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Absender: Matthias Kryn
Datum: 09.02.2007 11:49
Post by Matthias KrynPost by Andreas GumtowDaher sollte man diese USt auf ein besonderes Konto packen
und die Erstattungsfähigkeit prüfen.
Hast Du Informationen zur Vorsteuererstattung mit/aus den USA?
Erst einmal prüfen, ob es eine der Umsatzsteuer entsprechende Abgabe
überhaupt gibt. Dazu gibt es beim BMF eine Liste der vergleichbaren
Steuern. Dann müßte man nachsehen, ob es ein entsprechendes Abkommen
USA/Deutschalnd oder USA/EU gibt und wenn ja, was dort geregelt ist.
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19. Ich habe in den USA Waren eingekauft. Kann ich die Mehrwertsteuer
zurückerstattet bekommen?
Da es in den USA kein nationales Steuersystem wie eine 'Value Added
Tax - VAT' (Mehrwertsteuer) gibt, werden die 'Sales Taxes' von den
jeweiligen US-Bundesstaaten und Städten verwaltet, die alle völlige
Autonomie in der Verwaltung ihrer Steuern haben. Die meisten
Bundestaaten sehen keine Rückerstattung der Sales Tax vor. Es gibt
kein Büro in der US-Botschaft, das Ihnen bei dieser Angelegenheit
behilflich sein könnte.
Uns wurde mitgeteilt, dass Louisiana der einzige Bundesstaat ist, der
für internationale Besucher eine Rückerstattung der Sales Tax erlaubt.
Kontaktadresse:
Louisiana Tax Free Shopping
P.O. Box 20125
New Orleans, LA 70141
Tel: 001 - (504) 467-0723
Fax: 001 - (504) 568-6670
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von http://usembassy.state.gov/germany-ger/faqs/steuer.html#19 ist
zumindest ein Anhaltspunkt.