Post by Eric LorenzEÜR und Soll-Versteuerung!
Ja, das ist mal irgendwann so begonnen worden, stört aber nicht weiter,
weil die FIBU das im Hintergrund erledigt.
Post by Eric LorenzWie hast du diese Rechnungen denn bisher behandelt? Ich habe den
Eindruck, als ob da gerade etwas ziemlich aus dem Ruder läuft. Gerade
die Kombination EÜR und Soll-Versteuerung ist für Korrekturen sehr
ekelhaft. Also buchst du deine Rechnungen ein und die gehen in deinen
Gewinn ein, obwohl du eine EÜR machst (*graus*).
Ja, das läuft tatsächlich so. Wenn eine Rechnung geschrieben wird, entsteht
in der FIBU ein OP (Konto "Kunde", Gegenkonto "Erlöse" ),
bei Zahlung wir der OP geschlossen (Konto "Bank oder Kasse", Gegenkonto "Kunde"),
Da dies automatisch geschieht, brauch man sich da keinen großen Kopf drum zu
machen..... Ein Vorteil bei der Sache ist der, daß bei offenen Rechnungen von Lieferanten,
die teilweise bis zu 3 Monaten Zahlungsfrist haben, trotzdem werden die Rechnungen sofort
bei Eingang verbucht. So hat man die Sache einheitlich unter Kontrolle...
Post by Eric LorenzBei der Bilanzierung gibt es das Konto Forderungsverluste
Buchung wäre
Forderungsverluste
Umsatzsteuer
an Kundenforderungen
Bei mir hieße das: Konto 2405 (Forderungsausfall mit 16% UST) an Kundenkonto xxxxx?
Das müßte dann als negativer oder positiver Betrag gebucht werden?
Post by Eric LorenzDamit würde der Forderungsausfall erfolgsmäßig ausgebucht werden.
Das heißt auf der anderen Seite, daß der OP geschlossen wird, und für den Fall, der
nie eintreten dürfte, daß der Schuldner irgendwann zahlt, muß das dann entgegengesetzt
gebucht werden und der dann wieder vorhandene OP des Kunden an Kasse oder Bank
gebucht werden?
Post by Eric LorenzAber bei der EÜR läuft das doch wesentlich anders. Wie buchst du denn
jetzt genau?
s.o.
Gruß, Claudio