Post by MartinPost by Alexander WolffWenn das FA das so möchte, kann es trotzdem notwendig werden.
Welches FA verlangt diese Praxis?
Ich würde die dann per Fax wöchentlich mit berichtigte Voran-
meldungen zubomben, bis dieser Spuk ein Ende hat.
Selbst der Skontoabzug beim Zahlen müßte ja nachträglich korrigiert
werden.
Das ist total realitätsfremd.
Dann kläre ich Dich mal auf:
Ich habe auf Mieterträge USt erklärt, 12 Monate lang ohne einen VSt-Abzug.
Ja, aus Faulheit. Ich brauchte nur den Vormonat zu kopieren. Schlagt mich
ruhig, wenn jetzt Unverständnis darüber aufkommt, daß man sich nicht sofort
alles holt, was man kann.
Exkurs:
Aber aus dieser Bequemlichkeit heraus habe ich sämtliche Dinge eliminiert,
die nur Zeit kosten: Statt Weihnachts- und Urlaubsgeld nur 12 gleiche
Lohnzahlungen, Überweisung immer schon am 25. des Monats für den gleichen
Monat (nicht erst seit 2006), von LSt, SozV und Netto, Spesenvorschuß gleich
mit. Damit gibt es auch keine Dezember-Abgrenzung in der Bilanz!
So brauche ich für meine 2 LStA und 2 UStVA immer nur ein paar Minuten, ohne
mich mit Buchhaltung zu belasten oder Zahlen daraus zu übernehmen. Noch
einfacher mache ich es mir, indem ich nur 6mal im Jahr erkläre, nämlich bis
10. im geraden Monat für ihn selbst und den Vormonat. Wenn ich die
Steueranmeldung für Februar am 10. Februar mache, so wird der Betrag
trotzdem erst im Folgemonat eingezogen (soweit nicht eh gleich selbst per
Dauerauftrag überwiesen).
Exkurs Ende
In der USt-Jahreserklärung (die man dann mit der Ertragssteuererklärung
erfaßt) ergaben die Vorsteuern dann immerhin - sag ich mal - 9 % von der
vorerklärten Steuer, und somit einen identischen Erstattungsanspruch. Da
wollte das FA Aufklärung darüber haben, wie sich dies aufteilte: "Erhebliche
Abweichung".
Finde ich absolut legitim. Sie wollen wissen, woran es liegt, dass jmd. so
spät eine Erstattung geltend macht. Könnte ja auch ein Betrugsversuch sein,
in welcher Weise auch immer. Zwar könnte ein Blick aufs USt-Konto beim FA
Erhellung bringen, da dort 12 identische Beträge standen. Aber dann bleibt
da immer noch die absolute Höhe der Rückforderung des StPfl.
Von Deinen "Peanuts" habe ich nie gesprochen.
Gruss Alexander