Sven Hansen
2009-04-16 09:34:53 UTC
Hi NG,
irgendwie habe ich hier ein Verständnisproblem.
Das Konto "4654 Nicht abziehbare Bewirtungskosten" taucht in der GuV z. B.
unter "Werbe- u. Reiskosten" auf und wird da scheinbar aufsummiert und für
die Berechnung des Jahresüberschusses verwandt (also doch abgezogen!?)
Ich denke doch, dass dieses Konto dem Namen und der Verwendung nach gerade
nicht abgezogen werden darf.
Meines Erachtens dürfte es gar nicht in die GuV, sondern müsste zu
irgendeinem Posten des Eigenkapitals gehören.
Irgendwie bereitet mir das Kopfschmerzen und ich schaffe es nicht den Knoten
zu lösen. Auch im Netz habe ich nichts darüber finden könenn
Kann mir jemand da weiterhelfen?
Danke
Sven
irgendwie habe ich hier ein Verständnisproblem.
Das Konto "4654 Nicht abziehbare Bewirtungskosten" taucht in der GuV z. B.
unter "Werbe- u. Reiskosten" auf und wird da scheinbar aufsummiert und für
die Berechnung des Jahresüberschusses verwandt (also doch abgezogen!?)
Ich denke doch, dass dieses Konto dem Namen und der Verwendung nach gerade
nicht abgezogen werden darf.
Meines Erachtens dürfte es gar nicht in die GuV, sondern müsste zu
irgendeinem Posten des Eigenkapitals gehören.
Irgendwie bereitet mir das Kopfschmerzen und ich schaffe es nicht den Knoten
zu lösen. Auch im Netz habe ich nichts darüber finden könenn
Kann mir jemand da weiterhelfen?
Danke
Sven