Discussion:
Vermieten von Stellplätzen
(zu alt für eine Antwort)
Daniel Hermanutz
2005-01-07 16:34:45 UTC
Permalink
Hallo,

ich hatte gerade mit einem ehemaligem Steuerberater wegen einer
Meinungsverschiedenheit eine Diskussion.

Es geht um folgendes:

Meine Mutter ist Eigentümerin einer Wohnung zu der ein Tiefgaragenstellplatz
gehört. Sowohl die Wohnung als auch der Stellplatz sind an unterschiedliche
Mieter vermietet. (Miete Wohnung ca. 600 Euro/Miete Stellplatz 28 Euro)

Ich bin der Meinung, dass die Vermietung des Stellplatzes nach § 4 Nr. 12
Satz 2 UStG umsatzsteuerpflichtig ist.
Meine Mutter ist meiner Meinung nach gemäß § 2 UStG auch Unternehmerin.

Dann müsste doch eigentlich der Mieter des Stellplatzes auf die 28 Euro noch
Umsatzsteuer an meine Mutter zahlen und meine Mutter diese UST in Höhe von
4,48 Euro ans Finanzamt abführen.

Seh ich das richtig oder so oder habe ich mich geirrt??

Vielen Dank schon im voraus!
Dominique Ecken
2005-01-07 17:34:36 UTC
Permalink
Post by Daniel Hermanutz
Meine Mutter ist Eigentümerin einer Wohnung zu der ein Tiefgaragenstellplatz
gehört. Sowohl die Wohnung als auch der Stellplatz sind an unterschiedliche
Mieter vermietet. (Miete Wohnung ca. 600 Euro/Miete Stellplatz 28 Euro)
Ich bin der Meinung, dass die Vermietung des Stellplatzes nach § 4 Nr. 12
Satz 2 UStG umsatzsteuerpflichtig ist.
Seh ich das richtig oder so oder habe ich mich geirrt??
Das siehst du richtig, die Garage ist nur dann von der Umsatzsteuerpflicht
befreit, wenn sie an den Mieter im Zusammenhang mit der Wohnhung
mitvermietet wäre.

Den Fall hatte ich hier auch gerade, mein StB hat mich aufgeklärt...

Was gibt's denn da, nach der Auffassung *deines* StB, zu diskutieren?

Schönen Tag noch!
Dominique
Daniel Hermanutz
2005-01-07 17:56:48 UTC
Permalink
Post by Dominique Ecken
Das siehst du richtig, die Garage ist nur dann von der Umsatzsteuerpflicht
befreit, wenn sie an den Mieter im Zusammenhang mit der Wohnhung
mitvermietet wäre.
Den Fall hatte ich hier auch gerade, mein StB hat mich aufgeklärt...
Was gibt's denn da, nach der Auffassung *deines* StB, zu diskutieren?
Schönen Tag noch!
Dominique
Danke!
Es ist doch auch egal, ob der Mieter des Stellplatzes ein Unternehmer ist
oder nicht -richtig?

Der "ehemalige" Steuerberater sagt, dass meine Mutter keine Unternehmerin
sei und deshalb das mit der Umsatzsteuerpflicht vom Stellplatz sowieso nicht
greift.
(er ist aber auch schon länger aus dem Beruf draussen).
Eric Lorenz
2005-01-07 19:49:17 UTC
Permalink
Post by Daniel Hermanutz
Es ist doch auch egal, ob der Mieter des Stellplatzes ein Unternehmer ist
oder nicht -richtig?
Ups. da wirft aber jemand die Steuerfreiheit und Optionsmöglichkeit
stark durcheinander.
Post by Daniel Hermanutz
Der "ehemalige" Steuerberater sagt, dass meine Mutter keine Unternehmerin
sei und deshalb das mit der Umsatzsteuerpflicht vom Stellplatz sowieso nicht
greift.
(er ist aber auch schon länger aus dem Beruf draussen).
Das ist auch gut so, da die Aussage einfach nur Mumpitz ist.

Eric
Karl Jenz
2005-01-07 18:03:25 UTC
Permalink
Post by Daniel Hermanutz
Ich bin der Meinung, dass die Vermietung des Stellplatzes nach § 4
Nr. 12 Satz 2 UStG umsatzsteuerpflichtig ist.
Meine Mutter ist meiner Meinung nach gemäß § 2 UStG auch
Unternehmerin.
Hallo Daniel,
deine Mutter würde ich nicht so ohne weiteres als Unternehmerin
ansehen, dazu ist das "Geschäft" einfach zu wenig.
Beim § 4 Nr. 12 Satz 2 denke ich eher an die Vermietung
*mehrerer* Stellplätze.
Post by Daniel Hermanutz
Dann müsste doch eigentlich der Mieter des Stellplatzes auf die 28
Euro noch Umsatzsteuer an meine Mutter zahlen und meine Mutter diese
UST in Höhe von 4,48 Euro ans Finanzamt abführen.
Seh ich das richtig oder so oder habe ich mich geirrt??
Also man kann deiner Argumentation folgen und von einem
steuerpflichtigen Vorgang (Umsatzsteuer) ausgehen.
Aber deine Mutter ist vermutlich ein Kleinunternehmer.
Der Umsatz aus dem Stellplatz ist also so gering, dass
in der Umsatzsteuer keine Steuer abzuführen ist.
Die Sache sähe anders aus, wenn noch andere steuerpflichtige
Umsätze in wesentlicher Höhe vorhanden wären.
--
Mfg Karl Jenz
http://www.karl-jenz.privat.t-online.de
Daniel Zauft
2005-01-07 18:33:53 UTC
Permalink
Post by Karl Jenz
Post by Daniel Hermanutz
Ich bin der Meinung, dass die Vermietung des Stellplatzes nach § 4
Nr. 12 Satz 2 UStG umsatzsteuerpflichtig ist.
Meine Mutter ist meiner Meinung nach gemäß § 2 UStG auch
Unternehmerin.
Hallo Daniel,
deine Mutter würde ich nicht so ohne weiteres als Unternehmerin
ansehen, dazu ist das "Geschäft" einfach zu wenig.
Beim § 4 Nr. 12 Satz 2 denke ich eher an die Vermietung
*mehrerer* Stellplätze.
Ob 1nen oder 1000 spielt für die Wiederholungsabsicht keine Rolle:

Unternehmer ist, wer eine "nachhaltige [=auf Wiederholung angelegte]
Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen" ausübt (Sinngemäß § 2 UStG
zusammengefasst).

Sie ist im Übrigen allein schon durch die (steuerfreie) Vermietung der
Wohnung Unternehmerin. (Mit der Garage also eine Unternehmerin, die
steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze erbringt).

Grüße

Daniel
Eric Lorenz
2005-01-07 19:51:50 UTC
Permalink
Post by Daniel Zauft
Sie ist im Übrigen allein schon durch die (steuerfreie) Vermietung der
Wohnung Unternehmerin. (Mit der Garage also eine Unternehmerin, die
steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze erbringt).
Wollte gerade schon loslegen...mit steuerbar und steuerpflichtig...

Eric
Dominique Ecken
2005-01-09 10:01:02 UTC
Permalink
Post by Karl Jenz
Der Umsatz aus dem Stellplatz ist also so gering, dass
in der Umsatzsteuer keine Steuer abzuführen ist.
Was heisst denn das?
Post by Karl Jenz
Die Sache sähe anders aus, wenn noch andere steuerpflichtige
Umsätze in wesentlicher Höhe vorhanden wären.
Versteh ich auch nicht.

Schönen Tag noch!
Dominique
Florian Kleinmanns
2005-01-09 10:23:25 UTC
Permalink
Post by Dominique Ecken
[Kleinunternehmerregelung missverständlich]
Was heisst denn das?
Versteh ich auch nicht.
Lies § 19 UStG. Wenn dann noch Fragen offen sind, melde Dich wieder
hier!

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Dominique Ecken
2005-01-09 12:53:12 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Lies § 19 UStG. Wenn dann noch Fragen offen sind, melde Dich wieder
hier!
Lass man stecken, was ich lese, und wo ich mich wann melde, entscheide ich
noch selber.

Schönen Tag noch!
Dominique
Eric Lorenz
2005-01-09 10:43:49 UTC
Permalink
Post by Dominique Ecken
Post by Karl Jenz
Der Umsatz aus dem Stellplatz ist also so gering, dass
in der Umsatzsteuer keine Steuer abzuführen ist.
Was heisst denn das?
Hat der Besitzer nur diesen einen Stellplatz greift u.U. die sogenannte
Kleinunternehmerregelung. Er könnte höchsten zur Umsatzsteuer optieren.
Post by Dominique Ecken
Post by Karl Jenz
Die Sache sähe anders aus, wenn noch andere steuerpflichtige
Umsätze in wesentlicher Höhe vorhanden wären.
Versteh ich auch nicht.
Dann kein Kleinunternehmer mehr! Regelbesteuerung!

Eric
Dominique Ecken
2005-01-09 12:55:22 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
Post by Dominique Ecken
Post by Karl Jenz
Der Umsatz aus dem Stellplatz ist also so gering, dass
in der Umsatzsteuer keine Steuer abzuführen ist.
Was heisst denn das?
Hat der Besitzer nur diesen einen Stellplatz greift u.U. die sogenannte
Kleinunternehmerregelung. Er könnte höchsten zur Umsatzsteuer optieren.
Die Tatsache war mir sogar bekannt, nur fand ich die Ausdrucksweise etwas
merkwürdig. Danke für die Aufklärung.



Schönen Tag noch!
Dominique
Eric Lorenz
2005-01-07 19:47:26 UTC
Permalink
Post by Daniel Hermanutz
Meine Mutter ist Eigentümerin einer Wohnung zu der ein Tiefgaragenstellplatz
gehört. Sowohl die Wohnung als auch der Stellplatz sind an unterschiedliche
Mieter vermietet. (Miete Wohnung ca. 600 Euro/Miete Stellplatz 28 Euro)
Ich bin der Meinung, dass die Vermietung des Stellplatzes nach § 4 Nr. 12
Satz 2 UStG umsatzsteuerpflichtig ist.
Meine Mutter ist meiner Meinung nach gemäß § 2 UStG auch Unternehmerin.
Dann müsste doch eigentlich der Mieter des Stellplatzes auf die 28 Euro noch
Umsatzsteuer an meine Mutter zahlen und meine Mutter diese UST in Höhe von
4,48 Euro ans Finanzamt abführen.
Seh ich das richtig oder so oder habe ich mich geirrt??
Umsatzsteuerpflichtig in diesem Fall eindeutig ja. Was anderes wäre es,
wenn Stellplatz und Wohnung an einer Person (möglichst mit einem
Vertrag)vermietet wäre.
Hintertürchen: Kleinunternehmer!

Eric
René Saloso
2005-01-09 09:37:39 UTC
Permalink
Hallo ihr Lieben!

Ich weiss nicht, ob ich mir wegen 4,48 Euronen im Monat eine
Umsatzsteuererklärung an die Backe binden würde...
Der Mieter jedenfalls muss nicht 4,48 Euro draufzahlen, die USt ist im
Zweifel im bisherigen Preis enthalten
(3,86 Eur).
Oder halt der liebe Kleinunternehmer und dein 1. Steuerberater hat zumindest
im Ergebnis recht, und die 60,60 ¤ fuer die USt-Erklärung spart ihr euch
auch.

Grüsse
René
Post by Eric Lorenz
Post by Daniel Hermanutz
Meine Mutter ist Eigentümerin einer Wohnung zu der ein
Tiefgaragenstellplatz
Post by Eric Lorenz
Post by Daniel Hermanutz
gehört. Sowohl die Wohnung als auch der Stellplatz sind an
unterschiedliche
Post by Eric Lorenz
Post by Daniel Hermanutz
Mieter vermietet. (Miete Wohnung ca. 600 Euro/Miete Stellplatz 28 Euro)
Ich bin der Meinung, dass die Vermietung des Stellplatzes nach § 4 Nr. 12
Satz 2 UStG umsatzsteuerpflichtig ist.
Meine Mutter ist meiner Meinung nach gemäß § 2 UStG auch Unternehmerin.
Dann müsste doch eigentlich der Mieter des Stellplatzes auf die 28 Euro noch
Umsatzsteuer an meine Mutter zahlen und meine Mutter diese UST in Höhe von
4,48 Euro ans Finanzamt abführen.
Seh ich das richtig oder so oder habe ich mich geirrt??
Umsatzsteuerpflichtig in diesem Fall eindeutig ja. Was anderes wäre es,
wenn Stellplatz und Wohnung an einer Person (möglichst mit einem
Vertrag)vermietet wäre.
Hintertürchen: Kleinunternehmer!
Eric
Eric Lorenz
2005-01-09 09:46:57 UTC
Permalink
Post by René Saloso
Hallo ihr Lieben!
Ich weiss nicht, ob ich mir wegen 4,48 Euronen im Monat eine
Umsatzsteuererklärung an die Backe binden würde...
Der Mieter jedenfalls muss nicht 4,48 Euro draufzahlen, die USt ist im
Zweifel im bisherigen Preis enthalten
(3,86 Eur).
Oder halt der liebe Kleinunternehmer und dein 1. Steuerberater hat zumindest
im Ergebnis recht, und die 60,60 ¤ fuer die USt-Erklärung spart ihr euch
auch.
Wenn du nun noch auf ein TOFU verzichtest...
Außerdem weißt du nicht, ob der neue Besitzer nur diesen einen
Stellplatz hat, sondern einige mehr.

Und die Erhöhung des Mietpreises ist ein rechtliches Problem.

Eric
René Saloso
2005-01-09 09:51:33 UTC
Permalink
Hi Eric,
Post by Eric Lorenz
Wenn du nun noch auf ein TOFU verzichtest...
Wenn du die Liebenswürdigkeit hättest mir zu sagen was das sein soll?
Post by Eric Lorenz
Außerdem weißt du nicht, ob der neue Besitzer nur diesen einen
Stellplatz hat, sondern einige mehr.
Ich habe das so verstanden. Jedenfalls ist ein Stellplatz der mit einer
Wohnung zusammen vermietet wird USt-frei.
Post by Eric Lorenz
Und die Erhöhung des Mietpreises ist ein rechtliches Problem.
Na klar, die Sache mit der USt aber auch, oder?

Greez!
René
Eric Lorenz
2005-01-09 10:41:03 UTC
Permalink
René Saloso schrieb:
Guten Morgen!
Post by René Saloso
Post by Eric Lorenz
Wenn du nun noch auf ein TOFU verzichtest...
Wenn du die Liebenswürdigkeit hättest mir zu sagen was das sein soll?
Schau mal hier:
http://www.springstubbe.net/usenet/index.htm
Post by René Saloso
Ich habe das so verstanden. Jedenfalls ist ein Stellplatz der mit einer
Wohnung zusammen vermietet wird USt-frei.
Jein. Genauer heißt es, das die Stallpaltzvermietung eine Nebenleistung
zur Hauptleistung ist. Die Hauptleistung ist die sterbare aber
steuerfreie Vermietung der Wohnung!
Post by René Saloso
Post by Eric Lorenz
Und die Erhöhung des Mietpreises ist ein rechtliches Problem.
Zivilrecht!
Post by René Saloso
Na klar, die Sache mit der USt aber auch, oder?
Steuerrecht!

Eric
René Saloso
2005-01-09 10:55:30 UTC
Permalink
Tach!
Post by Eric Lorenz
Post by René Saloso
Post by Eric Lorenz
Wenn du nun noch auf ein TOFU verzichtest...
Wenn du die Liebenswürdigkeit hättest mir zu sagen was das sein soll?
http://www.springstubbe.net/usenet/index.htm
Ich wollte eigentlich nicht den ganzen Vormittag damit verbringen, dir einen
Gefallen zu tun.
Post by Eric Lorenz
Post by René Saloso
Ich habe das so verstanden. Jedenfalls ist ein Stellplatz der mit einer
Wohnung zusammen vermietet wird USt-frei.
Jein. Genauer heißt es, das die Stallpaltzvermietung eine Nebenleistung
zur Hauptleistung ist. Die Hauptleistung ist die sterbare aber
steuerfreie Vermietung der Wohnung!
Es geht sogar noch genauer. Aber muss das hier sein?
Post by Eric Lorenz
Post by René Saloso
Post by Eric Lorenz
Und die Erhöhung des Mietpreises ist ein rechtliches Problem.
Zivilrecht!
Post by René Saloso
Na klar, die Sache mit der USt aber auch, oder?
Steuerrecht!
Sag ich doch!


Greez!
René
Eric Lorenz
2005-01-09 11:05:39 UTC
Permalink
Post by René Saloso
Ich wollte eigentlich nicht den ganzen Vormittag damit verbringen, dir einen
Gefallen zu tun.
Nein! Das machst du auch für dich. Geh mal von aus, das man nicht nur
einen Betrag liest, sondern gleich einige mehr. Und wenn der Text oben
steht und unten das Fullquote, ist das sehr unübersichtlich. Das wäre
genauso, wenn die Zeitung Überschrift und Body umdrehen würden.
Verursacht nur Kopfschmerzen.

Eric

P.s. Mietrecht wird in anderen Gruppen behandelt. Da bekommt man zum
Mietenproblem sicher eine bessere Antwort!
Daniel Hermanutz
2005-01-09 18:38:25 UTC
Permalink
Hallo,

also erstmal vielen vielen Dank für die vielen Antworten.

Wenn ich nochmal kurz zusammenfassen darf:

1. Meine Mutter (bzw. jeder Wohnungseigentümer der vermietet) ist also auf
jeden Fall (zumindest umsatzsteuerlich gesehen) eine Unternehmerin.

2. Wegen der Vermietung des Stellplatzes und dessen
Umsatzsteuerpflichtigkeit- da kann es sein dass die Vermietung doch nicht
umsatzsteuerpflichtig ist, weil die Regelung als Kleinunternehmerin greifen
könnte....


Danke&Gruss
Daniel
René Saloso
2005-01-10 14:15:32 UTC
Permalink
Hallo!
na klar
Post by Daniel Hermanutz
1. Meine Mutter (bzw. jeder Wohnungseigentümer der vermietet) ist also auf
jeden Fall (zumindest umsatzsteuerlich gesehen) eine Unternehmerin.
So könnt man´s sagen, aber nach § 4 Nr. 12 UStG steuerbefreit, von dieser
Steuerbefreiung ausdrücklich ausgenommen: Vermietung von "Plätzen für das
Abstellen von Fahrzeugen".
Post by Daniel Hermanutz
2. Wegen der Vermietung des Stellplatzes und dessen
Umsatzsteuerpflichtigkeit- da kann es sein dass die Vermietung doch nicht
umsatzsteuerpflichtig ist, weil die Regelung als Kleinunternehmerin greifen
könnte....
Greift, solange die Umsätze ohne die, die nach § 4 Nr. 12 befreit sind
kleiner/gleich 17.500 Eur sind (§ 19 UStG) und man nicht ausdrücklich auf
sie (die Regelung) verzichtet (z.B. durch das Abgeben einer USt-Erklärung)
Post by Daniel Hermanutz
Danke&Gruss
Daniel
Bitte, auch Gruss
René
Martin Kissel
2005-01-15 20:08:42 UTC
Permalink
Ich hänge mich mal mit meiner Frage an diesen Thread, geht um eine
ähnliche Sache.

Zu meiner Wohnung gehört ein Kellerabteil, welches ich nicht nutze.
Interesse daran besteht bei einem Gerichtsvollzieher, dem ich es ggf.
vermieten könnte.

Müßte ich nun extra ein Gewerbe anmelden, auch wenn es nur um ein
Kellerabteil geht und die Mieteinnahmen recht gering sind?
Oder geht es auch ohne?

Gesetzt den Fall, ich muß ein Gewerbe anmelden, stellt sich die Frage
nach der Kleinunternehmerregelung. Kann ein Gerichtsvollzieher denn
Vorsteuer geltend machen?
Henning Schlottmann
2005-01-16 11:00:35 UTC
Permalink
Post by Martin Kissel
Zu meiner Wohnung gehört ein Kellerabteil, welches ich nicht nutze.
Interesse daran besteht bei einem Gerichtsvollzieher, dem ich es ggf.
vermieten könnte.
Der Gerichtsvollzieher würde den Kellerraum aber über den privaten
Gebrauch hinausgehend nutzen und es stellt sich die Frage, ob das
baunutzungsrechtlich zulässig ist. Wenn er dort nur Akten lagern will,
und dazu nur gelegentlich Zugang baucht, ist das aber vermutlich
unschädlich.
Post by Martin Kissel
Müßte ich nun extra ein Gewerbe anmelden, auch wenn es nur um ein
Kellerabteil geht und die Mieteinnahmen recht gering sind?
Oder geht es auch ohne?
Die Vermietung von eigenem Räumen ist kein Gewerbe, eine Anmeldung ist
nicht erforderlich. Allerdings musst du die Mieteinnahmen in deiner
Steuererklärung als "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" angeben,
kannst aber Instandhaltungs- und Verwaltungaufwendungen gegenrechnen.

Ciao Henning
Martin Kissel
2005-01-16 13:22:53 UTC
Permalink
Post by Henning Schlottmann
Die Vermietung von eigenem Räumen ist kein Gewerbe, eine Anmeldung ist
nicht erforderlich. Allerdings musst du die Mieteinnahmen in deiner
Steuererklärung als "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" angeben,
kannst aber Instandhaltungs- und Verwaltungaufwendungen gegenrechnen.
Danke für die Antwort.

Macht es einen Unterschied, ob mir dieses Kellerabteil gehört oder nur
(in Verbindung mit der Wohnung) angemietet ist?
Henning Schlottmann
2005-01-16 18:58:34 UTC
Permalink
Post by Martin Kissel
Post by Henning Schlottmann
Die Vermietung von eigenem Räumen ist kein Gewerbe, eine Anmeldung ist
nicht erforderlich. Allerdings musst du die Mieteinnahmen in deiner
Steuererklärung als "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" angeben,
kannst aber Instandhaltungs- und Verwaltungaufwendungen gegenrechnen.
Macht es einen Unterschied, ob mir dieses Kellerabteil gehört oder nur
(in Verbindung mit der Wohnung) angemietet ist?
Für die steuerliche Seite nicht. Aber du musst natürlich ggf mit deinem
Vermieter abstimmen, ob du den Keller untervermieten darfst.

Ciao Henning

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