Axel Schaefer
2013-03-20 08:16:09 UTC
Hallo,
ich bin 04-2012 von Niedersachsen nach Hessen umgezogen, auf nachfrage
teilte man mir bei meinem FA in NDS mit, ich solle die Steuererklärung
für 2011 noch dort einreichen. Das habe ich Anfang 06-2012 getan,
zusammen mit ergänzenden Unterlagen zu zwei Einsprüchen gegen die
Bescheide von 2008 und 2010. Ich habe dann in 09-2012 mal angerufen und
gefragt, wann ein Bescheid kommt, dabei hat man mit mitgeteilt, ich
solle bei meinem neuen FA in Hessen fragen, meine Unterlagen seien Ende
06-2012 dorthin abgegeben worden.
Ich habe dann beim FA in Hessen angerufen, dort teilte man mir meine
neue Steuernummer mit und dass es etwas dauern könnte mit der
Datenübernahme (neue Software, viel Arbeit usw. usf. ....). Ich habe
dann in 12-2012 nochmal nachgehakt, die Mitarbeiterin hat dann gesagt,
sie sei ohnehin nicht mehr lange dort, dass macht dann ein Kollege, der
meldet sich in 01-2013. Der Kollege meldete sich auch, erzählte auch
wieder, dass es noch etwas dauert. Ich habe daraufhin nochmal eine Email
an ihn gesandt, damit die Sache nicht in Vergessenheit gerät.
Letzte Woche bekomme ich einen schriftlichen Bescheid des FA in Hessen,
ich möge doch bitte meine Einkommensteuererklärung 2011 einreichen. Ich
habe gleich per Fax geantwortet und den Schriftverkehr (Emails und
Anschreiben zur Steuererklärung) beigefügt, Kopie per Email an den
Mitarbeiter. Nach weiterer telefonischer Nachfrage teilte mir dieser
mit, dass meine Steuererklärung 2011 samt Belegen verschwunden sei,
lediglich die beiden Einsprüche mit Belegen lägen vor und werden jetzt
auch zügig bearbeitet. Angeblich wären vom FA in Hessen die Unterlagen
in 07-2012 noch einmal nach NDS zurückgeschickt worden, wobei NDS dies
verneint.
Ich soll jetzt meine Steuererklärung 2011 nochmal einreichen, ich habe
dem Mitarbeiter mitgeteilt, dass ich nur noch Kopien der Formulardrucke
von meiner Steuersoftware habe, was aber seiner Meinung nach ausreicht
und sie würden das dann auch ohne Belege anerkennen.
Soweit so gut bzw. schlecht.
ich benötige die Belege (mal abgesehen von der Vollständigkeit meiner
Unterlagen) auch für die Schlussabrechnung unserer in 2012 ausgezogenen
Mieter.
Gibt es da Möglichkeiten an Schadensersatz zu gelangen, weil ich die
Kosten gegenüber meinen ohnehin säumigen Mietern nicht nachweisen und
geltend machen kann, auch dass beschaffen von Ersatzunterlagen erfordert
einen hohen Aufwand, wenn ich sie überhaupt überall bekomme.
Mfg
Axel
PS: Das FA in NDS hat in der Vergangenheit immer Originalbelege
verlangt, die ich per Abgabe oder Einwurf im Fristenbriefkasten zusammen
mit der Steuererklärung übergeban habe, diese kamen dann nach der
Erfassung unabhängig vom Steuerbescheid nach wenigen Wochen zurück.
ich bin 04-2012 von Niedersachsen nach Hessen umgezogen, auf nachfrage
teilte man mir bei meinem FA in NDS mit, ich solle die Steuererklärung
für 2011 noch dort einreichen. Das habe ich Anfang 06-2012 getan,
zusammen mit ergänzenden Unterlagen zu zwei Einsprüchen gegen die
Bescheide von 2008 und 2010. Ich habe dann in 09-2012 mal angerufen und
gefragt, wann ein Bescheid kommt, dabei hat man mit mitgeteilt, ich
solle bei meinem neuen FA in Hessen fragen, meine Unterlagen seien Ende
06-2012 dorthin abgegeben worden.
Ich habe dann beim FA in Hessen angerufen, dort teilte man mir meine
neue Steuernummer mit und dass es etwas dauern könnte mit der
Datenübernahme (neue Software, viel Arbeit usw. usf. ....). Ich habe
dann in 12-2012 nochmal nachgehakt, die Mitarbeiterin hat dann gesagt,
sie sei ohnehin nicht mehr lange dort, dass macht dann ein Kollege, der
meldet sich in 01-2013. Der Kollege meldete sich auch, erzählte auch
wieder, dass es noch etwas dauert. Ich habe daraufhin nochmal eine Email
an ihn gesandt, damit die Sache nicht in Vergessenheit gerät.
Letzte Woche bekomme ich einen schriftlichen Bescheid des FA in Hessen,
ich möge doch bitte meine Einkommensteuererklärung 2011 einreichen. Ich
habe gleich per Fax geantwortet und den Schriftverkehr (Emails und
Anschreiben zur Steuererklärung) beigefügt, Kopie per Email an den
Mitarbeiter. Nach weiterer telefonischer Nachfrage teilte mir dieser
mit, dass meine Steuererklärung 2011 samt Belegen verschwunden sei,
lediglich die beiden Einsprüche mit Belegen lägen vor und werden jetzt
auch zügig bearbeitet. Angeblich wären vom FA in Hessen die Unterlagen
in 07-2012 noch einmal nach NDS zurückgeschickt worden, wobei NDS dies
verneint.
Ich soll jetzt meine Steuererklärung 2011 nochmal einreichen, ich habe
dem Mitarbeiter mitgeteilt, dass ich nur noch Kopien der Formulardrucke
von meiner Steuersoftware habe, was aber seiner Meinung nach ausreicht
und sie würden das dann auch ohne Belege anerkennen.
Soweit so gut bzw. schlecht.
ich benötige die Belege (mal abgesehen von der Vollständigkeit meiner
Unterlagen) auch für die Schlussabrechnung unserer in 2012 ausgezogenen
Mieter.
Gibt es da Möglichkeiten an Schadensersatz zu gelangen, weil ich die
Kosten gegenüber meinen ohnehin säumigen Mietern nicht nachweisen und
geltend machen kann, auch dass beschaffen von Ersatzunterlagen erfordert
einen hohen Aufwand, wenn ich sie überhaupt überall bekomme.
Mfg
Axel
PS: Das FA in NDS hat in der Vergangenheit immer Originalbelege
verlangt, die ich per Abgabe oder Einwurf im Fristenbriefkasten zusammen
mit der Steuererklärung übergeban habe, diese kamen dann nach der
Erfassung unabhängig vom Steuerbescheid nach wenigen Wochen zurück.