Klaus Müller
2005-12-08 16:13:26 UTC
Hallo,
das für die Lohnsteuer zuständige Finanzamt hat uns gestern einen
Brief geschrieben, in dem es eine Lohnsteuer-Außenprüfung für Anfang
Januar ankündigt. Prüfungszeitraum 07/2004 - 12/2005.
- Darin ist folgender Satz enthalten:
Die Lohnsteuer-Außenprüfung erstreckt sich auf:
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kindergeld,
vermögenswirksame Leistungen.
Ich nehme an, dieser Satz ist eine Standard-Formulierung, oder?
- Welche Unterlagen darf der Prüfer genau einsehen, z.B. bei den
Sachkonten. Alle Bankauszüge, die den Zeitraum betreffen?
- Des weiteren mache ich die FiBu ab 2005 komplett daheim, davor in den
ersten 6 Monaten des Bestehens der Firma hat sie der Steuerberater
gemacht. Ich benutze den Lexware Buchhalter. Die Prüfung findet
natürlich aber in den Büroräumen statt, nicht bei mir daheim. Reicht
es, aus dem Programm die Daten für eine Betriebsprüfung zu
exportieren? Leider können nicht gezielt die Daten für eine
Lohnsteuerprüfung ausgewählt werden, sondern nur die für die ganze
Betriebsprüfung.
- In diesem Jahr war in unserer Verwaltung ein ziemliches Chaos, weil
eine Vollzeit-Verwaltungskraft gegangen ist. Danach hat es lange
gedauert, bis wir geeigneten Ersatz auf 400-Basis gefunden haben.
Wir sind jetzt dabei, das durch die vielen Wechsel bedingte Chaos nach
und nach zu ordnen.
Kann außerdem geltend gemacht, dass der Jahresabschluss kurz nach
Jahreswechsel (Betriebsferien über Weihnachten und Neujahr) noch nicht
fertig ist?
Wir sind zwar nur ein kleines Unternehmen mit 6 Mitarbeitern, aber sind
dies Gründe, dass der Termin um einige Wochen nach hinten verschoben
werden kann?
Danke
Klaus
das für die Lohnsteuer zuständige Finanzamt hat uns gestern einen
Brief geschrieben, in dem es eine Lohnsteuer-Außenprüfung für Anfang
Januar ankündigt. Prüfungszeitraum 07/2004 - 12/2005.
- Darin ist folgender Satz enthalten:
Die Lohnsteuer-Außenprüfung erstreckt sich auf:
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kindergeld,
vermögenswirksame Leistungen.
Ich nehme an, dieser Satz ist eine Standard-Formulierung, oder?
- Welche Unterlagen darf der Prüfer genau einsehen, z.B. bei den
Sachkonten. Alle Bankauszüge, die den Zeitraum betreffen?
- Des weiteren mache ich die FiBu ab 2005 komplett daheim, davor in den
ersten 6 Monaten des Bestehens der Firma hat sie der Steuerberater
gemacht. Ich benutze den Lexware Buchhalter. Die Prüfung findet
natürlich aber in den Büroräumen statt, nicht bei mir daheim. Reicht
es, aus dem Programm die Daten für eine Betriebsprüfung zu
exportieren? Leider können nicht gezielt die Daten für eine
Lohnsteuerprüfung ausgewählt werden, sondern nur die für die ganze
Betriebsprüfung.
- In diesem Jahr war in unserer Verwaltung ein ziemliches Chaos, weil
eine Vollzeit-Verwaltungskraft gegangen ist. Danach hat es lange
gedauert, bis wir geeigneten Ersatz auf 400-Basis gefunden haben.
Wir sind jetzt dabei, das durch die vielen Wechsel bedingte Chaos nach
und nach zu ordnen.
Kann außerdem geltend gemacht, dass der Jahresabschluss kurz nach
Jahreswechsel (Betriebsferien über Weihnachten und Neujahr) noch nicht
fertig ist?
Wir sind zwar nur ein kleines Unternehmen mit 6 Mitarbeitern, aber sind
dies Gründe, dass der Termin um einige Wochen nach hinten verschoben
werden kann?
Danke
Klaus