Discussion:
Tagesgeld Anlage- oder Umlaufvermögen?
(zu alt für eine Antwort)
W. Bayer
vor 17 Jahren
Permalink
Hallo,

ich frage mich gerade, ob ein Tagesgeldkonto zum Anlage- oder zum
Umlaufvermögen zählt. Ich habe dazu nirgends Antwort gefunden, gibt es
dazu Richtlinien?

Gibt es irgendwo ein schlaues online-Lexikon zu solchen Fragen?

Danke & Gruß
Werner
Matthias Hanft
vor 17 Jahren
Permalink
Post by W. Bayer
ich frage mich gerade, ob ein Tagesgeldkonto zum Anlage- oder zum
Umlaufvermögen zählt. Ich habe dazu nirgends Antwort gefunden, gibt es
dazu Richtlinien?
Das hab ich mich auch schon gefragt, auch für Festgeldkonten. Ausm
Bauch raus würde ich "Umlaufvermögen" sagen, denn eigentlich zählt
das ja alles zu "Guthaben bei Kreditinstituten", siehe auch
http://dejure.org/gesetze/HGB/266.html

Anlagevermögen sind dann wohl eher Aktien und andere Unternehmens-
beteiligungen.

Just my $.02.

Gruß Matthias.
Matthias Kryn
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Matthias Hanft
Anlagevermögen sind dann wohl eher Aktien
Es sei denn, Du bist Aktienhändler :-)

Grüße
Matthias
Matthias Hanft
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Matthias Kryn
Post by Matthias Hanft
Anlagevermögen sind dann wohl eher Aktien
Es sei denn, Du bist Aktienhändler :-)
In diesem Fall sind Aktien wohl "Wareneingang ohne Vorsteuer"? :-)

Gruß Matthias.
W. Bayer
vor 17 Jahren
Permalink
Hallo an alle,

danke für die Antworten. Das Geld wird halt "geparkt", daher wird es
schon richtig sein im Umlaufvermögen. Die Grenzen sind wohl fließend,
auch von der Verzinsung ist ein TG-Konto nicht unbedingt schlechter
als Festgeld.

Grüße
Werner
Frank
vor 16 Jahren
Permalink
Post by Matthias Hanft
Post by Matthias Kryn
Post by Matthias Hanft
Anlagevermögen sind dann wohl eher Aktien
Es sei denn, Du bist Aktienhändler :-)
In diesem Fall sind Aktien wohl "Wareneingang ohne Vorsteuer"? :-)
Gruß Matthias.
Scherzkeks und was ist Deiner Meinung nach Ware?


Ware ist auch Umlaufvermögen

Umlaufvermögen dient nur kurzfristig dem Betrieb

Anlagevermögen ist von Dauer, also kommt es auf die Behaltedauer im
Betrieb an. Trifft aber nur bei Wertpapieren zu. Ein Festgeldkonto ist
weder Anlagevermögen noch Umlaufvermögen, sondern zählt zu den
Finanzkonten wie Kasse und Bank

Matthias Kryn
vor 17 Jahren
Permalink
Post by W. Bayer
ich frage mich gerade, ob ein Tagesgeldkonto zum Anlage- oder
zum Umlaufvermögen zählt. Ich habe dazu nirgends Antwort
gefunden, gibt es dazu Richtlinien?
Ich tendiere spontan zu UV. Ist ja kurzfristig kündbare
Liquidität.

Grüße
Matthias
Rüdiger Silberer
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Matthias Kryn
Post by W. Bayer
ich frage mich gerade, ob ein Tagesgeldkonto zum Anlage- oder
zum Umlaufvermögen zählt. Ich habe dazu nirgends Antwort
gefunden, gibt es dazu Richtlinien?
Ich tendiere spontan zu UV. Ist ja kurzfristig kündbare
Liquidität.
Ich würde es auch zum Umlaufvermögen rechnen. Ausschlaggebend ist aber
natürlich wozu es angelegt wurde.
--
ade, Rüdiger
Erst wenn der letzte Software-Entwickler verhaftet,
und die letzte Idee patentiert ist...
... werdet Ihr merken, daß Rechtsanwälte nicht programmieren können.
Alexander Schröder
vor 17 Jahren
Permalink
Post by W. Bayer
ich frage mich gerade, ob ein Tagesgeldkonto zum Anlage- oder zum
Umlaufvermögen zählt. Ich habe dazu nirgends Antwort gefunden, gibt es
dazu Richtlinien?
Es gibt § 247 Abs. 2 HGB: "Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände
auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen."
Als dauernd wird von der handelsrechtlichen Literatur dabei ein Zeitraum
von mindestens einem Jahr angesehen.

Guthaben auf Tagesgeldkonten sind nicht dazu bestimmt, dauernd dem
Geschäftsbetrieb zu dienen. Sonst wäre das Geld eher ertragbringender
angelegt worden.

Alex
Armin Wolf
vor 17 Jahren
Permalink
"W. Bayer" schrieb
Post by W. Bayer
Hallo,
ich frage mich gerade, ob ein Tagesgeldkonto zum Anlage- oder zum
Umlaufvermögen zählt. Ich habe dazu nirgends Antwort gefunden, gibt es
dazu Richtlinien?
Konto 1290: Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdispositio

Im Abschliß unter:
"Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten"
auszuweisen. (Also UV)
Post by W. Bayer
Gibt es irgendwo ein schlaues online-Lexikon zu solchen Fragen?
Es gibt eine Antwort: Der DATEV- Kontenrahmen mit seinen Erläuterungen.


WWW.Datev.de
Suche "Kontenrahmen"
wähle "SKR 03 2008"
"STB", "WP" oder "Anwalt" klicken
"Download als PDF"
Loading...