Discussion:
Muss das Finanzamt ein Zahlungsavis schicken?
(zu alt für eine Antwort)
Martin Schneider
2014-06-17 12:11:22 UTC
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Hallo, zusammen,

dank SEPA sind wir ja verpflichtet, unseren Kunden vor einer Abbuchung
ein Zahlungsavis zu schicken.

Nun hat das Finanzamt mal wieder ohne Vorankündigung einen fünfstelligen
Betrag vom Konto geholt und ich frage mich: Ist das Finanzamt nicht
verpflichtet, ein Zahlungsavis zu schicken? Klar, die Begründung ist:
"Sie haben ja vor 18 Monaten mal einen Vorauszahlungsbescheid geschickt
bekommen, da stand das drauf, und können sich halt selbst
zusammenrechnen, was da kommt", aber ich kann ja meinen Kunden auch
nicht sagen: Sie haben ja mal eine Rechnung bekommen, also müssen Sie's
selbst nachhalten.

Ich empfinde die Vorgehensweise des Finanzamts als Mißbrauch des
Vertrauensvorschusses, den ihm man mit einer Einzugsermächtigung
entgegenbringt.

Frage also: Ist das Finanzamt im Sinne der SEPA-Regelung zur Übersendung
eines Zahlungsavis verpflichtet, wie alle anderen Unternehmen auch?

Gruß,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
Martin Hentrich
2014-06-17 12:30:56 UTC
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On Tue, 17 Jun 2014 14:11:22 +0200, Martin Schneider
Post by Martin Schneider
Nun hat das Finanzamt mal wieder ohne Vorankündigung einen fünfstelligen
Betrag vom Konto geholt und ich frage mich: Ist das Finanzamt nicht
"Sie haben ja vor 18 Monaten mal einen Vorauszahlungsbescheid
Wenn du einen rechtlich gültigen Vorauszahlungsbescheid erhalten hast,
dann weist du auch schon, zu welchen Terminen welche Summen
*regelmäßig* fällig sind. Dies IST die Ankündigung der Abbuchung,
falls ein Lastschriftmandat vorliegt.

Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
Will Berghoff
2014-06-17 12:31:26 UTC
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Post by Martin Schneider
Frage also: Ist das Finanzamt im Sinne der SEPA-Regelung zur Übersendung
eines Zahlungsavis verpflichtet, wie alle anderen Unternehmen auch?
Nein, weil: Kein Unternehmen.

Alle Regelungen, die die Arbeitsweise der Finanzbehörden bestimmen, sind
in Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die Vorgehensweise des FA ist
hier nicht zu beanstanden, denn in der Tat hast Du den
Vorauszahlungsbescheid erhalten, einer termingerechten Abbuchung
zugestimmt und somit alleine Sorge zu tragen, dass die Mittel auf dem zu
belastenen Bankkonto vorhanden sind.
Martin Schneider
2014-06-17 13:44:19 UTC
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Post by Will Berghoff
denn in der Tat hast Du den
Vorauszahlungsbescheid erhalten, einer termingerechten Abbuchung
zugestimmt und somit alleine Sorge zu tragen, dass die Mittel auf dem zu
belastenen Bankkonto vorhanden sind.
Wieso muss ich dann meinen Kunden ein Zahlungsavis schicken? Die haben
ja auch eine Rechnung bekommen mit dem monatlichen Betrag und dem
Hinweis, dass der monatlich abgebucht wird.

Gruß,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
Martin Hentrich
2014-06-17 13:55:30 UTC
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On Tue, 17 Jun 2014 15:44:19 +0200, Martin Schneider
Post by Martin Schneider
Wieso muss ich dann meinen Kunden ein Zahlungsavis schicken? Die haben
ja auch eine Rechnung bekommen mit dem monatlichen Betrag und dem
Hinweis, dass der monatlich abgebucht wird.
Ich hake deine Frage unter rhetorisch ab.

Für regelmäßig fällige Zahlungen musst du IMHO keine regelmäßigen
Pre-notifications schicken. Bitte beschäftige dich mal mit diesem
Sachverhalt, da es ja dich betrifft.

Bei den monatlichen Abbuchungen von Gas-Wasser-Sch... oder den
Zeitungsabos etc. gibts das ja auch nicht.

Martin
--
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein.
Was darüber ist, das ist vom Übel.
[Mt. 5, 37]
Christian Bartsch
2014-06-17 19:32:27 UTC
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Post by Martin Schneider
Post by Will Berghoff
denn in der Tat hast Du den
Vorauszahlungsbescheid erhalten, einer termingerechten Abbuchung
zugestimmt und somit alleine Sorge zu tragen, dass die Mittel auf dem zu
belastenen Bankkonto vorhanden sind.
Wieso muss ich dann meinen Kunden ein Zahlungsavis schicken? Die haben
ja auch eine Rechnung bekommen mit dem monatlichen Betrag und dem
Hinweis, dass der monatlich abgebucht wird.
Wenn Du Deinen Kunden auf der Rechnung die genauen Belastungstage nebst
Betrag mitgeteilt hast, dann IST das das Avis und weitere wären
überflüssig.

Christian
--
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Will Berghoff
2014-06-18 06:51:22 UTC
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Post by Martin Schneider
Wieso muss ich dann meinen Kunden ein Zahlungsavis schicken? Die haben
ja auch eine Rechnung bekommen mit dem monatlichen Betrag und dem
Hinweis, dass der monatlich abgebucht wird.
Abgesehen von den verfahrentechnischen Hinweisen für Dein Handeln als
Unternehmer, die Du schon erhalten hast, unterliegt die Finanzbehörde
nicht dem Privatrecht.
Christian Bartsch
2014-06-18 19:09:38 UTC
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Post by Will Berghoff
Post by Martin Schneider
Wieso muss ich dann meinen Kunden ein Zahlungsavis schicken? Die haben
ja auch eine Rechnung bekommen mit dem monatlichen Betrag und dem
Hinweis, dass der monatlich abgebucht wird.
Abgesehen von den verfahrentechnischen Hinweisen für Dein Handeln als
Unternehmer, die Du schon erhalten hast, unterliegt die Finanzbehörde
nicht dem Privatrecht.
Nunja, ob die Finanzbehörden wirklich keine Lastschriftinkassovereinbarung
abgeschlossen haben? In der wäre das vorgesehen und zumindest die SEPA
Rulebooks kennen nach meinem Stand da keine Ausnahmen für die öffentliche
Hand?
--
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Will Berghoff
2014-06-19 07:31:04 UTC
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Post by Christian Bartsch
Nunja, ob die Finanzbehörden wirklich keine Lastschriftinkassovereinbarung
abgeschlossen haben? In der wäre das vorgesehen und zumindest die SEPA
Rulebooks kennen nach meinem Stand da keine Ausnahmen für die öffentliche
Hand?
Das Geschäftsbankensystem in der EU ist privat. Die Finanzbehörde und
die durch sie genutzten Landeszentral- und Bundesbank staatlich. Seit
wann können Private dem Staat in seinem Handeln offiziell vorgaben machen?
Christian Bartsch
2014-06-19 10:48:07 UTC
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Post by Christian Bartsch
Nunja, ob die Finanzbehörden wirklich keine Lastschriftinkassovereinbarung
abgeschlossen haben? In der wäre das vorgesehen und zumindest die SEPA
Rulebooks kennen nach meinem Stand da keine Ausnahmen für die öffentliche
Hand?
Das Geschäftsbankensystem in der EU ist privat. Die Finanzbehörde und die
durch sie genutzten Landeszentral- und Bundesbank staatlich. Seit wann
können Private dem Staat in seinem Handeln offiziell vorgaben machen?
Auch die Bundesbank ist Vertragspartei des Abkommens über die SEPA
Inlandslastschrift. In diesem regeln die Institute untereinander, wie sie
mit ihren Kunden (Lastschriftschuldnern wie -gläubigern) den
Lastschriftverkehr abwickeln, sofern er über die Rulebooks hinausgeht (zB
die deutsche COR1 Lastschrift), ansonsten gelten IMHO für alle Teilnehmer
die (privatrechtlichen) Rulebooks.

Meinst Du also, die Bundesbank verstößt ihn Ihren Vereinbarungen über den
Lastschrifteinzug mit den öffentlichen Kassen gegen ihre eigenen
vertragsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber allen anderen europ. Banken?
--
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Will Berghoff
2014-06-19 10:59:40 UTC
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Post by Christian Bartsch
Auch die Bundesbank ist Vertragspartei des Abkommens über die SEPA
Inlandslastschrift. In diesem regeln die Institute untereinander, wie sie
mit ihren Kunden (Lastschriftschuldnern wie -gläubigern) den
Lastschriftverkehr abwickeln, sofern er über die Rulebooks hinausgeht (zB
die deutsche COR1 Lastschrift), ansonsten gelten IMHO für alle Teilnehmer
die (privatrechtlichen) Rulebooks.
Meinst Du also, die Bundesbank verstößt ihn Ihren Vereinbarungen über den
Lastschrifteinzug mit den öffentlichen Kassen gegen ihre eigenen
vertragsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber allen anderen europ. Banken?
Auch die Bundesbank kann dem Staat nicht vorgeben, wie er zu handeln
hat. Das gegenteil ist der Fall und das ist gut so.

Zudem ist doch längst geklärt, dass es den vorgesehen Avis gegeben hat,
er ist in der DVO festgeschrieben.
Rüdiger Silberer
2014-06-21 08:05:04 UTC
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Post by Will Berghoff
Post by Christian Bartsch
Auch die Bundesbank ist Vertragspartei des Abkommens über die SEPA
Inlandslastschrift. In diesem regeln die Institute untereinander, wie sie
mit ihren Kunden (Lastschriftschuldnern wie -gläubigern) den
Lastschriftverkehr abwickeln, sofern er über die Rulebooks hinausgeht (zB
die deutsche COR1 Lastschrift), ansonsten gelten IMHO für alle Teilnehmer
die (privatrechtlichen) Rulebooks.
Meinst Du also, die Bundesbank verstößt ihn Ihren Vereinbarungen über den
Lastschrifteinzug mit den öffentlichen Kassen gegen ihre eigenen
vertragsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber allen anderen europ. Banken?
Auch die Bundesbank kann dem Staat nicht vorgeben, wie er zu handeln
hat. Das gegenteil ist der Fall und das ist gut so.
Solange der Staat privatrechtliche Banken nutzt, hat er sich auch an die
dort gültigen Regeln zu halten, ganz einfach.
Post by Will Berghoff
Zudem ist doch längst geklärt, dass es den vorgesehen Avis gegeben hat,
er ist in der DVO festgeschrieben.
Nach meinem Gefühl ist es 'das' Avis.
--
ade - Rüdiger

Was'n Glück, morgen is Berufsschule!
Will Berghoff
2014-06-21 09:05:17 UTC
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Post by Rüdiger Silberer
Solange der Staat privatrechtliche Banken nutzt, hat er sich auch an die
dort gültigen Regeln zu halten, ganz einfach.
Also die Förderung von Steuerhinterziehung zu unterstützen? Das
erscheint mir fraglich.
Rüdiger Silberer
2014-06-22 13:43:47 UTC
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Post by Will Berghoff
Post by Rüdiger Silberer
Solange der Staat privatrechtliche Banken nutzt, hat er sich auch an die
dort gültigen Regeln zu halten, ganz einfach.
Also die Förderung von Steuerhinterziehung zu unterstützen? Das
erscheint mir fraglich.
Halte Dich einfach an das was ich geschrieben habe und leg mir keine
Wörter in den Mund.
--
ade - Rüdiger

Was'n Glück, morgen is Berufsschule!
Will Berghoff
2014-06-23 06:55:11 UTC
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Post by Rüdiger Silberer
Post by Will Berghoff
Post by Rüdiger Silberer
Solange der Staat privatrechtliche Banken nutzt, hat er sich auch an die
dort gültigen Regeln zu halten, ganz einfach.
Also die Förderung von Steuerhinterziehung zu unterstützen? Das
erscheint mir fraglich.
Halte Dich einfach an das was ich geschrieben habe und leg mir keine
Wörter in den Mund.
Der Staat hat sich an seine eigenen Regln zu halten (mit Ausnahme der
Geheimdienste wohl) und an die Regeln, die er auf der Basis von
Staatsverträgen mit anderen vereinbart hat.

Weitere Regeln wirken auf den Staat nicht, auch nicht die Lex Silberer.
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