Discussion:
steuerliche Behandlung Betriebs-LKW
(zu alt für eine Antwort)
Klaus Meyer
2005-08-19 12:45:32 UTC
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Hallo NG,

hier eine "kleine" Frage zur steuerlichen Erfassung eines betrieblichen LKW:

ich möchte meinen alten Privat-PKW (bis jetzt 0,30? pro Geschäftsfahrt)
verkaufen und einen LKW-Transporter gebraucht kaufen und finanzieren und
in das Geschäftsvermögen aufnehmen. Da ich dann keinen weiteren Privat-
PKW besitze (sondern nur den PKW meiner Freundin mitbenutze) gehe ich
davon aus, dass trotz LKW-Zulassung das Finanzamt eine private Nutzung
unterstellen wird.
Das Führen eines Fahrtenbuches möchte ich auf jeden Fall umgehen, da
der Aufwand mir extrem hoch erscheint, da ich sehr viele kurze Fahrten
von wenigen km habe... Dann noch die große Ungewissheit, ob der Betriebs-
prüfer das Fahrtenbuch anerkennt... dann hätte man wertvolle Stunden
für das Schreiben des Fahrtenbuchs geopfert, um dann doch nach der 1%-
Regelung veranlagt zu werden... (Ist diese Einschätzung so richtig?)

Ach ja:
EÜ-Rechner, USt-pflichtig, Ist-Versteuerung
keine Fahrten Wohnung-Arbeit, da identisch
keine Familienheimfahrten

Also ein Beispiel (Zahlenwerte einfach mal fiktiv):

LKW
Listen-Neupreis: 23200? inkl. USt.
Kaufpreis: 11600? inkl. USt.

Finanzierung über externe Bank:
11600? finanziert
Rückzahlung:
30 x 500? = 15000?
(bitte, es ist nur ein einfaches
Zahlenbeispiel...)

Frage 1:
Die Mehrwehrtsteuer aus dem Fahrzeugkauf ziehe ich zu 100%
und sofort bei der nächsten UStVA?

Frage 2:
Wie wird die 11600? Einnahme aus der Gewährung des Kredites
einkommens- und/oder umsatzsteuerlich behandelt?

Frage 3:
Wie wird die 500? monatliche Rate für die Rückzahlung des
Kredites einkommens- und/oder umsatzsteuerlich behandelt?

Frage 4:
Es sind laufende Kosten von 2320? (Diesel, Reparaturen, etc.)
aufgelaufen sowie (umsatzsteuerfrei) 1000? Versicherung, Steuer
und Abschreibung. (also 3000? + 320? USt)

1%-Regelung heißt jetzt: ich setze 2320? als Privatnutzung an.
Also 2320? von 8200 nach 1890 ?

Weiterhin zahle ich auf 80% noch die MwSt.
Also 0,8 x 2320? x 0,16 = 296,96?
von 1775 nach 1890 ?

Ist das so richtig oder habe ich das falsch verstanden?

Weiterhin wird die Privatnutzungspauschale gedeckelt durch
die tatsächlichen Kosten? Also in diesem Fall maximale Privat-
nutzung 3000?, maximale USt für Privatnutzung 320? ?


Ich hoffe, ich liege mit meinem Verständnis nicht ganz neben der
Spur... Bin dankbar für jeden Hinweis...

Klaus
Oliver Trost
2005-08-19 14:52:04 UTC
Permalink
Post by Klaus Meyer
LKW
Listen-Neupreis: 23200? inkl. USt.
Kaufpreis: 11600? inkl. USt.
11600? finanziert
30 x 500? = 15000?
(bitte, es ist nur ein einfaches
Zahlenbeispiel...)
Die Mehrwehrtsteuer aus dem Fahrzeugkauf ziehe ich zu 100%
und sofort bei der nächsten UStVA?
JA
Post by Klaus Meyer
Wie wird die 11600? Einnahme aus der Gewährung des Kredites
einkommens- und/oder umsatzsteuerlich behandelt?
Zugang auf dem Geldkonto (erfolgsneutral). Umsatzsteuerlich ist das ein
reiner Zahlungsvorgang. Nicht steuerbar.
Post by Klaus Meyer
Wie wird die 500? monatliche Rate für die Rückzahlung des
Kredites einkommens- und/oder umsatzsteuerlich behandelt?
Der Tilgungsanteil in der Kreditrate ist erfolgsneutral. Dafür hast du die
Abschreibung. Kreditzinsen sind Betriebsausgaben.
Umsatzsteuerlich ist Kreditgewährung steuerfrei (§4Nr.8 UStG). Deshalb auch
keine Vorsteuer in den Raten.
Post by Klaus Meyer
Es sind laufende Kosten von 2320? (Diesel, Reparaturen, etc.)
aufgelaufen sowie (umsatzsteuerfrei) 1000? Versicherung, Steuer
und Abschreibung. (also 3000? + 320? USt)
1%-Regelung heißt jetzt: ich setze 2320? als Privatnutzung an.
Also 2320? von 8200 nach 1890 ?
Weiterhin zahle ich auf 80% noch die MwSt.
Also 0,8 x 2320? x 0,16 = 296,96?
von 1775 nach 1890 ?
Ist das so richtig oder habe ich das falsch verstanden?
Falsch. 23.200 x 1% x 12 Monate = 2.784; (davon 80% mit USt )-> 2.784 x
80%=2.227,20 + 16%=2.583,55
Die restlichen 20% sind ohne Umsatzsteuer.
Post by Klaus Meyer
Weiterhin wird die Privatnutzungspauschale gedeckelt durch
die tatsächlichen Kosten? Also in diesem Fall maximale Privat-
nutzung 3000?, maximale USt für Privatnutzung 320? ?
Kostendeckelung heißt: wenn deine tatsächlichen Kfz-Kosten geringer sind als
die 1%-Methode, dann ist der Betrag deiner Pkw-Nutzungsentnahme auf diesen
Betrag beschränkt. Denn du kannst ja nicht mehr den LKW privat genutzt haben
als insgesamt Kosten entstanden sind.
Post by Klaus Meyer
Ich hoffe, ich liege mit meinem Verständnis nicht ganz neben der
Spur... Bin dankbar für jeden Hinweis...
Klaus
Anja Fraise
2005-08-19 17:41:37 UTC
Permalink
Wenn ich mich recht erinnere gibt es ein BMF Schreiben zur 1% Methode beim PKW
in der steht, das der Eigenverbrauch beim LKW zu schätzen sei. Gruß
Klaus Meyer
2005-08-20 08:27:43 UTC
Permalink
"Anja Fraise" schrieb
Post by Anja Fraise
Wenn ich mich recht erinnere gibt es ein BMF Schreiben zur 1% Methode beim PKW
in der steht, das der Eigenverbrauch beim LKW zu schätzen sei. Gruß
Gibt es da einen Link?

Was würde denn als angemessener Eigenverbrauch angesehen werden?
Von wievielen privaten km geht das Finanzamt sinnvollerweise aus?
Vielleicht sollte ich mir doch für 400EUR einen GPS Fahrtenschreiber holen,
bei dem ich dann nur noch Namen des Besuchten und Grund eintragen muss...

Grüße

Klaus
Anja Fraise
2005-08-20 18:31:10 UTC
Permalink
Fahrtenschreiber hört sich doch echt gut an, 400 Euro auch, wo gibt es sowas?

BMF Schreiben IV A 6 - S 2177 1/02 vom 21.01.2002 Ertragssteuerliche Erfassung der
Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten.

"Die Regelung ist auf Kfz, die Kfzsteuerrechtlich Zugmaschinen oder LKW sind, nicht
anzuwenden"

Leider finde ich das mit der Schätzung auf die Schnelle nicht mehr und ich weiß auch
nicht ob die Regelungswut nicht auch hiermit schon Schluß gemacht hat, aber das kann
ein Steuerberater besser und rechtssicher beantworten.
Steve Highcastle
2005-08-21 07:02:18 UTC
Permalink
Post by Anja Fraise
Fahrtenschreiber hört sich doch echt gut an, 400 Euro auch, wo gibt es sowas?
BMF Schreiben IV A 6 - S 2177 1/02 vom 21.01.2002 Ertragssteuerliche Erfassung der
Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten.
"Die Regelung ist auf Kfz, die Kfzsteuerrechtlich Zugmaschinen oder LKW sind, nicht
anzuwenden"
Leider finde ich das mit der Schätzung auf die Schnelle nicht mehr und ich weiß auch
nicht ob die Regelungswut nicht auch hiermit schon Schluß gemacht hat, aber das kann
ein Steuerberater besser und rechtssicher beantworten.
In Wirklichkeit ist die Sache erheblich komplizierter und nicht in
wenigen Zeilen zu erklären. Laut BFH kommt es nicht darauf an, ob
ein Kfz Kfz-steuerlich als PKW oder LKW eingestuft wird, sondern
darauf, ob es der Beförderung von Personen oder Gütern dient. Ein
Kfz-steuerlich als LKW eingestufter Geländewagen (in der BFH-Diktion:
Kombinationsfahrzeug) wurde daher in X R 23/01 der 1%-Regel unter-
worfen. Dieses Urteil ist das Grundlagenurteil für solche Fälle.

Gruß, Steve
Anja Fraise
2005-08-21 16:56:52 UTC
Permalink
Post by Steve Highcastle
In Wirklichkeit ist die Sache erheblich komplizierter und nicht in
wenigen Zeilen zu erklären. Laut BFH kommt es nicht darauf an, ob
ein Kfz Kfz-steuerlich als PKW oder LKW eingestuft wird, sondern
darauf, ob es der Beförderung von Personen oder Gütern dient. Ein
Kombinationsfahrzeug) wurde daher in X R 23/01 der 1%-Regel unter-
worfen. Dieses Urteil ist das Grundlagenurteil für solche Fälle.
Gruß, Steve
Das BMF Schreiben ist älter als diese Urteil (Golf der Frau und Geländewagen des Mannes,
wenn ich mich recht erinnere). Das kann sogar noch komplizierter werden, drum empfehle ich
ja den Berater/Anfrage an FA. Ich weiß von einem Fall eines Handlungsreisenden/Monteur,
dessen PKW so vollgestopft war, dass eine private Nutzung am Wochenende von vorne herein
sinnlos war, und das, oh Wunder, wurde anerkannt.

Mit einem 40 Tonner am Samstag zu Aldi, stelle ich mir interessant vor, sacht gerade mein
Mann ;-)

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