Discussion:
Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung
(zu alt für eine Antwort)
Herbert Feuerstein
2006-07-28 12:01:33 UTC
Permalink
Hallo,

ich gebe zur Zeit monatliche Voranmeldungen ab.

Ich habe Vorsteuer auf Rechnungen aus den Vormonaten gezahlt, die ich
in den Voranmeldungen damals nicht abgezogen habe.

Kann ich die nun insgesamt mit der nächsten Voranmeldung für Juli
abziehen oder muß ich für die jeweiligen Monate, in denen ich
Vorsteuer gezahlt habe, korrigierte Voranmeldungen abgeben?

Danke für Eure Tipps.

Herbi
mibu (Michael Buchenrieder)
2006-07-28 12:42:29 UTC
Permalink
Ahoi,

Herbert Feuerstein schrieb:

[...]
Post by Herbert Feuerstein
Ich habe Vorsteuer auf Rechnungen aus den Vormonaten gezahlt, die ich
in den Voranmeldungen damals nicht abgezogen habe.
schlecht :-)
Post by Herbert Feuerstein
Kann ich die nun insgesamt mit der nächsten Voranmeldung für Juli
abziehen oder muß ich für die jeweiligen Monate, in denen ich
Vorsteuer gezahlt habe, korrigierte Voranmeldungen abgeben?
AFAICT muss eine korrigierte Voranmeldung für jeden der
betreffenden Monate nachgereicht werden - wobei sich allerdings
die Frage der Praktikabilität und der Verhältnismäßigkeit stellt.
Soferne es sich um entsprechend hohe Beträge handelt, würde
ich es wohl so machen; andernfalls warten bis zum Jahresabschluss
und über die Umsatzsteuererklärung korrigieren.
Schlicht im folgenden Monat "draufschlagen" wäre überhaupt wohl
nur möglich, wenn die entsprechenden Rechnungen steuerlich
bislang _gar_ nicht erfasst worden wären. Das scheint mir aber
- soweit aus Deinem Posting erkenntlich - hier wohl eher nicht
der Fall gewesen zu sein.

Gruß

mibu
Martin
2006-07-28 21:16:18 UTC
Permalink
Post by mibu (Michael Buchenrieder)
Post by Herbert Feuerstein
Kann ich die nun insgesamt mit der nächsten Voranmeldung für Juli
abziehen oder muß ich für die jeweiligen Monate, in denen ich
Vorsteuer gezahlt habe, korrigierte Voranmeldungen abgeben?
AFAICT muss eine korrigierte Voranmeldung für jeden der
betreffenden Monate nachgereicht werden - wobei sich allerdings
die Frage der Praktikabilität und der Verhältnismäßigkeit stellt.
Soferne es sich um entsprechend hohe Beträge handelt, würde
ich es wohl so machen; andernfalls warten bis zum Jahresabschluss
und über die Umsatzsteuererklärung korrigieren.
Du arbeitest beim Finanzamt, und möchtest die Vorsteuer möglichst
lanŽge behalten...
Post by mibu (Michael Buchenrieder)
Schlicht im folgenden Monat "draufschlagen" wäre überhaupt wohl
nur möglich, wenn die entsprechenden Rechnungen steuerlich
bislang _gar_ nicht erfasst worden wären. Das scheint mir aber
- soweit aus Deinem Posting erkenntlich - hier wohl eher nicht
der Fall gewesen zu sein.
Schmarrn, dei Rechnung wurde vorher ohne Vorsteuer gebucht,
weil:
- sie den Formalien nicht entsprach
- noch nicht zur Verfügung stand.

-> in der VA wurde sie nicht erfaßt.

der korekte Buchungssatz lautet:
1. Storno der ohne VST gebuchtenRechnung (Original- Datum)
2. RiBu der nun korrekten Rechnung (Original- Datum)

-> in der aktuellen VA (Monate später) wird die VST gezogen.

Bedenke. Für die MwSt aus eigenen Rechnungen gelten andere
Regeln.

Gruß Martin
Alexander Wolff
2006-07-29 14:37:28 UTC
Permalink
Post by Martin
Schmarrn, dei Rechnung wurde vorher ohne Vorsteuer gebucht,
- sie den Formalien nicht entsprach
- noch nicht zur Verfügung stand.
-> in der VA wurde sie nicht erfaßt.
Ein wahrscheinlicherer Grund ist:

Die monatliche Buchführung ist oft nur und allein wegen der Vorsteuer auf
Zack zu halten. Wenn man aber aus dem Kopf erinnert, daß da nicht so viel
war, spart man sich mal das Erfassen und erklärt erst mal die MwSt, die
meist aus anderen Gründen schon bekannt ist.

Die Vorsteuer wird dann nachgemeldet. Der Zinsverlust aus der Vorlage
rechtfertigt die gewonnene Lebensqualität allemal.

Wenn man zeitnah größere Vorsteuerposten manuell (erinnernd) im Blick hat,
minimiert man die Geschichte noch.

Und solange die Dezember-VA nicht eine Nettoerstattung ergibt, kräht da kein
FA nach. Falls aber doch, kann es sein, dass Du alle Monate korrigierend
nachmelden mußt ... dann ärgerlich, aber da mittlerweile gebucht, nicht mehr
so anstrengend.

Gruss Alexander
mibu (Michael Buchenrieder)
2006-07-31 07:01:23 UTC
Permalink
[...]
Post by Martin
Post by mibu (Michael Buchenrieder)
Soferne es sich um entsprechend hohe Beträge handelt, würde
ich es wohl so machen; andernfalls warten bis zum Jahresabschluss
und über die Umsatzsteuererklärung korrigieren.
Du arbeitest beim Finanzamt, und möchtest die Vorsteuer möglichst
lan´ge behalten...
[grins]

Kaum.
Post by Martin
Post by mibu (Michael Buchenrieder)
Schlicht im folgenden Monat "draufschlagen" wäre überhaupt wohl
nur möglich, wenn die entsprechenden Rechnungen steuerlich
bislang _gar_ nicht erfasst worden wären. Das scheint mir aber
- soweit aus Deinem Posting erkenntlich - hier wohl eher nicht
der Fall gewesen zu sein.
Schmarrn, dei Rechnung wurde vorher ohne Vorsteuer gebucht,
- sie den Formalien nicht entsprach
- noch nicht zur Verfügung stand.
Und dies schließt Du - woraus? OP gibt diesbezüglich jedenfalls
keine verwertbaren Hinweise.
Post by Martin
-> in der VA wurde sie nicht erfaßt.
Offensichtlich.
Post by Martin
1. Storno der ohne VST gebuchtenRechnung (Original- Datum)
2. RiBu der nun korrekten Rechnung (Original- Datum)
Korrekt - aber eben nur, soferne der Ursprungsfehler in der
Nichtverbuchung der VST lag. Genausogut kann er ja auch
nur bei der ELSTER-Zusammenstellung einen Teilbetrag
vergessen haben - dann müßte er halt eine korrigierte
Meldung für den/die betreffenden Monate hinterhersenden.
Das aber lohnt sich m.E. erst ab einer gewissen Summe;
sonst kann er auch warten bis zur UST-Erklärung 2006.

mibu
Herbert Feuerstein
2006-07-31 10:06:43 UTC
Permalink
Post by mibu (Michael Buchenrieder)
Post by Martin
Post by mibu (Michael Buchenrieder)
Schlicht im folgenden Monat "draufschlagen" wäre überhaupt wohl
nur möglich, wenn die entsprechenden Rechnungen steuerlich
bislang _gar_ nicht erfasst worden wären. Das scheint mir aber
- soweit aus Deinem Posting erkenntlich - hier wohl eher nicht
der Fall gewesen zu sein.
Schmarrn, dei Rechnung wurde vorher ohne Vorsteuer gebucht,
- sie den Formalien nicht entsprach
- noch nicht zur Verfügung stand.
Auflösung:

Sie wurden nicht erfasst, weil ich sie vergessen hatte.

Die Selbständigkeit entstand aus einer Nebentätigkeit. Während der
Vorbereitung zur hauptberuflichen Ausübung habe ich Rechnungen
vergessen. Die Voranmeldung war schnell gemacht, weil ich eine ganze
Zeit lang keinen Umsatz hatte.
Post by mibu (Michael Buchenrieder)
Post by Martin
1. Storno der ohne VST gebuchtenRechnung (Original- Datum)
2. RiBu der nun korrekten Rechnung (Original- Datum)
Korrekt - aber eben nur, soferne der Ursprungsfehler in der
Nichtverbuchung der VST lag. Genausogut kann er ja auch
nur bei der ELSTER-Zusammenstellung einen Teilbetrag
vergessen haben - dann müßte er halt eine korrigierte
Meldung für den/die betreffenden Monate hinterhersenden.
Das aber lohnt sich m.E. erst ab einer gewissen Summe;
sonst kann er auch warten bis zur UST-Erklärung 2006.
Ich habe Rechnungen komplett nicht erfasst.

Lange Reden, kurzer Sinn:

Ich bin also nicht gezwungen, korrigierte Voranmeldungen für
vergangene Monate einzureichen, sondern kann entweder die gesamte
Vorsteuer der vergangenen Monate für Juli anmelden bzw. in der
Steuererklärung.

Danke für Eure Mühe.

Herbi
Alexander Wolff
2006-07-31 18:09:22 UTC
Permalink
Post by Herbert Feuerstein
Ich bin also nicht gezwungen, korrigierte Voranmeldungen für
vergangene Monate einzureichen, sondern kann entweder die gesamte
Vorsteuer der vergangenen Monate für Juli anmelden bzw. in der
Steuererklärung.
Wenn das FA das so möchte, kann es trotzdem notwendig werden.

Immerhin verlangst Du ja in der Jahreserklärung ggü den VA etwas zurück. Da
wird das FA schon bei wenigen % Abweichung hellhörig, da es diese Info
vorher nicht hatte, und verlangt neben dem Grund dafür oft auch eine
Korrektur all dessen, was von Anfang an schon so hätte sein sollen (schon
selbst so erlebt. Eine Stundung der VSt-Forderung bis zur Jahres-Erklärung
wird vom FA also nicht unbedingt als guter Wille des StPfl, sondern vielmehr
als latente Betrugsmöglichkeit angesehen: angesichts der horrenden
USt-Kriminalität verständlich!). Mein Tipp: Versuche wenigstens schon in der
November- oder Dezember-VA, die Vorsteuer mit aufzunehmen, damit die
Jahreserklärung der Summe der VA entspricht.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2
Martin
2006-08-01 20:11:29 UTC
Permalink
Post by Alexander Wolff
Wenn das FA das so möchte, kann es trotzdem notwendig werden.
Welches FA verlangt diese Praxis?

Ich würde die dann per Fax wöchentlich mit berichtigte Voran-
meldungen zubomben, bis dieser Spuk ein Ende hat.

Selbst der Skontoabzug beim Zahlen müßte ja nachträglich korrigiert
werden.

Das ist total realitätsfremd.
Alexander Wolff
2006-08-01 23:16:25 UTC
Permalink
Post by Martin
Post by Alexander Wolff
Wenn das FA das so möchte, kann es trotzdem notwendig werden.
Welches FA verlangt diese Praxis?
Ich würde die dann per Fax wöchentlich mit berichtigte Voran-
meldungen zubomben, bis dieser Spuk ein Ende hat.
Selbst der Skontoabzug beim Zahlen müßte ja nachträglich korrigiert
werden.
Das ist total realitätsfremd.
Dann kläre ich Dich mal auf:

Ich habe auf Mieterträge USt erklärt, 12 Monate lang ohne einen VSt-Abzug.
Ja, aus Faulheit. Ich brauchte nur den Vormonat zu kopieren. Schlagt mich
ruhig, wenn jetzt Unverständnis darüber aufkommt, daß man sich nicht sofort
alles holt, was man kann.

Exkurs:

Aber aus dieser Bequemlichkeit heraus habe ich sämtliche Dinge eliminiert,
die nur Zeit kosten: Statt Weihnachts- und Urlaubsgeld nur 12 gleiche
Lohnzahlungen, Überweisung immer schon am 25. des Monats für den gleichen
Monat (nicht erst seit 2006), von LSt, SozV und Netto, Spesenvorschuß gleich
mit. Damit gibt es auch keine Dezember-Abgrenzung in der Bilanz!

So brauche ich für meine 2 LStA und 2 UStVA immer nur ein paar Minuten, ohne
mich mit Buchhaltung zu belasten oder Zahlen daraus zu übernehmen. Noch
einfacher mache ich es mir, indem ich nur 6mal im Jahr erkläre, nämlich bis
10. im geraden Monat für ihn selbst und den Vormonat. Wenn ich die
Steueranmeldung für Februar am 10. Februar mache, so wird der Betrag
trotzdem erst im Folgemonat eingezogen (soweit nicht eh gleich selbst per
Dauerauftrag überwiesen).

Exkurs Ende

In der USt-Jahreserklärung (die man dann mit der Ertragssteuererklärung
erfaßt) ergaben die Vorsteuern dann immerhin - sag ich mal - 9 % von der
vorerklärten Steuer, und somit einen identischen Erstattungsanspruch. Da
wollte das FA Aufklärung darüber haben, wie sich dies aufteilte: "Erhebliche
Abweichung".

Finde ich absolut legitim. Sie wollen wissen, woran es liegt, dass jmd. so
spät eine Erstattung geltend macht. Könnte ja auch ein Betrugsversuch sein,
in welcher Weise auch immer. Zwar könnte ein Blick aufs USt-Konto beim FA
Erhellung bringen, da dort 12 identische Beträge standen. Aber dann bleibt
da immer noch die absolute Höhe der Rückforderung des StPfl.

Von Deinen "Peanuts" habe ich nie gesprochen.

Gruss Alexander

Matthias Kryn
2006-07-28 15:56:37 UTC
Permalink
Post by Herbert Feuerstein
Hallo,
ich gebe zur Zeit monatliche Voranmeldungen ab.
Ich habe Vorsteuer auf Rechnungen aus den Vormonaten gezahlt,
die ich in den Voranmeldungen damals nicht abgezogen habe.
Schade auch.
Post by Herbert Feuerstein
Kann ich die nun insgesamt mit der nächsten Voranmeldung für
Juli abziehen oder muß ich für die jeweiligen Monate, in
denen ich Vorsteuer gezahlt habe, korrigierte Voranmeldungen
abgeben?
Streng formal korrekt: jeder Monat einzeln korrigiert.

In der Praxis: wenns Peanuts sind, einfach bei der nächsten
Anmeldung mit draufpacken. "Penauts" ist für mich alles <100,-
Euro in Summe.

Grüße
Matthias
Herbert Feuerstein
2006-07-28 17:08:57 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
Post by Herbert Feuerstein
ich gebe zur Zeit monatliche Voranmeldungen ab.
Ich habe Vorsteuer auf Rechnungen aus den Vormonaten gezahlt,
die ich in den Voranmeldungen damals nicht abgezogen habe.
Schade auch.
Warum? Das ist ja grundsätzlich kein Problem.
Post by Matthias Kryn
Post by Herbert Feuerstein
Kann ich die nun insgesamt mit der nächsten Voranmeldung für
Juli abziehen oder muß ich für die jeweiligen Monate, in
denen ich Vorsteuer gezahlt habe, korrigierte Voranmeldungen
abgeben?
Streng formal korrekt: jeder Monat einzeln korrigiert.
Woraus ergibt sich das?

Herbi
Martin Schoenbeck
2006-07-28 21:52:59 UTC
Permalink
Hallo Matthias,
Post by Matthias Kryn
In der Praxis: wenns Peanuts sind, einfach bei der nächsten
Anmeldung mit draufpacken. "Penauts" ist für mich alles <100,-
Euro in Summe.
Auch bei mehr als Peanuts interessiert das keinen, in welcher Deiner
Voranmeldungen Du das angibst, solange Du Zahlungen nicht mutwillig
verschleppst. Sagt jedenfalls mein FA. Und der gesunde Menschenverstand.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Martin
2006-07-28 21:10:58 UTC
Permalink
Kann ich die nun insgesamt mit der nächsten Voranmeldung für Juli abziehen
oder muß ich für die jeweiligen Monate, in denen ich Vorsteuer gezahlt
habe, korrigierte Voranmeldungen abgeben?
In der Praxis wird die Rechnung dann verbucht, wann sie
in der Buchhaltung eintrudelt, und endlich allen Formvorschriften
genügt. Das kann mei manchen Liferanten Ewigkeiten dauern....

Eine März- Rechnung, die erst im August eintrifft, kommt
also singemäß auf die August- Anmeldung.

dem FA ist das komplett egal, auf welcher VA Du Deine
Vorsteuer angibst, hauptsache möglichst spät...

Hinweis:

- Bei richtig großen Beträgen die Rechnung als Kopie beilegen

- EU- Geschäftsfälle (mit ID- Nummer) sollten korrrekt, d.H.
berichtigt angemeldet werden.

Gruß Martin
Martin Schoenbeck
2006-07-28 21:50:00 UTC
Permalink
Hallo Martin

Martin schrieb:
^^^^^^^ ich war das aber nicht.
Post by Martin
- Bei richtig großen Beträgen die Rechnung als Kopie beilegen
Wie machst Du das bei Elster? Als JPG oder besser GIF?
Post by Martin
Gruß Martin
Auch so.
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Martin
2006-07-31 13:08:19 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Martin
^^^^^^^ ich war das aber nicht.
Post by Martin
- Bei richtig großen Beträgen die Rechnung als Kopie beilegen
Wie machst Du das bei Elster? Als JPG oder besser GIF?
Unaufgefordert Per FaxKopie an den Sachbearbeiter.
Damit ereichst Du eine fristgerechte Überweisung des VST-
Guthabens und verhinderst Nachfragen.

ps. ein "großer" Betrag ist z.B. die Vorsteuer aus einen PKW- Kauf
für den Kleinunternehmer.

Martin
Rüdiger Silberer
2006-08-01 02:17:20 UTC
Permalink
Post by Martin
Kann ich die nun insgesamt mit der nächsten Voranmeldung für Juli abziehen
oder muß ich für die jeweiligen Monate, in denen ich Vorsteuer gezahlt
habe, korrigierte Voranmeldungen abgeben?
In der Praxis wird die Rechnung dann verbucht, wann sie
in der Buchhaltung eintrudelt, und endlich allen Formvorschriften
genügt. Das kann mei manchen Liferanten Ewigkeiten dauern....
Eine März- Rechnung, die erst im August eintrifft, kommt
also singemäß auf die August- Anmeldung.
dem FA ist das komplett egal, auf welcher VA Du Deine
Vorsteuer angibst, hauptsache möglichst spät...
- Bei richtig großen Beträgen die Rechnung als Kopie beilegen
Insbesondere bei einer Erstattung.
Post by Martin
- EU- Geschäftsfälle (mit ID- Nummer) sollten korrrekt, d.H.
berichtigt angemeldet werden.
Oh ja, sonst bekommst Du Ärger mit den Leuten in Saarlouis. Die UStVA
und die zusammenfassende Meldung müssen unbedingt übereinstimmen.
--
ade - Rüdiger

Ein Glück, morgen is Berufsschule!
Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...