Martin Schneider
2014-06-17 12:11:22 UTC
Hallo, zusammen,
dank SEPA sind wir ja verpflichtet, unseren Kunden vor einer Abbuchung
ein Zahlungsavis zu schicken.
Nun hat das Finanzamt mal wieder ohne Vorankündigung einen fünfstelligen
Betrag vom Konto geholt und ich frage mich: Ist das Finanzamt nicht
verpflichtet, ein Zahlungsavis zu schicken? Klar, die Begründung ist:
"Sie haben ja vor 18 Monaten mal einen Vorauszahlungsbescheid geschickt
bekommen, da stand das drauf, und können sich halt selbst
zusammenrechnen, was da kommt", aber ich kann ja meinen Kunden auch
nicht sagen: Sie haben ja mal eine Rechnung bekommen, also müssen Sie's
selbst nachhalten.
Ich empfinde die Vorgehensweise des Finanzamts als Mißbrauch des
Vertrauensvorschusses, den ihm man mit einer Einzugsermächtigung
entgegenbringt.
Frage also: Ist das Finanzamt im Sinne der SEPA-Regelung zur Übersendung
eines Zahlungsavis verpflichtet, wie alle anderen Unternehmen auch?
Gruß,
Martin
dank SEPA sind wir ja verpflichtet, unseren Kunden vor einer Abbuchung
ein Zahlungsavis zu schicken.
Nun hat das Finanzamt mal wieder ohne Vorankündigung einen fünfstelligen
Betrag vom Konto geholt und ich frage mich: Ist das Finanzamt nicht
verpflichtet, ein Zahlungsavis zu schicken? Klar, die Begründung ist:
"Sie haben ja vor 18 Monaten mal einen Vorauszahlungsbescheid geschickt
bekommen, da stand das drauf, und können sich halt selbst
zusammenrechnen, was da kommt", aber ich kann ja meinen Kunden auch
nicht sagen: Sie haben ja mal eine Rechnung bekommen, also müssen Sie's
selbst nachhalten.
Ich empfinde die Vorgehensweise des Finanzamts als Mißbrauch des
Vertrauensvorschusses, den ihm man mit einer Einzugsermächtigung
entgegenbringt.
Frage also: Ist das Finanzamt im Sinne der SEPA-Regelung zur Übersendung
eines Zahlungsavis verpflichtet, wie alle anderen Unternehmen auch?
Gruß,
Martin
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Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
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