Discussion:
Einkommensteuererklärung: Kosten für Turnverein der Kinder
(zu alt für eine Antwort)
Magnus Warker
2009-06-11 13:22:16 UTC
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Hallo,

sowas kann man nicht absetzen, oder?

Gruß
Magnus
Martin Hentrich
2009-06-11 13:45:46 UTC
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On Thu, 11 Jun 2009 15:22:16 +0200, Magnus Warker
Post by Magnus Warker
sowas kann man nicht absetzen, oder?
Nein, sowas kann man nicht "absetzen". Das gehört zur privaten
Lebensführung wie der Kino- oder Theaterbesuch. Wowereit!

Martin
--
In diesem Moment begriff er, dass niemand den Verstand benutzen wollte.
Menschen wollten Ruhe. Sie wollten essen und schlafen, und sie wollten,
daß man nett zu ihnen war. Denken wollten sie nicht.
[Daniel Kehlmann: Die Vermessung der Welt]
Magnus Warker
2009-06-11 13:58:14 UTC
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Danke!
R.R.Kopp
2009-06-22 21:14:47 UTC
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Post by Martin Hentrich
[Kosten für Turnverein der Kinder]
sowas kann man nicht absetzen, oder?
Nein, sowas kann man nicht "absetzen". Das gehört zur privaten
Lebensführung wie der Kino- oder Theaterbesuch. Wowereit!
Natürlich kann man das absetzen. Man muss nur behaupten, dass die
Kinder im Turnverein das eigene Unternehmen repräsentieren. Mit dieser
oder ähnlicher Begründung kann man auch den Unterhalt der Segelyacht,
den Wellnessurlaub und weitere Vergnügungen steuerlich geltend machen.
Natürlich darf man kein armer Schlucker sein, der seinen Unterhalt aus
dem schmalen Gewinn eines kleinen Unternehmens bestreitet oder gar aus
monatlichen Gehaltszahlungen.

Ja, ich weiß, dass ist polemisch. Und das ist auch beabsichtigt.
--
Rolf
Martin Hentrich
2009-06-23 04:55:19 UTC
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Post by R.R.Kopp
Ja, ich weiß, dass ist polemisch. Und das ist auch beabsichtigt.
Lass es weg. Ein Popanz als Mysterium gehört ins politische Kabarett
oder den Bundestag.

Martin
--
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein.
Was darüber ist, das ist vom Übel.
[Mt. 5, 37]
R.R.Kopp
2009-06-23 22:15:36 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Post by R.R.Kopp
Ja, ich weiß, dass ist polemisch. Und das ist auch beabsichtigt.
Lass es weg. Ein Popanz als Mysterium gehört ins politische Kabarett
oder den Bundestag.
... oder ins wahre Leben. Manche Sachen finden eben im wirklichen
Leben statt, und sie sind so komisch, dass man nicht mal drüber lachen
kann.
--
Rolf
Matthias Kryn
2009-06-22 17:40:37 UTC
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Post by Magnus Warker
sowas kann man nicht absetzen, oder?
Nur in absoluten Ausnahmekonstruktionen.

Im übrigen wäre der Beitrag mit dem Ausbildungsfreibetrag
abgegolten.

Grüße
Matthias
bogis (B. Laskowski)
2009-07-08 14:31:19 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
Post by Magnus Warker
sowas kann man nicht absetzen, oder?
Nur in absoluten Ausnahmekonstruktionen.
Im übrigen wäre der Beitrag mit dem Ausbildungsfreibetrag
abgegolten.
Grüße
Matthias
Und wenn es sich um ein "Psychomotorisches Turnen" handelt welches vom
Kinderarzt zusätzlich zur verschriebenen Ergotherapie empfohlen wurde?
Sind die Kosten dann in "Aussergewöhnliche Belastungen" oder so
einzutragen?
Zusatzfrage: Das Angebot des Vereins umfasst auch Schwimmen, nach 3/4
Jahr "Psychomotorisches Turnen" wurde das Kind dann also auch zum
Schwimmen angemeldet (Wassergewöhnung, inzwischen vorbereitung zum
Seepferdchen), für das Schwimmen wird ein Zusatzbetrag erhoben.
Ist die Vereinsgrundgebühr dann nur noch zu 50% in den
aussergewöhnlichen Belastungen absetzbar?
mfg.
Martin Hentrich
2009-07-08 16:16:50 UTC
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On Wed, 8 Jul 2009 07:31:19 -0700 (PDT), "bogis (B. Laskowski)"
Post by bogis (B. Laskowski)
Und wenn es sich um ein "Psychomotorisches Turnen" handelt welches vom
Kinderarzt zusätzlich zur verschriebenen Ergotherapie empfohlen wurde?
Sind die Kosten dann in "Aussergewöhnliche Belastungen" oder so
einzutragen?
Nein ---> keine Außergewöhnliche Belastung, weil auch im Rahmen
privater Lebensführung nutzbar. Jedenfalls dann, wenn es lediglich die
Mitgliedschaft als Vereinsgrundgebühr ist. Man kann sich durch die
Instanzen klagen, falls man anderer Meinung ist, dann stellen die
Gerichte fest, was richtig ist.
Post by bogis (B. Laskowski)
Zusatzfrage: Das Angebot des Vereins umfasst auch Schwimmen, nach 3/4
Jahr "Psychomotorisches Turnen" wurde das Kind dann also auch zum
Schwimmen angemeldet (Wassergewöhnung, inzwischen vorbereitung zum
Seepferdchen), für das Schwimmen wird ein Zusatzbetrag erhoben.
Ist die Vereinsgrundgebühr dann nur noch zu 50% in den
aussergewöhnlichen Belastungen absetzbar?
Immer noch gar nicht. Siehe oben.

Denk dir andere obskure Sonderfälle aus. Die Gesetzgebung kann das
alles gerne mit berücksichtigen, dann wird es noch mehr Gesetzestext
und noch komplexer, aber genau *das* wollen eir ja alle (von wegen der
Gerechtigkeit).. oder etwa nicht?

Martin
--
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein.
Was darüber ist, das ist vom Übel.
[Mt. 5, 37]
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