Discussion:
Rechnung mit MwSt für Pauschal Angebot bei Catering. Welchen MwSt Satz?
(zu alt für eine Antwort)
J. Bender
2005-06-21 20:42:43 UTC
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Hallo,

wenn ich z.B. eine Veranstaltung mit einem Grill mit Essen und Getränken
bewirte und sage es kostet pauschal den Betrag x.

Wie muss ich dann die MwSt berchnen da ja der Satz für Lebensmittel 7%
beträgt. Oder muss ich z.B. 230 Steaks a 7% als Einzelposten aufführen
und die Anfahrt z.B. etc. extra als Position ausweisen. Also darf keinen
Pauschalpreis berechnen?

Danke im Voraus für die Antwort
Eric Lorenz
2005-06-21 20:52:45 UTC
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Post by J. Bender
Hallo,
wenn ich z.B. eine Veranstaltung mit einem Grill mit Essen und Getränken
bewirte und sage es kostet pauschal den Betrag x.
Wie muss ich dann die MwSt berchnen da ja der Satz für Lebensmittel 7%
beträgt. Oder muss ich z.B. 230 Steaks a 7% als Einzelposten aufführen
und die Anfahrt z.B. etc. extra als Position ausweisen. Also darf keinen
Pauschalpreis berechnen?
Danke im Voraus für die Antwort
Wenn die Sachen vor Ort von dir vergrillt werden und die Leute sie dort
verzehren können, dann sind es 16% USt!

Wenn du nur die Steaks lieferst, und der Veranstalter grillt selbst,
dann sind es 7% Umsatzsteuer.

Deine Rechnung kann so aussehen:

Pauschale dürfte kein Problem sein.

Eric
Alexander Schröder
2005-06-21 21:01:44 UTC
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Post by Eric Lorenz
Post by J. Bender
wenn ich z.B. eine Veranstaltung mit einem Grill mit Essen und
Getränken bewirte und sage es kostet pauschal den Betrag x.
Wie muss ich dann die MwSt berchnen da ja der Satz für Lebensmittel 7%
beträgt. Oder muss ich z.B. 230 Steaks a 7% als Einzelposten aufführen
und die Anfahrt z.B. etc. extra als Position ausweisen. Also darf
keinen Pauschalpreis berechnen?
Wenn die Sachen vor Ort von dir vergrillt werden und die Leute sie dort
verzehren können, dann sind es 16% USt!
Wenn du nur die Steaks lieferst, und der Veranstalter grillt selbst,
dann sind es 7% Umsatzsteuer.
Nach Ansicht der Finanzverwaltung sind selbst dann 16 % USt zu
berechnen, wenn nur der Grill, Bestecke o.ä. zur Verfügung gestellt würden.

Zufällig habe ich gerade im letzten DStR gelesen, daß das FG Köln in
einem Aussetzungsverfahren erhebliche Zweifel an dieser Ansicht
angemeldet hat (FG Köln, Beschl. v. 14.1.2005, 8 V 5111/04). Gegen das
Urteil wurde Beschwerde eingelegt, Az. BFH: V B 26/05.

Alex
Eric Lorenz
2005-06-21 21:28:23 UTC
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Post by Alexander Schröder
Nach Ansicht der Finanzverwaltung sind selbst dann 16 % USt zu
berechnen, wenn nur der Grill, Bestecke o.ä. zur Verfügung gestellt würden.
Zufällig habe ich gerade im letzten DStR gelesen, daß das FG Köln in
einem Aussetzungsverfahren erhebliche Zweifel an dieser Ansicht
angemeldet hat (FG Köln, Beschl. v. 14.1.2005, 8 V 5111/04). Gegen das
Urteil wurde Beschwerde eingelegt, Az. BFH: V B 26/05.
Jo, kenne das auch. Werde wohl mal meiner Chefin das DStR klauen müssen.
Habe leider nur diese Angaben, aber keinen Volltext:

Aktenzeichen: V B 26/05
§§: UStG § 12
Schlagwörter: ermäßigter Steuersatz, Partyservice, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Beschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 14.1.2005
Vorinstanz/Az: 8 V 5111/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 568


Eric
Alexander Schröder
2005-06-21 21:45:32 UTC
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Post by Eric Lorenz
Jo, kenne das auch. Werde wohl mal meiner Chefin das DStR klauen müssen.
Im DStR wirst Du auch keinen Volltext finden, nur einen Leitsatz mit
Anmerkung. Volltexte von den FGen Köln, Düsseldorf und Münster suchst Du
besser über: http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/index.html

Alex
J. Bender
2005-06-21 21:14:06 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
Wenn die Sachen vor Ort von dir vergrillt werden und die Leute sie dort
verzehren können, dann sind es 16% USt!
Wenn du nur die Steaks lieferst, und der Veranstalter grillt selbst,
dann sind es 7% Umsatzsteuer.
Pauschale dürfte kein Problem sein.
Eric
Ja, genau. Alles wird bei mir vor Ort gegrillt etc.
Wie sieht es dann aus wenn ich Würstchen und Getränke auf einem
Wochenmarkt z.B Verkaufe, also im Prinzip wie ein Imbisswagen?

Gibt es interssante Links zum Thema Reisegewerbe?

Ps. Danke für die Antwort!
Eric Lorenz
2005-06-21 21:30:10 UTC
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Post by J. Bender
Ja, genau. Alles wird bei mir vor Ort gegrillt etc.
Wie sieht es dann aus wenn ich Würstchen und Getränke auf einem
Wochenmarkt z.B Verkaufe, also im Prinzip wie ein Imbisswagen?
Auch dann sind es 16% USt!
Post by J. Bender
Gibt es interssante Links zum Thema Reisegewerbe?
Du sucht mehr was zum Thema ermäßigter Steuersatz und Umsatzsteuer ;-)

Eric
J. Bender
2005-06-21 22:03:38 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
Auch dann sind es 16% USt!
Post by J. Bender
Gibt es interssante Links zum Thema Reisegewerbe?
Du sucht mehr was zum Thema ermäßigter Steuersatz und Umsatzsteuer ;-)
Eric
Das bedeutet ja das ich nur 7% bezahle aber 16% vom Fianzamt kassiere?
Martin Hentrich
2005-06-22 04:47:25 UTC
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Post by J. Bender
Das bedeutet ja das ich nur 7% bezahle aber 16% vom Fianzamt kassiere?
Vom Finanzamt kannst du nur soviel *kassieren*, wie du als Vorsteuer
auch selber gezahlt hast. Was der Endkunde zahlt, das geht sowieso
direkt ans Finanzamt abzüglich der Vorsteuer.

Nun frage deine Fräge nochmal.

Martin
--
Sollte sich irgendjemand durch meine Äußerung dermaßen verletzt
fühlen, dass er an Maßnahmen zur Sicherung seiner bürgerlichen
Ehrenrechte zu denken sich genötigt fühlt, dann prüfe
er bitte zuerst seinen Ironiedetektor und trinke Tee.
Eric Lorenz
2005-06-22 17:30:28 UTC
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Post by J. Bender
Das bedeutet ja das ich nur 7% bezahle aber 16% vom Fianzamt kassiere?
Jo, genau so ist es!

Eric
Michael Ströder
2005-06-26 17:41:29 UTC
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Post by Eric Lorenz
Post by J. Bender
Das bedeutet ja das ich nur 7% bezahle aber 16% vom Fianzamt kassiere?
Jo, genau so ist es!
???

Müsste das nicht eher heißen:

"...nur 7% bezahle aber das Finanzamt 16% kassiert?"

Ciao, Michael.

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