Post by Martin HentrichEs ist eine *externe* Diplomarbeit, also wahrscheinlich in einem
Unternehmen, das dann auch diese Aufwandsentschädigung zahlt.
[...]
Post by Martin HentrichDas Prüfungsamt? Wenn man eine Diplomarbeit schreibt, die ja
eigentlich die erste selbständige wissenschaftliche Arbeit sein soll,
dann soll die eben auch wissenschaftlich unabhängig sein. Bei einer
Honorararbeit riecht man immer auch den Dunst einer
Gefälligkeitsarbeit. Irgendwo sollte in den Prüfungsstatuten stehen,
dass so etwas nicht sein darf.
Du verwechselst das mit der Dissertation.
Hier zwei Auszuege aus universitaeren Pruefungsordnungen (Diplom
WiInf bzw. Master Informatik):
"Die Diplomarbeit soll zeigen, dass der/die Studierende in der Lage
ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem mit
wissenschaftlichen Methoden selbstaendig zu bearbeiten"
"... mit den wissenschaftlichen Methoden des Fachs im festgelegten
Zeitraum zu bearbeiten ..."
Dies schliesst definitiv die Bearbeitung eines entsprechenden Themas
in einem Unternehmen nicht aus. Beim FH-Diplom ist die Formulierung
nochmal deutlich praxisnaeher; dort werden Diplomarbeiten ueberwiegend
in der Industrie bearbeitet.
Was Du meinst, ist ueblicherweise die Formulierung in
*Promotions*ordungen:
"Die Dissertation ist ... eine eigenstaendige wissenschaftliche
Abhandlung ... mit der die Befaehigung zur selbstaendigen
wissenschaftlichen Arbeit nachgewiesen wird ..."
Auch Promotionen koennen durchaus extern (in Kooperation mit einer
Universitaet) durchgefuehrt werden, wenn eine entsprechende Umgebung
gegeben ist. In vielen Bereichen *koennen* manche Dinge auch nur in
einer realistischen Umgebung wissenschaftlich adaequat untersucht
werden.
Wolfgang