Hallo,
Post by Ulrich NeumannIch oute mich mal als vollkommen Ahnungsloser in dieser Materie: Da ich
hier oefters mal Anfragen lese, wo ein bestimmter Vorgang zu buchen ist,
vermute ich mal, dass eine falsche Buchung bzw. eine Haeufung davon bei
einer Betriebspruefung Konsequenzen haette. Richtig? Welche Konsequenzen
waeren das im Normalfall?
Nun das kommt drauf an !
Wenn man für alle Bereich des Rechnungswesens (Steuer, Handelsrecht,
Controlling etc.) die Buchhaltung als IST Daten Grundlage verwenden
möchte, ist ein exaktes, gleichmäßiges, den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchhaltung entsprechendes Buchen notwendig (GOB).
In vergangenen Tagen schwebte auch ständig das Damokles Schwert über den
Buchhaltern, dass aufgrund nicht vorliegender GOB die komplette
Buchhaltung falsch und damit auch die angehängte Bilanz nichtig war.
Spätestens seit es zum Volkssport geworden ist, Halbwahrheiten und
falsche Bilanzansätze als Grundlage für Börsengänge etc. zu verwenden,
halten es auch die Buchhalter nicht mehr so genau mit ihren Grundsätzen.
Dennoch bin ich ein verfechter der genauen Buchhaltung, da ich denke
dass damit alle angehängten Auswertungen schneller und besser und damit
auch günstiger erstellt werden können. Außerdem ist es durch die
faktische Einführung der Basel II Kriterien bei der Kreditvergabe durch
Banken notwendig, auch bei kleinsten Unternehmen Ratings durchzuführen.
Der Kennzahlenteil beruht hier aber leider zum Großteil auf IST Werten.
Schon deshalb sollte hier exakt gearbeitet werden. Wenn ich zum Beispiel
die Nebenkosten des Geldverkehrs mit auf Zinsen buche, dann ist das
steuerliche Ergebniss das selbe (mal abgesehen von der Berechnung der
nicht abzugsfähigen Zinsen) aber meine Kennzahlen ändern sich dadurch.
Ich behaupte auch, dass ich als Steuerberater mehr Zeit auf die
Gestaltung verwenden kann, wenn ich nicht am Jahresende zuerst 50
Umbuchungen machen muss weil in der Buchhaltung geschlampt wurde. Dann
bekommt der Mandant auch was geboten für sein Geld.
Zurück zur Ausgangsfrage nach den Konsequenzen. Viele Dinge haben keine
Auswirkung, manche natürlich schon. Also wenn z.B. bei den Reisekosten
Hotel mit Frühstück nit den geamten Kosten gebucht wurde, wird das vom
Prüfer korrigiert. (abgesehen davon, dass solche Rechnungen gar nicht
auftauchen dürfen, die Übernachtungen sind doch alle OHNE Frühstück !)
Es kann auch Konsequenzen geben, wenn z.B. eine Gesellschafterkonto
falsch bebucht wurde, und dann bei der Auseinandersetzung von falsche
Werten ausgegangen wird ! Oder bei der Gewinnverteilung laut
Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterkonten als Grundlage dienen !
usw.
Also insgesamt läßt sich vereinfachend sagen, wichtige Bereiche sind
exakt zu buchen, weniger wichtige können auch mal vereinfacht gebucht
werden.
Gruß
Thomas M. Gräter