Discussion:
Absetzen von "Privat"rechnungen
(zu alt für eine Antwort)
Bastian Larsen
2007-09-26 15:42:20 UTC
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Hallo,

bin Student und habe mich nebenbei selbständig gemacht. Jetzt geht es um
einen Kauf eines Rechners, den ich als Student (auf meinen Namen) für
2076,- Euro erhalten würde. Als Firmenkauf als Rechnung auf den Firmennamen
(GbR) bezahle ich 2500,- Euro. Die Frage ist, ob ich hier das Risiko
eingehen kann den Rechner als Student zu kaufen und ihn trotzdem über die
Firma absetze. Mein Name taucht im Firmennamen auf (GbR) und die Adresse
der Firma ist die gleiche meiner Privatanschrift.

Der Steuerberater meinte, bei der normalen Steuererklärung wäre das eher
weniger ein Problem, allerdings könnte es bei einer Steuerprüfung Probleme
geben. Könnt Ihr aus Eurer Erfahrung da etwas zu sagen?
--
Bastian
--------------
Nicht Sieg sollte Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn.
(Joseph Joubert)
Matthias Hanft
2007-09-26 15:57:21 UTC
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Post by Bastian Larsen
bin Student und habe mich nebenbei selbständig gemacht. Jetzt geht es um
einen Kauf eines Rechners, den ich als Student (auf meinen Namen) für
2076,- Euro erhalten würde. Als Firmenkauf als Rechnung auf den Firmennamen
(GbR) bezahle ich 2500,- Euro. Die Frage ist, ob ich hier das Risiko
eingehen kann den Rechner als Student zu kaufen und ihn trotzdem über die
Firma absetze. Mein Name taucht im Firmennamen auf (GbR) und die Adresse
der Firma ist die gleiche meiner Privatanschrift.
a) eine GbR ist keine Firma, daher hast Du auch keinen Firmennamen,
sondern die GbR ist die "Bastian Larsen und Martin Mustermann GbR"
b) als ich vor 20 Jahren eine GbR hatte, meinte der damalige Stb,
Rechnungen auf Einzelnamen eines Gesellschafters seien über-
haupt kein Problem. Kann ich allerdings mangels Betriebsprüfung
weder bestätigen noch dementieren.

Ist Dein Gesellschafter nicht zufällig ebenfalls Student? Dann könnt
Ihr den Rechner ja vielleicht offiziell zu zweit kaufen. Oder stellt
der Lieferant keine Rechnung an "Bastian Larsen und Martin Mustermann"
aus, auch nicht, wenn die beide ihre Immatrikulationsbescheinigungen
einsenden? "GbR" muß er ja nicht draufschreiben.

Gruß Matthias.

PS: Bevor jemand mit dem Argument "_entweder_ Student _oder_ Unter-
nehmer" auf mich einschlägt: Ich hab damals genauso angefangen,
und ich weiß, wie weh Ausgaben für die anfängliche Unternehmens-
ausstattung tun. Also gönnt's ihm halt, bis er ein wenig Umsatz
macht...
Ralf Willinghoefer
2007-09-28 15:33:22 UTC
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" Kann ich allerdings mangels Betriebsprüfung
Post by Matthias Hanft
weder bestätigen noch dementieren.
Wie hast Du Das denn hinbekommen - 20 Jahre ohne Betriebsprüfung???
Matthias Hanft
2007-09-28 18:22:40 UTC
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Post by Ralf Willinghoefer
" Kann ich allerdings mangels Betriebsprüfung
Post by Matthias Hanft
weder bestätigen noch dementieren.
Wie hast Du Das denn hinbekommen - 20 Jahre ohne Betriebsprüfung???
Ich dachte, Kleinstbetriebe wie ich werden statistisch nur alle
99 Jahre geprüft? Da hab ich ja noch etwas Zeit... :-)

War auch in den letzten Jahren kein 164er-Vermerk auf dem Bescheid.

Ich schicke halt immer alles sehr ausführlich hin - vielleicht
bestehen die Zahlen zufällig alle Finanzamts-Plausi-Checks...

Gruß Matthias.

Wolfgang Gerber
2007-09-26 16:06:52 UTC
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Post by Bastian Larsen
bin Student und habe mich nebenbei selbständig gemacht. Jetzt geht es um
einen Kauf eines Rechners, den ich als Student (auf meinen Namen) für
2076,- Euro erhalten würde.
Das ist eine Sache.
Post by Bastian Larsen
Als Firmenkauf als Rechnung auf den Firmennamen
(GbR) bezahle ich 2500,- Euro.
Die Frage ist, ob ich hier das Risiko
eingehen kann den Rechner als Student zu kaufen und ihn trotzdem über die
Firma absetze.
Das ist die andere Sache. und die haben nichts miteinander zu tun.
Post by Bastian Larsen
Mein Name taucht im Firmennamen auf (GbR) und die Adresse
der Firma ist die gleiche meiner Privatanschrift.
Du hast keinen Firmennamen sondern bist als Einzelunternehmer mit
deinem Namen tätig
Post by Bastian Larsen
Der Steuerberater meinte, bei der normalen Steuererklärung wäre das eher
weniger ein Problem,
da hat er recht.
Post by Bastian Larsen
allerdings könnte es bei einer Steuerprüfung Probleme
geben.
Nö - Unsinn! Warum sollte es?

Was ist das für ein Steuerberater der sich selbst widerspricht?

Du kaufst etwas auf deinen Namen. Und bekommst weil du Student bist
einen besseren Preis. Danach ist das erledigt und interessiert das
Finanzamt nicht die Bohne.

Später führst du den Kauf ganz normal in deiner Steuerklärung als
Betriebsausgabe auf. Mit Abschreibung u.s.w. Und gut ist es.


Gruss Wolfgang
--
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das Wort NGANTWORT enthalten.
Bastian Larsen
2007-09-26 16:24:36 UTC
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Post by Wolfgang Gerber
Du hast keinen Firmennamen sondern bist als Einzelunternehmer mit
deinem Namen tätig
Wir sind drei Gesellschafter (hatte ich vergessen zu erwähnen).
Post by Wolfgang Gerber
Post by Bastian Larsen
Der Steuerberater meinte, bei der normalen Steuererklärung wäre das eher
weniger ein Problem,
da hat er recht.
Post by Bastian Larsen
allerdings könnte es bei einer Steuerprüfung Probleme
geben.
Nö - Unsinn! Warum sollte es?
Was ist das für ein Steuerberater der sich selbst widerspricht?
Du kaufst etwas auf deinen Namen. Und bekommst weil du Student bist
einen besseren Preis. Danach ist das erledigt und interessiert das
Finanzamt nicht die Bohne.
Aber warum stellen die sich dann bei der Computerfirma so an? "Firma?
Nene...keine Ermäßigung, bekommen wir intern Ärger".
--
Bastian
--------------
Nicht Sieg sollte Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn.
(Joseph Joubert)
Martin Hentrich
2007-09-26 16:32:51 UTC
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Post by Bastian Larsen
Aber warum stellen die sich dann bei der Computerfirma so an? "Firma?
Nene...keine Ermäßigung, bekommen wir intern Ärger".
Das könnten wir besser diskutieren, wenn wir die Computer-*Firma* und
deren Verkaufskonditionen kennen würden.

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Martin Hentrich
2007-09-26 16:30:27 UTC
Permalink
Post by Bastian Larsen
Jetzt geht es um
einen Kauf eines Rechners, den ich als Student (auf meinen Namen) für
2076,- Euro erhalten würde. Als Firmenkauf als Rechnung auf den Firmennamen
(GbR) bezahle ich 2500,- Euro.
Diese Konstellation wundert mich. Die Differenz ist ca. die MwSt. von
19%. Wie das?

Wer ist der Verkäufer? Der Verkäufer ist doch entweder USt-pflichtig
oder nicht, das hängt nicht von *deinem* Status ab!

Offensichtlich bist du wohl Kleinunternehmer nach §19 UStG, mußt also
keine Umsatzsteuer abführen, stimmts? Dann solltest du den geringeren
Preis zahlen.

Martin

PS: Ist sicher ein toller Gamer-PC!... SCNR... ;-)
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Bastian Larsen
2007-09-26 16:53:39 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Post by Bastian Larsen
Jetzt geht es um
einen Kauf eines Rechners, den ich als Student (auf meinen Namen) für
2076,- Euro erhalten würde. Als Firmenkauf als Rechnung auf den
Firmennamen (GbR) bezahle ich 2500,- Euro.
Diese Konstellation wundert mich. Die Differenz ist ca. die MwSt. von
19%. Wie das?
Wer ist der Verkäufer? Der Verkäufer ist doch entweder USt-pflichtig
oder nicht, das hängt nicht von *deinem* Status ab!
Offensichtlich bist du wohl Kleinunternehmer nach §19 UStG, mußt also
keine Umsatzsteuer abführen, stimmts? Dann solltest du den geringeren
Preis zahlen.
Martin
PS: Ist sicher ein toller Gamer-PC!... SCNR... ;-)
Ne...schlimmer...ein Apple! :))

Und da gibt es doch diese ganzen Unimall und Macatcampus - Angebote. Darum
gehts. Wir machen pro Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung (?) ...bin da
nicht so dran, das macht ein anderer hier. Aber ja, verdienen tun wir noch
nicht so viel. Wir weisen auch ganz normal Mehrwertsteuer auf unserer
Rechnungen aus.

Die Frage ist halt nur, ob wir bei einer Prüfung dann evtl. die
Mehrwertsteuer doch bezahlen müssten, wenn die Rechnung von Apple auf
meinen Privatnamen ausgestellt ist.
--
Bastian
--------------
Nicht Sieg sollte Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn.
(Joseph Joubert)
Will Berghoff
2007-09-26 17:33:21 UTC
Permalink
Bastian Larsen schrieb:

Hallo Basti, lass Dich von Martin nicht ärgern ;-)
Lustig, dass man sich überall wieder trifft.
Post by Bastian Larsen
Die Frage ist halt nur, ob wir bei einer Prüfung dann evtl. die
Mehrwertsteuer doch bezahlen müssten, wenn die Rechnung von Apple auf
meinen Privatnamen ausgestellt ist.
MwST beim Kauf zahlst Du immer, wenn Du nicht von Privat kaufst. Der
Unterschied ist, dass Du die MwSt gegen die vereinahmte Umsatzsteuer
entgegenrechnest und sie so für Dich als Unternehmer keine Kosten
darstellt - Du bekommst faktisch wieder (nicht bei der
Kleinunternehmerregelung)

Das einzige Problem bei einer Steuerprüfung ist, dass die Rechnung nicht
als Vorsteuernachweis (so heist es, wenn der Unternehmer beim Kauf MwSt
zahlt) anerkannt wird, weil sie nicht den Namen des Unternehmers trägt.
Bei einer GBR ist jeder Einzelunternehmer und damit sollte das kein
Problem sein.

Gruß
Will
Sven Gottwald
2007-09-26 19:57:04 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Das einzige Problem bei einer Steuerprüfung ist, dass die Rechnung nicht
als Vorsteuernachweis (so heist es, wenn der Unternehmer beim Kauf MwSt
zahlt) anerkannt wird, weil sie nicht den Namen des Unternehmers trägt.
Bei einer GBR ist jeder Einzelunternehmer und damit sollte das kein
Problem sein.
Quatsch. Die GbR ist Unternehmerin i.S.d. § 2 UStG. Aus einer auf den
Namen eines Gesellschafters ausgestellten Rechnung hat die GbR keinen
Anspruch auf VorSt-Abzug (BFH, BStBl II 1984, 231).

Ggf. kann der G'fter aber auch selber Unternehmer sein, indem er den
Gegenstand der G'ft entgeltlich zur Nutzung überlässt. Aber das wäre
ein anders Problem (siehe A 213 UStR 2007).
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Michael Holzt
2007-09-26 23:04:38 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Bei einer GBR ist jeder Einzelunternehmer und damit sollte das kein
Problem sein.
Eine GbR ist eben kein Einzelunternehmen und schon gar nicht zwei.
--
"We're nympholeptics, desiring the unobtainable. We risk sanity for moments
of temporary enlightenment. So many ideas, so little memory. The last thought
killed by anticipation of the next. We feel an oberwhelming feeling of love;
we flow in unison." -- Jip (John Simm) in 'Human Traffic'
Bastian Larsen
2007-09-27 08:33:42 UTC
Permalink
Post by Bastian Larsen
Hallo,
bin Student und habe mich nebenbei selbständig gemacht. Jetzt geht es um
einen Kauf eines Rechners, den ich als Student (auf meinen Namen) für
2076,- Euro erhalten würde. Als Firmenkauf als Rechnung auf den
Firmennamen (GbR) bezahle ich 2500,- Euro. Die Frage ist, ob ich hier das
Risiko eingehen kann den Rechner als Student zu kaufen und ihn trotzdem
über die Firma absetze. Mein Name taucht im Firmennamen auf (GbR) und die
Adresse der Firma ist die gleiche meiner Privatanschrift.
Der Steuerberater meinte, bei der normalen Steuererklärung wäre das eher
weniger ein Problem, allerdings könnte es bei einer Steuerprüfung Probleme
geben. Könnt Ihr aus Eurer Erfahrung da etwas zu sagen?
Also erstmal vielen Dank für den regen Gedankenaustausch auf meine Anfrage.
Aber ehrlich gesagt bin ich jetzt nicht viel schlauer :) Scheint also doch
nicht so problemlos möglich zu sein, die "Privat"rechnung für die GbR
abzusetzen.
--
Bastian
--------------
Nicht Sieg sollte Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn.
(Joseph Joubert)
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