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Retouren durch Lastschrift
(zu alt für eine Antwort)
Cem Yilmaz
2004-09-04 08:11:36 UTC
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Hallo,
habe eine Frage bezüglich der Rücklastschriften.

Welches Konto in SKR03 wäre am sinnvollsten?

Habe überlegt, Durchlaufenden Posten(1590) zu verwenden.

Bin für jeden Vorschlag dankbar.

Cem
Thiomas M. Gräter
2004-09-04 09:19:47 UTC
Permalink
Post by Cem Yilmaz
Hallo,
habe eine Frage bezüglich der Rücklastschriften.
Welches Konto in SKR03 wäre am sinnvollsten?
Habe überlegt, Durchlaufenden Posten(1590) zu verwenden.
Bin für jeden Vorschlag dankbar.
Also immer das Konto, bei dem die Geldbewegung erfasst wurde. Die Gebühr
auf 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs.

Bsp.:

Am 1.9. ziehst du per Lastschrift eine Rechnung ein
-> 116,00 € Bank (1200) an 100,00 € Erlöse (8400)
16,00 € USt (1775) [ohne Automatikkonto]

Am 7.9. wird die Lastschrift zurückgegeben und noch 4 € Gebühr
draufgerechnet, so dass 120,00 € belastet werden
-> 100,00 € Erlöse (8400)
16,00 € USt (1775)
4,00 € Nebenkosten des Geldverkehrs (4970) an Bank (1200) 120,00 €


Klaro ?

Ein Durchlaufender Posten (1590) ist nur gegeben, wenn im fremden Namen
und für fremde Rechnung Zahlungen erfolgen -> extrem selten der Fall.
z.B. als Treuhänder.
Selbst ein Irrläufer auf dem Bankkonto müsste streng genommen auf
sonstige Verbindlichkeiten und sonstige Vermögensgegenstände gebucht
werden !

Gruß
Thomas M. Gräter
Ulrich Neumann
2004-09-04 10:50:36 UTC
Permalink
Post by Thiomas M. Gräter
Ein Durchlaufender Posten (1590) ist nur gegeben, wenn im fremden Namen
und für fremde Rechnung Zahlungen erfolgen -> extrem selten der Fall.
z.B. als Treuhänder.
Selbst ein Irrläufer auf dem Bankkonto müsste streng genommen auf
sonstige Verbindlichkeiten und sonstige Vermögensgegenstände gebucht
werden !
Ich oute mich mal als vollkommen Ahnungsloser in dieser Materie: Da ich
hier oefters mal Anfragen lese, wo ein bestimmter Vorgang zu buchen ist,
vermute ich mal, dass eine falsche Buchung bzw. eine Haeufung davon bei
einer Betriebspruefung Konsequenzen haette. Richtig? Welche Konsequenzen
waeren das im Normalfall?

Danke und Gruss,
Ulrich
Thiomas M. Gräter
2004-09-04 11:25:36 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Ulrich Neumann
Ich oute mich mal als vollkommen Ahnungsloser in dieser Materie: Da ich
hier oefters mal Anfragen lese, wo ein bestimmter Vorgang zu buchen ist,
vermute ich mal, dass eine falsche Buchung bzw. eine Haeufung davon bei
einer Betriebspruefung Konsequenzen haette. Richtig? Welche Konsequenzen
waeren das im Normalfall?
Nun das kommt drauf an !

Wenn man für alle Bereich des Rechnungswesens (Steuer, Handelsrecht,
Controlling etc.) die Buchhaltung als IST Daten Grundlage verwenden
möchte, ist ein exaktes, gleichmäßiges, den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchhaltung entsprechendes Buchen notwendig (GOB).

In vergangenen Tagen schwebte auch ständig das Damokles Schwert über den
Buchhaltern, dass aufgrund nicht vorliegender GOB die komplette
Buchhaltung falsch und damit auch die angehängte Bilanz nichtig war.
Spätestens seit es zum Volkssport geworden ist, Halbwahrheiten und
falsche Bilanzansätze als Grundlage für Börsengänge etc. zu verwenden,
halten es auch die Buchhalter nicht mehr so genau mit ihren Grundsätzen.
Dennoch bin ich ein verfechter der genauen Buchhaltung, da ich denke
dass damit alle angehängten Auswertungen schneller und besser und damit
auch günstiger erstellt werden können. Außerdem ist es durch die
faktische Einführung der Basel II Kriterien bei der Kreditvergabe durch
Banken notwendig, auch bei kleinsten Unternehmen Ratings durchzuführen.
Der Kennzahlenteil beruht hier aber leider zum Großteil auf IST Werten.
Schon deshalb sollte hier exakt gearbeitet werden. Wenn ich zum Beispiel
die Nebenkosten des Geldverkehrs mit auf Zinsen buche, dann ist das
steuerliche Ergebniss das selbe (mal abgesehen von der Berechnung der
nicht abzugsfähigen Zinsen) aber meine Kennzahlen ändern sich dadurch.

Ich behaupte auch, dass ich als Steuerberater mehr Zeit auf die
Gestaltung verwenden kann, wenn ich nicht am Jahresende zuerst 50
Umbuchungen machen muss weil in der Buchhaltung geschlampt wurde. Dann
bekommt der Mandant auch was geboten für sein Geld.

Zurück zur Ausgangsfrage nach den Konsequenzen. Viele Dinge haben keine
Auswirkung, manche natürlich schon. Also wenn z.B. bei den Reisekosten
Hotel mit Frühstück nit den geamten Kosten gebucht wurde, wird das vom
Prüfer korrigiert. (abgesehen davon, dass solche Rechnungen gar nicht
auftauchen dürfen, die Übernachtungen sind doch alle OHNE Frühstück !)
Es kann auch Konsequenzen geben, wenn z.B. eine Gesellschafterkonto
falsch bebucht wurde, und dann bei der Auseinandersetzung von falsche
Werten ausgegangen wird ! Oder bei der Gewinnverteilung laut
Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterkonten als Grundlage dienen !
usw.

Also insgesamt läßt sich vereinfachend sagen, wichtige Bereiche sind
exakt zu buchen, weniger wichtige können auch mal vereinfacht gebucht
werden.

Gruß
Thomas M. Gräter
Cem Yilmaz
2004-09-06 07:36:27 UTC
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Wäre es nicht besser wenn bei Rücklastschriften das Konto Erlöse NICHT
angesprochen wird?

Der Vorteil wäre für mich, dass ich alle Rückbuchungen auf einem
Kontenblatt hätte und so die Übersicht behalte, welche Rechnungen noch
offen sind.
Post by Thiomas M. Gräter
Post by Cem Yilmaz
Hallo,
habe eine Frage bezüglich der Rücklastschriften.
Welches Konto in SKR03 wäre am sinnvollsten?
Habe überlegt, Durchlaufenden Posten(1590) zu verwenden.
Bin für jeden Vorschlag dankbar.
Also immer das Konto, bei dem die Geldbewegung erfasst wurde. Die Gebühr
auf 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs.
Am 1.9. ziehst du per Lastschrift eine Rechnung ein
-> 116,00 € Bank (1200) an 100,00 € Erlöse (8400)
16,00 € USt (1775) [ohne Automatikkonto]
Am 7.9. wird die Lastschrift zurückgegeben und noch 4 € Gebühr
draufgerechnet, so dass 120,00 € belastet werden
-> 100,00 € Erlöse (8400)
16,00 € USt (1775)
4,00 € Nebenkosten des Geldverkehrs (4970) an Bank (1200) 120,00 €
Klaro ?
Ein Durchlaufender Posten (1590) ist nur gegeben, wenn im fremden Namen
und für fremde Rechnung Zahlungen erfolgen -> extrem selten der Fall.
z.B. als Treuhänder.
Selbst ein Irrläufer auf dem Bankkonto müsste streng genommen auf
sonstige Verbindlichkeiten und sonstige Vermögensgegenstände gebucht
werden !
Gruß
Thomas M. Gräter
Eric Lorenz
2004-09-06 07:44:25 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Cem Yilmaz
Der Vorteil wäre für mich, dass ich alle Rückbuchungen auf einem
Kontenblatt hätte und so die Übersicht behalte, welche Rechnungen noch
offen sind.
Bitte vermeide TOFU! Das macht Dein Poeting unleserlich!
Wenn Du mit Kontokorrent buchst, macht dies durchaus Sinn. Wenn du aber
nur mit Erlöskonten arbeitest, würde dies sehr unübersichtlich werden.
Wie willst du kontrollieren, ob die Zahlung erfolgt ist, oder ob es ein
Fehler von Deiner Seite war.

Eric
Thiomas M. Gräter
2004-09-06 08:43:03 UTC
Permalink
Post by Cem Yilmaz
Wäre es nicht besser wenn bei Rücklastschriften das Konto Erlöse NICHT
angesprochen wird?
Der Vorteil wäre für mich, dass ich alle Rückbuchungen auf einem
Kontenblatt hätte und so die Übersicht behalte, welche Rechnungen noch
offen sind.
Gleiches System !

Wenn du vorher wie folgt gebucht hast:

[x €] Forderung Firma X an Erlöse

[x €] Bank an Forderung Firma X
-> Rücklast an dieser Stelle

Dann würdest du bei der Rücklast selbstverständlich NICHT das Erlöskonto
ansprechen, das wäre schlicht falsch. Sondern wie ich bereits im ersten
Mailing dargestellt habe, das Konto auf dem die Zahlung gebucht wurde
und das ist einfach [Forderung Firma X]
-> somit korrekte Darstellung der OPOS Konten

Nur wenn du gar keine OPOS Konten bzw. Forderungen und Verbindlichkeiten
buchst, dann hast du nie den Überblick was gezahlt wurde und was nicht.
Wenigstens nicht aus der Buchhaltung, dann wäre eine extra Liste
notwendig, die wiederum müsste bei einer Rücklast eh von Hand
korrigiert werden.

also ... System funktioniert

Gruß
Thomas M. Gräter

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