Discussion:
Finanzamt und Lebensunterhalt
(zu alt für eine Antwort)
Wolfgang W.
2004-07-30 10:01:54 UTC
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Hi NG,

hat das FA das Recht, von einem Gewerbetreibenden Auskunft darüber
zuverlangen wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet, wenn die Einnahmen aus
dem Gewerbebetrieb dazu nicht ausreichen?
Falls ja, welche §§ Gesetze etc.

Gruß
Wolfgang
Eric Lorenz
2004-07-30 10:42:37 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Wolfgang W.
hat das FA das Recht, von einem Gewerbetreibenden Auskunft darüber
zuverlangen wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet, wenn die Einnahmen aus
dem Gewerbebetrieb dazu nicht ausreichen?
Falls ja, welche §§ Gesetze etc.
Ja, da ein Verdacht der Steuerhinterziehung im Raum steht. Man könnte
ja noch Einkünfte haben und diese nicht angeben. Stichwort
Auskunftspflicht!

Eric
Dirk van den Boom
2004-07-30 12:57:34 UTC
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Post by Eric Lorenz
Hallo!
Post by Wolfgang W.
hat das FA das Recht, von einem Gewerbetreibenden Auskunft darüber
zuverlangen wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet, wenn die Einnahmen aus
dem Gewerbebetrieb dazu nicht ausreichen?
Falls ja, welche §§ Gesetze etc.
Ja, da ein Verdacht der Steuerhinterziehung im Raum steht. Man könnte
ja noch Einkünfte haben und diese nicht angeben. Stichwort
Auskunftspflicht!
Ich will die Frage mal ergänzen:
Nehmen wir an, jemand führt eine sehr bescheidene Existenz und eine
Summe, die dem Finanzamt als "zu wenig" erscheint, reicht diesem sehr
bescheidenen Menschen völlig aus. Kommt dann, wenn man seiner
Auskunftspflicht auf so eine Frage zur Antwort gibt: "Das angegebene
Einkommen reicht aus, es gibt kein weiteres." noch ein nächster Schritt
bzw. wie soll man den konkret nachweisen, dass einem das bescheidene
Einkommen ausreicht?
Eric Lorenz
2004-07-30 13:04:07 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Dirk van den Boom
Nehmen wir an, jemand führt eine sehr bescheidene Existenz und eine
Summe, die dem Finanzamt als "zu wenig" erscheint, reicht diesem sehr
bescheidenen Menschen völlig aus. Kommt dann, wenn man seiner
Auskunftspflicht auf so eine Frage zur Antwort gibt: "Das angegebene
Einkommen reicht aus, es gibt kein weiteres." noch ein nächster Schritt
bzw. wie soll man den konkret nachweisen, dass einem das bescheidene
Einkommen ausreicht?
Muß man. Als Beweis wird zumindest der Sozialhilfesatz angesetzt.
Wenn weniger ist, muss man das nachweisen!

Eric
Dirk van den Boom
2004-07-30 14:19:58 UTC
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Post by Eric Lorenz
Muß man. Als Beweis wird zumindest der Sozialhilfesatz angesetzt.
Wenn weniger ist, muss man das nachweisen!
Möchte mal sehen, wie sowas in der Realität aussieht ;o)
Martin Hentrich
2004-07-30 14:48:12 UTC
Permalink
Post by Dirk van den Boom
wenn man seiner
Auskunftspflicht auf so eine Frage zur Antwort gibt: "Das angegebene
Einkommen reicht aus, es gibt kein weiteres." noch ein nächster Schritt
bzw. wie soll man den konkret nachweisen, dass einem das bescheidene
Einkommen ausreicht?
Wie ist es so schön an vielen Stellen: Man muß es glaubhaft machen. Ein
einfaches Behaupten: "Ich komme mit 100 Euronen im Monat aus." reicht
mit Sicherheit nicht.

Und aus meiner Sicht ist das Auskunftsbegehren auch nachvollziehbar.

Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
Wolfgang Thiessen
2004-08-01 15:13:24 UTC
Permalink
Post by Dirk van den Boom
Nehmen wir an, jemand führt eine sehr bescheidene Existenz und eine
Summe, die dem Finanzamt als "zu wenig" erscheint, reicht diesem sehr
bescheidenen Menschen völlig aus. Kommt dann, wenn man seiner
Auskunftspflicht auf so eine Frage zur Antwort gibt: "Das angegebene
Einkommen reicht aus, es gibt kein weiteres." noch ein nächster Schritt
bzw. wie soll man den konkret nachweisen, dass einem das bescheidene
Einkommen ausreicht?
Indem man dem geringen Einkommen die Fixkosten (Wohnung und ihre
Nebenkosten, Telekom, Versicherungen, ...) gegenüberstellt und zeigt,
dass die positive Bilanz noch monatliche Ausgaben XX Euro zulässt.
Alternativ kann man auch auf die Unterstützung von Familienangehörigen
oder Vermögensverzehr hinweisen. Nachvollziehbar und logisch muß die
Argumentation sein.

Der nächste Schritt wäre wohl eine genauere Prüfung. Bei mir war der
Beamte mit einer der o.g. Argumentationen zufrieden, diese war auch wahr
und meinerseits belegbar.
Matthias Kryn
2004-07-30 11:17:24 UTC
Permalink
Post by Wolfgang W.
hat das FA das Recht, von einem Gewerbetreibenden Auskunft
darüber zuverlangen wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet,
wenn die Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb dazu nicht
ausreichen?
Ja.
Post by Wolfgang W.
Falls ja, welche §§ Gesetze etc.
§§ 88, 90, 91, 93, 97 AO.

HTH
Matthias
Eric Lorenz
2004-07-30 11:41:14 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Matthias Kryn
Ja.
Post by Wolfgang W.
Falls ja, welche §§ Gesetze etc.
§§ 88, 90, 91, 93, 97 AO.
Hast du Klimagerät im Büro? Mir war zu warm zum suchen...

Eric
Matthias Kryn
2004-07-30 18:32:23 UTC
Permalink
"Matthias Kryn" schrieb
[in diesem Zusammenhang unwichtig]
Hast du Klimagerät im Büro? Mir war zu warm zum suchen...
:-) Ventilator unterm Tisch.

Grüße
Matthias
Eric Lorenz
2004-07-30 18:59:43 UTC
Permalink
Hi!
Post by Matthias Kryn
Post by Eric Lorenz
Hast du Klimagerät im Büro? Mir war zu warm zum suchen...
:-) Ventilator unterm Tisch.
Andere ham da ihre Praktikantinnen ;-)

Eric
Peter Voigt
2004-07-31 14:19:55 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
Post by Matthias Kryn
Post by Eric Lorenz
Hast du Klimagerät im Büro? Mir war zu warm zum suchen...
:-) Ventilator unterm Tisch.
Andere ham da ihre Praktikantinnen ;-)
Schweinepriester! ;-)

Grüße
--
Post by Eric Lorenz
Wie ist eigentlich Gassner's Law entstanden?
Zwangslauefig.
Romulus
2004-08-06 08:19:24 UTC
Permalink
Post by Wolfgang W.
Hi NG,
hat das FA das Recht, von einem Gewerbetreibenden Auskunft darüber
zuverlangen wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet, wenn die Einnahmen aus
dem Gewerbebetrieb dazu nicht ausreichen?
Hatte ich auch mal, ist schon einige Zeit her.

Hier meine Antwort:


Stellungnahme zu Anfrage wg. Lebensunterhalt, Aktenz. #######, Ihr
Schreiben vom ##.##.####

Sehr geehrter Herr #############,

bzgl. der Bestreitung meines Lebensunterhaltes kann ich Ihnen
folgendes mitteilen:

Wohnraum und Verpflegung habe ich gratis als "Stammgast" im "Hotel
Papa mit Vollpension und hausinterner Wäscherei samt Bügelstube".

Was die von Ihnen erfragten Angaben zu Name und Adresse meiner Eltern
angeht: sie heißten mit Nachnamen ######## wie ich, Vorname ######,
gleiche Adresse.

Zum Thema Kleidung:
es mag der Generation der verwöhnten Markenklamottenpüppchen
vielleicht nicht ohne weiteres geläufig sein, ist aber dessen
ungeachtet eine Tatsache, dass man diese a) auch (und das nicht selten
in besserer Qualität) ohne ein preistreibendes Logo drauf kaufen und
b) sehr lange tragen kann. Beides trägt erheblich zur Kostendämpfung
bei.

Was andere Wünsche angeht, bin ich recht genügsam. z.B. Urlaub: Lieber
3x pro Woche für „kostnix" ein schöner Radausflug, als 1x pro Jahr
viel Geld loswerden, um sich in dichtgepackten Urlaubsfliegern für
eine Woche an überfüllte Strände bringen zu lassen.

Für das alles sowie für das Wenige, das ich darüber hinaus an
Bedürfnissen verspüre, reicht das, was bei meiner gewerblichen
Tätigkeit im Bereich ########## herumkommt, allemal aus.
Im Übrigen ist das im letzten Jahr dank einiger größerer Aufträge
ohnehin etwas mehr gewesen als sonst (genaue Zahlen habe ich gerade
nicht parat, stehen aber demnächst sowieso in der Steuererklärung, bis
dahin werden Sie sich also noch gedulden müssen).

Es mag sein dass das alles nicht dem Idealbild des jungen
Existenzgründers entspricht, aber auch das hat nicht Ihr Problem zu
sein, sondern allenfalls meines.
Und das auch nur dann, wenn –was ausschließlich meine Entscheidung
ist!- ich es überhaupt irgendwann einmal als Problem ansehen sollte!

Und sollten Ihre Belästigungen in Form von Anfragen wie der, die
diesem Schreiben zugrunde liegt, weiter anhalten, dann könnte mich das
durchaus dazu veranlassen, Frührente zu beantragen.

Grund: Erwerbsunfähigkeit wegen Depressionen durch fortwährende
Bedrängung seitens des Finanzamtes!

Mit freundlichen Grüßen, etc.

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