Discussion:
Einkommensteuer - Absetzen von Handwerkerleistungen
(zu alt für eine Antwort)
Magnus Warker
2012-01-25 18:29:51 UTC
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Hallo,

welches Datum ist maßgeblich für das Absetzen von Handwerkerleistungen?

- Rechnungsdatum
- Leistungsdatum

Falls letzteres: Was ist, wenn sich die Leistung über mehrere Monate
erstreckt?

Danke
Magnus
Gerd Kluger
2012-01-25 18:40:40 UTC
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Post by Magnus Warker
Hallo,
welches Datum ist maßgeblich für das Absetzen von Handwerkerleistungen?
- Rechnungsdatum
- Leistungsdatum
Weder noch, einzig relevant ist das Zahlungsdatum.

Gruß
Gerd
Hans-Jürgen Meyer
2012-01-25 21:09:15 UTC
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Post by Gerd Kluger
Post by Magnus Warker
Hallo,
welches Datum ist maßgeblich für das Absetzen von Handwerkerleistungen?
- Rechnungsdatum
- Leistungsdatum
Weder noch, einzig relevant ist das Zahlungsdatum.
...und bei Abschlagszahlungen wobei die Endzahlung im Folgejahr erfolgt?
Frank Kozuschnik
2012-01-25 21:46:03 UTC
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Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Gerd Kluger
Post by Magnus Warker
welches Datum ist maßgeblich für das Absetzen von Handwerkerleistungen?
- Rechnungsdatum
- Leistungsdatum
Weder noch, einzig relevant ist das Zahlungsdatum.
...und bei Abschlagszahlungen wobei die Endzahlung im Folgejahr erfolgt?
Da gilt dasselbe. Der Abschlag zählt außerdem nur, wenn dafür eine extra
Rechnung vorliegt, die die Voraussetzungen des § 35a EStG erfüllt.
Magnus Warker
2012-01-26 06:58:05 UTC
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Post by Gerd Kluger
Post by Magnus Warker
welches Datum ist maßgeblich für das Absetzen von Handwerkerleistungen?
- Rechnungsdatum
- Leistungsdatum
Weder noch, einzig relevant ist das Zahlungsdatum.
Dann reicht die Rechnung gegenüber dem FA nicht aus, sondern man muss
einen Zahlungsbeleg (Kontoauszug?) beifügen?

Magnus
Matthias Hanft
2012-01-26 08:45:39 UTC
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Post by Magnus Warker
Dann reicht die Rechnung gegenüber dem FA nicht aus, sondern man muss
einen Zahlungsbeleg (Kontoauszug?) beifügen?
Ja. Seit 2008-oder-so allerdings nur noch auf Anforderung. Aber *haben*
muß man einen.

Gruß Matthias.
Magnus Warker
2012-01-26 11:02:10 UTC
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Post by Matthias Hanft
Post by Magnus Warker
Dann reicht die Rechnung gegenüber dem FA nicht aus, sondern man muss
einen Zahlungsbeleg (Kontoauszug?) beifügen?
Ja. Seit 2008-oder-so allerdings nur noch auf Anforderung. Aber *haben*
muß man einen.
Ok, danke!

Und bis zu welchem Höchstbetrag ist das Absetzen möglich?

(Ich hatte 2011 ein größeres Sanierungsprojekt.)

Danke
Magnus
Matthias Hanft
2012-01-26 12:06:37 UTC
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Post by Magnus Warker
Und bis zu welchem Höchstbetrag ist das Absetzen möglich?
20% von maximal 6.000 EUR Arbeitskosten (nicht Materialkosten) werden
unmittelbar von der Einkommensteuer abgezogen (also maximal 1.200 EUR).

Siehe auch
http://www.steuernsparen.de/steuerwiki/index.php/Handwerkerrechnungen..._%28mehr%29
und
http://dejure.org/gesetze/EStG/35a.html (Abs. 3)

Gruß Matthias.
Magnus Warker
2012-01-26 14:05:17 UTC
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Danke für die Auskunft!

Wolfgang Krietsch
2012-01-26 13:31:33 UTC
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Post by Matthias Hanft
Ja. Seit 2008-oder-so allerdings nur noch auf Anforderung. Aber *haben*
muß man einen.
Bei meinem Finanzamt war das bisher allerdings in den letzten beiden Jahren
so, dass die für Handwerkerrechnungen die Belege nachgefordert haben.

Keine Ahnung, wie weit verbreitet diese Praxis ist.

Bye

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