Discussion:
Anzahlung ueber den Jahreswechsel?
(zu alt für eine Antwort)
Thorsten Ostermann
2005-01-25 08:55:01 UTC
Permalink
Wie bucht man eine Anzahlung, die vor dem Jahreswechsel gezahlt wird
(Rechnung liegt vor), wenn die Lieferung und damit die Nutzung erst im
neuen Jahr erfolgt? Das muß ich nämlich jetzt in zwei Fällen
(Besuchersofa und Webshop) passend verbuchen...

Ein Bekannter meint, ich müßte erst an 1550(?) Vorauszahlungen buchen,
könnte die USt aber schon geltend machen. Im neuen Jahr würde man dann
den Nettobetrag von 1550 an das Anlagekonto buchen. Ist das wirklich so
richtig?

Gruß
Thorsten
--
Kunst kommt aber von 'können',
nicht von 'kennst du schon den neuesten trick?'
Gunther in oecher.computer zum Thema "Gutes Webdesign"
Karl Jenz
2005-01-25 12:29:14 UTC
Permalink
Post by Thorsten Ostermann
Wie bucht man eine Anzahlung, die vor dem Jahreswechsel gezahlt wird
(Rechnung liegt vor), wenn die Lieferung und damit die Nutzung erst
im neuen Jahr erfolgt? Das muß ich nämlich jetzt in zwei Fällen
(Besuchersofa und Webshop) passend verbuchen...
Hallo Thorsten,
mir scheint, da brauchen wir unbedingt mehr Infos.
Wer zahlt was an. Zahlst du etwas an oder zahlt ein
Kunde von dir etwas an? Und was ist das Besuchersofa und
was der Webshop? Handelst du irdgendwie damit oder ist
das ein Einrichtungsgegenstand?
Post by Thorsten Ostermann
Ein Bekannter meint, ich müßte erst an 1550(?) Vorauszahlungen
buchen, könnte die USt aber schon geltend machen. Im neuen Jahr
würde man dann den Nettobetrag von 1550 an das Anlagekonto buchen.
Ist das wirklich so richtig?
Bitte erst den Sachverhalt vollständig darstellen :-)
--
Mfg Karl Jenz
http://www.karl-jenz.privat.t-online.de
Thorsten Ostermann
2005-01-25 12:47:22 UTC
Permalink
Hallo Karl!
Post by Karl Jenz
Post by Thorsten Ostermann
Wie bucht man eine Anzahlung, die vor dem Jahreswechsel gezahlt wird
(Rechnung liegt vor), wenn die Lieferung und damit die Nutzung erst
im neuen Jahr erfolgt? Das muß ich nämlich jetzt in zwei Fällen
(Besuchersofa und Webshop) passend verbuchen...
mir scheint, da brauchen wir unbedingt mehr Infos.
Wer zahlt was an. Zahlst du etwas an oder zahlt ein
Kunde von dir etwas an? Und was ist das Besuchersofa und
was der Webshop? Handelst du irdgendwie damit oder ist
das ein Einrichtungsgegenstand?
Ich kaufe bzw. zahle an. Das Besuchersofa ist ein
Einrichtungsgegenstand, der neue Webshop mein "Laden". Also beides
Investitionsgüter
Post by Karl Jenz
Post by Thorsten Ostermann
Ein Bekannter meint, ich müßte erst an 1550(?) Vorauszahlungen
buchen, könnte die USt aber schon geltend machen. Im neuen Jahr
würde man dann den Nettobetrag von 1550 an das Anlagekonto buchen.
Ist das wirklich so richtig?
Bitte erst den Sachverhalt vollständig darstellen :-)
Das Sofa ist gekauft und bezahlt Ende Dezember, geliefert Anfang Januar.
Ähnlich ist es mit dem Webshop. Da haben die Arbeiten Anfang Dezember
begonnen, berechnet und bezahlt wurde er Ende Dezember, genutzt und
fertiggestellt wird er aber erst im Februar.

Gruß
Thorsten
--
Kunst kommt aber von 'können',
nicht von 'kennst du schon den neuesten trick?'
Gunther in oecher.computer zum Thema "Gutes Webdesign"
Karl Jenz
2005-01-25 16:08:55 UTC
Permalink
Post by Thorsten Ostermann
Ich kaufe bzw. zahle an. Das Besuchersofa ist ein
Einrichtungsgegenstand, der neue Webshop mein "Laden". Also beides
Investitionsgüter
Das Sofa ist gekauft und bezahlt Ende Dezember, geliefert Anfang Januar.
Ähnlich ist es mit dem Webshop. Da haben die Arbeiten Anfang Dezember
begonnen, berechnet und bezahlt wurde er Ende Dezember, genutzt und
fertiggestellt wird er aber erst im Februar.
Hallo Thorsten,
in der Praxis buche ich solche Sachen wie normale Investitionen.
Ganz einfach deshalb, weil ich zum Zeitpunkt der Buchung so gut
wie nie weiß, ob die Sache zum Bilanzstichtag abgewickelt ist
oder nicht.
In Sachen Mehrwertsteuer gilt es zu beachten, dass Vorsteuer
aus einer Anzahlungs-Rechnung nur dann geltend gemacht werden kann,
wenn die Rechnung bezahlt wurde.
Dann zitier ich mal aus "Kompakt-Training Buchführung
Kiehl Verlag Ludwigshaben":
Geleistete Anzahlungen auf Anlagegegenstände werden in der Bilanz
als *Anlagevermögen* ausgewiesen. Kapitalgesellschaften müssen sie
sogar gesondert ausweisen (§ 266 Abs. 2 HGB). Für die
Anzahlung gibt es eigene Konten, z.B.:
0499 Anzahlungen auf andere Anlagen und Geschäftsausstattung

Das kannst du aber noch bei den Bilanzarbeiten mit dem
Nettobetrag auf 0499 oder ein ähnliches Konto umbuchen.
Ich würde aber eher darauf verzichten und keinen Unterschied
machen zu abgewickelten Investitionen. Natürlich kannst
du Investitionen erst abschreiben, wenn du wirklich damit
arbeiten kannst.
--
Mfg Karl Jenz
http://www.karl-jenz.privat.t-online.de
Thorsten Ostermann
2005-01-25 16:45:46 UTC
Permalink
Hallo Karl!
Post by Karl Jenz
In Sachen Mehrwertsteuer gilt es zu beachten, dass Vorsteuer
aus einer Anzahlungs-Rechnung nur dann geltend gemacht werden kann,
wenn die Rechnung bezahlt wurde.
Das ist klar. Bezahlt sind sie ja auch.
Post by Karl Jenz
Geleistete Anzahlungen auf Anlagegegenstände werden in der Bilanz
als *Anlagevermögen* ausgewiesen. Kapitalgesellschaften müssen sie
sogar gesondert ausweisen (§ 266 Abs. 2 HGB). Für die
0499 Anzahlungen auf andere Anlagen und Geschäftsausstattung
Das kannst du aber noch bei den Bilanzarbeiten mit dem
Nettobetrag auf 0499 oder ein ähnliches Konto umbuchen.
Ich würde aber eher darauf verzichten und keinen Unterschied
machen zu abgewickelten Investitionen.
OK, das macht die Sache einfacher.
Post by Karl Jenz
Natürlich kannst
du Investitionen erst abschreiben, wenn du wirklich damit
arbeiten kannst.
Das ist auch klar.

Danke für die Infos.
Thorsten
--
Kunst kommt aber von 'können',
nicht von 'kennst du schon den neuesten trick?'
Gunther in oecher.computer zum Thema "Gutes Webdesign"
Loading...