Harald Friis
vor 17 Jahren
Hallo,
gegeben sei folgender Fall: ein freier Mitarbeiter arbeitet für einen
Auftraggeber, stellt dafür monatlich eine Rechnung. Abgerechnet wird
auf Stundenbasis. Umsatzsteuer wird berechnet.
Nunmehr wird dieses Auftragsverhältnis gekündigt, der freie Mitarbeiter
erhält eine "Abfindung". Damit soll sicher gestellt werden, dass der
freie Mitarbeiter keine Statusfeststellung bzw. Kündigungsschutzklage
erhebt mit dem Ziel, nicht mehr als selbständig, sondern als
Arbeitnehmer behandelt zu werden.
Der Mitarbeiter bekommt also eine Summe Geldes, dafür sind alle
weitergehenden Ansprüche abgegolten.
Wie wird das denn steuerlich behandelt bzw. verbucht? Es wird ja keine
Leistung erbracht. IMHO kann deshalb auch keine Umsatzsteuer erhoben
werden. Man könnte es ja als "Schadenersatz" deklarieren, dann entfällt
auch die ESt. ;-).
Nein, ernsthaft. Wie geht man steuerlich korrekt mit dieser Summe um?
Danke für Hinweise.
Gruß
Harald Friis
gegeben sei folgender Fall: ein freier Mitarbeiter arbeitet für einen
Auftraggeber, stellt dafür monatlich eine Rechnung. Abgerechnet wird
auf Stundenbasis. Umsatzsteuer wird berechnet.
Nunmehr wird dieses Auftragsverhältnis gekündigt, der freie Mitarbeiter
erhält eine "Abfindung". Damit soll sicher gestellt werden, dass der
freie Mitarbeiter keine Statusfeststellung bzw. Kündigungsschutzklage
erhebt mit dem Ziel, nicht mehr als selbständig, sondern als
Arbeitnehmer behandelt zu werden.
Der Mitarbeiter bekommt also eine Summe Geldes, dafür sind alle
weitergehenden Ansprüche abgegolten.
Wie wird das denn steuerlich behandelt bzw. verbucht? Es wird ja keine
Leistung erbracht. IMHO kann deshalb auch keine Umsatzsteuer erhoben
werden. Man könnte es ja als "Schadenersatz" deklarieren, dann entfällt
auch die ESt. ;-).
Nein, ernsthaft. Wie geht man steuerlich korrekt mit dieser Summe um?
Danke für Hinweise.
Gruß
Harald Friis