Dino Conte
vor 20 Jahren
Nach langer Wartezeit (im April 2005 die Einkommensteuerklärung für 2004
abgegeben,
Bescheid gestern erhalten mit Datum vom 15.09.2005 - gut 5 Monate) habe ich
meinen
Steuerbescheid 2004 erhalten!
Das Ergebnis stimmt auf dem Cent genau mit der Berechnung meines
Steuerberaters
überein, ich habe gut 10.000 EUR Erstattungsanspruch (durch Verluste nach
§17 EStG
entstanden).
Was mich nur stutzig macht: Im Bescheid steht nicht explizit, das dieser
Betrag meinem
Konto gutgeschrieben wird, sondern folgender Satz:
Zitat:
"Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen
erhalten
Sie eine besondere Mitteilung. Der darüber hinausgehende Betrag wird auf Ihr
Konto
erstattet, sofern er mindestens einen Euro beträgt."
Was hat das zu bedeuten?
Bekomme ich nun das Geld, und dies ist der übliche Behördenunsinn, mir dies
zu
sagen, oder wird der Betrag "auf Eis" gelegt, für die EK 2005 - dies ist
doch aber
wohl nicht rechtens, oder?
Vielleicht kennt sich jemand von Euch damit aus...
Gruss, D.Conte
abgegeben,
Bescheid gestern erhalten mit Datum vom 15.09.2005 - gut 5 Monate) habe ich
meinen
Steuerbescheid 2004 erhalten!
Das Ergebnis stimmt auf dem Cent genau mit der Berechnung meines
Steuerberaters
überein, ich habe gut 10.000 EUR Erstattungsanspruch (durch Verluste nach
§17 EStG
entstanden).
Was mich nur stutzig macht: Im Bescheid steht nicht explizit, das dieser
Betrag meinem
Konto gutgeschrieben wird, sondern folgender Satz:
Zitat:
"Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen
erhalten
Sie eine besondere Mitteilung. Der darüber hinausgehende Betrag wird auf Ihr
Konto
erstattet, sofern er mindestens einen Euro beträgt."
Was hat das zu bedeuten?
Bekomme ich nun das Geld, und dies ist der übliche Behördenunsinn, mir dies
zu
sagen, oder wird der Betrag "auf Eis" gelegt, für die EK 2005 - dies ist
doch aber
wohl nicht rechtens, oder?
Vielleicht kennt sich jemand von Euch damit aus...
Gruss, D.Conte