Thomas Schneider
2005-06-22 21:13:55 UTC
Hallo!
Ich habe im Laufe der letzten Wochen einige alte Gemälde aus meinem
Privateigentum bei eBay verkauft. Ich hatte die Bilder einige Jahre(!) in
meiner Wohnung an der Wand hängen. Also müsste doch sowas wie eine
Spekulationsfrist abgelaufen sein?
Nun wurde das Finanzamt - was scheinbar eine Kontrollmitteilung von der
"schnellen eBay-Eingreiftruppe" erhalten hat - auf mich aufmerksam:
Ich hätte mit meinem eBay-Account einen Umsatz in Höhe von XX.XXX,- Euro
erzielt, welcher als Einkommen zu versteuern sei (nach deren Formulierung
ist natürlich Umsatz = Gewinn). Außerdem sei Umsatzsteuer in Höhe von 16%
angefallen. Nun soll ich zur Vermeidung weiterer Schritte gegen mich
schriftlich zum Sachverhalt Stellung nehmen. Ggf. sei dann eine
Steuernachzahlung o.ä. erforderlich. (Den genauen Wortlaut des Schreibens
habe ich nicht im Kopf, da mich meine Frau heute telefonisch auf die Sache
aufmerksam gemacht hat. Bin z.Zt. im Ausland.)
Für mich klingt das zunächst nach versuchten Dummenfang durch einen
übereifrigen Finanzbeamten... - Denn ich sehe nicht ein, dass ich
Verkaufserlöse aus Privateigentum, was ich jahrelang in Eigenbesitz hatte,
versteuern soll. Es handelte sich ja um eine reine Vermögensumverteilung
(oder wie man das nennt). Ich zahle doch auch keine Einkommenssteuer, wenn
ich mein zwei Jahre altes Auto verkaufe und dann mal eben 20.000,- Euro in
der Tasche stecken habe! (Obwohl es tatsächlich Leute geben soll, die sowas
schon aus Dumm- und Unwissenheit als Einkommen versteuert haben...)
Habe leider keine Einkaufsrechnungen o.ä. zu den Bildern, da ich viele auch
von der Verwandtschaft "geerbt" habe. Einige stammen vom Fohmarkt. Andere
habe ich selber vor langer Zeit übers Internet gekauft.
Wie weise ich nach, dass es sich bei den über eBay verkauften Gegenständen
um Privateigentum gehandelt hat, welches keiner gewerblichen Spekulation
unterliegt? Reicht da eine formlose Mitteilung? Oder habe ich Pech, da ich
keine Rechnungen mehr habe? Was macht dann jemand, der seinen Dachboden
entrümpelt und die Sachen bei eBay verkauft? Muss der dann auch alles nach
der Formel "Umsatz = Gewinn = Einkommen" versteuern?
Scheinbar muss man ja im Steuerrecht selber seine Unschuld beweisen, da ja
pauschal immer eine Schuld unterstellt wird.
Danke für Hinweise!
Thomas
Ich habe im Laufe der letzten Wochen einige alte Gemälde aus meinem
Privateigentum bei eBay verkauft. Ich hatte die Bilder einige Jahre(!) in
meiner Wohnung an der Wand hängen. Also müsste doch sowas wie eine
Spekulationsfrist abgelaufen sein?
Nun wurde das Finanzamt - was scheinbar eine Kontrollmitteilung von der
"schnellen eBay-Eingreiftruppe" erhalten hat - auf mich aufmerksam:
Ich hätte mit meinem eBay-Account einen Umsatz in Höhe von XX.XXX,- Euro
erzielt, welcher als Einkommen zu versteuern sei (nach deren Formulierung
ist natürlich Umsatz = Gewinn). Außerdem sei Umsatzsteuer in Höhe von 16%
angefallen. Nun soll ich zur Vermeidung weiterer Schritte gegen mich
schriftlich zum Sachverhalt Stellung nehmen. Ggf. sei dann eine
Steuernachzahlung o.ä. erforderlich. (Den genauen Wortlaut des Schreibens
habe ich nicht im Kopf, da mich meine Frau heute telefonisch auf die Sache
aufmerksam gemacht hat. Bin z.Zt. im Ausland.)
Für mich klingt das zunächst nach versuchten Dummenfang durch einen
übereifrigen Finanzbeamten... - Denn ich sehe nicht ein, dass ich
Verkaufserlöse aus Privateigentum, was ich jahrelang in Eigenbesitz hatte,
versteuern soll. Es handelte sich ja um eine reine Vermögensumverteilung
(oder wie man das nennt). Ich zahle doch auch keine Einkommenssteuer, wenn
ich mein zwei Jahre altes Auto verkaufe und dann mal eben 20.000,- Euro in
der Tasche stecken habe! (Obwohl es tatsächlich Leute geben soll, die sowas
schon aus Dumm- und Unwissenheit als Einkommen versteuert haben...)
Habe leider keine Einkaufsrechnungen o.ä. zu den Bildern, da ich viele auch
von der Verwandtschaft "geerbt" habe. Einige stammen vom Fohmarkt. Andere
habe ich selber vor langer Zeit übers Internet gekauft.
Wie weise ich nach, dass es sich bei den über eBay verkauften Gegenständen
um Privateigentum gehandelt hat, welches keiner gewerblichen Spekulation
unterliegt? Reicht da eine formlose Mitteilung? Oder habe ich Pech, da ich
keine Rechnungen mehr habe? Was macht dann jemand, der seinen Dachboden
entrümpelt und die Sachen bei eBay verkauft? Muss der dann auch alles nach
der Formel "Umsatz = Gewinn = Einkommen" versteuern?
Scheinbar muss man ja im Steuerrecht selber seine Unschuld beweisen, da ja
pauschal immer eine Schuld unterstellt wird.
Danke für Hinweise!
Thomas