Discussion:
Abschleppkosten
(zu alt für eine Antwort)
Rolf Harke
2005-05-05 10:10:24 UTC
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Hallo

Wenn ich falsch geparkt habe und das Firmenauto abgeschleppt wurde, kann ich
die Kosten für das Abschleppen in meiner EÜ-Rechnung als Verlust angeben?

Danke für Hilfe.
Arnold Nipper
2005-05-05 10:21:59 UTC
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Post by Rolf Harke
Hallo
Wenn ich falsch geparkt habe und das Firmenauto abgeschleppt wurde, kann ich
die Kosten für das Abschleppen in meiner EÜ-Rechnung als Verlust angeben?
Und das Knöllchen auch noch? Und den Verdienstausfall wg.
Führerscheinenztug?



Arnold
--
Arnold Nipper, AN45
Florian Kleinmanns
2005-05-05 11:19:25 UTC
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Post by Arnold Nipper
Post by Rolf Harke
Wenn ich falsch geparkt habe und das Firmenauto abgeschleppt wurde, kann ich
die Kosten für das Abschleppen in meiner EÜ-Rechnung als Verlust angeben?
Ja.
Post by Arnold Nipper
Und das Knöllchen auch noch?
Nein, § 4 V Nr. 8 EStG.
Post by Arnold Nipper
Und den Verdienstausfall wg. Führerscheinenztug?
Man muss jedenfalls keinen fiktiven Verdienst versteuern.

Grüße
Florian
--
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Thomas Homilius
2005-05-05 13:27:51 UTC
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Post by Rolf Harke
Wenn ich falsch geparkt habe und das Firmenauto abgeschleppt wurde,
kann ich die Kosten für das Abschleppen in meiner EÜ-Rechnung als
Verlust angeben?
Das Ordnungs- bzw. Bußgeld mindern das steuerliche Einkommen nicht, aber
das hast du ja *nicht* gefragt!

Rechtsberatungs- und Gerichtsverfahrenskosten im Zusammenhang mit dieser
Ordnungswidrigkeit sind abzugsfähige Betriebsausgaben, der Anwalt kann
also bei der Steuer abgesetzt werden (Bedingung: Ordnungswidrigkeit ist
betrieblich veranlasst).

Bei den Abschleppkosten wird es wohl ähnlich sein, die Behandlung ist
wie beim Schadenersatz, somit JA abziehbar.


Thomas
Peter Fuchs
2005-05-05 21:57:34 UTC
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Post by Rolf Harke
Wenn ich falsch geparkt habe und das Firmenauto abgeschleppt wurde, kann ich
die Kosten für das Abschleppen in meiner EÜ-Rechnung als Verlust angeben?
Typisches Beispiel dafür, dass es zweckmäßig ist, sich an die Verkehrsregeln zu halten.

Peter
Eric Lorenz
2005-05-06 15:49:49 UTC
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Post by Peter Fuchs
Post by Rolf Harke
Wenn ich falsch geparkt habe und das Firmenauto abgeschleppt wurde, kann ich
die Kosten für das Abschleppen in meiner EÜ-Rechnung als Verlust angeben?
Typisches Beispiel dafür, dass es zweckmäßig ist, sich an die Verkehrsregeln zu halten.
Typischen Beispiel für Unsinn! Manchmal bleibt einem nichts anderes
übrig, als dienstlich Falschparker zu sein. Gerade wenn du z.b. 50
Ordner wieder zum Kunden bringen mußt und und und. Wenn man es aber
geschcikt anstellt, drückt die Verkehrsüberwachung ein Auge zu...

Eric
Peter Voigt
2005-05-06 20:32:12 UTC
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Post by Eric Lorenz
Typischen Beispiel für Unsinn! Manchmal bleibt einem nichts anderes
übrig, als dienstlich Falschparker zu sein. Gerade wenn du z.b. 50
Ordner wieder zum Kunden bringen mußt und und und.
Das ist aber nicht Parken - das ist Halten zum Be- und/oder
Entladen! ;-)
--
Grüße - Pe"Begreifen kommt von Anfassen."ter

http://www.open-news-network.org/wiki/OpenNewsNetwork
Eric Lorenz
2005-05-06 21:47:59 UTC
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Post by Peter Voigt
Post by Eric Lorenz
Typischen Beispiel für Unsinn! Manchmal bleibt einem nichts anderes
übrig, als dienstlich Falschparker zu sein. Gerade wenn du z.b. 50
Ordner wieder zum Kunden bringen mußt und und und.
Das ist aber nicht Parken - das ist Halten zum Be- und/oder
Entladen! ;-)
So ein Gespräch hatte ich mal in HH. Die Politesse hat gesagt, sobald
ich den Wagen abschliesse, wäre es parken...und nicht mehr be- und
entladen. Wenn ich den Wagen nicht abschließen würde, könnte ich ein
Knöllchen bekommen, weil ich andere zum Diebstahl auffordern könnte (so
ähnlich war deren Begründung) In anderen Städten gab es diesbezüglich
nie Probleme...

Eric
Matthias Kryn
2005-05-07 08:41:52 UTC
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Post by Eric Lorenz
Wenn ich den Wagen
nicht abschließen würde, könnte ich ein Knöllchen bekommen,
weil ich andere zum Diebstahl auffordern könnte (so ähnlich
war deren Begründung)
Genauso absurd wie die "Verleitung zum Kameradendiebstahl" bei
der Bundeswehr.

Grüße
Matthias

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