Discussion:
Firmenfahrzeug vs. Car Allowance
(zu alt für eine Antwort)
Frank Weitz
2008-04-28 18:54:06 UTC
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Hallo zusamen,

ich suche schon eine ganze Zeit, habe "gegoogelt",
finde aber nichts vergleichbares.

Ein Arbeitgeber stellt die Kfz Regelung um.
Von Firmenfahrzeugen mit Tankkarte auf eine Car Allowance.

Fall Firmen Kfz ist einfach zu verstehen (für mich):

Brutto Listenpreis bekommt der AG mit 1% versteuert,
ggf. ein Selbstanteil für höherwertige Ausstattung
abgezogen und vielleicht eine Pauschale für private
Fahrten.

Wie sieht es aber im folgenden Fall aus:

Privatfahrzeug muss bei Car Allowance vorhanden sein
oder angeschafft werden.
Dazu gibt es eine pauschale, welche gezahlt wird, womit sämtliche
Kosten abgegolten sind, weiterhin eine Tankkarte.
Und genau die Karte ist das, wozu ich nichts weiter in der
Konstellation finde.
Und ein Fahrtenbuch muss geführt werden.

die Fragen:
Die Pauschale wird auf das Gehalt aufgeschlagen und voll versteuert,
inklusive Sozialversicherung?

Der verfahrenen Sprit wird ebenso versteuert, ist dieser auch SV
Pflichtig? Oder wie verhält es sich damit?

Das Fahrtenbuch: was bringt dieses für die Steuer?
Das Fahrzug wird kaum privat genutzt, ich denke unter 5% der
Gesamtlaufleistung.

Was kann also für einen Arbeitnehmer hier von Vorteil bei solch einer
Car Allowance sein?

Den einzigen Gedanken, welchen ich dabei habe:

Sind die Kosten, nachgewiesen durch Leasingrate (?), Steuer,
Versicherung, Reparaturen, Sprit höher als die Pauschale,
dann kann dies steuerlich angesetzt werden.

Ist meine Denkweise so korrekt?

Gruß & Danke

Frank
Martin Hentrich
2008-04-28 19:01:07 UTC
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Post by Frank Weitz
Brutto Listenpreis bekommt der AG mit 1% versteuert,
Nein, der AN!
Post by Frank Weitz
ggf. ein Selbstanteil für höherwertige Ausstattung
abgezogen..
Nein, der Bruttolistenpreis (Listenpreis, nicht gezahlter Preis) incl.
Sonderausstattung wird als geldwerter Vorteil mit 1% pauschal
besteuert. Dies gilt für die private Nutzung pauschal.
Post by Frank Weitz
... und vielleicht eine Pauschale für private
Fahrten.
Dazu kommen 0,03% für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte einfache
Entfernung.

Der geldwerte Vorteil ist selbstverständlich steuer- und
SV-beitragspflichtig!

Neben der pauschalen Methode ist auch ein Fahrtenbuch möglich.

Zu deiner anderen Methode kann ich nichts sagen. Es dürfte auf jeden
Fall für den Arbeit-Geber günstiger sein.

Martin
--
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Föderalismus
im Bildungswesen abgeschafft werden muss!
Frank Weitz
2008-04-28 19:22:32 UTC
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Post by Martin Hentrich
Post by Frank Weitz
Brutto Listenpreis bekommt der AG mit 1% versteuert,
Nein, der AN!
sorry, das meinte ich natürlich
Post by Martin Hentrich
Post by Frank Weitz
ggf. ein Selbstanteil für höherwertige Ausstattung
abgezogen..
Nein, der Bruttolistenpreis (Listenpreis, nicht gezahlter Preis) incl.
Sonderausstattung wird als geldwerter Vorteil mit 1% pauschal
besteuert. Dies gilt für die private Nutzung pauschal.
sorry, dann war das falsch ausgedrückt:
in dem imaginären Fall gibt es eine Höchstsumme für die LEasingrate,
was der AN mehr haben möchte muss er selber zahlen.
Post by Martin Hentrich
Post by Frank Weitz
... und vielleicht eine Pauschale für private
Fahrten.
Dazu kommen 0,03% für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte einfache
Entfernung.
reine AD Tätigkeit ohne Arbeitsstätte
Post by Martin Hentrich
Der geldwerte Vorteil ist selbstverständlich steuer- und
SV-beitragspflichtig!
ist denn die andere Variante der Sumem auch ein Geldwerter Vorteil
oder einfach "mehr brutto"?
Post by Martin Hentrich
Neben der pauschalen Methode ist auch ein Fahrtenbuch möglich.
Zu deiner anderen Methode kann ich nichts sagen. Es dürfte auf jeden
Fall für den Arbeit-Geber günstiger sein.
denke ich auch.

Die Frage, welche sich stellt ist eben:
was hat der AN davon? eigentlich doch nur mehr kosten im Vergleich, oder?
Besonders die Versteuerung des Sprits kommt dazu..

Gruß

Frank
Gerd Kluger
2008-04-29 16:06:09 UTC
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Post by Frank Weitz
Post by Martin Hentrich
Post by Frank Weitz
Brutto Listenpreis bekommt der AG mit 1% versteuert,
Nein, der AN!
sorry, das meinte ich natürlich
Post by Martin Hentrich
Post by Frank Weitz
ggf. ein Selbstanteil für höherwertige Ausstattung
abgezogen..
Nein, der Bruttolistenpreis (Listenpreis, nicht gezahlter Preis) incl.
Sonderausstattung wird als geldwerter Vorteil mit 1% pauschal
besteuert. Dies gilt für die private Nutzung pauschal.
in dem imaginären Fall gibt es eine Höchstsumme für die LEasingrate,
was der AN mehr haben möchte muss er selber zahlen.
... was dann wieder seinen zu versteuernden gwV reduziert (da ja dann
auch der Listenpreis höher ist).
Post by Frank Weitz
Post by Martin Hentrich
Post by Frank Weitz
... und vielleicht eine Pauschale für private
Fahrten.
Dazu kommen 0,03% für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte einfache
Entfernung.
reine AD Tätigkeit ohne Arbeitsstätte
Post by Martin Hentrich
Der geldwerte Vorteil ist selbstverständlich steuer- und
SV-beitragspflichtig!
ist denn die andere Variante der Sumem auch ein Geldwerter Vorteil
oder einfach "mehr brutto"?
Verstehe ich nicht, was du damit meinst. Der gwV erhöht einfach Dein
Brutto, d.h. Du wirst eben so behandelt, als hättest Du das höhere
Brutto.
Post by Frank Weitz
Post by Martin Hentrich
Neben der pauschalen Methode ist auch ein Fahrtenbuch möglich.
Zu deiner anderen Methode kann ich nichts sagen. Es dürfte auf jeden
Fall für den Arbeit-Geber günstiger sein.
denke ich auch.
was hat der AN davon? eigentlich doch nur mehr kosten im Vergleich, oder?
Besonders die Versteuerung des Sprits kommt dazu..
Ich sach mal so, der AN hat da wohl überhaupt nichts von. Das Ganze kann
günstiger sein als die Pauschalmethode, wenn Du viel Berufs- und wenig
Privatfahrten hast. Da Du ja aber sowieso Fahrtenbuch führst (führen mußt)
könntest Du das auch mit Deiner Steuererklärung nachträglich machen.

Gruß
Gerd
Frank Weitz
2008-04-29 16:58:26 UTC
Permalink
Post by Gerd Kluger
Post by Frank Weitz
Post by Martin Hentrich
Nein, der Bruttolistenpreis (Listenpreis, nicht gezahlter Preis) incl.
Sonderausstattung wird als geldwerter Vorteil mit 1% pauschal
besteuert. Dies gilt für die private Nutzung pauschal.
in dem imaginären Fall gibt es eine Höchstsumme für die LEasingrate,
was der AN mehr haben möchte muss er selber zahlen.
... was dann wieder seinen zu versteuernden gwV reduziert (da ja dann
auch der Listenpreis höher ist).
richtig..
Post by Gerd Kluger
Post by Frank Weitz
Post by Martin Hentrich
Der geldwerte Vorteil ist selbstverständlich steuer- und
SV-beitragspflichtig!
ist denn die andere Variante der Sumem auch ein Geldwerter Vorteil
oder einfach "mehr brutto"?
Verstehe ich nicht, was du damit meinst. Der gwV erhöht einfach Dein
Brutto, d.h. Du wirst eben so behandelt, als hättest Du das höhere
Brutto.
dann hab ich es verstanden.
Ich dachte immer, das sei nicht SV pflichtig
Post by Gerd Kluger
Post by Frank Weitz
was hat der AN davon? eigentlich doch nur mehr kosten im Vergleich, oder?
Besonders die Versteuerung des Sprits kommt dazu..
Ich sach mal so, der AN hat da wohl überhaupt nichts von. Das Ganze kann
günstiger sein als die Pauschalmethode, wenn Du viel Berufs- und wenig
Privatfahrten hast. Da Du ja aber sowieso Fahrtenbuch führst (führen mußt)
könntest Du das auch mit Deiner Steuererklärung nachträglich machen.
ist in dem "Fall" so:
wenige Privatfahrten, mehr Berufliche Fahrten.
Ich sehe eher den Vorteil: die Pauschale ist immer die Gleiche,
man kann die Pauschale voll ausnutzen oder aber drunter bleiben,
um unterm Strich bei +/- 0 rauszukommen, wenn denn ein LEasingfahrzeug
am Ende der LAufzeit im entsprechenden Zustand ist.

Meine Rechnung ist folgende für zur Verfügung stehendes Geld:

bisher 1% Regelung Firmenfahrzeug.

Nehmen wir mal ein Auto 40.000 EUR bei StKl III und Selbstanteil
macht Nettokosten in Höhe von 170 EUR, welche vom AN gezahlt werden
(also was er durch das Fahrzeug weniger bekommt)


Eine Pauschale von z.B. 800 EUR macht ca. 450 EUR netto

zusammen stünden also 620 EUR zur Verfügung.
Nun kann das Ganze in eine Milchmädchenrechnung laufen, wenn
man Reparaturen, welche man nicht kennt, nicht mit einkalkuliert.

In einem Internetforum habe ich folgendes gefunden:

Am Ende des Jahres kann man bei der von mir genannten Regelung
die kompletten Kosten für das Fahrzeug auflisten/ausrechnen.

Liegen die Kosten ÜBER der Pauschale, so können diese als
Werbekosten(oder wie sonst? Besondere Ausgaben??) geltend gemacht werden,
sofern die Mehrkosten über dem Pauschbetrag liegen.
in diesem Fall also:

12*800+920 = 10520 EUR

Wenn die Betriebskosten über 10520 EUR liegen.

Ist das soweit richtig?
Falls ja:

Sprit wird gezahlt und durch AN versteuert, also sind hier ja
keine Kosten für den AN, ausser der Versteuerung dieser Spritkosten.
Und da blick ich dann nicht mehr durch.

Und was ich da noch nicht vertstehe:
Was fällt dann alles unter die Betriebskosten?
Leasingrate? (oder halt Afa, wenn es gekauft wird?)
Steuer?
Versicherung?
Wartungskosten?

Logischerweise auch NUR für den Betrieblich genutzen Anteil.

Fragen über Fragen

Gruß
Frank
Matthias Frank
2008-04-29 17:08:00 UTC
Permalink
Post by Frank Weitz
Der verfahrenen Sprit wird ebenso versteuert, ist dieser auch SV
Pflichtig? Oder wie verhält es sich damit?
Bist du sicher, dass der komplette verfahreren Sprit also auch
der für die Dienstfahrten zu versteuern ist? Kann ich mir
eigentlich nicht so recht vorstellen?
Post by Frank Weitz
Das Fahrtenbuch: was bringt dieses für die Steuer?
Das Fahrzug wird kaum privat genutzt, ich denke unter 5% der
Gesamtlaufleistung.
Gehen wir es mal anders an, ist denn der Dienstwagen mit
Privatnutzung im Arbeitsvertrag vereinbart? Wenn ja kann
der AG das nicht so einfach abschaffen.

Und wenn er es abschaffen wollte, müsste er dir den Betrag
den du jetzt als zusätzliches Brutto versteuert hast, real
auf das Brutto draufschlagen. Und dann würde ich die
Privatnutzung ganz ablehnen und dem AG sagen er soll dir
einen reinen Firmenwagen geben und die Kosten für sein
Arbeitsmittel doch bitte selbst zahlen.

Für die 5% Privatfahrten fährst du billiger Bahn, Fahrrad
und Taxi oder kaufst dir nen eigenen kleinen Wagen

MfG
Matthias
Frank Weitz
2008-04-29 17:18:30 UTC
Permalink
Hallo Matthias
Post by Matthias Frank
Post by Frank Weitz
Der verfahrenen Sprit wird ebenso versteuert, ist dieser auch SV
Pflichtig? Oder wie verhält es sich damit?
Bist du sicher, dass der komplette verfahreren Sprit also auch
der für die Dienstfahrten zu versteuern ist? Kann ich mir
eigentlich nicht so recht vorstellen?
da bin ich nciht so sicher...es gibt nur verschiedenen Aussagen dazu,
die darauf zurückzuführen sind - auch schriftlich
Post by Matthias Frank
Gehen wir es mal anders an, ist denn der Dienstwagen mit
Privatnutzung im Arbeitsvertrag vereinbart? Wenn ja kann
der AG das nicht so einfach abschaffen.
ja....der neuerliche Fall wäre ein Arbeitgeberwechsel, nicht der gleiche.
Hab ich das falsch geschrieben?
Post by Matthias Frank
Und wenn er es abschaffen wollte, müsste er dir den Betrag
den du jetzt als zusätzliches Brutto versteuert hast, real
auf das Brutto draufschlagen. Und dann würde ich die
Privatnutzung ganz ablehnen und dem AG sagen er soll dir
einen reinen Firmenwagen geben und die Kosten für sein
Arbeitsmittel doch bitte selbst zahlen.
Für die 5% Privatfahrten fährst du billiger Bahn, Fahrrad
und Taxi oder kaufst dir nen eigenen kleinen Wagen
Privatfahrzeug ist ja vorhanden in dem Fall, fährt die Frau :)

Gruß
Frank
Matthias Frank
2008-04-30 12:59:17 UTC
Permalink
Post by Frank Weitz
Hallo Matthias
Post by Matthias Frank
Gehen wir es mal anders an, ist denn der Dienstwagen mit
Privatnutzung im Arbeitsvertrag vereinbart? Wenn ja kann
der AG das nicht so einfach abschaffen.
ja....der neuerliche Fall wäre ein Arbeitgeberwechsel, nicht der gleiche.
Hab ich das falsch geschrieben?
Du hast geschrieben:"Ein Arbeitgeber stellt die Kfz Regelung um."

MfG
Matthias
Frank Weitz
2008-05-01 08:05:51 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Post by Frank Weitz
ja....der neuerliche Fall wäre ein Arbeitgeberwechsel, nicht der gleiche.
Hab ich das falsch geschrieben?
Du hast geschrieben:"Ein Arbeitgeber stellt die Kfz Regelung um."
stimmt aber beides.

beim Neuen AG gab es bislang auch Firmenfahrzeuge, daher die Frage.
Und der Hinweis, da es aus diesem Grund egal ist, was im AV vereinbahrt war.

Gruß
Frank

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