Discussion:
GmbH und Kleinunternehmer-Regelung?
(zu alt für eine Antwort)
Thorsten Ostermann
2005-04-21 17:09:13 UTC
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Hallo!

Ich habe eben eine Rechnung von einer GmbH bekommen, auf der keine
Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Der Lieferant ist aber (genau wie ich)
*.de ansäßig. Eine Begründung (die ja inzwischen bei steuerfreiuen
Rechnungen erforderlich ist?), ist nicht angegeben. Da steht nur: "Der
Gesamtbetrag ist steuerfrei". Dem Formularlayout nach zu urteilen ist
die Rechnung mit einer nicht ganz aktuellen Lexware-Version gedruckt.

Bevor ich mich jetzt unnötig beschwere: Kann eine GmbH überhaupt unter
die Kleinunternehmerregelung fallen? Wenn ja, wie wichtig ist der
Hinweis auf selbige?

Gruß
Thorsten
--
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Michael Freischlad
2005-04-21 18:15:52 UTC
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Hallo Thorsten,
Post by Thorsten Ostermann
Bevor ich mich jetzt unnötig beschwere: Kann eine GmbH überhaupt unter
die Kleinunternehmerregelung fallen? Wenn ja, wie wichtig ist der
Hinweis auf selbige?
Ja, eine GmbH kann Kleinunternehmer sein.

M.E. ist kein Hinweis nötig. Selbst wenn er nötig wäre,
wäre die Konsequenz, dass die Vorsteuer nicht abzugsfähig
wäre. Ist aber keine drin ;-)

Gruß
Michael
Florian Kleinmanns
2005-04-21 18:58:56 UTC
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Post by Thorsten Ostermann
Bevor ich mich jetzt unnötig beschwere: Kann eine GmbH überhaupt unter
die Kleinunternehmerregelung fallen?
Ja. Aber wie kommst Du darauf, dass es sich nicht um eine Steuerfreiheit
nach § 4 UStG handelt?

Grüße
Florian
--
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Thomas Homilius
2005-04-21 23:42:51 UTC
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Post by Florian Kleinmanns
Post by Thorsten Ostermann
Bevor ich mich jetzt unnötig beschwere: Kann eine GmbH überhaupt unter
die Kleinunternehmerregelung fallen?
Ja. Aber wie kommst Du darauf, dass es sich nicht um eine
Steuerfreiheit nach § 4 UStG handelt?
Geht doch um die Kleinunternehmer-Regelung (§19 UStG). In den
Fallstudien ist das doch immer der berühmte Bauchladen.
Grenze: max 17.500 EUR (und max. 50.000 EUR Vorjahr)


Thomas
Florian Kleinmanns
2005-04-22 05:21:16 UTC
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Post by Thomas Homilius
Geht doch um die Kleinunternehmer-Regelung (§19 UStG).
Sagt Dir das Deine Glaskugel? Dem im OP geschilderten Sachverhalt lässt
sich das jedenfalls nicht entnehmen.

Grüße
Florian
--
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Thorsten Ostermann
2005-04-22 06:56:32 UTC
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Hallo Florian!
Post by Florian Kleinmanns
Post by Thorsten Ostermann
Bevor ich mich jetzt unnötig beschwere: Kann eine GmbH überhaupt unter
die Kleinunternehmerregelung fallen?
Ja. Aber wie kommst Du darauf, dass es sich nicht um eine Steuerfreiheit
nach § 4 UStG handelt?
Das war nur eine Vermutung. Die Rechnung enthält ja keine Begründung für
die Steuerfreiheit. Es geht übrigens um gebrauchte Alufelgen für meinen
Firmenwagen, gekauft über Ebay...

Gruß
Thorsten
--
Kunst kommt aber von 'können',
nicht von 'kennst du schon den neuesten trick?'
Gunther in oecher.computer zum Thema "Gutes Webdesign"
Matthias Kryn
2005-04-21 22:11:22 UTC
Permalink
Post by Thorsten Ostermann
Bevor ich mich jetzt unnötig beschwere: Kann eine GmbH
überhaupt unter die Kleinunternehmerregelung fallen?
IMO ja.
Post by Thorsten Ostermann
Wenn ja, wie wichtig ist der Hinweis auf selbige?
Ist die Leistung an sich vielleicht steuerfrei (vgl. §4 UStG9?

Grüße
Matthias
Matthias Kryn
2005-04-21 22:11:22 UTC
Permalink
Post by Thorsten Ostermann
Bevor ich mich jetzt unnötig beschwere: Kann eine GmbH
überhaupt unter die Kleinunternehmerregelung fallen?
IMO ja.
Post by Thorsten Ostermann
Wenn ja, wie wichtig ist der Hinweis auf selbige?
Ist die Leistung an sich vielleicht steuerfrei (vgl. §4 UStG9?

Grüße
Matthias
Thorsten Ostermann
2005-04-22 06:55:01 UTC
Permalink
Hallo Matthias!
Post by Matthias Kryn
Post by Thorsten Ostermann
Bevor ich mich jetzt unnötig beschwere: Kann eine GmbH
überhaupt unter die Kleinunternehmerregelung fallen?
IMO ja.
OK, gut zu wissen.
Post by Matthias Kryn
Post by Thorsten Ostermann
Wenn ja, wie wichtig ist der Hinweis auf selbige?
Ist die Leistung an sich vielleicht steuerfrei (vgl. §4 UStG9?
Nein. Das war eine ganz normale Warenlieferung, konkret: gebrauchte
Alufelgen, erstanden von einem Händler via Ebay. Das das ein Händler war
habe ich aber erst selbst rausfinden müssen, in der Auktion stand das
nicht drinn. Die Tatsache, das die Ware gebraucht ist, heißt ja nicht
automatisch, das die Leistung steuerfrei ist, oder?

Gruß
Thorsten
--
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nicht von 'kennst du schon den neuesten trick?'
Gunther in oecher.computer zum Thema "Gutes Webdesign"
Joachim Peter
2005-04-22 13:34:10 UTC
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Post by Thorsten Ostermann
Hallo Matthias!
..
Post by Thorsten Ostermann
Nein. Das war eine ganz normale Warenlieferung, konkret: gebrauchte
Alufelgen, erstanden von einem Händler via Ebay. Das das ein Händler war
habe ich aber erst selbst rausfinden müssen, in der Auktion stand das
nicht drinn. Die Tatsache, das die Ware gebraucht ist, heißt ja nicht
automatisch, das die Leistung steuerfrei ist, oder?
Gruß
Thorsten
Achso, dann ist es nach der sogenannten Differenzbesteuerung besteuert:
Für Gebrauchtwaren, die von Privatverkäufern gekauft wurden, wird unter
Umständen nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis
besteuert. Auch irgendwie logisch: Der Privatmann hat seinerzeit die
gesamte Märchensteur bezahlt, in der Zeit, wo er es benutzt hat ist kein
Mehrwert entstanden. Nur Minderwert, die Mehrwertsteuer kriegt er
natürlcih trotzdem nicht. Es entsteht aber nochmal Mehrwert, wenn ein
Unternehmer das ganze kauft und teurer verkauft - genau die Differenz.
Natürlich kann er dir dann auch keine Merwertsteuer ausweisen, dann
könntest du dir ja den Einkaufspreis des Händlers daraus errechnen.
Gerade bei Autos ist das ganz normal: Schau mal bei einem
Gebrauchtwagenhändler vorbei, einige Fahrzeuge sind extra mit dem
Hinweis "Mehrwertsteuer ausweisbar" versehen, die stammen dann
ursprünglich nicht von Privatpersonsn, sondern waren Mietwagen,
Dienstwagen, Taxi etc.

Joachim

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