Discussion:
Google AdWords Rechnung nun 5923 anstatt 6600 in SKR04?
(zu alt für eine Antwort)
Maximilian Sanders
2010-05-09 19:09:09 UTC
Permalink
Hallo zusammen!

1) Eine Rechnung für Werbeausgaben buche ich bis jetzt immer 6600 (Soll) an
Kreditor (Haben). Nun haben wir eine Rechnung von Google AdWords bekommen.
Da wir umsatzsteuerpflichtig sind und wir unsere Umsatzsteuer-ID angegeben
haben, wurde uns keine Umsatzsteuer berechnet.

Google hat den Sitz in Irland und seit 2010 gibt es ja so eine neue Regel.

Müssen wir nun 5923 (Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen
Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer) an Kreditor buchen?

Dann wird die Leistung aber doch garnicht mehr unter Werbekosten aufgeführt,
oder verstehe ich da etwas falsch?

2) Und ich habe noch eine Bonusfrage :-)
Ist es möglich das Konto
5925 (SKR04) - Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19 %
Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
zu kopieren und dann daraus zusätzlich das Konto
5923 (SKR04) - Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmers
19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
zu machen?

Vielen Dank im Voraus,

Max
Alexander Schröder
2010-05-10 19:53:00 UTC
Permalink
Post by Maximilian Sanders
1) Eine Rechnung für Werbeausgaben buche ich bis jetzt immer 6600 (Soll) an
Kreditor (Haben). Nun haben wir eine Rechnung von Google AdWords bekommen.
Da wir umsatzsteuerpflichtig sind und wir unsere Umsatzsteuer-ID angegeben
haben, wurde uns keine Umsatzsteuer berechnet.
Google hat den Sitz in Irland und seit 2010 gibt es ja so eine neue Regel.
Müssen wir nun 5923 (Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen
Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer) an Kreditor buchen?
Dann wird die Leistung aber doch garnicht mehr unter Werbekosten aufgeführt,
oder verstehe ich da etwas falsch?
Der Saldo von Konto 5923 fließt in den GuV-Posten Materialaufwand ein.
Dort gehört Google AdWords aber nicht hin. Ein Vorschlag wäre, Konto
5923 beizubehalten und mit Steuerschlüssel 19 (USt 19%/VorSt 19%) zu
buchen. Ein anderer wäre, im Bereich 6601 - 6609 ein neues Konto
anzulegen mit einer entsprechenden Kontenfunktion.
Post by Maximilian Sanders
2) Und ich habe noch eine Bonusfrage :-)
Ist es möglich das Konto
5925 (SKR04) - Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19 %
Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
zu kopieren und dann daraus zusätzlich das Konto
5923 (SKR04) - Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmers
19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
zu machen?
Die Frage ist mir nicht klar. Das Konto 5923 existiert doch, und oben
fragtest Du, ob Du es bebuchen solltest.

Alex
Maximilian Sanders
2010-05-28 10:33:43 UTC
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Das hilft mir so schon weiter!

Vielen Dank für Deine Antwort!

Grüße, Max
Post by Alexander Schröder
Post by Maximilian Sanders
1) Eine Rechnung für Werbeausgaben buche ich bis jetzt immer 6600 (Soll) an
Kreditor (Haben). Nun haben wir eine Rechnung von Google AdWords bekommen.
Da wir umsatzsteuerpflichtig sind und wir unsere Umsatzsteuer-ID angegeben
haben, wurde uns keine Umsatzsteuer berechnet.
Google hat den Sitz in Irland und seit 2010 gibt es ja so eine neue Regel.
Müssen wir nun 5923 (Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen
Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer) an Kreditor buchen?
Dann wird die Leistung aber doch garnicht mehr unter Werbekosten aufgeführt,
oder verstehe ich da etwas falsch?
Der Saldo von Konto 5923 fließt in den GuV-Posten Materialaufwand ein.
Dort gehört Google AdWords aber nicht hin. Ein Vorschlag wäre, Konto 5923
beizubehalten und mit Steuerschlüssel 19 (USt 19%/VorSt 19%) zu buchen.
Ein anderer wäre, im Bereich 6601 - 6609 ein neues Konto anzulegen mit
einer entsprechenden Kontenfunktion.
Post by Maximilian Sanders
2) Und ich habe noch eine Bonusfrage :-)
Ist es möglich das Konto
5925 (SKR04) - Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19 %
Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
zu kopieren und dann daraus zusätzlich das Konto
5923 (SKR04) - Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmers
19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
zu machen?
Die Frage ist mir nicht klar. Das Konto 5923 existiert doch, und oben
fragtest Du, ob Du es bebuchen solltest.
Alex
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