Discussion:
Wie Forderungsverluste buchen?
(zu alt für eine Antwort)
Claudio di Francesco
2004-06-28 19:10:52 UTC
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Hallo,

ich hätte mal ne Frage an die Profis hier.....

Der Gerichtsvollzieher schickte mir die betrübliche Nachricht, daß eine Zwangsvollstreckungssache gegen einen meiner Schuldner
fruchtlos verlaufen ist.

Fragen:

Wie buchen? (Konto, Gegenkonto)
Was ist mit der UST aus der Rechnung, die nicht bezahlt wurde?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß, Claudio
Eric Lorenz
2004-06-28 19:26:52 UTC
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Hallo!
Post by Claudio di Francesco
Der Gerichtsvollzieher schickte mir die betrübliche Nachricht, daß eine Zwangsvollstreckungssache gegen einen meiner Schuldner
fruchtlos verlaufen ist.
Wie buchen? (Konto, Gegenkonto)
Was ist mit der UST aus der Rechnung, die nicht bezahlt wurde?
Dann fragen wir mal:

EÜR oder Bilanz?
Soll oder Ist Versteuerung?

Dann können wir auch antworten!

Eric
Claudio di Francesco
2004-06-28 20:27:02 UTC
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Post by Eric Lorenz
EÜR oder Bilanz?
Nicht Bilanzpflichtig. Arbeite aber im Hinblick darauf mit einer "richtigen" FIBU", damit der Umstellungsstreß, der irgendwann
kommen wird, sich in Grenzen hält. Finanzamt ist im Moment noch mit einer GUV-Rechnung zufrieden.
Post by Eric Lorenz
Soll oder Ist Versteuerung?
Soll

Danke.

Gruß, Claudio
Eric Lorenz
2004-06-28 20:42:54 UTC
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Hallo!
Post by Claudio di Francesco
Post by Eric Lorenz
EÜR oder Bilanz?
Nicht Bilanzpflichtig. Arbeite aber im Hinblick darauf mit einer "richtigen" FIBU", damit der Umstellungsstreß, der irgendwann
kommen wird, sich in Grenzen hält. Finanzamt ist im Moment noch mit einer GUV-Rechnung zufrieden.
Post by Eric Lorenz
Soll oder Ist Versteuerung?
Soll
EÜR und Soll-Versteuerung!

Dann mal die weitere Frage:
Wie hast du diese Rechnungen denn bisher behandelt? Ich habe den
Eindruck, als ob da gerade etwas ziemlich aus dem Ruder läuft. Gerade
die Kombination EÜR und Soll-Versteuerung ist für Korrekturen sehr
ekelhaft. Also buchst du deine Rechnungen ein und die gehen in deinen
Gewinn ein, obwohl du eine EÜR machst (*graus*).

Bei der Bilanzierung gibt es das Konto Forderungsverluste
Buchung wäre
Forderungsverluste
Umsatzsteuer
an Kundenforderungen

Damit würde der Forderungsausfall erfolgsmäßig ausgebucht werden.

Aber bei der EÜR läuft das doch wesentlich anders. Wie buchst du denn
jetzt genau?

Eric
Claudio di Francesco
2004-06-28 21:13:08 UTC
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Post by Eric Lorenz
EÜR und Soll-Versteuerung!
Ja, das ist mal irgendwann so begonnen worden, stört aber nicht weiter,
weil die FIBU das im Hintergrund erledigt.
Post by Eric Lorenz
Wie hast du diese Rechnungen denn bisher behandelt? Ich habe den
Eindruck, als ob da gerade etwas ziemlich aus dem Ruder läuft. Gerade
die Kombination EÜR und Soll-Versteuerung ist für Korrekturen sehr
ekelhaft. Also buchst du deine Rechnungen ein und die gehen in deinen
Gewinn ein, obwohl du eine EÜR machst (*graus*).
Ja, das läuft tatsächlich so. Wenn eine Rechnung geschrieben wird, entsteht
in der FIBU ein OP (Konto "Kunde", Gegenkonto "Erlöse" ),
bei Zahlung wir der OP geschlossen (Konto "Bank oder Kasse", Gegenkonto "Kunde"),
Da dies automatisch geschieht, brauch man sich da keinen großen Kopf drum zu
machen..... Ein Vorteil bei der Sache ist der, daß bei offenen Rechnungen von Lieferanten,
die teilweise bis zu 3 Monaten Zahlungsfrist haben, trotzdem werden die Rechnungen sofort
bei Eingang verbucht. So hat man die Sache einheitlich unter Kontrolle...
Post by Eric Lorenz
Bei der Bilanzierung gibt es das Konto Forderungsverluste
Buchung wäre
Forderungsverluste
Umsatzsteuer
an Kundenforderungen
Bei mir hieße das: Konto 2405 (Forderungsausfall mit 16% UST) an Kundenkonto xxxxx?
Das müßte dann als negativer oder positiver Betrag gebucht werden?
Post by Eric Lorenz
Damit würde der Forderungsausfall erfolgsmäßig ausgebucht werden.
Das heißt auf der anderen Seite, daß der OP geschlossen wird, und für den Fall, der
nie eintreten dürfte, daß der Schuldner irgendwann zahlt, muß das dann entgegengesetzt
gebucht werden und der dann wieder vorhandene OP des Kunden an Kasse oder Bank
gebucht werden?
Post by Eric Lorenz
Aber bei der EÜR läuft das doch wesentlich anders. Wie buchst du denn
jetzt genau?
s.o.
Gruß, Claudio
Matthias Koehler
2004-06-29 07:39:03 UTC
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[Claudio:]
Post by Claudio di Francesco
Ja, das ist mal irgendwann so begonnen worden, stört aber nicht weiter,
weil die FIBU das im Hintergrund erledigt.
Die von Dir praktizierte Kombination ist aber aus mehreren Gründen sehr
unschön, wie Du ja spätestens jetzt selbst merkst.
Post by Claudio di Francesco
Ein Vorteil bei der Sache ist der, daß bei offenen Rechnungen von Lieferanten,
die teilweise bis zu 3 Monaten Zahlungsfrist haben, trotzdem werden die
Rechnungen sofort bei Eingang verbucht. So hat man die Sache einheitlich unter
Kontrolle...
Warum ist das ein Vorteil? Und nichts hast Du unter Kontrolle... :-)

Also noch mal ganz deutlich: Wenn Du eine annähernd doppelte Buchführung mit
Debitoren und Kreditoren machst und Sollversteuerung praktizierst, warum
bitte baust Du daraus dann eine EÜR und keine Bilanz? Dann bilanziere doch
freiwillig, das ist im Prinzip für Dich sogar einfacher als die EÜR.

In einer EÜR kann man an sich gar keine Forderungsverluste haben, weil man
die Kröten erst dann als Einnahme behandelt, wenn sie auf dem Konto sind.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Claudio di Francesco
2004-06-29 09:21:43 UTC
Permalink
"Matthias Koehler" <***@koehler-film.info> schrieb

Hi,
Post by Matthias Koehler
In einer EÜR kann man an sich gar keine Forderungsverluste haben, weil man
die Kröten erst dann als Einnahme behandelt, wenn sie auf dem Konto sind.
Dann werde ich jetzt die Rechnung einfach stornieren, dann ist die Sache für mich
genauso erledigt, als hätte ich jetzt da einen Forderungsausfall verbucht.

Gruß, Claudio

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