Discussion:
FA hat Einkommensteuererklärung 2011 samt Belegen verlegt, verloren ....
(zu alt für eine Antwort)
Axel Schaefer
2013-03-20 08:16:09 UTC
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Hallo,
ich bin 04-2012 von Niedersachsen nach Hessen umgezogen, auf nachfrage
teilte man mir bei meinem FA in NDS mit, ich solle die Steuererklärung
für 2011 noch dort einreichen. Das habe ich Anfang 06-2012 getan,
zusammen mit ergänzenden Unterlagen zu zwei Einsprüchen gegen die
Bescheide von 2008 und 2010. Ich habe dann in 09-2012 mal angerufen und
gefragt, wann ein Bescheid kommt, dabei hat man mit mitgeteilt, ich
solle bei meinem neuen FA in Hessen fragen, meine Unterlagen seien Ende
06-2012 dorthin abgegeben worden.
Ich habe dann beim FA in Hessen angerufen, dort teilte man mir meine
neue Steuernummer mit und dass es etwas dauern könnte mit der
Datenübernahme (neue Software, viel Arbeit usw. usf. ....). Ich habe
dann in 12-2012 nochmal nachgehakt, die Mitarbeiterin hat dann gesagt,
sie sei ohnehin nicht mehr lange dort, dass macht dann ein Kollege, der
meldet sich in 01-2013. Der Kollege meldete sich auch, erzählte auch
wieder, dass es noch etwas dauert. Ich habe daraufhin nochmal eine Email
an ihn gesandt, damit die Sache nicht in Vergessenheit gerät.
Letzte Woche bekomme ich einen schriftlichen Bescheid des FA in Hessen,
ich möge doch bitte meine Einkommensteuererklärung 2011 einreichen. Ich
habe gleich per Fax geantwortet und den Schriftverkehr (Emails und
Anschreiben zur Steuererklärung) beigefügt, Kopie per Email an den
Mitarbeiter. Nach weiterer telefonischer Nachfrage teilte mir dieser
mit, dass meine Steuererklärung 2011 samt Belegen verschwunden sei,
lediglich die beiden Einsprüche mit Belegen lägen vor und werden jetzt
auch zügig bearbeitet. Angeblich wären vom FA in Hessen die Unterlagen
in 07-2012 noch einmal nach NDS zurückgeschickt worden, wobei NDS dies
verneint.
Ich soll jetzt meine Steuererklärung 2011 nochmal einreichen, ich habe
dem Mitarbeiter mitgeteilt, dass ich nur noch Kopien der Formulardrucke
von meiner Steuersoftware habe, was aber seiner Meinung nach ausreicht
und sie würden das dann auch ohne Belege anerkennen.
Soweit so gut bzw. schlecht.
ich benötige die Belege (mal abgesehen von der Vollständigkeit meiner
Unterlagen) auch für die Schlussabrechnung unserer in 2012 ausgezogenen
Mieter.
Gibt es da Möglichkeiten an Schadensersatz zu gelangen, weil ich die
Kosten gegenüber meinen ohnehin säumigen Mietern nicht nachweisen und
geltend machen kann, auch dass beschaffen von Ersatzunterlagen erfordert
einen hohen Aufwand, wenn ich sie überhaupt überall bekomme.

Mfg
Axel

PS: Das FA in NDS hat in der Vergangenheit immer Originalbelege
verlangt, die ich per Abgabe oder Einwurf im Fristenbriefkasten zusammen
mit der Steuererklärung übergeban habe, diese kamen dann nach der
Erfassung unabhängig vom Steuerbescheid nach wenigen Wochen zurück.
THOMAS.HOMILIUS@gmail.com
2013-03-20 18:51:41 UTC
Permalink
... Nach weiterer telefonischer Nachfrage teilte mir dieser
mit, dass meine Steuererklaerung 2011 samt Belegen verschwunden sei,
lediglich die beiden Einsprueche mit Belegen laegen vor und werden jetzt
auch zuegig bearbeitet. Angeblich waeren vom FA in Hessen die Unterlagen
in 07-2012 noch einmal nach NDS zurueckgeschickt worden, wobei NDS dies
verneint.
Ich soll jetzt meine Steuererklaerung 2011 nochmal einreichen, ...
Das fuehrt uns erst einmal zu der Frage, ob du deine
Einkommensteuererklaerung 2011 wirksam abgegeben hast, auch wenn du
diese an das falsche Finanzamt geschickt hast.

Ich bin der Ansicht, dass du die Steuererklaerung 2011 wirksam
eingereicht hast, auch wenn diese an das falsche Finanzamt ging. Nur
noch ueber deine gesetzliche Mitwirkungspflicht kann das Finanzamt
Unterlagen von dir anfordern.


BFH-Urteil vom 10.7.1987 (VI R 160/86) BStBl. 1987 II S. 827
"Die Frist zur Abgabe des Antrags auf Lohnsteuer-Jahresausgleich wird
auch durch die Abgabe des Antrags bei einem fuer die Durchfuehrung des
Jahresausgleichs oertlich UNZUSTAENDIGEN FA gewahrt."
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1987/XX870827.HTM

Hier geht es zwar nur um die Frist, ich bin aber der Ansicht, dass man
nur eine tatsaechliche gueltige Steuererklaerung fristwahrend
einreichen kann und diese Steuererklaerung nicht noch einmal (beim
richtigen Finanzamt) einreichen muss, weil diese dann schon
eingereicht ist.


Zu den beiden Einspruechen:
Paragraph 26 AO Zustaendigkeitswechsel
"Die bisher zustaendige Finanzbehoerde kann ein Verwaltungsverfahren
fortfuehren, ..."
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__26.html

Das vorher zustaendige FA koennte also das Einspruchs-Verfahren u.U.
weiterfuehren und nicht dein neues Wohnsitzfinanzamt.


THOMAS HOMILIUS
Armin Wolf
2013-03-20 20:06:13 UTC
Permalink
Post by Axel Schaefer
Gibt es da Möglichkeiten an Schadensersatz zu gelangen, weil ich die
Kosten gegenüber meinen ohnehin säumigen Mietern nicht nachweisen und
geltend machen kann, auch dass beschaffen von Ersatzunterlagen erfordert
einen hohen Aufwand, wenn ich sie überhaupt überall bekomme.
Die einzige Möglichkeit besteht darin, daß Du all diese Kosten als
Kosten geltend machst, und diese bei den Einkünften aus V&V im
Folgejahr abziehen kannst.

Einen einfachen Scanner oder Kopierer hättest Du auch absetzen
können.

Dafür hast Du gelernt. "Wichtige Unterlagen in einem Rechtsstreit gibt
man niemals aus der Hand, ohne zuvor eine Kopie erstellt zu haben."

Dein Problem: Du kannst nicht nachweisen, welche Unterlagen das FA
verschlampt hat, da Du keine Kopien hast. (= einfache Realität)
THOMAS.HOMILIUS@gmail.com
2013-03-21 15:25:21 UTC
Permalink
Gibt es da Moeglichkeiten an Schadensersatz zu gelangen, weil ich die
Kosten gegenueber meinen ohnehin saeumigen Mietern nicht nachweisen und
geltend machen kann, auch dass beschaffen von Ersatzunterlagen erfordert
einen hohen Aufwand, wenn ich sie ueberhaupt ueberall bekomme.
Die einzige Moeglichkeit besteht darin, dass Du all diese Kosten als
Kosten geltend machst, und diese bei den Einkuenften aus V&V im
Folgejahr abziehen kannst.
Einen einfachen Scanner oder Kopierer haettest Du auch absetzen
koennen.
Dafuer hast Du gelernt. "Wichtige Unterlagen in einem Rechtsstreit gibt
man niemals aus der Hand, ohne zuvor eine Kopie erstellt zu haben."
Dein Problem: Du kannst nicht nachweisen, welche Unterlagen das FA
verschlampt hat, da Du keine Kopien hast. (= einfache Realitaet)
Man koennte sich ueberlegen, ob man die Nebenkosten oder was auch
immer auch ohne Belege gegenueber seinen Mietern durchsetzen kann.
Dann waere der Schaden nicht hoch bzw. nicht vorhanden.


THOMAS HOMILIUS
Armin Wolf
2013-03-21 21:07:16 UTC
Permalink
Post by ***@gmail.com
Man koennte sich ueberlegen, ob man die Nebenkosten oder was auch
immer auch ohne Belege gegenueber seinen Mietern durchsetzen kann.
Dann waere der Schaden nicht hoch bzw. nicht vorhanden.
Ich frage mich, was der Axel alles seiner Steuererklärung beilegte.
Üblicherweise bekommt das FA eine Anlage EÜR oder eine manu-
elle Berechnung der Einkünfte aus V&V. Belege lediglich Spenden-
bescheinigungen und außergewöhnliche Belastungen

Die Einzelbelege bekommt das FA nur auf Nachfrage in Form einer
Betriebsprüfung, oder wenn ein Beleg derart außergewöhnlich ist,
daß man sich Nachfragen ersparen möchte (Z.B. VST aus 100 TEUR-
Reparatur der Fassade)
Thomas Hochstein
2013-03-23 09:30:05 UTC
Permalink
Post by Axel Schaefer
PS: Das FA in NDS hat in der Vergangenheit immer Originalbelege
verlangt, die ich per Abgabe oder Einwurf im Fristenbriefkasten zusammen
mit der Steuererklärung übergeban habe, diese kamen dann nach der
Erfassung unabhängig vom Steuerbescheid nach wenigen Wochen zurück.
Originale sind idR nur von sehr wenigen Belegen erforderlich;
ansonsten genügen Kopien. In diesen Ausnahmefällen ist es dann
sinnvoll, Kopien der Originale vor Versand anzufertigen.

Ja, das ist aufwendig. Ja, das ist bei mir seit > 20 Jahren unnötig.

Aber *wenn* es einmal nötig wird, dann ist es doch sehr praktisch ...

-thh
Axel Schaefer
2013-03-23 20:18:09 UTC
Permalink
Hallo,
das war schon das richtige FA, ich habe ja vorher nachgefragt, umgezogen
sind wir in 04-2012 und deshalb habe ich sicherheitshalber vorher
gefragt, wo ich abgeben soll. Antwort war in NDS.

Das abgeben der Originalbelege war im Nachhinein betrachtet fahrlässig,
allerdings gabs in den Jahren davor immer die Forderung die
Originalbelege vorzuzeigen und ich kann nicht jedesmal einen Tag Urlaub
nehmen um mich auf dem FA zu vergnügen.
Vielleicht war das auch nur ein Nachtreten, denn in 2006 hat das FA in
den Osterferien kontrolliert, ob wir die selbsgenutzte Immobilie auch
bewohnen um festzustellen, das wir nicht da sind (Urlaub !) und die
EhZul zu streichen, wobei das Finanzgericht in NDS dann doch meiner
Meinung war. Die sind manchmal etwas seltsam in NDS auf dem FA beim
Finanzgericht aber sehr nett.
In Hessen ist das schlimme man erfährt noch nichtmal über das
Landesintranet (geschweige denn über das www) wer
Leiter/Vorsteher/Geschäftstellenleiter des jeweiligen FA ist. Ich habe
mich jetzt über das Finanzministerium beim FA beschwert, Montag machen
sie meine Einkommensteuer auf Grundlage eines zugemailten Ausdrucks
meiner Steuersoftware fertig, Bescheid kommt dann am 8.4.2013.

Das warte ich erstmal ab und wenn ich das Geld hab dann helf ich mal
beim Suchen, sicherheitshalber auch in NDS....

Mfg
Axel
Bodo Rzany
2013-03-24 09:17:02 UTC
Permalink
Post by Axel Schaefer
In Hessen ist das schlimme man erfährt noch nichtmal über das
Landesintranet (geschweige denn über das www) wer
Leiter/Vorsteher/Geschäftstellenleiter des jeweiligen FA ist.
In Bayern ist das nicht anders. Amtliche Entscheidungen werden in
Pfaffenhofen mit "Lang" unterzeichnet. Antwortschreiben an das Finanzamt
beginnen deswegen natürlich mit "Sehr geehrtes Lang,".
Was soll's.

Grüße
Bodo
Lutz Schulze
2013-03-24 10:12:58 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Post by Axel Schaefer
In Hessen ist das schlimme man erfährt noch nichtmal über das
Landesintranet (geschweige denn über das www) wer
Leiter/Vorsteher/Geschäftstellenleiter des jeweiligen FA ist.
In Bayern ist das nicht anders. Amtliche Entscheidungen werden in
Pfaffenhofen mit "Lang" unterzeichnet. Antwortschreiben an das Finanzamt
beginnen deswegen natürlich mit "Sehr geehrtes Lang,".
Was soll's.
Steht vielleicht für: 'Lang hat's gedauert ...'

;-)

Lutz
--
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Will Berghoff
2013-03-24 17:29:45 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
In Bayern ist das nicht anders. Amtliche Entscheidungen werden in
Pfaffenhofen mit "Lang" unterzeichnet. Antwortschreiben an das Finanzamt
beginnen deswegen natürlich mit "Sehr geehrtes Lang,".
Was soll's.
Ja, hast Du eigentlich Freunde?
Bodo Rzany
2013-03-24 18:46:04 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Post by Bodo Rzany
In Bayern ist das nicht anders. Amtliche Entscheidungen werden in
Pfaffenhofen mit "Lang" unterzeichnet. Antwortschreiben an das Finanzamt
beginnen deswegen natürlich mit "Sehr geehrtes Lang,".
Was soll's.
Ja, hast Du eigentlich Freunde?
Einige. Das Lang gehört definitiv nicht dazu.
Axel Schaefer
2013-03-24 18:31:42 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
In Bayern ist das nicht anders. Amtliche Entscheidungen werden in
Pfaffenhofen mit "Lang" unterzeichnet. Antwortschreiben an das Finanzamt
beginnen deswegen natürlich mit "Sehr geehrtes Lang,".
Was soll's.
Ist aber doch komfortabel bei euch:
http://www.finanzamt-kassel.de/irj/FA_Kassel_Internet
und ich weiß wie der Chef und sein Vertreter heißen !

In Hessen sieht das so aus:
http://www.finanzamt-kassel.de/irj/FA_Kassel_Internet
und wenn ich den tollen "Finanzwegweiser" nutze erfahre ich, dass das FA
Kassel II für mich zuständig ist !

Am professionellsten finde ich das Finanzgericht Niedersachsen, die man
einschalten kann, wenn man sich nach dem ersten Einspruch nich mit
seinem FA einig ist. Die berichterstattende Richterin war sehr nett, die
Gerichtskostenstelle gibt einem vernünftige Auskunft. Man merkt richtig,
dass hier Profis am Werk sind die sowas nicht perönlich nehmen, sondern
wirklich versuchen im positiven Sinne Recht zu sprechen.
Die Durchwahlen zu den Richtern findet man übrigens im Internet und die
Serviceeinheit stellt auch zügig durch !

Mfg
Axel
Bodo Rzany
2013-03-24 18:49:43 UTC
Permalink
Post by Axel Schaefer
Am professionellsten finde ich das Finanzgericht Niedersachsen, die man
einschalten kann, wenn man sich nach dem ersten Einspruch nich mit
seinem FA einig ist. Die berichterstattende Richterin war sehr nett, die
Gerichtskostenstelle gibt einem vernünftige Auskunft. Man merkt richtig,
dass hier Profis am Werk sind die sowas nicht perönlich nehmen, sondern
wirklich versuchen im positiven Sinne Recht zu sprechen.
Die Durchwahlen zu den Richtern findet man übrigens im Internet und die
Serviceeinheit stellt auch zügig durch !
Über die Finanzgerichte kann ich mich in Bayern auch nicht beklagen.
Seit "das Lang" mich kennt, muß ich die allerdings kaum noch bemühen.

Grüße
Bodo

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