Discussion:
Was bedeutet "Verrechnung des Restguthabens" ?
(zu alt für eine Antwort)
Dino Conte
vor 20 Jahren
Permalink
Nach langer Wartezeit (im April 2005 die Einkommensteuerklärung für 2004
abgegeben,
Bescheid gestern erhalten mit Datum vom 15.09.2005 - gut 5 Monate) habe ich
meinen
Steuerbescheid 2004 erhalten!

Das Ergebnis stimmt auf dem Cent genau mit der Berechnung meines
Steuerberaters
überein, ich habe gut 10.000 EUR Erstattungsanspruch (durch Verluste nach
§17 EStG
entstanden).

Was mich nur stutzig macht: Im Bescheid steht nicht explizit, das dieser
Betrag meinem
Konto gutgeschrieben wird, sondern folgender Satz:

Zitat:

"Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen
erhalten
Sie eine besondere Mitteilung. Der darüber hinausgehende Betrag wird auf Ihr
Konto
erstattet, sofern er mindestens einen Euro beträgt."

Was hat das zu bedeuten?

Bekomme ich nun das Geld, und dies ist der übliche Behördenunsinn, mir dies
zu
sagen, oder wird der Betrag "auf Eis" gelegt, für die EK 2005 - dies ist
doch aber
wohl nicht rechtens, oder?

Vielleicht kennt sich jemand von Euch damit aus...


Gruss, D.Conte
Dino Conte
vor 20 Jahren
Permalink
"Dino Conte" <***@conte-gbr.de> schrieb im Newsbeitrag news:dgj9of$50h$***@online.de...

Tschuldigung - Irgendwie sind die Zeilenumbrüche durcheinander.
Eric Lorenz
vor 20 Jahren
Permalink
Dino Conte schrieb:

Hallo!
Post by Dino Conte
Bescheid gestern erhalten mit Datum vom 15.09.2005 - gut 5 Monate) habe ich
meinen
Steuerbescheid 2004 erhalten!
Das ist durchaus normal!
Post by Dino Conte
"Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen
erhalten
Sie eine besondere Mitteilung. Der darüber hinausgehende Betrag wird auf Ihr
Konto
erstattet, sofern er mindestens einen Euro beträgt."
Was hat das zu bedeuten?
Kann es sein, das ein Verrechnungsantrag mit einer
Umsatzsteuernachzahlung 2004 bestand?

Bist Du mit Vorauszahlungen im Rückstand?
Post by Dino Conte
Bekomme ich nun das Geld, und dies ist der übliche Behördenunsinn, mir dies
zu
sagen, oder wird der Betrag "auf Eis" gelegt, für die EK 2005 - dies ist
doch aber
wohl nicht rechtens, oder?
Nein, das wird nicht gemacht. Wahrscheinlich bestehen noch Forderungen
seitens des FA. Welche das sind, kann ich hier aber nicht sagen. Hast Du
alle Steuern bezahlt? Umsatzsteuer? Kfz-Steuer? Zuschläge?

Eric
Dino Conte
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Eric Lorenz
Nein, das wird nicht gemacht. Wahrscheinlich bestehen noch Forderungen
seitens des FA. Welche das sind, kann ich hier aber nicht sagen. Hast Du
alle Steuern bezahlt? Umsatzsteuer? Kfz-Steuer? Zuschläge?
Meines Wissens nach bestehen keine Forderungen, mit der Steuerklärung
wurden alle Ein/Ausgaben bekanntgegeben.

Am besten wird wohl sein, ich rufe morgen mal den Sachbearbeiter
beim FA an.

Gruss, Dino
Martin Schoenbeck
vor 20 Jahren
Permalink
Hallo Dino,
Post by Dino Conte
Meines Wissens nach bestehen keine Forderungen, mit der Steuerklärung
wurden alle Ein/Ausgaben bekanntgegeben.
Am besten wird wohl sein, ich rufe morgen mal den Sachbearbeiter
beim FA an.
Kannst Du Dir schenken. Wenn da nichts zu verrechnen ist, wird auch nichts
verrechnet.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Matthias Koehler
vor 20 Jahren
Permalink
[Dino:]
"Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten
Sie eine besondere Mitteilung. Der darüber hinausgehende Betrag wird auf Ihr
Konto erstattet, sofern er mindestens einen Euro beträgt."
Was hat das zu bedeuten?
Na genau das, was da steht... :-)

Für den Fall, dass die noch was anderes von Dir zu kriegen haben, ziehen sie
sich das erst mal gleich ab. Würde ich ja auch so machen, wenn ich der
Fiskus wäre. Du hast uns ja inzwischen erklärt, dass da weiter nichts offen
ist und auch sonst keine Rückstände sind, also kriegst Du alles erstattet.
Hier in Berlin passiert das so etwa innerhalb von zwei Wochen.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Axel Böhm
vor 20 Jahren
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Am Sun, 18 Sep 2005 10:49:43 +0200, schrieb "Dino Conte"
Post by Dino Conte
Das Ergebnis stimmt auf dem Cent genau mit der Berechnung meines
Steuerberaters überein,
Toll so ein Steuerberater, nicht?
Post by Dino Conte
ich habe gut 10.000 EUR Erstattungsanspruch (durch Verluste nach
§17 EStG entstanden).
Genaugenommen entsteht der Erstattungsanspruch aufgrund zu hoher
Vorauszahlungen, nicht aufgrund von Verlusten :-)
Post by Dino Conte
Was hat das zu bedeuten?
Der Sachbearbeiter der den Bescheid erlässt hat keine Ahnung, wie Dein
Steuerkonto aussieht. Dafür ist die Finanzkasse zuständig, die jetzt
prüft, ob etwaige Gegenforderungen (Umsatsteuer, Kfz-Steuer o.ä.)
bestehen.
Du solltest das Geld innerhalb der nächsten zwei Wochen auf Deinem
Konto haben, wenn das FA nicht mit Gegenforderungen aufrechnet.
Post by Dino Conte
Bekomme ich nun das Geld, und dies ist der übliche Behördenunsinn, mir dies
zu sagen, oder wird der Betrag "auf Eis" gelegt, für die EK 2005 - dies ist
doch aber wohl nicht rechtens, oder?
Nein ist es nicht.


Grüße

Axel
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