Discussion:
AN: Ausweisung der MwSt auf dem Kassenbon
(zu alt für eine Antwort)
Jens Müller
2007-01-06 18:09:03 UTC
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Moin,
konnte auf meinen Kassenbons von AN keine Mehrwertsteuer ausgewiesen
finden. Gehe ich richtig in der Annahme, daß man darum extra bitten müßte?
Vermutlich. AS macht es von selbst.
Normalerweise könnte ich daraus auch keinen Mehrwert saugen, war aber
Wird etwa auf die aldi-talk Guthabenkarten MwSt erhoben?
Ja, da der Anbieter feststeht, ist es eine steuerbare Anzahlung auf eine
noch zu erbringende Leistung.
Bedeutet das, daß man sowohl auf die Gesprächsgebühren als auf die
Guthabenkarte 19% zahlen muß?
Wie ist das eigentlich bei im letzten Jahr verkauften Karten, deren
Guthaben jetzt erst vertelefoniert wird?

Wie zieht man da die zusätzliche Vorsteuer, die ja wohl fällig wird?
Beim Studium noch vorrätiger Bons konnte ich lediglich einzelne
Buchstaben neben den Einzelbeträgen ausmachen (z.B. H, E, C). Lassen
diese evtl. Rückschlüsse auf den jeweiligen MwSt-Satz zu?
F'Up2 dsr.s+b
j***@gmx.de
2007-01-06 23:20:08 UTC
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Hallo,
Post by Jens Müller
Normalerweise könnte ich daraus auch keinen Mehrwert saugen, war aber
Wird etwa auf die aldi-talk Guthabenkarten MwSt erhoben?
Ja, da der Anbieter feststeht, ist es eine steuerbare Anzahlung auf eine
noch zu erbringende Leistung.
Bedeutet das, daß man sowohl auf die Gesprächsgebühren als auf die
Guthabenkarte 19% zahlen muß?
die Guthabenkarten oder Prepaid-Karten werden ohne Mehrwertsteuer
abverkauft. Die Mehrwerststeuer wird fällig, wenn der Betrag
vertelefoniert wird.

Gruß,
Jan
Axel Böhm
2007-01-06 23:47:45 UTC
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Post by j***@gmx.de
Hallo,
Post by Jens Müller
Normalerweise könnte ich daraus auch keinen Mehrwert saugen, war aber
Wird etwa auf die aldi-talk Guthabenkarten MwSt erhoben?
Ja, da der Anbieter feststeht, ist es eine steuerbare Anzahlung auf eine
noch zu erbringende Leistung.
Bedeutet das, daß man sowohl auf die Gesprächsgebühren als auf die
Guthabenkarte 19% zahlen muß?
die Guthabenkarten oder Prepaid-Karten werden ohne Mehrwertsteuer
abverkauft. Die Mehrwerststeuer wird fällig, wenn der Betrag
vertelefoniert wird.
Nein.

Grüße

Axel
Andreas Pothe
2007-01-07 09:33:30 UTC
Permalink
Post by j***@gmx.de
die Guthabenkarten oder Prepaid-Karten werden ohne Mehrwertsteuer
abverkauft. Die Mehrwerststeuer wird fällig, wenn der Betrag
vertelefoniert wird.
Nein.
Doch. Die früher übliche Praxis, die Karten zu besteuern, ist schon vor
Jahren kassiert worden (ich weiß jetzt nicht, ob vom Ministerium oder von
einem Gericht). Die Steuer fällt seitdem erst beim Telefonieren an, die
Aufladekarten sind nur ein umsatzsteuerfreies Guthaben.
--
Eisenbahn 98 heißt jetzt AP Modellbahn: http://www.modellbahnverwaltung.de
Software für Ihr Hobby: http://www.pothe.de
Blog: http://blog.pothe.de
Axel Böhm
2007-01-07 12:14:56 UTC
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Am Sun, 7 Jan 2007 10:33:30 +0100 schrieb Andreas Pothe
Post by Andreas Pothe
Post by j***@gmx.de
die Guthabenkarten oder Prepaid-Karten werden ohne Mehrwertsteuer
abverkauft. Die Mehrwerststeuer wird fällig, wenn der Betrag
vertelefoniert wird.
Nein.
Doch. Die früher übliche Praxis, die Karten zu besteuern, ist schon vor
Jahren kassiert worden (ich weiß jetzt nicht, ob vom Ministerium oder von
einem Gericht). Die Steuer fällt seitdem erst beim Telefonieren an, die
Aufladekarten sind nur ein umsatzsteuerfreies Guthaben.
Du meinst die Besteuerung von Gutscheinen. Hier handelt es sich aber
nicht um Gutscheine sondern um Anzahlungen.


Grüße

Axel
Alexander Schröder
2007-01-07 12:47:30 UTC
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Post by Axel Böhm
Am Sun, 7 Jan 2007 10:33:30 +0100 schrieb Andreas Pothe
Post by Andreas Pothe
Post by j***@gmx.de
die Guthabenkarten oder Prepaid-Karten werden ohne Mehrwertsteuer
abverkauft. Die Mehrwerststeuer wird fällig, wenn der Betrag
vertelefoniert wird.
Nein.
Doch. Die früher übliche Praxis, die Karten zu besteuern, ist schon vor
Jahren kassiert worden (ich weiß jetzt nicht, ob vom Ministerium oder von
einem Gericht).
Vom BMF
Post by Axel Böhm
Post by Andreas Pothe
Die Steuer fällt seitdem erst beim Telefonieren an, die
Aufladekarten sind nur ein umsatzsteuerfreies Guthaben.
Du meinst die Besteuerung von Gutscheinen. Hier handelt es sich aber
nicht um Gutscheine sondern um Anzahlungen.
Du liegst leider mal wieder flasch, Andreas allerdings auch.

Eine Anzahlung setzt voraus, daß auch feststeht, worauf die Anzahlung
erfolgt. Mit Kauf der Guthabenkarte steht aber noch nicht fest, wer die
Leistung erbringt. Das kann einerseits der Netzbetreiber sein,
andererseits aber auch ein Serviceprovider. Erst bei Aktivierung des
Guthabens steht der Leistungserbringer fest. Zu diesem Zeitpunkt
entsteht daher die Steuer.

Alex
Jens Müller
2007-01-07 17:23:54 UTC
Permalink
Post by Alexander Schröder
Eine Anzahlung setzt voraus, daß auch feststeht, worauf die Anzahlung
erfolgt. Mit Kauf der Guthabenkarte steht aber noch nicht fest, wer die
Leistung erbringt. Das kann einerseits der Netzbetreiber sein,
andererseits aber auch ein Serviceprovider. Erst bei Aktivierung des
Guthabens steht der Leistungserbringer fest. Zu diesem Zeitpunkt
entsteht daher die Steuer.
Gilt das nicht nur bei providerunabhängigen Guthabenkarten? Die
ALDI-Talk-Karten gelten doch nur für ALDI-Talk?

Und um alle Unklarheiten zu beseitigen: Hat jemand den Link zum
BMF-Schreiben parat?
Alexander Schröder
2007-01-07 17:56:09 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Alexander Schröder
Eine Anzahlung setzt voraus, daß auch feststeht, worauf die Anzahlung
erfolgt. Mit Kauf der Guthabenkarte steht aber noch nicht fest, wer
die Leistung erbringt. Das kann einerseits der Netzbetreiber sein,
andererseits aber auch ein Serviceprovider. Erst bei Aktivierung des
Guthabens steht der Leistungserbringer fest. Zu diesem Zeitpunkt
entsteht daher die Steuer.
Gilt das nicht nur bei providerunabhängigen Guthabenkarten? Die
ALDI-Talk-Karten gelten doch nur für ALDI-Talk?
Aldi-Talk war mir bislang unbekannt. Wenn mit Kauf der Guthabenkarten
von Aldi-Talk auch der Leistungserbringer bereits feststeht, dann ist es
so, wie Du bereits eingangs geschrieben hattest, daß eine Anzahlung
vorliegt und damit die Steuer bereits entsteht.

Alex
Andreas Gumtow
2007-01-07 22:37:08 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Alexander Schröder
Eine Anzahlung setzt voraus, daß auch feststeht, worauf die Anzahlung
erfolgt. Mit Kauf der Guthabenkarte steht aber noch nicht fest, wer
die Leistung erbringt. Das kann einerseits der Netzbetreiber sein,
andererseits aber auch ein Serviceprovider. Erst bei Aktivierung des
Guthabens steht der Leistungserbringer fest. Zu diesem Zeitpunkt
entsteht daher die Steuer.
Gilt das nicht nur bei providerunabhängigen Guthabenkarten? Die
ALDI-Talk-Karten gelten doch nur für ALDI-Talk?
Und um alle Unklarheiten zu beseitigen: Hat jemand den Link zum
BMF-Schreiben parat?
dieses hier:

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen im Zusammenhang mit
sog. Startpaketen und Guthabenkarten im Mobilfunkbereich
vom 3. Dezember 2001 - IV B 7 - S 7100 - 292/01 -

http://mpix.bundesfinanzministerium.de/Mpix/count/BMF/r0?p=%2FSites%2Fbmf%2FDE%2FAktuelles%2FBMF_Schreiben%2FVeroffentlichungen_zu_Steuerarten%2Fumsatzsteuer&u=http%3A%2F%2Fwww.bundesfinanzministerium.de%2Flang_de%2FDE%2FAktuelles%2FBMF__Schreiben%2FVeroffentlichungen__zu__Steuerarten%2Fumsatzsteuer%2F052%2CtemplateId%3Draw%2Cproperty%3DpublicationFile.pdf
Axel Böhm
2007-01-07 20:14:04 UTC
Permalink
Am Sun, 07 Jan 2007 13:47:30 +0100 schrieb Alexander Schröder
Post by Alexander Schröder
Post by Axel Böhm
Post by Andreas Pothe
Die Steuer fällt seitdem erst beim Telefonieren an, die
Aufladekarten sind nur ein umsatzsteuerfreies Guthaben.
Du meinst die Besteuerung von Gutscheinen. Hier handelt es sich aber
nicht um Gutscheine sondern um Anzahlungen.
Du liegst leider mal wieder flasch, Andreas allerdings auch.
Wieso mal wieder?
Post by Alexander Schröder
Eine Anzahlung setzt voraus, daß auch feststeht, worauf die Anzahlung
erfolgt.
Die Anzahlung erfolgt auf zu erbringende Telefonleistungen.
Post by Alexander Schröder
Mit Kauf der Guthabenkarte steht aber noch nicht fest, wer die
Leistung erbringt.
Das ist derjenige, der die Anzahlung entgegengenommen hat.
Wer sollte es sonst sein?
Post by Alexander Schröder
Das kann einerseits der Netzbetreiber sein,
andererseits aber auch ein Serviceprovider.
Derjenige der die Anzahlung entgegengenommen hat. Ob das nun der
Netzbetreiber oder ein Serviceprovider ist.
Post by Alexander Schröder
Erst bei Aktivierung des
Guthabens steht der Leistungserbringer fest. Zu diesem Zeitpunkt
entsteht daher die Steuer.
Das ist Unsinn.
Oder hast Du schon mal eine Rechnung vom Netzbetreiber nach
Freischaltung einer Guthabenkarte erhalten? Wohl nicht.

Grüße

Axel
Axel Böhm
2007-01-06 23:29:33 UTC
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Am Sat, 06 Jan 2007 19:09:03 +0100 schrieb Jens Müller
Post by Jens Müller
Moin,
konnte auf meinen Kassenbons von AN keine Mehrwertsteuer ausgewiesen
finden. Gehe ich richtig in der Annahme, daß man darum extra bitten müßte?
Vermutlich. AS macht es von selbst.
Es gibt keine Verpflichtung auf Kassenbons Umsatzsteuer auszuweisen.
Die Pflicht zum Ausweis der Umsatzsteuer besteht nur auf Rechnungen
nach § 14 UStG. Einen Anspruch hierauf hat der Käufer auch nur, wenn
er Unternehmer ist.
Post by Jens Müller
Normalerweise könnte ich daraus auch keinen Mehrwert saugen, war aber
Wird etwa auf die aldi-talk Guthabenkarten MwSt erhoben?
Ja, da der Anbieter feststeht, ist es eine steuerbare Anzahlung auf eine
noch zu erbringende Leistung.
Bedeutet das, daß man sowohl auf die Gesprächsgebühren als auf die
Guthabenkarte 19% zahlen muß?
Nein. Die Leistungserbringung, also die Schaltung des
Telefongesprächs, hat dann keine umsatzsteuerlichen Wirkung mehr.
Post by Jens Müller
Wie ist das eigentlich bei im letzten Jahr verkauften Karten, deren
Guthaben jetzt erst vertelefoniert wird?
Der Unternehmer hat hierauf Nachsteuer zu entrichten.
Post by Jens Müller
Wie zieht man da die zusätzliche Vorsteuer, die ja wohl fällig wird?
Durch eine entsprechende Rechnung.

Grüße

Axel
Andreas Pothe
2007-01-07 09:36:08 UTC
Permalink
Post by Axel Böhm
Nein. Die Leistungserbringung, also die Schaltung des
Telefongesprächs, hat dann keine umsatzsteuerlichen Wirkung mehr.
Flashc. Genau dann wird die Umsatzsteuer fällig und nicht eher. In
Deutschland löst immer noch der Leistungszeitpunkt die Steuerpflicht aus,
nicht der Zeitpunkt der Zahlung (wenn auch unter bestimmten Umständen, die
Aldi & Co aber definitiv nicht erfüllen, die Fälligkeit der Steuerzahlung
auf den Zahlungszeitpunkt verschoben werden kann - Stichwort
Ist-Versteuerung).
--
Eisenbahn 98 heißt jetzt AP Modellbahn: http://www.modellbahnverwaltung.de
Software für Ihr Hobby: http://www.pothe.de
Blog: http://blog.pothe.de
Axel Böhm
2007-01-07 12:14:10 UTC
Permalink
Am Sun, 7 Jan 2007 10:36:08 +0100 schrieb Andreas Pothe
Post by Andreas Pothe
Post by Axel Böhm
Nein. Die Leistungserbringung, also die Schaltung des
Telefongesprächs, hat dann keine umsatzsteuerlichen Wirkung mehr.
Flashc. Genau dann wird die Umsatzsteuer fällig und nicht eher. In
Deutschland löst immer noch der Leistungszeitpunkt die Steuerpflicht aus,
[ ] Du kennst § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 UStG
Post by Andreas Pothe
nicht der Zeitpunkt der Zahlung
eben gerade in diesem Fall schon.
Post by Andreas Pothe
(wenn auch unter bestimmten Umständen, die
Aldi & Co aber definitiv nicht erfüllen, die Fälligkeit der Steuerzahlung
auf den Zahlungszeitpunkt verschoben werden kann - Stichwort
Ist-Versteuerung).
Das richtige Stichwort ist: Anzahlung.

Grüße

Axel
Lazlo Lebrun
2007-01-07 07:36:42 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Normalerweise könnte ich daraus auch keinen Mehrwert saugen, war aber
Wird etwa auf die aldi-talk Guthabenkarten MwSt erhoben?
Ja, da der Anbieter feststeht, ist es eine steuerbare Anzahlung auf
eine noch zu erbringende Leistung.
Seit wann ist in DE eine Anzahlung steuerpflichtig?
Die MWSt wird nur mit der Leistung fällig.
Axel Böhm
2007-01-07 12:19:16 UTC
Permalink
Am Sun, 7 Jan 2007 08:36:42 +0100 schrieb "Lazlo Lebrun"
Post by Lazlo Lebrun
Post by Jens Müller
Normalerweise könnte ich daraus auch keinen Mehrwert saugen, war aber
Wird etwa auf die aldi-talk Guthabenkarten MwSt erhoben?
Ja, da der Anbieter feststeht, ist es eine steuerbare Anzahlung auf
eine noch zu erbringende Leistung.
Seit wann ist in DE eine Anzahlung steuerpflichtig?
Die Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchts. a Satz 4 UStG dürfte schon
einige Jahre im Gesetz stehen.
Mindestens seit 1979. Damals allerdings noch mit der Einschränkung,
das die Steuer bei Entgelten bis 10.000 DM doch nicht entstehen soll.
Ab 1.1.1994 ist diese Einschränkung gestrichen worden.
Aslo schon seit 13 Jahren.

Grüße

Axel
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