Marcus Lungarotti
2009-09-25 07:36:57 UTC
Hallo,
ich hätte eine Frage zu folgendem Konstrukt:
Ein Gewerbetreibender (keine Kleinunternehmer-Regelung) ist vom
Finanzamt aus von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit, da
das USt-Aufkommen 1000 EUR im Jahr gewöhnlich nicht überschreitet.
Nun plant er z.B. April 2010 eine größere Investition und ist natürlich
daran interessiert, seine verauslagte Vorsteuer nicht erst 2011 mit der
USt-Erklärung wieder zu bekommen, sondern möglichst zeitnah.
Kann er nun quasi außer der Reihe freiwillig eine USt-Voranmeldung
einreichen (im Beispiel für das 2. Quartal 2010) und die Vorsteuer
entsprechend schneller (also 07/2010) zurückerhalten? Und ist er dann
durch diese einmalige freiwillige Abgabe wieder verpflichtet, auch für
das 3. und 4. Quartal eine USt-Voranmeldung abzugeben, auch wenn sich
das USt-Aufkommen weiterhin voraussichtlich unter 1000 EUR in 2010
bewegen wird?
Trotz schwerem googelns konnte ich dazu leider nichts finden...
Danke und tschö
Marcus
ich hätte eine Frage zu folgendem Konstrukt:
Ein Gewerbetreibender (keine Kleinunternehmer-Regelung) ist vom
Finanzamt aus von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit, da
das USt-Aufkommen 1000 EUR im Jahr gewöhnlich nicht überschreitet.
Nun plant er z.B. April 2010 eine größere Investition und ist natürlich
daran interessiert, seine verauslagte Vorsteuer nicht erst 2011 mit der
USt-Erklärung wieder zu bekommen, sondern möglichst zeitnah.
Kann er nun quasi außer der Reihe freiwillig eine USt-Voranmeldung
einreichen (im Beispiel für das 2. Quartal 2010) und die Vorsteuer
entsprechend schneller (also 07/2010) zurückerhalten? Und ist er dann
durch diese einmalige freiwillige Abgabe wieder verpflichtet, auch für
das 3. und 4. Quartal eine USt-Voranmeldung abzugeben, auch wenn sich
das USt-Aufkommen weiterhin voraussichtlich unter 1000 EUR in 2010
bewegen wird?
Trotz schwerem googelns konnte ich dazu leider nichts finden...
Danke und tschö
Marcus