Martin Eckel
2015-01-29 21:52:43 UTC
Hallo,
so, ich will es jetzt verstehen :-)
Eine Eröffnungsbilanz bei Neugründung habe ich glaube ich verstanden.
Wie das beim Übergang von der EÜR ist, ist mir nicht ganz so klar.
Meine Eröffnungsbilanz auf Aktivaseite sieht ziemlich übersichtlich aus:
Ich habe einen PC - 2014 angeschafft, also mitten in der Abschreibung.
Ich habe ein Firmenkonto. Aber moment. Das Bankkonto war zum 1.1. im
minus - gehört es dann trotzdem zu den Aktiva?
Da ich Einzelunternehmer bin, ist mir die Zuordnung sowieso etwas unklar
- den Stand des Geschäftskontos kann ich ja durch Privatentnahme oder
-einlage beliebig steuern. Ein getrenntes "Firmenvermögen" gibt es ja in
dem Sinne nicht.
Ich meine, ich kann 20T auf dem Firmenkonto und 0 privat haben oder 10T
Firma und 10T privat - für die Steuer ist es egal, ist eh alles meins.
Aber starte ich dann wirklich mit 10T EUR oder 20T EUR auf der
Aktivaseite, ganz nach belieben? Versteh ich nicht...
Ist dann meine Aktiva-Seite tatsächlich negativ in der Eröffnungsbilanz?
Dann muß auf der Passiva-Seite ja auch eine negative Zahl stehen - da
setze ich quasi eine Privatentnahme gegen?
Was ist mit GWGs, die schon abgeschrieben sind? Muß ich die in die
Aktiva reinzählen, oder sind die jetzt einfach weg?
Weiterhin: So weit ich die Bilanz verstehe, zählt das Leistungsdatum.
Sowohl meine Rechnungen, die ich schreibe, als auch die Rechnungen, die
ich bekomme, beziehen sich immer auf Monate. Dh. die Rechnungen für die
Leistungen im Monat Januar schreibe ich im Februar bzw. andersherum
erhalte ich sie auch erst im Februar. Aber die Summe wird auf den Januar
gebucht, richtig?
Letzter Punkt erstmal: Der Übergangsgewinn.
Für Leistungsdatum Dez 2014 habe ich im Jan 2015 Rechnungen geschrieben
und das Geld auch im Januar bekommen. Andersherum habe ich für Dez 2014
selber im Jan 2015 Rechnungen bekommen und im Jan 2015 bezahlt.
In die EÜR 2014 gehören die nicht rein, in die Bilanz 2015 auch nicht,
da Leistungszeitraum in 2014, also Übergangsgewinn.
Muß dieser Übergangsgewinn jetzt in die Eröffnungsbilanz rein als offene
Forderung, obwohl er da doch eigentlich nicht reingehört? Oder wo
schlägt der auf?
Den Übergangsgewinn darf man ja auf drei Jahre verteilen lassen, soweit
ich gelesen habe, reicht das bei der Steuererklärung 2015 dann zu
beantragen?
Vielleicht kann mich einer ja in die richtige Richtung schubsen. Ich bin
etwas erstaunt, wie unklar einem die Umsetzung auch so einfacher
Buchhaltungen wie meiner bleiben kann...
Gruß,
Martin
so, ich will es jetzt verstehen :-)
Eine Eröffnungsbilanz bei Neugründung habe ich glaube ich verstanden.
Wie das beim Übergang von der EÜR ist, ist mir nicht ganz so klar.
Meine Eröffnungsbilanz auf Aktivaseite sieht ziemlich übersichtlich aus:
Ich habe einen PC - 2014 angeschafft, also mitten in der Abschreibung.
Ich habe ein Firmenkonto. Aber moment. Das Bankkonto war zum 1.1. im
minus - gehört es dann trotzdem zu den Aktiva?
Da ich Einzelunternehmer bin, ist mir die Zuordnung sowieso etwas unklar
- den Stand des Geschäftskontos kann ich ja durch Privatentnahme oder
-einlage beliebig steuern. Ein getrenntes "Firmenvermögen" gibt es ja in
dem Sinne nicht.
Ich meine, ich kann 20T auf dem Firmenkonto und 0 privat haben oder 10T
Firma und 10T privat - für die Steuer ist es egal, ist eh alles meins.
Aber starte ich dann wirklich mit 10T EUR oder 20T EUR auf der
Aktivaseite, ganz nach belieben? Versteh ich nicht...
Ist dann meine Aktiva-Seite tatsächlich negativ in der Eröffnungsbilanz?
Dann muß auf der Passiva-Seite ja auch eine negative Zahl stehen - da
setze ich quasi eine Privatentnahme gegen?
Was ist mit GWGs, die schon abgeschrieben sind? Muß ich die in die
Aktiva reinzählen, oder sind die jetzt einfach weg?
Weiterhin: So weit ich die Bilanz verstehe, zählt das Leistungsdatum.
Sowohl meine Rechnungen, die ich schreibe, als auch die Rechnungen, die
ich bekomme, beziehen sich immer auf Monate. Dh. die Rechnungen für die
Leistungen im Monat Januar schreibe ich im Februar bzw. andersherum
erhalte ich sie auch erst im Februar. Aber die Summe wird auf den Januar
gebucht, richtig?
Letzter Punkt erstmal: Der Übergangsgewinn.
Für Leistungsdatum Dez 2014 habe ich im Jan 2015 Rechnungen geschrieben
und das Geld auch im Januar bekommen. Andersherum habe ich für Dez 2014
selber im Jan 2015 Rechnungen bekommen und im Jan 2015 bezahlt.
In die EÜR 2014 gehören die nicht rein, in die Bilanz 2015 auch nicht,
da Leistungszeitraum in 2014, also Übergangsgewinn.
Muß dieser Übergangsgewinn jetzt in die Eröffnungsbilanz rein als offene
Forderung, obwohl er da doch eigentlich nicht reingehört? Oder wo
schlägt der auf?
Den Übergangsgewinn darf man ja auf drei Jahre verteilen lassen, soweit
ich gelesen habe, reicht das bei der Steuererklärung 2015 dann zu
beantragen?
Vielleicht kann mich einer ja in die richtige Richtung schubsen. Ich bin
etwas erstaunt, wie unklar einem die Umsetzung auch so einfacher
Buchhaltungen wie meiner bleiben kann...
Gruß,
Martin