Discussion:
Gerichtskosten / Gutachterkosten
(zu alt für eine Antwort)
Martin Hemeler
2010-10-16 08:53:35 UTC
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Hi,

wir haben diese Jahr zunächst ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren
und dannach eine Klage gegen eine Firma durchgeführt.

Der RA hat eine Rechnung inkl. Mwst gestellt. Wie ist das mit dem Gutachter
(vom Gericht bestellt, wir müssen die Kosten tragen)? Wir haben vom Gericht
immer nur eine lapidare Zahlungsaufforderung ("Bitte zahlen Sie XY Euro
Gutachterkostenvorschuss/Gutachterkosten") erhalten.

Gibt es irgendwo sonst noch die Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs?

Vielen Dank für die Tipps!
Rüdiger Silberer
2010-10-16 10:47:30 UTC
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Post by Martin Hemeler
Hi,
wir haben diese Jahr zunächst ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren
und dannach eine Klage gegen eine Firma durchgeführt.
Der RA hat eine Rechnung inkl. Mwst gestellt. Wie ist das mit dem Gutachter
(vom Gericht bestellt, wir müssen die Kosten tragen)? Wir haben vom Gericht
immer nur eine lapidare Zahlungsaufforderung ("Bitte zahlen Sie XY Euro
Gutachterkostenvorschuss/Gutachterkosten") erhalten.
Gibt es irgendwo sonst noch die Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs?
Wenn keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, kann auch keine abgezogen
werden.
--
"Klimamodelle arbeiten mit gekoppelten, nichtlinearen, chaotischen
Systemen. Dadurch ist eine langfristige Voraussage des Systems Klima
nicht möglich."
(IPCC-Bericht, S. 774)
Thomas Hochstein
2010-10-16 12:09:10 UTC
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Post by Martin Hemeler
Wie ist das mit dem Gutachter
(vom Gericht bestellt, wir müssen die Kosten tragen)? Wir haben vom Gericht
immer nur eine lapidare Zahlungsaufforderung ("Bitte zahlen Sie XY Euro
Gutachterkostenvorschuss/Gutachterkosten") erhalten.
Das ist ja auch nur ein _Vorschuss_. Abgerechnet wird am Schluss.

-thh
Wolf Stringhammer
2010-10-18 12:30:39 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Das ist ja auch nur ein _Vorschuss_. Abgerechnet wird am Schluss.
Klar. Aber damit die MwST geltend gemacht werden kann, muss der
Gutachter seine Rechnung an die betr. Partei stellen. Das Gericht
kann keine Mehrwertsteuer ausweisen. Wie läuft das - kann die MwSt
erspart werden?

W.
Martin Hemeler
2010-10-20 17:49:25 UTC
Permalink
Post by Wolf Stringhammer
Post by Thomas Hochstein
Das ist ja auch nur ein _Vorschuss_. Abgerechnet wird am Schluss.
Klar. Aber damit die MwST geltend gemacht werden kann, muss der
Gutachter seine Rechnung an die betr. Partei stellen. Das Gericht
kann keine Mehrwertsteuer ausweisen. Wie läuft das - kann die MwSt
erspart werden?
Genau das ist das Problem, denn es ist schon Schluß und ich hab nur den
Vorschuss gezahlt und vor Gutachtenübergabe gabs einen Brief "Bitte zahlen
Sie den ungedeckten Vorschuss von X Euro, dann wird ihnen das Gutachten
übersendet".

Mehr gab es nicht. Dass die Gerichskosten ohne MwST sind ist klar, aber der
Gutachter ?!?

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