Post by Wolfgang JäthPost by Maria BinPost by Wolfgang JäthPost by Maria BinPost by Ulrich LupusKönnte das Kind einen Mietvertrag abschließen und den Mietbetrag
schenken, oder wäre das eine missbräuchliche Konstruktion?
Man könnte darauf kommen, dass ein Kind gegenüber seinen bedürftigen
Eltern unterhaltspflichtig ist, damit sie ihre Miete aufbringen können.
Aber nur /bedürftigen/ Eltern gegenüber (d. h. wenn sie ansonsten für
ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aufkommen könnten); was sie aber
wahrscheinlich spätestens /nach/ der Schenkung (und möglicherweise schon
vorher) nicht mehr sein dürften.
Wenn die Eltern bedürftig sind, ist das unentgeltliche Überlassen der
Wohnung wohl zunächst nicht als Schenkung, sondern als Naturalunterhalt
anzusehen.
Post by Wolfgang JäthPost by Maria BinDas Kind übernimmt die Miete der Eltern, damit deren Rente zum Leben reicht.
Nein, das Kind übernimmt keine Miete, sondern das Kind lässt die Eltern
unentgeltlich wohnen.
Post by Wolfgang JäthDann geht es aber überhaupt nicht (nur) um Schenkungssteuer, sondern
um (ganz oder teilweise[1]) steuerfreien Unterhalt; und um die
Absetzbarkeit bei der Einkommenssteuer.
Darum geht es im Prinzip auch bei unentgeltlicher Überlassung der
Wohnung. Ob der Unterhalt in bar oder durch Sachwerte geleistet wird,
ist egal.
Post by Wolfgang Jäth[1] da gibt es irgendwo einen Höchstbetrag zu berücksichtigen, der
derzeit AFAIK bei 7.680 Euro p. a. liegt [...]
Seit 2009 sind es 8.004 Euro. Eigenes Einkommen der unterstützten Person
über 624 Euro mindert den Höchstbetrag. Und die unterstützte Person darf
nur geringfügiges Vermögen (max. 15.500 Euro) besitzen.
Post by Wolfgang JäthPost by Maria BinPost by Wolfgang JäthPost by Maria BinABER: Geld nur im Kreis zu bewegen, um Steuervorteile zu erlangen, ist
auf jeden Fall Gestaltungsmissbrauch. Und ja, die Mietzahlungen müssten
nachweislich fließen.
Nichts leichter als das; dazu reicht /ein/ Mietbetrag (den man halt per
Dauerauftrag monatlich hin und her schiebt) ...
Nein, so geht's nicht.
Wenn es /nur/ um den Nachweis geht, daß Geld geflossen ist, schon (man
muss halt für die Rücküberweisung eine einigermaßen plausibel klingende
Erklärung haben).
Die wahrheitsgemäße Erklärung lautet: "Ich wollte es so hinstellen, als
hätte ich mit meinen Eltern einen ganz normalen Mietvertrag und würde
ihnen das Geld völlig unabhängig davon geben." Und nun rate mal, wie das
Finanzamt so etwas nennt.
Post by Wolfgang JäthPost by Maria BinDas Kind beziffert die Miethöhe und macht sie als Unterstützungsleistung
für bedürftige Angehörige steuerlich geltend.
Als Wert der Unterstützungsleistung wäre die ortsübliche Miete anzusetzen.
Post by Wolfgang JäthAllerdings muss man die Bedürftigkeit IIRC begründen können.
Das wird im Wesentlichen durch die Anrechnung von Einkommen und Vermögen
des Unterstützten erledigt.
Post by Wolfgang JäthUnd bei so
einer Konstruktion - und je nach Miethöhe - könnte das FA u. U. auch
misstrauisch werden. Evtl. macht es dann sogar Sinn, die
Unterstützungsleistung über ein unbeteiligtes Geschwister o. ä. laufen
zu lassen (z. B., indem Kind K dem Geschwister G das Geld gibt, mit dem
G die Eltern E unterstützt, ihre Miete an K zu zahlen usw.; aber das ist
jetzt nur so ein spontanes Gedankenspiel, ohne Garantie, daß das auch in
Realität funktioniert).
Gelder "über ein unbeteiligtes [...] laufen zu lassen" ist eigentlich
selten legal - erst recht, wenn damit die tatsächlichen Verhältnisse vor
dem Finanzamt verschleiert werden sollen. Mit solchen Ratschlägen wäre
ich vorsichtig.
Und selbst wenn wir für einen Augenblick unterstellen, das wäre kein
Gestaltungsmissbrauch: Worin läge der Vorteil? Dem Kind, dem die Wohnung
gehört, würde das nur dann und nur solange nutzen, wie sich aus dem
Mietverhältnis ein Verlust ergäbe. Demgegenüber würde die Anerkennung
der Unterstützungzahlung als außergewöhnliche Belastung dann recht
schwierig.