Discussion:
Mehrwertsteuer Pizza Lieferservice
(zu alt für eine Antwort)
Michael Jakobs
2007-01-11 08:47:29 UTC
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Hallo zusammen,

bei einer Diskussion bez. MwSt bei McDonalds und Konsorten bezüglich
Inhouse-Verzehr kam die Frage auf wie das mit dem Lieferservice
aussieht. Fällt auch dann nur der verminderte Steuersatz an wenn die
Lebensmittel geliefert werden? Oder gilt dann wieder der volle Satz da
ja Dienstleistung entahlten ist?



Grüße
Michael
Matthias Koehler
2007-01-11 09:02:39 UTC
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[Michael:]
Post by Michael Jakobs
bei einer Diskussion bez. MwSt bei McDonalds und Konsorten bezüglich
Inhouse-Verzehr kam die Frage auf wie das mit dem Lieferservice
aussieht. Fällt auch dann nur der verminderte Steuersatz an wenn die
Lebensmittel geliefert werden? Oder gilt dann wieder der volle Satz da
ja Dienstleistung entahlten ist?
Umsatzsteuerlich ist es egal, ob Du ein Lebensmittel selbst abholst oder es
Dir bringen lässt. Die Lieferung ist eine Nebenleistung, welche "das
Schicksal der Hauptleistung teilt", wie man das in diesem Zusammenhang
nennt. Daher gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Michael Jakobs
2007-01-11 09:34:00 UTC
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Post by Matthias Koehler
Post by Michael Jakobs
bei einer Diskussion bez. MwSt bei McDonalds und Konsorten bezüglich
Inhouse-Verzehr kam die Frage auf wie das mit dem Lieferservice
aussieht. Fällt auch dann nur der verminderte Steuersatz an wenn die
Lebensmittel geliefert werden? Oder gilt dann wieder der volle Satz da
ja Dienstleistung entahlten ist?
Umsatzsteuerlich ist es egal, ob Du ein Lebensmittel selbst abholst oder es
Dir bringen lässt. Die Lieferung ist eine Nebenleistung, welche "das
Schicksal der Hauptleistung teilt", wie man das in diesem Zusammenhang
nennt. Daher gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz.
Danke schon mal dafür. Aber was ist dann der Grund warum für
Lebensmittel die direkt vor Ort verzehrt werden der vollen Satz fällig
wird? Sind dann die Lebensmittel nicht mehr die Hauptleistung oder was
ist die Begründung?

Keine Angst, ich will keine Grundsatzdiskussion ob das nun richtig ist
oder nicht, mich interessiert nur die Begründung warum das so ist.


Grüße
Michael
Martin Hentrich
2007-01-11 09:56:21 UTC
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Post by Michael Jakobs
Danke schon mal dafür. Aber was ist dann der Grund warum für
Lebensmittel die direkt vor Ort verzehrt werden der vollen Satz fällig
wird? Sind dann die Lebensmittel nicht mehr die Hauptleistung oder was
ist die Begründung?
Die Begründung ist, dass das nun mal so und nicht anders im Gesetz
steht. Hauptleistung dürfte dann die Restaurant-Dienstleistung sein...

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Alexander Wolff
2007-01-11 13:16:36 UTC
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Post by Michael Jakobs
Danke schon mal dafür. Aber was ist dann der Grund warum für
Lebensmittel die direkt vor Ort verzehrt werden der vollen Satz fällig
wird? Sind dann die Lebensmittel nicht mehr die Hauptleistung oder was
ist die Begründung?
Keine Angst, ich will keine Grundsatzdiskussion ob das nun richtig ist
oder nicht, mich interessiert nur die Begründung warum das so ist.
Weil der Luxus "Restaurantbesuch" kein Grundbedarf ist.

Lieferung oder Selbstabholung läßt sich ggü einem Supermarktbesuch weniger
abgrenzen, als ggü einem Restaurantbesuch.
--
Moin+Gruss Alexander
Michael Mueller
2007-01-12 15:17:48 UTC
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Post by Michael Jakobs
Danke schon mal dafür. Aber was ist dann der Grund warum für
Lebensmittel die direkt vor Ort verzehrt werden der vollen Satz fällig
wird? Sind dann die Lebensmittel nicht mehr die Hauptleistung oder was
ist die Begründung?
Bei "Essen auf Raedern" ist auch der volle MWST-Satz faellig,
da dabei die Dienstleistung im Vordergrund steht.

Michael Mueller

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