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Leasing-PKW: Buchung/Abschreibung
(zu alt für eine Antwort)
Michael Hotjakov
2007-10-19 22:48:35 UTC
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Hallo NG,

Ein uneingeschränkt zum VSt-Abzug Berechtigter möchte einen neuen
Firmenwagen für 23.800 ? brutto für 3 Jahre leasen. Die Sonderzahlung
beträgt 7.800 ? brutto.
36 Leasingsraten betragen 290 ? brutto. Er ist sich noch nicht sicher, ob er
den PKW nach 3 Jahren durch die Schlussrate bezahlt oder zurückgibt.

Wie wird das alles steuerlich und buchungstechnisch erfasst und 3 (oder 6)
Jahre behandelt?

Einerseits ist das Kfz 23.800 ? wert, bezahlt wird jedoch "nur" 7.800 ?.
Mit welcher Summe soll das Auto 6 Jahre abgeschrieben werden? Nicht doch mit
7.800 ?, oder?

Darf er die Erstattungen der VoSt 1.245,38 ? aus der Anzahlung und später
46,30 ? aus der monatlichen Raten beim FA geltend machen?

Nett, wenn mir da jemand weiter helfen kann.

Danke, Gruß und schönes Wochenende

Michael
Daniel Zauft
2007-10-20 07:09:00 UTC
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Post by Michael Hotjakov
Hallo NG,
Ein uneingeschränkt zum VSt-Abzug Berechtigter möchte einen neuen
Firmenwagen für 23.800 ? brutto für 3 Jahre leasen. Die Sonderzahlung
beträgt 7.800 ? brutto.
36 Leasingsraten betragen 290 ? brutto. Er ist sich noch nicht sicher, ob er
den PKW nach 3 Jahren durch die Schlussrate bezahlt oder zurückgibt.
Wie wird das alles steuerlich und buchungstechnisch erfasst und 3 (oder 6)
Jahre behandelt?
§ 4 (3) Rechner oder Bilanzierer?
Post by Michael Hotjakov
Einerseits ist das Kfz 23.800 ? wert, bezahlt wird jedoch "nur" 7.800 ?.
Mit welcher Summe soll das Auto 6 Jahre abgeschrieben werden? Nicht doch mit
7.800 ?, oder?
Mir scheint, dass dir das ganze Konzept vom Leasing nicht ganz klar ist.
Im Regelfall wird das Kfz nicht beim Leasingnehmer bilanziert.

Die Leasingsonderzahlung wird entweder direkt im Jahr des Abflusses (§ 4
(3)) oder verteilt über die Laufzeit des Leasingvertrags als
Betriebsausgabe erfasst (Bilanzierer).
Die monatlichen Raten sind in beiden Fällen sofort abziehbar. Vorsteuer
ebenfalls.

Grüße

Daniel
Eric Lorenz
2007-10-20 08:33:50 UTC
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Post by Daniel Zauft
Die Leasingsonderzahlung wird entweder direkt im Jahr des Abflusses (§ 4
(3)) oder verteilt über die Laufzeit des Leasingvertrags als
Betriebsausgabe erfasst (Bilanzierer).
Die monatlichen Raten sind in beiden Fällen sofort abziehbar. Vorsteuer
ebenfalls.
Die Leasingsonderzahlung ist für eine Nutzungsüberlassung. Ist die
Laufzeit mehr als 5 Jahre, muss die Sonderzahlung m.E. auch bei einer §
4 (3) Rechnung aufgeteilt werden.

Eric

P.s.:

2) 1Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet
worden sind.2Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Absatz 1 Satz 2
entsprechend.3Werden Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als
fünf Jahren im Voraus geleistet, sind sie insgesamt auf den Zeitraum
gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird.4Satz
3 ist auf ein Damnum oder Disagio nicht anzuwenden, soweit dieses
marktüblich ist.5§ 42 der Abgabenordnung bleibt unberührt.6Die
Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1, § 5) bleiben unberührt.
Michael Hotjakov
2007-10-20 21:46:59 UTC
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Hallo Daniel,
Post by Daniel Zauft
Post by Michael Hotjakov
Hallo NG,
Ein uneingeschränkt zum VSt-Abzug Berechtigter möchte einen neuen
Firmenwagen für 23.800 ? brutto für 3 Jahre leasen. Die Sonderzahlung
beträgt 7.800 ? brutto.
36 Leasingsraten betragen 290 ? brutto. Er ist sich noch nicht sicher, ob
er den PKW nach 3 Jahren durch die Schlussrate bezahlt oder zurückgibt.
Wie wird das alles steuerlich und buchungstechnisch erfasst und 3 (oder
6) Jahre behandelt?
§ 4 (3) Rechner oder Bilanzierer?
kein Bilanzierer, sonder EÜR.
Post by Daniel Zauft
Post by Michael Hotjakov
Einerseits ist das Kfz 23.800 ? wert, bezahlt wird jedoch "nur" 7.800 ?.
Mit welcher Summe soll das Auto 6 Jahre abgeschrieben werden? Nicht doch
mit 7.800 ?, oder?
Mir scheint, dass dir das ganze Konzept vom Leasing nicht ganz klar ist.
Im Regelfall wird das Kfz nicht beim Leasingnehmer bilanziert.
hat er auch nicht vor, da kein Bilanzierer.
Post by Daniel Zauft
Die Leasingsonderzahlung wird entweder direkt im Jahr des Abflusses (§ 4
(3)) oder verteilt über die Laufzeit des Leasingvertrags als
Betriebsausgabe erfasst (Bilanzierer).
Die monatlichen Raten sind in beiden Fällen sofort abziehbar. Vorsteuer
ebenfalls.
Gilt diese Regelung auch für Rechner?
Post by Daniel Zauft
Grüße
Daniel
Gruß
Michael
Eric Lorenz
2007-10-21 07:24:29 UTC
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Post by Michael Hotjakov
Post by Daniel Zauft
Mir scheint, dass dir das ganze Konzept vom Leasing nicht ganz klar ist.
Im Regelfall wird das Kfz nicht beim Leasingnehmer bilanziert.
hat er auch nicht vor, da kein Bilanzierer.
Hier muss man aufpassen. Es gibt den sogenannten Leasingerlass. Bitte
schau ihn dir genau an. Erst dann kann man entscheiden, wem der
Leasinggegenständ zugerechnet wird.
Post by Michael Hotjakov
Post by Daniel Zauft
Die Leasingsonderzahlung wird entweder direkt im Jahr des Abflusses (§ 4
(3)) oder verteilt über die Laufzeit des Leasingvertrags als
Betriebsausgabe erfasst (Bilanzierer).
Die monatlichen Raten sind in beiden Fällen sofort abziehbar. Vorsteuer
ebenfalls.
Gilt diese Regelung auch für Rechner?
Du meinst sicher EÜR?
Die obrige Aussage ist nur bedingt richtig. Bis zu 5 Jahren kann ein EÜR
Rechner die Leasingsonderzahlung sofort als BA abziehen. Nur wenn die
Leasinglaufzeit über 5 Jahre ist, muss er das ganze aufteilen. Dies wird
oft falsch gemacht und sorgt bei BP für manchen Ärger.

Eric
Michael Hotjakov
2007-10-21 12:16:03 UTC
Permalink
Eric hallo,
Post by Eric Lorenz
Post by Michael Hotjakov
Post by Daniel Zauft
Mir scheint, dass dir das ganze Konzept vom Leasing nicht ganz klar ist.
Im Regelfall wird das Kfz nicht beim Leasingnehmer bilanziert.
hat er auch nicht vor, da kein Bilanzierer.
Hier muss man aufpassen. Es gibt den sogenannten Leasingerlass. Bitte
schau ihn dir genau an. Erst dann kann man entscheiden, wem der
Leasinggegenständ zugerechnet wird.
Das schaue ich mir an.
Post by Eric Lorenz
Post by Michael Hotjakov
Post by Daniel Zauft
Die Leasingsonderzahlung wird entweder direkt im Jahr des Abflusses (§ 4
(3)) oder verteilt über die Laufzeit des Leasingvertrags als
Betriebsausgabe erfasst (Bilanzierer).
Die monatlichen Raten sind in beiden Fällen sofort abziehbar. Vorsteuer
ebenfalls.
Gilt diese Regelung auch für Rechner?
Du meinst sicher EÜR?
Ja.
So ("Rechner") hat das der Daniel benannt und ich übernommen.
Post by Eric Lorenz
Die obrige Aussage ist nur bedingt richtig. Bis zu 5 Jahren kann ein EÜR
Rechner die Leasingsonderzahlung sofort als BA abziehen. Nur wenn die
Leasinglaufzeit über 5 Jahre ist, muss er das ganze aufteilen. Dies wird
oft falsch gemacht und sorgt bei BP für manchen Ärger.
Leasingvertrag läuft 3 Jahre.
Das heisst doch, die mit der Anzahlung entrichtete VoSt kann man sofort
(mit nächster USt-VA) zurück holen?
Und die VoSt aus der monatlichen Leasingsraten auch?

Und was ist dann mit AfA? Gilt das bei Leasing nicht?

Gruß
Michael
Post by Eric Lorenz
Eric
Eric Lorenz
2007-10-21 15:15:07 UTC
Permalink
Michael Hotjakov schrieb:

Hallo Michael!
Post by Michael Hotjakov
Post by Eric Lorenz
Die obrige Aussage ist nur bedingt richtig. Bis zu 5 Jahren kann ein EÜR
Rechner die Leasingsonderzahlung sofort als BA abziehen. Nur wenn die
Leasinglaufzeit über 5 Jahre ist, muss er das ganze aufteilen. Dies wird
oft falsch gemacht und sorgt bei BP für manchen Ärger.
Leasingvertrag läuft 3 Jahre.
Das heisst doch, die mit der Anzahlung entrichtete VoSt kann man sofort
(mit nächster USt-VA) zurück holen?
Und die VoSt aus der monatlichen Leasingsraten auch?
Du wirfst gerade Umsatzsteuer und Einkommensteuer in einen Topf. Das
geht nicht. Selbstverständlich kannst du von der Leasingsonderzahlung
die Vorsteuer sofort zurückholen. Ebenso bei den einzelnen
Leasingzahlungen. Aufteilen mußt Du da nicht.
Post by Michael Hotjakov
Und was ist dann mit AfA? Gilt das bei Leasing nicht?
Wenn der Gegenstand im Eigentum des Leasinggeber verbleibt, dann
schreibt er das Fahrzeug ab. Der Leasingnehmer nutzt zwar den
Gegenstand, ist aber nicht sein Eigentum. Deswegen kann er nur die
Leasingraten als BA abziehen. Leasingraten und Abschreibung geht nicht.

Anders bei der Finanzierung (manchmal auch Mietkauf genannt). Hier geht
der Gegenstand in dein Eigentum über. Du finanzierst den Gegenstand.
Also sind die Zinsen und die Abschreibung für dich BA. (Die Tilgung
nicht) Gleichzeitig ziehst du aus den Anschaffungskosten die Vorsteuer.

Eric
Michael Hotjakov
2007-10-21 20:52:44 UTC
Permalink
Hallo Eric,

danke für Deine Super-Aufklärung.
Wie immer sehr verständlich und präzise.

Ich hatte nicht vor, die Leasingraten und Abschreibung gleichzeitig als BA
geltend zu machen und dabei die Umsatzsteuer und Einkommensteuer in einen
Topf zu werfen.

Die Fragestellung war vielleicht irreführend, da ich die Abschreibung mit
Aufteilung (bzw. Nichtaufteilung) verwechselt habe.

Die Sache mit dem Übergang ins Eigentum hat mir die Augen geöffnet.

Auch die Aufteilung der Anzahlung auf mehrere Jahre (beim Leasingdauer > 5
Jahre) trifft hier nicht zu, weil es in diesem Fall 3 Jahre sind.

Vielen Dank

Michael
Post by Eric Lorenz
Hallo Michael!
Post by Michael Hotjakov
Post by Eric Lorenz
Die obrige Aussage ist nur bedingt richtig. Bis zu 5 Jahren kann ein EÜR
Rechner die Leasingsonderzahlung sofort als BA abziehen. Nur wenn die
Leasinglaufzeit über 5 Jahre ist, muss er das ganze aufteilen. Dies wird
oft falsch gemacht und sorgt bei BP für manchen Ärger.
Leasingvertrag läuft 3 Jahre.
Das heisst doch, die mit der Anzahlung entrichtete VoSt kann man sofort
(mit nächster USt-VA) zurück holen?
Und die VoSt aus der monatlichen Leasingsraten auch?
Du wirfst gerade Umsatzsteuer und Einkommensteuer in einen Topf. Das geht
nicht.
Selbstverständlich kannst du von der Leasingsonderzahlung
Post by Eric Lorenz
die Vorsteuer sofort zurückholen. Ebenso bei den einzelnen
Leasingzahlungen. Aufteilen mußt Du da nicht.
Post by Michael Hotjakov
Und was ist dann mit AfA? Gilt das bei Leasing nicht?
Wenn der Gegenstand im Eigentum des Leasinggeber verbleibt, dann schreibt
er das Fahrzeug ab. Der Leasingnehmer nutzt zwar den Gegenstand, ist aber
nicht sein Eigentum. Deswegen kann er nur die Leasingraten als BA
abziehen. Leasingraten und Abschreibung geht nicht.
Anders bei der Finanzierung (manchmal auch Mietkauf genannt). Hier geht
der Gegenstand in dein Eigentum über. Du finanzierst den Gegenstand. Also
sind die Zinsen und die Abschreibung für dich BA. (Die Tilgung nicht)
Gleichzeitig ziehst du aus den Anschaffungskosten die Vorsteuer.
Eric
Benjamin Schulz
2007-10-21 16:27:50 UTC
Permalink
Post by Michael Hotjakov
So ("Rechner") hat das der Daniel benannt und ich übernommen.
Eigentlich hatte er das 4/3-Rechner genannt, du hast nur der ersten Teil
abgeschnitten.

Ben
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