Klaus Meyer
2005-08-19 12:45:32 UTC
Hallo NG,
hier eine "kleine" Frage zur steuerlichen Erfassung eines betrieblichen LKW:
ich möchte meinen alten Privat-PKW (bis jetzt 0,30? pro Geschäftsfahrt)
verkaufen und einen LKW-Transporter gebraucht kaufen und finanzieren und
in das Geschäftsvermögen aufnehmen. Da ich dann keinen weiteren Privat-
PKW besitze (sondern nur den PKW meiner Freundin mitbenutze) gehe ich
davon aus, dass trotz LKW-Zulassung das Finanzamt eine private Nutzung
unterstellen wird.
Das Führen eines Fahrtenbuches möchte ich auf jeden Fall umgehen, da
der Aufwand mir extrem hoch erscheint, da ich sehr viele kurze Fahrten
von wenigen km habe... Dann noch die große Ungewissheit, ob der Betriebs-
prüfer das Fahrtenbuch anerkennt... dann hätte man wertvolle Stunden
für das Schreiben des Fahrtenbuchs geopfert, um dann doch nach der 1%-
Regelung veranlagt zu werden... (Ist diese Einschätzung so richtig?)
Ach ja:
EÜ-Rechner, USt-pflichtig, Ist-Versteuerung
keine Fahrten Wohnung-Arbeit, da identisch
keine Familienheimfahrten
Also ein Beispiel (Zahlenwerte einfach mal fiktiv):
LKW
Listen-Neupreis: 23200? inkl. USt.
Kaufpreis: 11600? inkl. USt.
Finanzierung über externe Bank:
11600? finanziert
Rückzahlung:
30 x 500? = 15000?
(bitte, es ist nur ein einfaches
Zahlenbeispiel...)
Frage 1:
Die Mehrwehrtsteuer aus dem Fahrzeugkauf ziehe ich zu 100%
und sofort bei der nächsten UStVA?
Frage 2:
Wie wird die 11600? Einnahme aus der Gewährung des Kredites
einkommens- und/oder umsatzsteuerlich behandelt?
Frage 3:
Wie wird die 500? monatliche Rate für die Rückzahlung des
Kredites einkommens- und/oder umsatzsteuerlich behandelt?
Frage 4:
Es sind laufende Kosten von 2320? (Diesel, Reparaturen, etc.)
aufgelaufen sowie (umsatzsteuerfrei) 1000? Versicherung, Steuer
und Abschreibung. (also 3000? + 320? USt)
1%-Regelung heißt jetzt: ich setze 2320? als Privatnutzung an.
Also 2320? von 8200 nach 1890 ?
Weiterhin zahle ich auf 80% noch die MwSt.
Also 0,8 x 2320? x 0,16 = 296,96?
von 1775 nach 1890 ?
Ist das so richtig oder habe ich das falsch verstanden?
Weiterhin wird die Privatnutzungspauschale gedeckelt durch
die tatsächlichen Kosten? Also in diesem Fall maximale Privat-
nutzung 3000?, maximale USt für Privatnutzung 320? ?
Ich hoffe, ich liege mit meinem Verständnis nicht ganz neben der
Spur... Bin dankbar für jeden Hinweis...
Klaus
hier eine "kleine" Frage zur steuerlichen Erfassung eines betrieblichen LKW:
ich möchte meinen alten Privat-PKW (bis jetzt 0,30? pro Geschäftsfahrt)
verkaufen und einen LKW-Transporter gebraucht kaufen und finanzieren und
in das Geschäftsvermögen aufnehmen. Da ich dann keinen weiteren Privat-
PKW besitze (sondern nur den PKW meiner Freundin mitbenutze) gehe ich
davon aus, dass trotz LKW-Zulassung das Finanzamt eine private Nutzung
unterstellen wird.
Das Führen eines Fahrtenbuches möchte ich auf jeden Fall umgehen, da
der Aufwand mir extrem hoch erscheint, da ich sehr viele kurze Fahrten
von wenigen km habe... Dann noch die große Ungewissheit, ob der Betriebs-
prüfer das Fahrtenbuch anerkennt... dann hätte man wertvolle Stunden
für das Schreiben des Fahrtenbuchs geopfert, um dann doch nach der 1%-
Regelung veranlagt zu werden... (Ist diese Einschätzung so richtig?)
Ach ja:
EÜ-Rechner, USt-pflichtig, Ist-Versteuerung
keine Fahrten Wohnung-Arbeit, da identisch
keine Familienheimfahrten
Also ein Beispiel (Zahlenwerte einfach mal fiktiv):
LKW
Listen-Neupreis: 23200? inkl. USt.
Kaufpreis: 11600? inkl. USt.
Finanzierung über externe Bank:
11600? finanziert
Rückzahlung:
30 x 500? = 15000?
(bitte, es ist nur ein einfaches
Zahlenbeispiel...)
Frage 1:
Die Mehrwehrtsteuer aus dem Fahrzeugkauf ziehe ich zu 100%
und sofort bei der nächsten UStVA?
Frage 2:
Wie wird die 11600? Einnahme aus der Gewährung des Kredites
einkommens- und/oder umsatzsteuerlich behandelt?
Frage 3:
Wie wird die 500? monatliche Rate für die Rückzahlung des
Kredites einkommens- und/oder umsatzsteuerlich behandelt?
Frage 4:
Es sind laufende Kosten von 2320? (Diesel, Reparaturen, etc.)
aufgelaufen sowie (umsatzsteuerfrei) 1000? Versicherung, Steuer
und Abschreibung. (also 3000? + 320? USt)
1%-Regelung heißt jetzt: ich setze 2320? als Privatnutzung an.
Also 2320? von 8200 nach 1890 ?
Weiterhin zahle ich auf 80% noch die MwSt.
Also 0,8 x 2320? x 0,16 = 296,96?
von 1775 nach 1890 ?
Ist das so richtig oder habe ich das falsch verstanden?
Weiterhin wird die Privatnutzungspauschale gedeckelt durch
die tatsächlichen Kosten? Also in diesem Fall maximale Privat-
nutzung 3000?, maximale USt für Privatnutzung 320? ?
Ich hoffe, ich liege mit meinem Verständnis nicht ganz neben der
Spur... Bin dankbar für jeden Hinweis...
Klaus