On Wed, 8 Jul 2009 07:31:19 -0700 (PDT), "bogis (B. Laskowski)"
Post by bogis (B. Laskowski)Und wenn es sich um ein "Psychomotorisches Turnen" handelt welches vom
Kinderarzt zusätzlich zur verschriebenen Ergotherapie empfohlen wurde?
Sind die Kosten dann in "Aussergewöhnliche Belastungen" oder so
einzutragen?
Nein ---> keine Außergewöhnliche Belastung, weil auch im Rahmen
privater Lebensführung nutzbar. Jedenfalls dann, wenn es lediglich die
Mitgliedschaft als Vereinsgrundgebühr ist. Man kann sich durch die
Instanzen klagen, falls man anderer Meinung ist, dann stellen die
Gerichte fest, was richtig ist.
Post by bogis (B. Laskowski)Zusatzfrage: Das Angebot des Vereins umfasst auch Schwimmen, nach 3/4
Jahr "Psychomotorisches Turnen" wurde das Kind dann also auch zum
Schwimmen angemeldet (Wassergewöhnung, inzwischen vorbereitung zum
Seepferdchen), für das Schwimmen wird ein Zusatzbetrag erhoben.
Ist die Vereinsgrundgebühr dann nur noch zu 50% in den
aussergewöhnlichen Belastungen absetzbar?
Immer noch gar nicht. Siehe oben.
Denk dir andere obskure Sonderfälle aus. Die Gesetzgebung kann das
alles gerne mit berücksichtigen, dann wird es noch mehr Gesetzestext
und noch komplexer, aber genau *das* wollen eir ja alle (von wegen der
Gerechtigkeit).. oder etwa nicht?
Martin
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Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein.
Was darüber ist, das ist vom Übel.
[Mt. 5, 37]