Discussion:
Mehrwertsteuer mit Kunde im Ausland und Lieferadresse im Inland
(zu alt für eine Antwort)
Thomas E.
2007-04-25 08:01:02 UTC
Permalink
Hallo alle miteinander,

ich habe eine recht simple Frage zur Mehrwertsteuer.

Ich bin Lieferant einer Ware für einen Kunden in Holland. Er hat mich
mit der Leiferung beauftragt und ich schreibe eine Rechnung nach
Holland ohne Mehrwertsteuer. Jetzt möchte der Holländer, dass ich das
Produkt direkt zu seinem Kunden schicken, welcher in Deutschland
sitzt. Ich bekomme also eine deutsche Lieferandresse. Nun habe ich
einen Hinweis bekommen, dass ich in der Rechung an meinen Kunden in
Holland die Mehrwertsteuer hinzufügen muß, weil die Ware Deutschland
nie verlassen hat.

Wie verhält sich das, und könnt ihr mir verlässliche Quellen nennen,
welche diesen Fall regelt.

Grüße Thomas
Daniel Zauft
2007-04-28 17:59:33 UTC
Permalink
Post by Thomas E.
Hallo alle miteinander,
ich habe eine recht simple Frage zur Mehrwertsteuer.
Ich bin Lieferant einer Ware für einen Kunden in Holland. Er hat mich
mit der Leiferung beauftragt und ich schreibe eine Rechnung nach
Holland ohne Mehrwertsteuer. Jetzt möchte der Holländer, dass ich das
Produkt direkt zu seinem Kunden schicken, welcher in Deutschland
sitzt. Ich bekomme also eine deutsche Lieferandresse. Nun habe ich
einen Hinweis bekommen, dass ich in der Rechung an meinen Kunden in
Holland die Mehrwertsteuer hinzufügen muß, weil die Ware Deutschland
nie verlassen hat.
Wie verhält sich das, und könnt ihr mir verlässliche Quellen nennen,
welche diesen Fall regelt.
Hi,

das ist ein beinahe "stinknormales" Reihengeschäft.

USt'lich liegen zwei Lieferungen vor, die in warenbewegte und
warenunbewegte Lieferung getrennt werden:
Lieferant -> Holländer -> Kunde

Nach § 3 (6) S 5 UStG iVm R 31a (8) UStR 2005 ist in deinem Fall die
erste Lieferung (L1) die warenbewegte Lieferung. Nach § 3 (6) Satz 1 ist
der Ort der Lieferung in Deutschland und sie ist somit steuerbar und -
mangels Steuerbefreiung/Ausfuhr - steuerpflichtig.

Als amtliches Beispiel siehe R 31a (2) UStR 2005:

"Der Unternehmer D 1 aus Essen bestellt eine Maschine bei dem
Unternehmer B in Belgien. B bestellt die Maschine seinerseits bei dem
Großhändler D 2 in Bielefeld. D 2 lässt die Maschine durch einen
Beförderungsunternehmer von Bielefeld unmittelbar nach Essen an D 1
transportieren."

"Bei diesem Reihengeschäft werden nacheinander zwei Lieferungen (D 2 an
B und B an D 1) ausgeführt. "Die Versendung ist der ersten Lieferung D 2
an B zuzuordnen, da D 2 als erster Unternehmer in der Reihe die Maschine
versendet. Der Ort der Lieferung liegt nach § 3 Absatz 6 Satz 5 i. V. m.
Satz 1 UStG in Bielefeld (Beginn der Versendung). Die zweite Lieferung B
an D 1 ist eine ruhende Lieferung. Für diese Lieferung liegt der
Lieferort nach § 3 Absatz 7 Satz 2 Nr. 2 UStG in Essen (Ende der
Versendung), da sie der Versendungslieferung folgt. B muss sich in
Deutschland bei dem zuständigen Finanzamt registrieren lassen und seine
Lieferung zur Umsatzbesteuerung erklären."

Grüße

Daniel
Daniel Zauft
2007-04-28 18:20:16 UTC
Permalink
Daniel Zauft wrote:
[...]
[...]

muss natürlich heissen R 31a (12) UStR 2005.

P.S. UStR=Umsatzsteuer-Richtlinien, entweder käuflich zu erwerben oder
in einer Suchmaschine deiner Wahl eingeben.
Thomas Eisenmann
2007-05-03 09:28:12 UTC
Permalink
Post by Daniel Zauft
[...]
muss natürlich heissen R 31a (12) UStR 2005.
P.S. UStR=Umsatzsteuer-Richtlinien, entweder käuflich zu erwerben oder
in einer Suchmaschine deiner Wahl eingeben.
Hallo Daniel,

danke für die Antwort. Wenn sich nun Unternehmer B aus Belgien beim
zuständigen Finanzamt in Deutschland registrieren lässt und seine
Lieferung zur Umsatzbesteuerung erklärt, muß dann Großhändler D 2 aus
Bielefeld in der Rechnung an Unternehmer B nach Belgien die MwST
hinzufügen oder weglassen?

Besten Dank im Voraus
Thomas
Daniel Zauft
2007-05-03 17:48:18 UTC
Permalink
Post by Thomas Eisenmann
Post by Daniel Zauft
[...]
muss natürlich heissen R 31a (12) UStR 2005.
[..]
Hallo Daniel,
danke für die Antwort. Wenn sich nun Unternehmer B aus Belgien beim
zuständigen Finanzamt in Deutschland registrieren lässt und seine
Lieferung zur Umsatzbesteuerung erklärt, muß dann Großhändler D 2 aus
Bielefeld in der Rechnung an Unternehmer B nach Belgien die MwST
hinzufügen oder weglassen?
Natürlich hinzufügen. Nichts anderes sagt der Abschnitt:

"Die Versendung ist der ersten Lieferung D 2 an B zuzuordnen, da D 2 als
erster Unternehmer in der Reihe die Maschine versendet. Der Ort der
Lieferung liegt nach § 3 Absatz 6 Satz 5 i. V. m. Satz 1 UStG in
Bielefeld (Beginn der Versendung)."

Da der Ort der Lieferung in Deutschland liegt und mangels
Steuerbefreiung USt anfällt, ist dieselbige auszuweisen.

Es sind immer diese zwei Prüfungssschritte, die nacheinander bei der
Umsatzsteuer anzuwenden sind:

1) Steuerbarkeit: Fällt die Lieferung unter das dt. UStG ("im Inland
steuerbar" § 1 UStG)?
2) Steuerpflicht: Befreit Deutschland die steuerbare Lieferung von
deutscher Umsatzsteuer (z.B. wenn der Gegenstand die Grenze überschreitet)

Grüße

Daniel

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