Discussion:
Übergang EÜR - Bilanz. Verständnisfragen
(zu alt für eine Antwort)
Martin Eckel
2015-01-29 21:52:43 UTC
Permalink
Hallo,

so, ich will es jetzt verstehen :-)

Eine Eröffnungsbilanz bei Neugründung habe ich glaube ich verstanden.
Wie das beim Übergang von der EÜR ist, ist mir nicht ganz so klar.

Meine Eröffnungsbilanz auf Aktivaseite sieht ziemlich übersichtlich aus:
Ich habe einen PC - 2014 angeschafft, also mitten in der Abschreibung.
Ich habe ein Firmenkonto. Aber moment. Das Bankkonto war zum 1.1. im
minus - gehört es dann trotzdem zu den Aktiva?

Da ich Einzelunternehmer bin, ist mir die Zuordnung sowieso etwas unklar
- den Stand des Geschäftskontos kann ich ja durch Privatentnahme oder
-einlage beliebig steuern. Ein getrenntes "Firmenvermögen" gibt es ja in
dem Sinne nicht.
Ich meine, ich kann 20T auf dem Firmenkonto und 0 privat haben oder 10T
Firma und 10T privat - für die Steuer ist es egal, ist eh alles meins.
Aber starte ich dann wirklich mit 10T EUR oder 20T EUR auf der
Aktivaseite, ganz nach belieben? Versteh ich nicht...

Ist dann meine Aktiva-Seite tatsächlich negativ in der Eröffnungsbilanz?
Dann muß auf der Passiva-Seite ja auch eine negative Zahl stehen - da
setze ich quasi eine Privatentnahme gegen?

Was ist mit GWGs, die schon abgeschrieben sind? Muß ich die in die
Aktiva reinzählen, oder sind die jetzt einfach weg?

Weiterhin: So weit ich die Bilanz verstehe, zählt das Leistungsdatum.
Sowohl meine Rechnungen, die ich schreibe, als auch die Rechnungen, die
ich bekomme, beziehen sich immer auf Monate. Dh. die Rechnungen für die
Leistungen im Monat Januar schreibe ich im Februar bzw. andersherum
erhalte ich sie auch erst im Februar. Aber die Summe wird auf den Januar
gebucht, richtig?


Letzter Punkt erstmal: Der Übergangsgewinn.
Für Leistungsdatum Dez 2014 habe ich im Jan 2015 Rechnungen geschrieben
und das Geld auch im Januar bekommen. Andersherum habe ich für Dez 2014
selber im Jan 2015 Rechnungen bekommen und im Jan 2015 bezahlt.
In die EÜR 2014 gehören die nicht rein, in die Bilanz 2015 auch nicht,
da Leistungszeitraum in 2014, also Übergangsgewinn.
Muß dieser Übergangsgewinn jetzt in die Eröffnungsbilanz rein als offene
Forderung, obwohl er da doch eigentlich nicht reingehört? Oder wo
schlägt der auf?

Den Übergangsgewinn darf man ja auf drei Jahre verteilen lassen, soweit
ich gelesen habe, reicht das bei der Steuererklärung 2015 dann zu
beantragen?

Vielleicht kann mich einer ja in die richtige Richtung schubsen. Ich bin
etwas erstaunt, wie unklar einem die Umsetzung auch so einfacher
Buchhaltungen wie meiner bleiben kann...

Gruß,
Martin
Matthias Hanft
2015-01-30 08:15:46 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
so, ich will es jetzt verstehen :-)
Hi, Du wärst die perfekte Zielgruppe für das eBook, das ich gerade
darüber schreibe :-) Dauert aber wohl noch ein paar Monate, bis das
fertig ist (mankommtjazunix)...
Post by Martin Eckel
Eine Eröffnungsbilanz bei Neugründung habe ich glaube ich verstanden.
Wie das beim Übergang von der EÜR ist, ist mir nicht ganz so klar.
Die Basis der Grundlage des Fundaments ist halt, daß alle Erlöse und
Kosten genau einmal zum Tragen kommen. Davon kann man dann im Prinzip
alles weitere ableiten.
Post by Martin Eckel
Ich habe einen PC - 2014 angeschafft, also mitten in der Abschreibung.
Ich habe ein Firmenkonto. Aber moment. Das Bankkonto war zum 1.1. im
minus - gehört es dann trotzdem zu den Aktiva?
Nö, Passiva, Posten "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten".
Post by Martin Eckel
Da ich Einzelunternehmer bin, ist mir die Zuordnung sowieso etwas unklar
- den Stand des Geschäftskontos kann ich ja durch Privatentnahme oder
-einlage beliebig steuern. Ein getrenntes "Firmenvermögen" gibt es ja in
dem Sinne nicht.
Naja, was aufm Geschäftskonto ist, ist im weitesten Sinn schon das
"Firmenvermögen". Richtig ist, dass Du da beliebig was rein- und
raustun kannst, ohne steuerliche Wirkung (Ausnahme s.u.), aber
was da drauf ist, erscheint eben auch in der Bilanz.
Post by Martin Eckel
Ich meine, ich kann 20T auf dem Firmenkonto und 0 privat haben oder 10T
Firma und 10T privat - für die Steuer ist es egal, ist eh alles meins.
Aber starte ich dann wirklich mit 10T EUR oder 20T EUR auf der
Aktivaseite, ganz nach belieben? Versteh ich nicht...
Ja, so ist das. Deswegen heißt das Kapitalkonto 0880 (SKR03) bei Ein-
zelunternehmern ja auch "*Variables* Kapital" :-) (im Gegensatz zum
"Stammkapital" bei GmbH etc.)

Aufpassen muss man nur bei gleichzeitiger Überentnahme (d.h. Entnahmen
minus Ausgaben sind größer als der Gewinn) und Geltendmachen von Zinsen
als Betriebsausgaben - das geht steuerlich nicht. (Denn sonst könntest
Du vom Geschäftskonto, solange es der Dispo hergibt, Dir privat was
überweisen, damit Dein Privatkonto nicht dauernd in den Miesen ist,
und die Dispozinsen dafür beim Geschäftskonto als Betriebsausgabe
"absetzen" - das will das Finanzamt nicht.)
Post by Martin Eckel
Ist dann meine Aktiva-Seite tatsächlich negativ in der Eröffnungsbilanz?
Dann muß auf der Passiva-Seite ja auch eine negative Zahl stehen - da
setze ich quasi eine Privatentnahme gegen?
Also negative Bilanzsummen gibts AFAIK nicht. Im Worst Case ist die 0,
und bei den Aktiva gibts einen Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag". Zumindest bei Kapitalgesellschaften. Bei Einzelunternehmern
bin ich diesbezüglich ein wenig überfragt, sowas ist mir noch nie pas-
siert :-)
Post by Martin Eckel
Was ist mit GWGs, die schon abgeschrieben sind? Muß ich die in die
Aktiva reinzählen, oder sind die jetzt einfach weg?
Weg ist weg. Wenn Du sie auf 1 EUR abgeschrieben hast, muss der natürlich
noch in die Aktiva. Auf 0 EUR: Nicht mehr in der Bilanz, höchstens noch
in einem separaten Inventarverzeichnis zur Erinnerung (falls das Zeug
denn wirklich noch da ist).

Aber vielleicht passiert Dir das ja auch nicht. In die Aktiva gehören
ja im wesentlichen Deine Anlagegüter (der teilabgeschriebene PC), Deine
Bankguthaben (falls sie denn positiv sind) und Deine offenen Rechnungen
gegenüber Kunden. Das sind ja feststehende Beträge, die sich einfach
ermitteln lassen. In die Passiva das Eigenkapital, ggf. negative Bank-
guthaben und die noch unbezahlten Rechnungen Deiner Lieferanten. Wobei
sich das Eigenkapital dann eben rechnerisch so ergibt, dass man die
Aktivasumme auch als Passivasumme nimmt, die o.a. Posten davon abzieht,
und was übrig bleibt, ist dann eben das Eigenkapital. Vermutlich kann
das bei Einzelunternehmern auch durchaus negativ sein, ohne dass man
gleich Insolvenz anmelden muss :-)
Post by Martin Eckel
Weiterhin: So weit ich die Bilanz verstehe, zählt das Leistungsdatum.
Sowohl meine Rechnungen, die ich schreibe, als auch die Rechnungen, die
ich bekomme, beziehen sich immer auf Monate. Dh. die Rechnungen für die
Leistungen im Monat Januar schreibe ich im Februar bzw. andersherum
erhalte ich sie auch erst im Februar. Aber die Summe wird auf den Januar
gebucht, richtig?
Unterm Jahr macht man das eigentlich eher nicht - macht zu viel Arbeit.
Lediglich "zwischen den Jahren" muss man das unbedingt "zeitrichtig"
buchen. Oder Du stellst Deine Januar-Rechnung einfach "zeitrichtig"
am 31.1. um 23:59:59 Uhr aus :-)
Post by Martin Eckel
Letzter Punkt erstmal: Der Übergangsgewinn.
Für Leistungsdatum Dez 2014 habe ich im Jan 2015 Rechnungen geschrieben
und das Geld auch im Januar bekommen. Andersherum habe ich für Dez 2014
selber im Jan 2015 Rechnungen bekommen und im Jan 2015 bezahlt.
In die EÜR 2014 gehören die nicht rein, in die Bilanz 2015 auch nicht,
da Leistungszeitraum in 2014, also Übergangsgewinn.
Muß dieser Übergangsgewinn jetzt in die Eröffnungsbilanz rein als offene
Forderung, obwohl er da doch eigentlich nicht reingehört? Oder wo
schlägt der auf?
Der Übergangsgewinn selbst steht nicht in der Eröffnungsbilanz, aber Deine
(unbezahlten) geschriebenen Rechnungen stehen in den Aktiva bei "Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen", und die erhaltenen (ebenso unbezahlten)
Rechnungen in den Passiva bei "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen".

Der Übergangsgewinn errechnet sich einfach rein formlos auf einem Blatt
Papier aus ebendiesen unbezahlten Rechnungen. Denn in der EÜR 2014 haben
die sich ja nicht mehr ausgewirkt (weil: noch nicht bezahlt), und in der
Bilanz 2015 auch nicht (weil: Leistungszeitraum 2014). Der Gewinn wird
dann einfach außerhalb der bilanziellen Gewinnermittlung in der ESt-
Erklärung dazugezählt.
Post by Martin Eckel
Den Übergangsgewinn darf man ja auf drei Jahre verteilen lassen, soweit
ich gelesen habe, reicht das bei der Steuererklärung 2015 dann zu
beantragen?
Vermutlich ja. Mit 2014 hat der ja nix zu tun. Müsste ich aber auch erst
genauer nachschauen.
Post by Martin Eckel
Vielleicht kann mich einer ja in die richtige Richtung schubsen. Ich bin
etwas erstaunt, wie unklar einem die Umsetzung auch so einfacher
Buchhaltungen wie meiner bleiben kann...
Das ist jetzt aber nur "einmal im Leben". Wenn man einmal bei der Bilanzie-
rung gelandet ist, finde ich das "im eingeschwungenen Zustand" sogar über-
sichtlicher und logischer als eine EÜR. (Andere Meinungen existieren.) :-)

Gruß Matthias.
Martin Eckel
2015-01-30 10:43:21 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Nö, Passiva, Posten "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten".
Es handelt sich aber um ein Kontokorrent, nicht um ein "echtes"
Darlehen. Dh. das Girokonto wechselt je nach "Vorzeichen" von Aktiva und
Passiva und zurück?
Post by Matthias Hanft
Aufpassen muss man nur bei gleichzeitiger Überentnahme (d.h. Entnahmen
minus Ausgaben sind größer als der Gewinn) und Geltendmachen von Zinsen
als Betriebsausgaben - das geht steuerlich nicht. (Denn sonst könntest
Du vom Geschäftskonto, solange es der Dispo hergibt, Dir privat was
überweisen, damit Dein Privatkonto nicht dauernd in den Miesen ist,
und die Dispozinsen dafür beim Geschäftskonto als Betriebsausgabe
"absetzen" - das will das Finanzamt nicht.)
Diesen Fall habe ich im Moment. Wie buche ich das korrekt?
Geschäftskonto auf null geht leider nicht, da ich auf dem Privatkonto
keinen Dispo habe :-)
Und bis das wieder ausgeglichen ist, dauert noch zwei Monate.

Und wie ist das mit Kreditzinsen aufgrund der Soll-Versteuerung
Umsatzsteuer - die wären dann ja wieder Geschäftskosten? Lustig, das
auseinanderzudröseln.
Post by Matthias Hanft
Also negative Bilanzsummen gibts AFAIK nicht. Im Worst Case ist die 0,
und bei den Aktiva gibts einen Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag". Zumindest bei Kapitalgesellschaften. Bei Einzelunternehmern
bin ich diesbezüglich ein wenig überfragt, sowas ist mir noch nie pas-
siert :-)
Soweit ich jetzt im Internet gesehen habe, wechselt bei
Einzelunternehmern das Eigenkapitalkonto dann auf die Aktiva-Seite.
Dh. im Endeffekt pendeln Bankkonto und Eigenkapital hin und her, so daß
unterm Strich auf beiden Seiten immer ein positives Ergebnis steht.
Zumindest habe ich das so verstanden.
Post by Matthias Hanft
Weg ist weg. Wenn Du sie auf 1 EUR abgeschrieben hast, muss der natürlich
noch in die Aktiva. Auf 0 EUR: Nicht mehr in der Bilanz, höchstens noch
in einem separaten Inventarverzeichnis zur Erinnerung (falls das Zeug
denn wirklich noch da ist).
Öhm... wo ist der Unterschied auf 0 oder auf 1 EUR abgeschrieben, wenn
man EÜR gemacht hat? Weg ist doch weg?
Ich hab zB. ein Netbook, das ist ein GWG gewesen, 2012 angeschafft.
Bilanztechnisch -> uninteressant?
Post by Matthias Hanft
und was übrig bleibt, ist dann eben das Eigenkapital. Vermutlich kann
das bei Einzelunternehmern auch durchaus negativ sein, ohne dass man
gleich Insolvenz anmelden muss :-)
Meine Bank sagt: alles gut.
Post by Matthias Hanft
Unterm Jahr macht man das eigentlich eher nicht - macht zu viel Arbeit.
Lediglich "zwischen den Jahren" muss man das unbedingt "zeitrichtig"
buchen. Oder Du stellst Deine Januar-Rechnung einfach "zeitrichtig"
am 31.1. um 23:59:59 Uhr aus :-)
Die Rechnungen, die ich für Januar bekomme, sind aber auf den Februar
datiert :-)
Post by Matthias Hanft
Der Übergangsgewinn selbst steht nicht in der Eröffnungsbilanz, aber Deine
(unbezahlten) geschriebenen Rechnungen stehen in den Aktiva bei "Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen", und die erhaltenen (ebenso unbezahlten)
Rechnungen in den Passiva bei "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen".
Dh durch die Forderungen auf der einen Seite und die Rechnungen auf der
anderen Seite stehen die Werte zwar in der Bilanz, ändern aber den
Gewinn 2015 nicht...
Post by Matthias Hanft
Der Übergangsgewinn errechnet sich einfach rein formlos auf einem Blatt
Papier aus ebendiesen unbezahlten Rechnungen. Denn in der EÜR 2014 haben
die sich ja nicht mehr ausgewirkt (weil: noch nicht bezahlt), und in der
Bilanz 2015 auch nicht (weil: Leistungszeitraum 2014). Der Gewinn wird
dann einfach außerhalb der bilanziellen Gewinnermittlung in der ESt-
Erklärung dazugezählt.
Ja, das ist mir soweit klar.


Eine Frage die mir noch einfällt:

Wo bucht sich die USt-Vorauszahlung Dez 2014 hin (gehört ja laut §
sowieso auch bei der EÜR schon zu 2014, wenn bis zum 10. erklärt)?
Und ebenso eine eventuelle USt-Abschlußzahlung (oder -Erstattung)?



Vielen Dank soweit erstmal :-)

Gruß,
Martin
Matthias Hanft
2015-01-30 15:34:31 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
Es handelt sich aber um ein Kontokorrent, nicht um ein "echtes"
Darlehen. Dh. das Girokonto wechselt je nach "Vorzeichen" von Aktiva und
Passiva und zurück?
Exakt. Es gibt sogar Fibu-Software, die das automatisch tut (d.h. man
kann dem Fibu-Konto für das Girokonto, z.B. 1200 im SKR03, *zwei*
Bilanzpositionen zuweisen, die dann je nach Soll- bzw. Habensaldo
genommen werden).

Lediglich das Fibu-Konto für die Firmenkreditkarte ist (normalerweise)
dauernd in den Passiva (außer man überweist da ein Guthaben hin).

[Überentnahme]
Post by Martin Eckel
Diesen Fall habe ich im Moment. Wie buche ich das korrekt?
IMHO "ganz normal". Kannst ja mal Abs. 4a in
http://dejure.org/gesetze/EStG/4.html durchlesen. Aber das macht das
Finanzamt schon alles für Dich :-) Auf der 2. Seite der Anlage G zur
ESt-Erklärung muss man ja den "Saldo aus Entnahmen und Einlagen" angeben
(Zeile 45 bei der ESt 2014), und in der eBilanz gibts auch einen Posten
dafür (Bereich "Steuerliche Gewinnermittlung", Abschnitt "Zurechnungen",
Posten "zuzüglich Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG", Feld-
name "de-gaap-ci:fpl.additions.EStG4_4a"). In den gängigen Steuer-
programmen (z.B. Wiso Sparbuch etc.) kann man das auch alles eingeben.
Wobei es da, wie ich gerade sehe, offenbar einen Freibetrag von 2050
EUR gibt, bis zu dem Schuldzinsen grundsätzlich abgezogen werden
können.

Generell bin ich für sowas aber kein Fachmann. Für erste Jahr kannst
Du Dir das ja vielleicht doch mal vom einem Steuerberater vorrechnen
lassen; in den Folgejahren kannst Du dann ja "Kopieren & Einfügen"
machen (natürlich mit den dann jeweils aktuellen Werten).
Post by Martin Eckel
Und wie ist das mit Kreditzinsen aufgrund der Soll-Versteuerung
Umsatzsteuer - die wären dann ja wieder Geschäftskosten? Lustig, das
auseinanderzudröseln.
Ja. Am besten, man macht keine Schulden :-)
Post by Martin Eckel
Öhm... wo ist der Unterschied auf 0 oder auf 1 EUR abgeschrieben, wenn
man EÜR gemacht hat? Weg ist doch weg?
Naja, üblicherweise schreibt man Anlagen auf 1 EUR ab, damit sie mit
diesem "Erinnerungswert" in der Bilanz (bzw. Inventarverzeichnis)
drin stehen bleiben. Mit 0 EUR würde das Zeug buchhalterisch spurlos
verschwinden, obwohl es rein körperlich noch da ist -> das will man
nicht.

Wobei ich in der Praxis GWG allerdings auch auf 0 EUR abschreibe,
sonst wird die Liste irgendwann unendlich lang (und i.d.R. schmeißt
man GWG ja auch doch mal früher weg als irgendwelche teureren Sachen).
Post by Martin Eckel
Ich hab zB. ein Netbook, das ist ein GWG gewesen, 2012 angeschafft.
Bilanztechnisch -> uninteressant?
Ja.
Post by Martin Eckel
Die Rechnungen, die ich für Januar bekomme, sind aber auf den Februar
datiert :-)
Na dann buchst Du sie halt im Februar.

Bloß die Rechnung *für* Dezember (mit Datum vom Januar) buchst Du dann
noch im Dezember, und zwar als Splitbuchung netto das Aufwandskonto,
und die Mwst. auf "USt im Folgejahr abziehbar" (1548 im SKR03) und
das dann im Januar umbuchen auf "Gezahlte Vorsteuer", damits dort
in der USt-VAM erscheint.

Dadurch hast Du dann allerdings im Dezember doppelt so hohe Kosten
in der BWA wie in den anderen Monaten (und im Januar gar keine). Wenn
Du das nicht willst, mußt Du den ganzen Zirkus halt doch auch unter-
jährig machen.

[Übergangsgewinn]
Post by Martin Eckel
Dh durch die Forderungen auf der einen Seite und die Rechnungen auf der
anderen Seite stehen die Werte zwar in der Bilanz, ändern aber den
Gewinn 2015 nicht...
Richtig.
Post by Martin Eckel
Wo bucht sich die USt-Vorauszahlung Dez 2014 hin (gehört ja laut §
sowieso auch bei der EÜR schon zu 2014, wenn bis zum 10. erklärt)?
IMHO "bezahlt", nicht "erklärt".
Post by Martin Eckel
Und ebenso eine eventuelle USt-Abschlußzahlung (oder -Erstattung)?
Da müßte ich jetzt auch erst nachschauen. So ausm Bauch raus wären
das wohl Kosten in der Übergangsgewinnermittlung und gleichzeitig
Verbindlichkeiten ("aus Steuern") in der Eröffnungsbilanz.

Gruß Matthias.
Martin Eckel
2015-01-30 16:25:19 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Post by Martin Eckel
Wo bucht sich die USt-Vorauszahlung Dez 2014 hin (gehört ja laut §
sowieso auch bei der EÜR schon zu 2014, wenn bis zum 10. erklärt)?
IMHO "bezahlt", nicht "erklärt".
Jein. Ich habe es extra noch mal nachgelesen:

Wenn eine Einzugsermächtigung erteilt ist und die Anmeldung fristgerecht
eingegangen ist, dann gilt der Betrag als fristgerecht bezahlt (egal
wann er tatsächlich abgebucht wird). Somit gilt dann auch die
entsprechende Regelung, daß die Vorauszahlung Dez noch ins alte Jahr gehört.


Habe ich auch schon mal andersherum ausgenutzt, um Gewinne zu
verschieben. Ich mußte zwar dann einen Verspätungszuschlag zahlen, aber
durch Gewinn in der EkSt wurde das mehr als ausgeglichen :-)

Ansonsten danke ich erstmal sehr. Ich denke, den Anfang hab ich damit.
Ich hab auch zwei schlaue Bücher hier. Mal gucken.
Aber ich denke, es werden noch Fragen kommen ;-)

Erstmal gehts darum, die Eröffnungsbilanz zum Finanzamt zu bekommen.
Was wollen die eigentlich damit? Nur für die Akte?
Ich meine einen Bescheid kann man daraus ja nicht ableiten...?

Gruß,
Martin
Matthias Hanft
2015-01-30 16:51:40 UTC
Permalink
Martin Eckel schrieb:
[USt-Vorauszahlung]
Post by Martin Eckel
Wenn eine Einzugsermächtigung erteilt ist und die Anmeldung fristgerecht
eingegangen ist, dann gilt der Betrag als fristgerecht bezahlt (egal
wann er tatsächlich abgebucht wird). Somit gilt dann auch die
entsprechende Regelung, daß die Vorauszahlung Dez noch ins alte Jahr gehört.
Ah, interessant. So firm bin ich bei EÜR nicht, als dass ich die
"feinen Details" wüsste (und da gabs wohl auch immer wieder mal
aktuelle Rechtsprechung dazu). Hab EÜR (im wesentlichen aus
softwaretechnischen Gründen) nur 1999-2001 gemacht, sonst
(seit 1986) immer nur Bilanz.

Bei Dauerfristverlängerung wäre es dann wohl die Vorauszahlung
November? Die Vorauszahlung Dezember findet in diesem Fall ja
erst am 10. Februar statt, das zählt dann vermutlich auf jeden
Fall fürs neue Jahr.

Und falls man ein Guthaben hat, kriegt man das netterweise ja
sofort ausbezahlt. Dann stellt sich die Frage eh nicht :-)
Post by Martin Eckel
Erstmal gehts darum, die Eröffnungsbilanz zum Finanzamt zu bekommen.
Was wollen die eigentlich damit? Nur für die Akte?
Ich meine einen Bescheid kann man daraus ja nicht ableiten...?
Naja, die wollen halt wissen, "wie alles anfing" :-) (und dann
eben schauen, ob die Jahresabschluss-Bilanz nachher dazupasst).
Viel steht da ja auch nicht drin. Bei einer "frischen" GmbH
gibts da lediglich den einzigen Posten "Ausstehende Einlagen
auf das Stammkapital" und sonst nix. Bei Dir als EÜR-Umsteiger
ists halt ein bißchen mehr, aber im wesentlichen auch nur wie
beschrieben das Bankkonto, das Anlagevermögen, die Forderungen
und die Verbindlichkeiten. Mit irgendwas muss man ja anfangen :-)

Wenn Deine Fibu-Software das nicht selber kann, kannst Du mal
probieren, die Eröffnungsbilanz mit meinem Freeware-Tool
http://www.myebilanz.de ans Finanzamt zu schicken. Hab ich noch
nie getestet, ob Eröffnungsbilanzen damit gehen, aber rein
technisch sollte eigentlich nix dagegen sprechen :-)

Gruß Matthias.
Martin Eckel
2015-01-31 19:54:12 UTC
Permalink
So, einen hab ich noch :-)

Sicherheitseinbehalte Kreditkartenunternehmen (10% für 180 Tage).

Umsatzsteuertechnisch ist bei Soll-Versteuerung die Sache wohl klar, USt
muß auch auf den einbehaltenen Teil abgeführt werden (es gibt zwar ein
gegenteiliges Urteil, aber das bezieht sich auf Einbehalte im Baugewerbe
mit Zeiten von 2-5 Jahren).

Bilanztechnisch sieht es vermutlich nicht anders aus?
Dh. auch der Sicherheitseinbehalt muß im Leistungszeitraum Gewinn erzeugen.

Das bedeutet für mich im Endeffekt, daß der EÜR-mäßig noch nicht
beachtete Sicherheitseinbehalt aus 2014 meinen Übergangsgewinn größer
macht, als ich dachte.

Andererseits kann ich auf die Passiva Verbindlichkeiten von
Subunternehmern stellen (die einen Anteil an dem Sicherheitseinbehalt
bekommen, für diesen aber auch erst eine Rechnung schreiben, wenn ich
den Sicherheitseinbehalt bekommen habe). Und auf diese Verbindlichkeiten
kommt natürlich auch wieder Vorsteuer drauf.

Hmpf. Das macht die ganze Geschichte irgendwie komplizierter als
gedacht. Vor allem müssen die Rechnungen der Subunternehmer dann immer
gesplittet werden nach aktuellem Teil und Teil aus Sicherheitseinbehalt.

Vielleicht muß ich mir doch noch einen Steuerberater holen - das Hirn
läuft schon heiß *LOL*

Gruß,
Martin
Matthias Hanft
2015-01-31 21:22:08 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
Sicherheitseinbehalte Kreditkartenunternehmen (10% für 180 Tage).
Äh... was ist das? Wenn Deine Kunden per Kreditkarte zahlen, kriegst
Du erst mal nur 90% überwiesen?
Post by Martin Eckel
Umsatzsteuertechnisch ist bei Soll-Versteuerung die Sache wohl klar, USt
muß auch auf den einbehaltenen Teil abgeführt werden
Natürlich, USt fällt ja bei der *Leistung* und nicht bei der *Zahlung*
an. (Das war bei EÜR aber auch schon so, wenn Du da schon sollversteuert
hast.)
Post by Martin Eckel
Bilanztechnisch sieht es vermutlich nicht anders aus?
Dh. auch der Sicherheitseinbehalt muß im Leistungszeitraum Gewinn erzeugen.
Ja, klar. Gewinn entsteht am Leistungszeitpunkt. Mit der Zahlung (und
sogar dem Rechnungsdatum) hat das nix zu tun.
Post by Martin Eckel
Das bedeutet für mich im Endeffekt, daß der EÜR-mäßig noch nicht
beachtete Sicherheitseinbehalt aus 2014 meinen Übergangsgewinn größer
macht, als ich dachte.
Stimmt. Was Du 2014 in Rechnung gestellt hast und noch nicht gekriegt
hast, muss in den Übergangsgewinn (und landet in der Eröffnungsbilanz
bei den Aktiva unter "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen"),
wie jede normale unbezahlte Rechnung auch. Diese Einbehalte sind
halt teilbezahlt - das gleiche, wie wenn der Kunde Ratenzahlung
direkt bei Dir machen würde oder so.
Post by Martin Eckel
Andererseits kann ich auf die Passiva Verbindlichkeiten von
Subunternehmern stellen (die einen Anteil an dem Sicherheitseinbehalt
bekommen, für diesen aber auch erst eine Rechnung schreiben, wenn ich
den Sicherheitseinbehalt bekommen habe). Und auf diese Verbindlichkeiten
kommt natürlich auch wieder Vorsteuer drauf.
Ohne Rechnungen von diesen Subunternehmern hast Du aber keine Ver-
bindlichkeiten denen gegenüber.
Post by Martin Eckel
Hmpf. Das macht die ganze Geschichte irgendwie komplizierter als
gedacht. Vor allem müssen die Rechnungen der Subunternehmer dann immer
gesplittet werden nach aktuellem Teil und Teil aus Sicherheitseinbehalt.
Wieso? Ertragsmäßig wirken sich bei Dir die Kosten am Leistungszeit-
punkt des Subunternehmers aus. Wann der Dir dafür eine Rechnung stellt
und wann er dann am Ende noch sein Geld von Dir kriegt, spielt für
Dich keine Rolle.

Regel 1: Leistungszeitpunkt.
Regel 2: Leistungszeitpunkt.
Regel 3: Leistungszeitpunkt.

Einfach, nicht? :-)
Post by Martin Eckel
Vielleicht muß ich mir doch noch einen Steuerberater holen - das Hirn
läuft schon heiß *LOL*
Im ersten Jahr ist das sicher hilfreich. Danach kann man ja Copy&Paste
machen :-)

Gruß Matthias.
Martin Eckel
2015-01-31 21:44:22 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Post by Martin Eckel
Sicherheitseinbehalte Kreditkartenunternehmen (10% für 180 Tage).
Äh... was ist das? Wenn Deine Kunden per Kreditkarte zahlen, kriegst
Du erst mal nur 90% überwiesen?
So ist es
Post by Matthias Hanft
Ohne Rechnungen von diesen Subunternehmern hast Du aber keine Ver-
bindlichkeiten denen gegenüber.
Ähm, warum nicht? Wenn ich weiß, der bekommt 12,5% der Summe?
Hier muß doch auch der Leistungszeitpunkt zählen?
Post by Matthias Hanft
Wieso? Ertragsmäßig wirken sich bei Dir die Kosten am Leistungszeit-
punkt des Subunternehmers aus. Wann der Dir dafür eine Rechnung stellt
und wann er dann am Ende noch sein Geld von Dir kriegt, spielt für
Dich keine Rolle.
Regel 1: Leistungszeitpunkt.
Regel 2: Leistungszeitpunkt.
Regel 3: Leistungszeitpunkt.
Einfach, nicht? :-)
Ja eben... das widerspricht sich doch mit Deiner Aussage von oben? Oder
was habe ich jetzt übersehen?

Was ich mit komplizierter meine: Der Sub stellt eine Rechnung, dort ist
zB. Leistung Dez 2014 und Sicherheitseinbehalt Leistung Juli 2014 drauf.
Die muß ich dann ja splitten und gegen die entsprechenden
Verbindlichkeiten buchen.

Gruß,
Martin
Matthias Hanft
2015-01-31 23:22:34 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
Post by Matthias Hanft
Ohne Rechnungen von diesen Subunternehmern hast Du aber keine Ver-
bindlichkeiten denen gegenüber.
Ähm, warum nicht? Wenn ich weiß, der bekommt 12,5% der Summe?
Hier muß doch auch der Leistungszeitpunkt zählen?
Ja. Aber "eigentlich" erst, wenn Du eine Rechnung von denen hast,
wo dieser Leistungszeitpunkt auch drin steht.
Post by Martin Eckel
Ja eben... das widerspricht sich doch mit Deiner Aussage von oben? Oder
was habe ich jetzt übersehen?
Naja, das mit der Rechnung halt... wobei man schon auch Rückstellungen
bilden kann, wenn Du einen Vertrag hast, wo drinsteht, daß dir der eine
solche Rechnung stellen wird... aber das ist dann eben eine Rückstellung
und keine Verbindlichkeit. Und für alles und jedes darf man glaub ich
auch keine Rückstellungen bilden, das ist ein weites Feld...
Post by Martin Eckel
Was ich mit komplizierter meine: Der Sub stellt eine Rechnung, dort ist
zB. Leistung Dez 2014 und Sicherheitseinbehalt Leistung Juli 2014 drauf.
Die muß ich dann ja splitten und gegen die entsprechenden
Verbindlichkeiten buchen.
Aber der Sicherheitseinbehalt betrifft ja nur die Zahlung. Kriegst Du nicht
eine Rechnung über X EUR für den Leistungszeitpunkt 17.10.2014 oder so, und
davon zahlst Du halt gleich 90% und die anderen 10% nach einem halben Jahr?

Ich glaube, Ihr macht das alles irknwie viel zu gommplisiehrt... :-)

Gruß Matthias.
Jens Müller
2015-02-27 20:55:39 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
Post by Matthias Hanft
Ohne Rechnungen von diesen Subunternehmern hast Du aber keine Ver-
bindlichkeiten denen gegenüber.
Ähm, warum nicht?
Eben. Die Entstehung der Verbindlichkeit kann sich doch auch unmittelbar
aus dem Vertrag ergeben. Rechnung oder vergleichbare
Zahlungsaufforderung ist dann nur noch für den Verzug relevant.

Loading...