Discussion:
USt-Voranmeldung auch einmalig freiwillig möglich?
(zu alt für eine Antwort)
Marcus Lungarotti
2009-09-25 07:36:57 UTC
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Hallo,

ich hätte eine Frage zu folgendem Konstrukt:

Ein Gewerbetreibender (keine Kleinunternehmer-Regelung) ist vom
Finanzamt aus von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit, da
das USt-Aufkommen 1000 EUR im Jahr gewöhnlich nicht überschreitet.

Nun plant er z.B. April 2010 eine größere Investition und ist natürlich
daran interessiert, seine verauslagte Vorsteuer nicht erst 2011 mit der
USt-Erklärung wieder zu bekommen, sondern möglichst zeitnah.

Kann er nun quasi außer der Reihe freiwillig eine USt-Voranmeldung
einreichen (im Beispiel für das 2. Quartal 2010) und die Vorsteuer
entsprechend schneller (also 07/2010) zurückerhalten? Und ist er dann
durch diese einmalige freiwillige Abgabe wieder verpflichtet, auch für
das 3. und 4. Quartal eine USt-Voranmeldung abzugeben, auch wenn sich
das USt-Aufkommen weiterhin voraussichtlich unter 1000 EUR in 2010
bewegen wird?

Trotz schwerem googelns konnte ich dazu leider nichts finden...

Danke und tschö

Marcus
Alexander Wolff
2009-09-25 09:14:02 UTC
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da das USt-Aufkommen 1000 EUR im Jahr gewöhnlich nicht überschreitet.
Nun plant er z.B. April 2010 eine größere Investition und ist
Wenn die Umsätze danach trotzdem so klein bleiben, wird das FA eine derartig
große Investition evtl. der Privatsphäre zuordnen. Und ist die Vorsteuer
nicht gar so hoch (z.B. 500), dann wirst Du wohl warten müssen.
--
Moin+Gruss Alexander
Marcus Lungarotti
2009-09-25 10:26:59 UTC
Permalink
Post by Alexander Wolff
Wenn die Umsätze danach trotzdem so klein bleiben, wird das FA eine derartig
große Investition evtl. der Privatsphäre zuordnen. Und ist die Vorsteuer
nicht gar so hoch (z.B. 500), dann wirst Du wohl warten müssen.
Der Einwand mit der Privatsphäre kann definitiv ausgeschlossen werden.

Es geht mir hier nur um die praktischen Gesichtspunkte der Abwicklung,
daher nochmal die Frage, kann man nun vorab melden oder nicht?
Martin Hentrich
2009-09-25 11:39:42 UTC
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Post by Marcus Lungarotti
Es geht mir hier nur um die praktischen Gesichtspunkte der Abwicklung,
daher nochmal die Frage, kann man nun vorab melden oder nicht?
Einfach so von dir aus: Nein!

Es gibt eine Entscheidung von der OFD Düsseldorf, die das prinzipiell
abgelehnt hat: http://tinyurl.com/yej3kof

Es gibt aber auch ein Finanzamt, das nach einem Gespräch zugestimmt
hat: http://tinyurl.com/ybepe5q

Also: Beim FA vorsprechen.

Martin
--
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein.
Was darüber ist, das ist vom Übel.
[Mt. 5, 37]
Alexander Wolff
2009-09-25 11:41:08 UTC
Permalink
Post by Marcus Lungarotti
Post by Alexander Wolff
Wenn die Umsätze danach trotzdem so klein bleiben, wird das FA eine
derartig große Investition evtl. der Privatsphäre zuordnen. Und ist
die Vorsteuer nicht gar so hoch (z.B. 500), dann wirst Du wohl
warten müssen.
Der Einwand mit der Privatsphäre kann definitiv ausgeschlossen werden.
Es geht mir hier nur um die praktischen Gesichtspunkte der Abwicklung,
daher nochmal die Frage, kann man nun vorab melden oder nicht?
Die Frage ist falsch. Sie sollte lauten:

"Würde eine Vorabmeldung zu einer Erstattung führen?" Da würde ich den
Sachbearbeiter anrufen, denn ich vermute hier eine Ermessensentscheidung des
FA.

Eine frühzeitige Umsatzsteuererklärung wird die Rückzahlung bei einem evtl.
Nein natürlich auch vorverlegen können.
--
Moin+Gruss Alexander
Marcus Lungarotti
2009-09-26 08:15:41 UTC
Permalink
Danke an alle für die Antworten, meine Frage ist prima beantwortet!

Tschö
Marcus
Armin Wolf
2009-09-28 10:15:23 UTC
Permalink
"Marcus Lungarotti" schrieb
Post by Marcus Lungarotti
Danke an alle für die Antworten, meine Frage ist prima beantwortet!
Es kann auch einer richtig großen Firma passieren, daß sie zur
monatlichen Abgabe verdonnert wird, wenn sie im Vorjahr
zu heftig investiert hatte.

Da hilft kein Klagen und Drohen; der Computer im Finanzamt
kann nicht anders - und wenn die Firma ein abweichendes Ge-
schäftsjahr zum April des Jahres hat, wird die Berechnung der
UST (jetzt Quartalsbuchhaltung) richtig kompliziert.
Lutz Schulze
2009-09-28 11:28:40 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Es kann auch einer richtig großen Firma passieren, daß sie zur
monatlichen Abgabe verdonnert wird, wenn sie im Vorjahr
zu heftig investiert hatte.
Eine richtig grosse Firma wird ja wohl genug Umsatz haben um ohnehin
monatlich abgeben zu müssen.

Lutz
--
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Armin Wolf
2009-09-28 12:02:52 UTC
Permalink
"Lutz Schulze" schrieb
Post by Lutz Schulze
Eine richtig grosse Firma wird ja wohl genug Umsatz haben um
ohnehin monatlich abgeben zu müssen.
Beträgt die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr
nicht mehr als 7.500 ? so muss die Umsatzsteuervoranmeldung
vierteljährlich an das Finanzamt entrichtet werden.

Es zählt der Saldo, also auch bei 10 Mio. Umsatz wird für
ein Jahr auf Quartalsmeldung umgestellt, wenn neben dem
Materialeinkauf zusätzlich in eine neue Fabrikhalle investiert
wurden.

Interessant, wenn dann im Folgejahr der Umsatz weiter ex-
plodiert. Da entsteht ein echter Liquidationsvorteil.
Alexander Wolff
2009-10-01 10:36:32 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Beträgt die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr
nicht mehr als 7.500 ? so muss die Umsatzsteuervoranmeldung
vierteljährlich an das Finanzamt entrichtet werden.
Es zählt der Saldo, also auch bei 10 Mio. Umsatz wird für
ein Jahr auf Quartalsmeldung umgestellt, wenn neben dem
Materialeinkauf zusätzlich in eine neue Fabrikhalle investiert
wurden.
Na, ob Du da die Algorithmen des FA-Rechners richtig einschätzst? Auf jeden
Fall schaut da ein Mensch drüber, wenn es um 10 Mio. Umsatz geht und
plötzlich Q statt M gelten soll.

Und ein Mensch sieht den tatsächlichen Zusammenhang. Der Rechner könnte es
auch, da der Umsatz gleich bleibt. Der Vorsteuerposten wird aber als
einmalig identifiziert.

Schwieriger wäre es bei negativer Mehrwertsteuer (z.B. aufgrund von
Gutschriften einer anderen Periode), weil dann innerhalb des Umsatzes
saldiert würde.
--
Moin+Gruss Alexander
Armin Wolf
2009-10-01 12:57:41 UTC
Permalink
"Alexander Wolff" schrieb
Post by Alexander Wolff
Na, ob Du da die Algorithmen des FA-Rechners richtig einschätzst? Auf
jeden Fall schaut da ein Mensch drüber, wenn es um 10 Mio. Umsatz geht und
plötzlich Q statt M gelten soll.
Da gab es diverse Telefonate mit dem FA, aber deren Software
war offensichtlich nicht in der Lage bzw. willens, monatliche Mel-
dungen zu verarbeiten.
Post by Alexander Wolff
Und ein Mensch sieht den tatsächlichen Zusammenhang. Der Rechner könnte es
auch, da der Umsatz gleich bleibt. Der Vorsteuerposten wird aber als
einmalig identifiziert.
Völlig egal, wenn im Gesettzestext eine Umstellung auf die Quartalsmel-
dung vorgesehen ist, und ein manuelles Bearbeiten unerwünscht ist.

(Die Beamten könnten ja die Monatsmeldungen selber addieren...)

Martin Hentrich
2009-09-28 12:05:18 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Es kann auch einer richtig großen Firma passieren, daß sie zur
monatlichen Abgabe verdonnert wird, wenn sie im Vorjahr
zu heftig investiert hatte.
Das ist sicher ein Verschreiber und du meinst "zur quartalsweisen"...

Martin
--
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein.
Was darüber ist, das ist vom Übel.
[Mt. 5, 37]
Armin Wolf
2009-09-28 12:12:37 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
du meinst "zur quartalsweisen"...
Ja, danke
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