten beschweren. Es wird ja auch
immer schwieriger aufgrund der extrem komplexen Steuergesetzgebung
samt unzähliger ergangener Urteile den Überblick zu behalten.

Von einer fairen und gerechter Besteuerung sind wir längst abgekommen,
die Sache funktioniert nur noch, weil sich die meisten Steuerbürger
beim Anblick der Steuererklärung die Haare raufen und froh sind, wenn
sie das halbwegs über die Bühne gebracht haben. Einsprüche werden
keine gestellt, aber hinterher herumgejammert, wenn nach einem
entsprechenden Urteil die Steuerklärung mangels Einspruch schon
unanfechtbar ist.

Aber langsam wird's offtopic, diese Thematik wurde vermutlich wohl
schon 100x hier durchexerziert.

-mg
Frank Hucklenbroich
2008-09-25 07:55:25 UTC
Permalink
Post by Patrick Rother
Du kannst aber getrost davon ausgehen, daß Sachen, die das FA unstimmig
findet, nicht nachgefragt, sondern einfach gestrichen werden.
Kommt drauf an. Ich hatte mal vergessen eine Spendenbescheinigung
beizufügen, die in der Steuererklärung angegeben war. Die wurde trotzdem
anerkannt, es gab nur einen Dreizeiler als Ermahnung, ich solle doch in
Zukunft daran denken alle Bescheinigungen mit einzureichen. Ging aber auch
nur um einen Kleckersbetrag (30 EUR oder sowas).

Grüße,

Frank
Ralf Offermann
2008-09-25 13:01:34 UTC
Permalink
Post by Patrick Rother
Du kannst aber getrost davon ausgehen, daß Sachen, die das FA unstimmig
findet, nicht nachgefragt, sondern einfach gestrichen werden.
Dann hoffe ich mal, dass die Vergleichfunktion meines Steuerprogramms auch
was taugt. Ich bekomme, laut Programm, den Bescheid auch elektronisch.

Diese Erklärung war nach Hochzeit, Geburt, Wohnungskauf, Riester-Vertrag,
Elterngeld etc. Neuland für mich. Mal schauen, ob das geklappt hat.

Gruss
Ralf Offermann
Will Berghoff
2008-09-25 14:20:20 UTC
Permalink
Post by Ralf Offermann
Diese Erklärung war nach Hochzeit, Geburt, Wohnungskauf, Riester-Vertrag,
Elterngeld etc. Neuland für mich. Mal schauen, ob das geklappt hat.
Angesichts der 24 geänderten Steuerbescheide und der alljährlich zu
erstellenden 5 Steuererklärungen und Dutzenden Meldungen zu
unterschiedlichsten Steuern und Rechtsformen, die mich betreffen, hast
Du mein volles Mitgefühl.

Auch bei mir fing der Steuerstress mit der Hochzeit an ;-)
Lutz Schulze
2008-09-25 14:42:26 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Auch bei mir fing der Steuerstress mit der Hochzeit an ;-)
Wenigstens muss man sich danach nicht mehr mit so viel Geld herumschlagen

;-)

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Neu: Ethernetbox jetzt auch im 19 Zoll Gehäuse mit 12 Ports für Sensoren
Will Berghoff
2008-09-26 08:07:35 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Post by Will Berghoff
Auch bei mir fing der Steuerstress mit der Hochzeit an ;-)
Wenigstens muss man sich danach nicht mehr mit so viel Geld herumschlagen
Och, nö, in dieser Hinsicht war die Synergie schon OK :-)
Loading...