Discussion:
Lohnsteuer-Außenprüfung - mehrere Fragen
(zu alt für eine Antwort)
Klaus Müller
2005-12-08 16:13:26 UTC
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Hallo,

das für die Lohnsteuer zuständige Finanzamt hat uns gestern einen
Brief geschrieben, in dem es eine Lohnsteuer-Außenprüfung für Anfang
Januar ankündigt. Prüfungszeitraum 07/2004 - 12/2005.

- Darin ist folgender Satz enthalten:
Die Lohnsteuer-Außenprüfung erstreckt sich auf:
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kindergeld,
vermögenswirksame Leistungen.
Ich nehme an, dieser Satz ist eine Standard-Formulierung, oder?

- Welche Unterlagen darf der Prüfer genau einsehen, z.B. bei den
Sachkonten. Alle Bankauszüge, die den Zeitraum betreffen?

- Des weiteren mache ich die FiBu ab 2005 komplett daheim, davor in den
ersten 6 Monaten des Bestehens der Firma hat sie der Steuerberater
gemacht. Ich benutze den Lexware Buchhalter. Die Prüfung findet
natürlich aber in den Büroräumen statt, nicht bei mir daheim. Reicht
es, aus dem Programm die Daten für eine Betriebsprüfung zu
exportieren? Leider können nicht gezielt die Daten für eine
Lohnsteuerprüfung ausgewählt werden, sondern nur die für die ganze
Betriebsprüfung.

- In diesem Jahr war in unserer Verwaltung ein ziemliches Chaos, weil
eine Vollzeit-Verwaltungskraft gegangen ist. Danach hat es lange
gedauert, bis wir geeigneten Ersatz auf 400€-Basis gefunden haben.
Wir sind jetzt dabei, das durch die vielen Wechsel bedingte Chaos nach
und nach zu ordnen.
Kann außerdem geltend gemacht, dass der Jahresabschluss kurz nach
Jahreswechsel (Betriebsferien über Weihnachten und Neujahr) noch nicht
fertig ist?
Wir sind zwar nur ein kleines Unternehmen mit 6 Mitarbeitern, aber sind
dies Gründe, dass der Termin um einige Wochen nach hinten verschoben
werden kann?

Danke
Klaus
Martin Schoenbeck
2005-12-08 16:34:07 UTC
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Hallo Klaus,
Post by Klaus Müller
Hallo,
das für die Lohnsteuer zuständige Finanzamt hat uns gestern einen
Brief geschrieben, in dem es eine Lohnsteuer-Außenprüfung für Anfang
Januar ankündigt. Prüfungszeitraum 07/2004 - 12/2005.
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kindergeld,
vermögenswirksame Leistungen.
Ich nehme an, dieser Satz ist eine Standard-Formulierung, oder?
Völlig normal. Lohnsteueraußenprüfungen sind Routine.
Post by Klaus Müller
Kann außerdem geltend gemacht, dass der Jahresabschluss kurz nach
Jahreswechsel (Betriebsferien über Weihnachten und Neujahr) noch nicht
fertig ist?
Kein Mensch hat kurz nach dem Jahreswechsel seinen Jahresabschluß fertig.
Ein Großteil noch nicht einmal dann, wenn das Finanzamt die letzte Frist
gesetzt hat. Und der Lohnsteueraußenprüfer hat sowas ohnehin noch nie sehen
wollen.
Post by Klaus Müller
Wir sind zwar nur ein kleines Unternehmen mit 6 Mitarbeitern, aber sind
dies Gründe, dass der Termin um einige Wochen nach hinten verschoben
werden kann?
Möglicherweise. Lohnt aber den Aufwand nicht. Im Gegenteil. Je länger Du es
schiebst, desto mehr Abrechnungen mußt Du korrigieren, wenn ein Fehler
festgestellt wird. Und umso weniger Sachen lassen sich 'einfach so', z.B.
vor Ausstellen der Lohnsteuerkarten bereinigen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Bernd Meyer
2005-12-09 08:48:05 UTC
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Post by Klaus Müller
Kann außerdem geltend gemacht, dass der Jahresabschluss kurz nach
Jahreswechsel (Betriebsferien über Weihnachten und Neujahr) noch nicht
fertig ist?
Den brauchst Du gar nicht.
Er prüft die Lohnkonten, ob das Geld wirklich gezahlt wurde, ob die
Angestellten wirklich bei Dir arbeiten,
ob Verwandte oder Ehepartner wirklich (d.h. mit Arbeitsvertrag) bei Dir
arbeiten.
usw.
Du scheinst Angst vor dieser Prüfung zu haben.
Warum? Was hast Du zu verbergen?
Gruß, Bernd
Guido Schmidt
2005-12-09 11:34:47 UTC
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Post by Bernd Meyer
Du scheinst Angst vor dieser Prüfung zu haben.
Warum? Was hast Du zu verbergen?
Thematiken bei denen man sich bestens auskennt, die man komplett
versteht und die eindeutig sind, kann man mit großer Gelassenheit
angehen. Das deutsche Steuerrecht kann man als Normalbürger kaum
komplett verstehen und vieles ist nicht eindeutig sondern
auslegungsfähig. Da kommt schnell Unsicherheit auf. Dazu gesellt sich
gern ein gewisses Ohnmachtsgefühl gegenüber dem Finanzbeamten.

Ich hatte dieses Jahr auch Betriebsprüfung für 3 Jahre:
Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Im Vorfeld hatte ich
auch voll die Panik. Ging nach etwas Hickhack letztlich mit +/- null aus...

Guido
Werner Warweg
2005-12-15 15:21:11 UTC
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Post by Klaus Müller
Brief geschrieben, in dem es eine Lohnsteuer-Außenprüfung für Anfang
Januar ankündigt. Prüfungszeitraum 07/2004 - 12/2005.
- Welche Unterlagen darf der Prüfer genau einsehen, z.B. bei den
Sachkonten. Alle Bankauszüge, die den Zeitraum betreffen?
Ja, und alle Buchhaltungsunterlagen, wichtig: GdPDU beachten (Daten auf
Datenträger)
Post by Klaus Müller
- Des weiteren mache ich die FiBu ab 2005 komplett daheim, davor in den
ersten 6 Monaten des Bestehens der Firma hat sie der Steuerberater
gemacht. Ich benutze den Lexware Buchhalter. Die Prüfung findet
natürlich aber in den Büroräumen statt, nicht bei mir daheim. Reicht
es, aus dem Programm die Daten für eine Betriebsprüfung zu
exportieren?
ja, wenn die Daten der GDPDU entsprechen. Belege müssen aber auch
bereitgestellt werden, ebenso die endgültigen Auswertungen.
Post by Klaus Müller
Leider können nicht gezielt die Daten für eine
Lohnsteuerprüfung ausgewählt werden, sondern nur die für die ganze
Betriebsprüfung.
Dann bekommen die Prüfer alles. In den Bestimmungen steht: Der
Steuerpflichtige hat dafür zu sorgen, dass er nur die Daten rausgibt,
die relevint sind.
Post by Klaus Müller
Kann außerdem geltend gemacht, dass der Jahresabschluss kurz nach
Jahreswechsel (Betriebsferien über Weihnachten und Neujahr) noch nicht
fertig ist?
Abschluß muss nicht fertig sein, lediglich "zeitnah" ist zu buchen,
Lohnabrechnungsunterlagen müssen aber up-to-date sein. Da verstehen die
keinen Spaß
Post by Klaus Müller
Wir sind zwar nur ein kleines Unternehmen mit 6 Mitarbeitern, aber sind
dies Gründe, dass der Termin um einige Wochen nach hinten verschoben
werden kann?
Gründe wie Urlaub, Krankheit, Gerichtstermin etc. werden in der Regel
akzeptiert.
--
MfG Werner Warweg
[Lohn: www.kdv-dt.de, Auftrag und Fibu: www.bws-dt.de]
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