Discussion:
Anschaffungen - Abschreibungen oder Ratenzahlung
(zu alt für eine Antwort)
Sascha Tauber
2005-03-20 13:26:38 UTC
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Hallo,

bin Kleingewerbeitreibender mit einer einfacher Einnahmenüberschussrechnung.

Möchte mir jetzt ein Notebook anschaffen. Wenn ich es jetzt direkt kaufe,
muss ich es ja ab diesem Jahr monatsgenau auf drei Jahre abschreiben. Aber
wie sieht es aus, wenn ich es über 18 oder 24 Monate finanzieren würde -
könnte ich dann die Ratenzahlungen direkt als Ausgaben absetzen? Wo finde
ich die Steuervorschriften hierzu?

Über Antworten würde ich mich echt sehr freuen.

Gruß
Sascha Tauber
Eric Lorenz
2005-03-20 13:34:13 UTC
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Post by Sascha Tauber
Möchte mir jetzt ein Notebook anschaffen. Wenn ich es jetzt direkt kaufe,
muss ich es ja ab diesem Jahr monatsgenau auf drei Jahre abschreiben. Aber
wie sieht es aus, wenn ich es über 18 oder 24 Monate finanzieren würde -
könnte ich dann die Ratenzahlungen direkt als Ausgaben absetzen? Wo finde
ich die Steuervorschriften hierzu?
Über Antworten würde ich mich echt sehr freuen.
Maßgebend ist das Einkommensteuergesetz ;-)
§ 7 genauer gesagt!

Also, es ist unrelevant, ob du das Notebook sofort bezahlst, oder
Ratenzahlung veranstaltest. Die Raten selbst mindern nicht den Gewinn.
Das WG muß also ganz normal abgeschrieben werden. Das einzige, was noch
bei der Finanzierung als BA geht, wären die Zinsen und Kreditkosten.

Eric
Sascha Tauber
2005-03-20 18:00:58 UTC
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Hallo,

wie würde sich die Sache denn beim Leasing darstellen?

Erstmal vielen Dank für die Antwort.

Gruß
Sascha Tauber
Post by Eric Lorenz
Post by Sascha Tauber
Möchte mir jetzt ein Notebook anschaffen. Wenn ich es jetzt direkt kaufe,
muss ich es ja ab diesem Jahr monatsgenau auf drei Jahre abschreiben.
Aber wie sieht es aus, wenn ich es über 18 oder 24 Monate finanzieren
würde - könnte ich dann die Ratenzahlungen direkt als Ausgaben absetzen?
Wo finde ich die Steuervorschriften hierzu?
Über Antworten würde ich mich echt sehr freuen.
Maßgebend ist das Einkommensteuergesetz ;-)
§ 7 genauer gesagt!
Also, es ist unrelevant, ob du das Notebook sofort bezahlst, oder
Ratenzahlung veranstaltest. Die Raten selbst mindern nicht den Gewinn. Das
WG muß also ganz normal abgeschrieben werden. Das einzige, was noch bei
der Finanzierung als BA geht, wären die Zinsen und Kreditkosten.
Eric
Eric Lorenz
2005-03-20 18:11:13 UTC
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Post by Sascha Tauber
Hallo,
wie würde sich die Sache denn beim Leasing darstellen?
Grundsätzlich (also ohne auf die Feinheiten des Leasingserlaß einzugehen):
Der Leasinggegenstand wird dem Leasinggeber zugeordnet. Dieser schreibt
den Gegenstand ab. Während der Leasingnehmer die monatlichen
Leasingraten als Kosten geltent machen kann. Er hat ja im Gegenzug
keinerlei Abschreibung. Es kann zwar auch mal passieren, das der
Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zugeschlagen wird, aber diese
Problematik würde jetzt hier zuweit führen.

Eric

P.s. Bitte kein TOFU machen. Damit werden Postings unleserlich.

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